Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
....weil Du einfach nur noch um dich schlägst und dich nur noch lächerlich machst!
Ja mei Wolf.... vielleicht haben sie dem T. ja die Eier aus dem Nest geklaut 😁 😉
Oder er will den Thread bashen/geschlossen sehen/hat Eierlikör im Nest gehabt 😉
Zitat:
....oder diejenigen, die dann mit 40 to doch etwas schneller sind und sich dann "erdreisten" einfach zu überholen?
Naja, das ist oft das ganze Problem - "einfach" mal überholen... ich find das schon prickelnd, wenn mir mal 40to "einfach" vor die Nase ziehen, ohne Rücksicht auf Verluste. Aber das will ich auch nicht pauschalisieren - Depperl gibts überall und ich pers. hab mit LKWs allerseltenst Probleme (mag daran liegen, dass ich das ggf. schon kommen seh und mei... dann soll er halt, wenn er meint zu müssen, oft lass ich auch einen LKW mal raus und sowas - "Hallo Partner, Dankeschön" fand ich ne gute Aktion und Denke 😉 ).
Zitat:
ich komm im pkw mit 130 entspannter an als mit 180
Ja dann mach das doch - hindert dich ja keiner dran. 😕
Zitat:
( fahr nen astra und keine s-klasse ^^),
Ja und? Weiter...?
Ich fahr ein 75PS und ein 385PS Cabrio, einen 150PS Diesel und... öhm, wayne? Und man glaubt es kaum... mich schubst auch mit dem Bertone keiner von der AB oder sowas -
allessehr "relaxed" zu handeln 🙂
Zitat:
auf moped find ich 180 gerade entspannend
Ja... dann mach das doch auch. Wayne?
Zitat:
und bei meinem laster ist bei 90 schluß.
Aha. Na toll.
Zitat:
und wenn ich jetzt noch §4 STVO reinschmeisse , dann solte ich wohl ncihts mehr dazu sagen müssen.
Du meinst.... Absatz 3?
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten...oder 2?
Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, daß ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.Nein - dazu musst echt
nixsagen, weiß jeder, dass Absatz 2 und 3 für 95% der Trucker (können selten Chinesisch) in chinesischer Schrift verfasst wurde... anscheinend 😁
Zitat:
Original geschrieben von Icewall
wenn meinst du jettz bloss mit koffer ?
quattro forte hat es richtig erkannt, ich meine diejenigen, die anscheinend unfähig sind ein Tempo zu halten.
Die pendeln immer um 10-15 km/h. Mal überholt man, mal wird man überholt, mal kommt man beim überholen nicht vobei, weil der typ das Gas gefunden hat und man nicht schneller "darf".
Das nervt einfach.
Zitat:
Du meinst.... Absatz 3?
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
..oder 2?
Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, daß ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.
Nein - dazu musst echt nix sagen, weiß jeder, dass Absatz 2 und 3 für 95% der Trucker (können selten Chinesisch) in chinesischer Schrift verfasst wurde... anscheinend 😁
nein meinte eigenlich § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO ^^
Ach den....
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Stimmt.... 40to stehen ja auch auf 5m 😁
Dann empfehle ich die Lektüre des §5 😉
Dessen Einhaltung erledigt deine Sorgen ziemlich umfassend 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Ach den....
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Stimmt.... 40to stehen ja auch auf 5m 😁Dann empfehle ich die Lektüre des §5 😉
Dessen Einhaltung erledigt deine Sorgen ziemlich umfassend 😁
§5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
2.
wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
und wo liegt das problem ? 5.2 ? *gähn*
http://www.motor-talk.de/forum/bremsweg-eines-lkw-t1255240.html
Zitat:
Original geschrieben von Icewall
und wo liegt das problem ? 5.2 ? *gähn*
Genau.
LKW mit 80 fahren nun mal nicht mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als LKW mit 75. Und komm mir nicht mit "ich fahre aber 90" - das darfst Du nämlich gar nicht. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Icewall
[nein meinte eigenlich § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO ^^
Was ist eigentlich mit § 3 StVO?
Zitat:
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. (...)
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h,
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1)
sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.
Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html
Moinsen,
neben aller (sicher auch wichtigen) Theorie & Gesetzestexten, mal wieder ein Erlebnisbericht aus der Praxis...
Aufgrund diverser feiertagsbedingter Verwandschaftsbesuche und diverser "Lustfahrten", konnte ich den letzten Tagen ausgiebig die reale Situation auf deutschen ABen mir zu Gemüte führen.
Und ich konnte mal wieder feststellen ein aTL ist absolut unnötig!
Ich war je nach Situation und Laune in Geschwindigkeitsbereichen zwischen 110 bis 280km/h unterwegs...🙂 Es gab KEINE einzige kritische Situation, mit Schnellfahrern ("drängeln"😉 und auch nur einen einzigen Rückspiegelignoranten, der meinte einfach mal mit 120 ohne Rücksicht auf Verluste auf die linke Spur zog (das hatte ich aber glücklicherweise schon aufgrund der Verkehrssituation vorab entsprechend interpretiert und meine Geschwindigkeit dementsprechend angepasst).
Es funktioniert also bestens, GEGENSEITIGE Rücksichtnahme, Rückspiegelnutzung & Einhaltung des Rechtsfahrgebotes sowie eines adäquaten Abstandes zum Vordermann vorrausgesetzt.
Wer natürlich aus persönlicher Bequemlichkeit, ideologischen/politischen Gründen oder schlicht Angst ein aTL fordert und dann auch noch mit entsprechendem Missionierungsdrang & Vorurteilen die AB befährt, für den erscheint ein aTL recht schnell als ultimative Lösung aller (eingebildeten) Probleme. Nur merkt derjenige oft leider nicht, dass seine Einstellung und die daraus u.U. resultierende Fahrweise ein wesentlich größeres Risiko darstellt, als diejenige Fahrergruppe, die den Verkehr als ein miteinander betrachtet, persönliche Frustrationen & Probleme zu Hause lässt und dementsprechend auch ohne die Einschränkung/Belehrung anderer Verkehrsteilnehmer auskommt.
Zum Thema LKW; auch hier (und erst recht hier aufgrund der geringen gefahrenen und auch Differenzgeschwindigkeit beim Überholvorgang) gilt: Erst nachdem(!) ich den rückwärtigen Verkehr entsprechend beachtet und dessen Geschwindigkeit eingeschätzt habe darf ich mit dem Überholvorgang beginnen. Ist dieses nicht möglich oder bin ich mir in der Einschätzung der Verkehrssituation unsicher habe ich im Zweifelsfalle auf den Überholvorgang zu verzichten. Wer als BERUFSkraftfahrer dann aber noch angibt (habe ich in einer Diskussion im reallife wiederholt erlebt), er habe ständig(!) Schwierigkeiten mit dem Einschätzen von (hohen) Geschwindigkeiten, möge doch im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer lieber umschulen oder zumindest den Optiker seines Vertrauens aufsuchen....🙄
Zitat:
und wo liegt das problem ? 5.2 ?
Ist das nicht interessant? Da kommt einer mit
"und wenn ich jetzt noch §4 STVO reinschmeisse , dann solte ich wohl ncihts mehr dazu sagen müssen."daher.... und kaum hat man den markigen Spruch als Unfug im Thema zerlegt - vergessen. 😛
Nein - in 5.2 liegt kein Problem.
Denken wir doch erstmal nach - oder besser: Sag DU es uns - was Du mit deiner lahmer/schneller LKW 130/180/90 §4 Story eigentlich sagen wolltest.
Erinnern wir uns behelfsmäßig bis dahin an deinen Eingangspost und erlauben uns ein paar Hervorhebungen:
Zitat:
Dafür 130/km/h
- spritsparen ^^
- enhtspannter ankommen^^
- die teilweise schon extremen geschwindigkeitsunterschiede rausnehmen * Ich wink mal aus meinem Laster*dann : weniger Überholverbote für LKW
Macht jetzt der Hinweis auf den §5 für dich mehr Sinn? *gähn*
Schwer? Ok... also, mal nur die hierbei wichtigsten Passagen:
2. .... Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Das sind laut gängiger Auslegung mind. 20kmh - mithin fährst Du entweder 100 oder der andere nur 60.
Warum man aber wegen real evtl. 10kmh Differenz andere ggf. um 100 und mehr kmh ausbremsen zu müssen meint... bleibt auch so das Geheimnis des "Lex Trucker".
3.1 ...Das überholen ist unzulässig... bei unklarer Verkehrslage.
Nun, nachdem Du deine V ja kennst und auch die, mit denen auf einer AB zu rechnen ist - darfst Du ja nur überholen, wenn Du dadurch keinen anderen zum Bremsen zwingst. Mithin - ist der Sichtbereich nach hinten z.B. durch eine Kurve etc. nicht ausreichend... ist die Verkehrslage für dich unklar > Überholverbot.
4. Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. ..... Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen.
Das ist eine Obliegenheit dessen, der überholen will - ist er sich dabei nicht sicher, so hat er es eben zu unterlassen (s. auch 3.1). Sobald wie möglich: Ein an sich zulässiger Überholvorgang muss nach max. 45s beendet sein, ansonsten stellt er ggf. laut Urteilen eine deutliche Behinderung des Folgeverkehrs dar und ist mit Bußgeld belegbar.
6. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
Erster Punkt geht an zig deiner Truckerkollegen, zweiter ist nur eine Randnotiz hier im Thema... machen Trucker ja auf Landstrassen immer, gelle?
Und was haben wir jetzt gelernt?
Dass bei Einhaltung obiger Regeln die Vdiff gar kein Problem ist - das Problem sind Fahrer, welche obige Regeln nicht einhalten und genau bei denen ist anzusetzen.
Ferner, dass real auch ohne ausgeschildertes Überholverbot... das Überholen für Trucks auf einer AB zu einem Gutteil ohnehin nicht zulässig ist... und gerade jene neue Regeln fordern, welche sich um bestehende einen feuchten Dreck scheren > bitte lösen andere die Probleme, welche ich selbst erst durch Regelmissachtung erzeuge. Chapeau 😉
Das gilt natürlich inhaltlich nicht nur für LKW 😉
Aber keine Sorge - ich bin nicht der Papst mal 2 - von mir aus kann ein LKW z.B. hier bei Rgb. auf der A3 (30km LKW Überholverbot) Nachts um 2 gerne trotzdem überholen, ja .. ich seh wenn er aufläuft und zeige sogar deutlich an "Mach hinne, überhol, hab dich gesehen". Rechts alles 85, links um die 100 und dichter Verkehr? Kein Akt... ich seh das schon früh, wenn ein schnellerer LKW bald aufläuft... und lass ihm ganz gschmeidig ein Loch zum Überholen, das ist nämlich gar kein Problem. Natürlich auch nicht bei langsameren PKWs. Gerne... kein Thema.
Nur - darf man eine ähnliche Rücksicht und grundlegende Regeleinhaltung seitens dieser VTs auch noch verlangen? DAS wäre doch schon seeehr nett.
Zitat:
Original geschrieben von adder33
Genau.Zitat:
Original geschrieben von Icewall
und wo liegt das problem ? 5.2 ? *gähn*
LKW mit 80 fahren nun mal nicht mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als LKW mit 75. Und komm mir nicht mit "ich fahre aber 90" - das darfst Du nämlich gar nicht. 🙄
Über 80 fahren sie so gut wie alle. Überholt wird da aber eher mit 88 zu 86 km/h oder so.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
und lass ihm ganz gschmeidig ein Loch zum Überholen, das ist nämlich gar kein Problem. Natürlich auch nicht bei langsameren PKWs. Gerne... kein Thema.
Genau. Der letzte hat sich sogar nett dafür bedankt ( Blinker rechts nud links ). Geht alles wenn man will.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Genau. Der letzte hat sich sogar nett dafür bedankt ( Blinker rechts nud links ). Geht alles wenn man will.
Also bei mir bedanken sich LKW Fahrer immer, sogar wenn ich nur kurz abwarte, bis sie überholt haben (was bleibt mir auch als überholender anderes übrig🙂 )
Ich denke, sie wissen dass es nicht ganz vertretbar ist, dass sie immer und überall überholen, nur um ein paar Sekunden rauszuholen.
Aber ganz ehrlich, ich würde es auch machen, alleine schon wegen der Abwechslung, einige Stunden mit 80 km/h zu fahren, stelle ich mir ohne Abwechslung wie auch mal überholen einfach nur furchtbar vor...
Auch wenns mich manchmal aufregt, ich kanns meistens nachvollziehen.
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Leben... und leben lassen 😉
Und in der 87.Ableitung dieses Mottos für Limitiianer:
Leben einengen und alles Bremsen wolla! 😁
Ich wünsche mir wieder die alte Kampagne:"Hallo Partner, Danke Schön!"
Meinetwegen in der neudeutschen Fassung:"Wow Mann, gail von Dir!" 🙂
Hab' ich mir's doch gedacht:
Tempolimitierer sind "aggressive Kriecher" - seht selbst:
http://www.youtube.com/watch?v=GYt8_-BUx4s
"... der unbegrenzte Verkehr von Kapital und Kapitalisten ..."
😁
andererseits, "Tempo 100 ist was für S... und L..." sagt ...
http://www.myspass.de/.../
😁
😉😉😉