Umfrage: Abschaffung Rechtsfahrgebot bei Einführung eines Tempolimits
Moin🙂
Da ein User keine Umfrage erstellen kann, mache ich es dann mal😉
Zitat:
MvM
Da bei der Umfrage Tempolimmit so viel los ist will ich mal die Folgeumfrage starten. Vorausgesetzt es gibt ein Tempolimmit, ist es dann nicht besser das Rechtsfahrgebot im Gegenzug abzuschaffen?Sein wir mal erlich es gibt so viele Mittelspurschleicher das es sinn macht es abzuschaffen um die rechte Spur attraktiver zu machen. Ich finde die rechte Spur jetzt schon sehr attraktiv weil da sehr wenig los ist, aber ich finde es nervig dort immer abzubremsen wenn ich links versetzt einen langsameren Mittelspurschleicher habe, den ich dann von ganz rechts nach ganz links überholen müsste, wenn er bei Lichthupe (bei PKW)/ oder später Fernlicht (Bei PKW mit Anhänger, oder LKW) nicht reagiert.
Ich will die Umfrage nicht im Tempolimmitsbeitrag schreiben, weil sie dort unter geht, und es auch ein ganz anderes Thema ist.
Beste Antwort im Thema
Also, zunächst einmal geht es im Endeffekt nicht um die Aufhebung des Rechtsfahrgebotes, sondern um die Aufhebung des Verbotes, rechts zu überholen.
Hier möchte ich Michael widersprechen, denn ohne Einführung eines aTL würde das die Unfallzahlen meiner Meinung nach wesentlich erhöhen. Der Vergleich mit den USA kann nicht direkt gezogen werden, da dort einerseits die Leute das Fahren unter diesen Verhältnissen nur so gewohnt sind und andererseits dort die Highways ganz anders ausgebaut sind, als bei uns die AB.
Und dann zuletzt vertrete ich die Ansicht: Never change a running horse/system. Unser System funktioniert, auch wenn einige was anderes behaupten. Ich würde eher befürworten, die Sonderregelung für Mittelfahrstreifen außer Kraft zu setzen, ein einfaches Rechtsfahrgebot einzuführen und die Blockierer auf den Mittelfahrstreifen entsprechend polizeilich zu verfolgen.
726 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Das ist dann kein Problem, wenn man für das Rechtsvorbeifahren regelt, daß es nur mit mäßig höhere Geschwindigkeit geschehen darf.
Viele Zeitgenossen haben doch heute schon Probleme damit, exakt ausformulierte Geschwindigkeitsangaben zu interpretieren. Da hilft auch eine difuse Formulierung in einem neuen Gesetz nicht wirklich weiter.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Viele Zeitgenossen haben doch heute schon Probleme damit, exakt ausformulierte Geschwindigkeitsangaben zu interpretieren. Da hilft auch eine difuse Formulierung in einem neuen Gesetz nicht wirklich weiter.Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Das ist dann kein Problem, wenn man für das Rechtsvorbeifahren regelt, daß es nur mit mäßig höhere Geschwindigkeit geschehen darf.
Ich halte sie trotzdem für machbarer, denn
a) befriedigt sie den Autonomiedrang derer, die immer auf ihre persönliche Freiheit und auf ihre eigene Selbsteinschätzung pochen
b) läßt sie genug Spielraum im Streitfall
c) kann man damit tatsächlich auf eine gegebene Verkehrssituation angemessen reagieren (was bei einem aTL definitiv nicht möglich ist, denn eine Zahl ist eben eine Zahl)
Außerdem ist das keine "diffuse Formulierung", sondern ein "ausfüllungsbedürftiger, unbestimmter Rechtsbegriff".
Das Argument, 'viele "Zeitgenossen" hätten heute schon Probleme, exakt ausformulierte geschwindigkeitsangaben zu "interpretieren" ' ist in dieser Form natürlich Unsinn.
Denn erstens gibt es bei exakten Zahlenangaben als Geschwindigkeitslimit nichts zu interpretieren (schneller Fahren ist ein Verstoß, keine Interpretation... 😁 )
Zweitens wird ja eben gerade keine Grenze vorgegeben, an die man sich herantasten müsste.
Drittens entziehst du damit dem von dir so geliebten aTL ja selber die Grundlage: Denn wenn sich so schrecklich viele nicht an Tempolimits halten wollen/können, dann muß/darf man ein aTL nicht einführen. Auf der einfachen, populären Schiene argumentiert: "Nützt ja eh nichts". Auf der etwas fundierteren, rechtstheoretischen Basis: Eine Regelung, die von einem sehr großen Teil der Bevölkerung schon bei oder gar vor ihrer Einführung derogiert ist, ist nicht verfassungsgemäß.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Das Argument, 'viele "Zeitgenossen" hätten heute schon Probleme, exakt ausformulierte geschwindigkeitsangaben zu "interpretieren" ' ist in dieser Form natürlich Unsinn.Denn erstens gibt es bei exakten Zahlenangaben als Geschwindigkeitslimit nichts zu interpretieren (schneller Fahren ist ein Verstoß, keine Interpretation... 😁 )
Da hast du natürlich vollkommen recht, aber ich stolper hier ständig über Threads, in denen uns die Ersteller vom Gegenteil überzeugen wollen...😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
... ich stolper hier ständig über Threads, in denen uns die Ersteller vom Gegenteil überzeugen wollen...😁
😁 Das mag in der Persönlichkeitsstruktur mancher Zuschnellfahrer begründet liegen, und/oder in der Reue über ein zu erwartendes Knöllchen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Auf der etwas fundierteren, rechtstheoretischen Basis: Eine Regelung, die von einem sehr großen Teil der Bevölkerung schon bei oder gar vor ihrer Einführung derogiert ist, ist nicht verfassungsgemäß.
Dieses Statement erweckt bei mir den Eindruck, als ob das Problem bei der Einführung des aTL für die Landstraße seinerzeit nicht bestand (die Verfassung war/ist die Gleiche).
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dieses Statement erweckt bei mir den Eindruck, als ob das Problem bei der Einführung des aTL für die Landstraße seinerzeit nicht bestand (die Verfassung war/ist die Gleiche).Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Auf der etwas fundierteren, rechtstheoretischen Basis: Eine Regelung, die von einem sehr großen Teil der Bevölkerung schon bei oder gar vor ihrer Einführung derogiert ist, ist nicht verfassungsgemäß.
Die Ausgangslage ist eine ganz andere.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Die Ausgangslage ist eine ganz andere.
Warum? Ich sehe da keine Unterschiede. Auf Landstraßen gab es vorher auch
keinLimit.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum? Ich sehe da keine Unterschiede. Auf Landstraßen gab es vorher auch kein Limit.Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Die Ausgangslage ist eine ganz andere.
Die Autobahnen wurden explizit als Schnellverkehrsstraßen gebaut, die Landstraßen sind eine Notwendigkeit, eine Standardverbindung zwischen 2 Käffern. Die rechtstheoretische Basis, sei mir nicht böse, mag ich hier nicht diskutieren, da ist MT definitiv die falsche Plattform, wie sich immer wieder zeigt.
och, wir kommen vom topic ab? da will ich kein spielverderber sein. 🙂
von der autobahn auf die landstrasse und von der landstrasse in die ortschaft - in osteuropa ist es üblich, innerorts 1km/h in der minute zurückzulegen. sprich - limit 60km/h. aber einhergehend mit dem beitritt in die eu, gilt (mit ausnahme der republik polen, der es gelungen ist das 60er-limit wenigstens für die stunden der nacht zu erhalten) innerorts limit 50km/h. warum - haben die alle begriffen, dass 50 "besser" ist und ist es ein zufall, dass diese erkenntnis gleichzeitig mit dem beitritt in die eu kam?
Hi,
ich habe jetzt nicht nicht alle 48 Seiten durchgelesen.
Ich fahr ab und an in Holland über die Autobahn. Hier ist auch ein Tempolimit vorgesehen von 120 und es gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.
Dies funktioniert soweit ganz gut. Sollte da jemand aber aus der Reihe tanzen beim dauerlinksfahren und die Polizei (Provida) sieht dies sind über 180 Euro fällig.
Davon abgesehen bin ich für ein Tempolimit. Die meisten fahren auf der Autobahn unnötig schnell, wie ich finde.
Lg.
Konitime
Stimmt nicht ganz (sagt ein Holländer 😉 ). Bei Dir genau über die Grenze, mag dass stimmen, aber im Allgemeinen gilt ein (variabeles) Tempolimit von 130. Siehe http://www.government.nl/.../...nd-regulations-in-the-netherlands.html (auf Englisch).
Und es sind €130 fällig wenn man sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält (http://www.om.nl/.../?... - auf Holländisch).
Und es ist eben nicht wahr, daß alle, die von einem heimischen Tempolimit betroffen sind, das auch gut finden. Weder die Schweizer noch die Holländer... frag mal dort, und du wirst ein anderes Bild bekommen als das, was uns Deutschen so gerne von den aTL-Befürwortern vermittelt wird.
Und wenn in D - insbesondere hier im Südwesten in Schweiz-Nähe und/oder in Norddeutschland auf en langen, eben und geraden Autobahnstrecken - ein Autofahrer durch besonders aggressiv-schnelle Fahrweise auffällt, dann ist das sehr, sehr oft ein Schweizer. Weil der endlich mal fahren will, wie er es gerne hätte, und nicht aus Angst vor drakonischen Bußgeldern* sklavisch den TAcho im Blick haben.
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* ich verstehe ohnehin nicht, wie die aTL-Befürworter die drastische Bestrafung von Tempoüberschreitungen fordern können. Wer schreit denn freiwillig nach der Knute?
Zitat:
Original geschrieben von SweetFamily
Stimmt nicht ganz (sagt ein Holländer 😉 ). Bei Dir genau über die Grenze, mag dass stimmen, aber im Allgemeinen gilt ein (variabeles) Tempolimit von 130. Siehe http://www.government.nl/.../...nd-regulations-in-the-netherlands.html (auf Englisch).Und es sind €130 fällig wenn man sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält (http://www.om.nl/.../?... - auf Holländisch).
Es sind immer noch 120 als Tempolimit. 130 sind meines Wissens auf wenige Versuchsstrecken.
Das mit dem 180 war glaube ich ein Taxifahrer (wegmisbruikers).
Maar mooi dat hier ook nederlandse mee lezen.
Mvg.
Konitime
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Hi,ich habe jetzt nicht nicht alle 48 Seiten durchgelesen.
Ich fahr ab und an in Holland über die Autobahn. Hier ist auch ein Tempolimit vorgesehen von 120 und es gilt auch hier das Rechtsfahrgebot.
Dies funktioniert soweit ganz gut. Sollte da jemand aber aus der Reihe tanzen beim dauerlinksfahren und die Polizei (Provida) sieht dies sind über 180 Euro fällig.
Davon abgesehen bin ich für ein Tempolimit. Die meisten fahren auf der Autobahn unnötig schnell, wie ich finde.
Lg.
Konitime
Na dem Himmel sei Dank, daß ich selbst bestimmen kann und darf wie schnell ich fahre soll ja Autofahrer geben die sich schon ab 100km/h (ja auch auf den AB´s) komplett überfordert fühlen. Wenn es die Verkehrsverhältnisse auf freien Autobahstrecken zulassen, dann finde ich es ganz und garnicht unnötig schnell zu fahren allein aus dem Grund heraus, daß es noch Spaß macht.
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Es sind immer noch 120 als Tempolimit. 130 sind meines Wissens auf wenige Versuchsstrecken.
Das mit dem 180 war glaube ich ein Taxifahrer (wegmisbruikers).
Maar mooi dat hier ook nederlandse mee lezen.
Mvg.
Konitime
Konitime --- schau Dir mal das PDF aus dem ersten link an ... und zwar auf Seite 16.
Da sagt der Gesetzgeber in Artikel 21 "Elsewhere the following speed limits apply:
a. for motor vehicles on motorways 130km/h, on main roads 100km/h and on all other roads 80km/h;"
Zwei Seiten weiter findest Du dann noch eine Tabelle mit den neuen Höchstgeschwindigkeiten.
Das PDF ist die (Englische) Version der Holländischen StVO, oder Wegenverkeerswet (WVW). Die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit in den Niederlanden trat am 1. September 2012 in Kraft (http://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/wegen/verhogen-maximumsnelheid).