Umbau Sitzbanksysstem vom Facelift Modell auf alten Caddy
Hallo,
heute habe ich gelesen das im anstehenden Facelift Modell die zweite Sitzreihe ausgebaut werden kann. Warum das jetzt erst kommt ist mir unerklärlich.
Ich persönlich bin mit den hier im Forum vorgestellten Vorschlägen wie man im "alten" Caddy seine Sitzbank ausbaufähig machen kann nicht richtig glücklich.
Umso mehr würde es mich interessieren ob das die nun am Facelift eingeführte Technik auf vorherige Modelle übertragbar ist.
Weiß einer von Euch hierüber schon etwas ?
Gruß
Peter
Beste Antwort im Thema
Meine Herren Tekas, Boxentreiber-Oder und Konsorten..
Extra um auf ihre unwissenden und teils überheblichen Kommentare zu anworten habe ich mir die Mühe gemacht und mich hier registriert.
Es gibt hier bisher wenige objektive und richtige Aussagen.
Ich bin seit Jahren im Bereich der Fahrzeugkontruktion tätig und habe selten soviel Unsinn gelesen.
Die Rücksitzbank eines Caddys ist kein Bestandteil der Karosserie und hat keinen Einfluss auf die Steifigkeit der Gleichen.
Wie schon richtig erwähnt wurde, wäre sich spätestens im geklappten Zustand nicht mehr in der Lage nennenswerte Scherkräfte aufzunehmen.
Wie mir ein Freund aus der Marketingabteilung des Konzerns mitteilte, lag der einzige Grund der Verschraubung in der günstigerern Fertigung. Ein Ausbausystem jeglicher Art ist deutlich teurer als eine Fixierung auf bisherige Weise.
Der Caddy wurde parallel zum Touran unter der Prämisse gut, praktisch, günstig entwickelt.
Dass manche sich danach in den Caddy verschaut und ihn als praktisches Familienfahrzeug entdeckt haben ist eine, für Volkswagen erfreuliche Randerscheinung.
Nach den mir vorliegenden Informationen hat es im Rohbau, im Bezug auf die Sitzbank keine Änderungen gegeben. Es ist durchaus denkbar, dass eine Nachrüstung möglich ist.
Der Ausbau einer Sitzbank inklusive des integrierten mechanischen Rückhaltesystems stellt im Übrigen kein Problem dar und führt nicht zum Verlust der BE.
In zum Beispiel einem VW Transporter der Generation T5 sind ebenfalls Sitze mit 3Punkt Sicherheitsgurten in den Bänken verbaut. Die Sitzzahl ist in den Papieren mit bsp.8 angegeben. Es ist keine andere mögliche Sitzzahl vermerkt.
Dennoch ist es legal möglich Bänke nach belieben zu entfernen inklusive Rückhaltesystem.
Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass jeder vorhandene Sitz mit einem zugelassenen Rückhaltesystem (siehe Homologation) ausgestattet ist. Wenn er ausgebaut ist, braucht es auch kein RHS.
Keine legale Möglichkeit des Ausbaus besteht bei Sitzen mit pyrotechnischem Rückhaltesystem (Seitenairbag). Dies führt dann tatsächlich zum Verlußt der Bertriebserlaubnis (BE).Diese sind in der 2.Sitzreihe des Caddy nicht vorhanden.
Zur Erklärung des Begriffs Homologation:
Als Grundlage der heute bekannten Homologation in der Automobilindustrie kann die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung, teilweise noch ergänzt durch die StVZO - Straßenverkehrszulassungsordnung), genannt werden.
Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das Europäische Rechtssystem innerhalb der EU für die Typzulassung von Fahrzeugen maßgeblich. Grundlage hierfür ist die Richtlinie 2007/46/EG.
Diese sogenannten "Rahmenrichtlinien" verweisen in Hinblick auf technische Anforderungen auf eine Vielzahl von "Einzelrichtlinien", die sich auf Baugruppen eines Fahrzeugs beziehen.
Erst wenn die zahlreichen Beschreibungen dieser Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen und die entsprechenden Teilgenehmigungen vorliegen, kann die Gesamtzulassung (Typgenehmigung) beantragt werden.
Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugt den Datensatz welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht.
Die Europäische Typzulassung ist eine Voraussetzung, Fahrzeuge in jedem EU-Mitgliedstaat ohne weitere Prüfungen zum Verkehr zulassen zu können.
Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen. Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.
Die Grundlage der Entscheidungen der Prüforganisationen ist die Typgenehmigung und die deutsche StVZO.
120 Antworten
Dann kann ich ja wieder die ABE-lose Dachreling wieder runterschrauben. 😁
Zitat:
...
Heute kam dann auch eine Antwort.
Die dem TÜV vorliegende ABE für den Caddy umfasst 54 Seiten...
Ich schrieb:
Homologation! Nicht
ABE! Die Homologation in Deutsch/Englisch/Französich (Europäisches Papier), ist ausschließlich den Technischen Diensten (Typ-Prüfstellen - für alle Unwissenden) vorbehalten! Aber vieleicht kann ich ja auch nicht lesen?
Zitat:
Alle mit dieser Frage befassten TÜVler sind sich einig, der Sitz kann ruhig ausgebaut werden.
Er gehört auch nicht zum Crashverhalten.
Es sind wie ich glaube -2- Sitze! Ein Sitz hat auch ein Rückhaltesystem - sprich Sicherheitsgurt! Oder fehlt der Gurt auch?
Und die ersten krummen Caddy Life gibt es auch schon! Aber Bitte - macht mit Euren Caddy´s was Ihr wollt! Wenn es soweit ist, können die Unbelehrbaren einen Thread aufmachen:
Mein Händler will meinen Caddy nicht in Zahlung nehmen, weil der "Hugo" krumm ist!... aber vieleicht bin ich ja immer noch der "Klugscheisser" der überhaupt keine Ahnung hat! Also lass ich mein Wissen in der "Tasche" und schmunzele über die weiteren laienhaften Kommentare. 😉
CADDYHOOD R.I.
...so, hab den Thread durch, aber weiß genauso wenig wie vorher :-)
Es gibt einen Caddy Life in der Bekanntschaft, der umgebaut wurde zum Behinderten-Transport. Das bedeutet, der Boden wurde vertieft und eine Rampe eingebaut. Normalerweise ist die Sitzbank einfach nur nach vorne geklappt, was vom Platzangebot mit Rollstuhlfahrer auch i.O. ist.
Im Urlaub wird die Rückbank jedoch ausgebaut um Platz zu schaffen für das Gepäck.
Verstehe ich das richtig, das dies eigentlich nicht zulässig wäre? Oder gelten hier dann andere Gegebenheiten?
Gruss
Ich gebe nur das wieder, was mir von Seiten des TÜVs berichtet wurde.
Wer hat denn einen Zugang zu den Schriftstücken und kann ggf. die betreffende Seite
einstellen bzw. mir zukommen lassen. Ich bin gerne bereit, noch einmal beim TÜV vorzusprechen.
Gruß
HNV
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Hallo zusammen!
Das Thema Behindertentransportwagen, bzw. Auf- und Umbauten ist sehr speziell. Nach 20 Jahre Erfahrung mit solchen Fahrzeugen würde ich meinen Caddy ausschließlich von AMF-Bruns (klick) ausschneiden lassen. Dort steht man in engem Kontakt zum jeweiligen Fahrzeughersteller und kennt alle Eventualitäten. Ob bei einem auf dem Caddy basierenden Behindertentransportwagen die Rücksitzbank ausgebaut werden darf, hängt in jedem Fall von Art und Umfang des Umbaus ab und lässt sich hier ohne genaue Informationen über alle Details des Umbaus nicht beantworten.
Dass der Unterschied zwischen Homologation und ABE weder zum Basiswissen des gefragten TÜV-Prüfers, noch zum Allgemeinwissen hier gehört, was an sich nicht zu kritisieren ist, zeigt ja der entsprechende Beitrag von HNV und den derzeit 5 Danke-Klicks.
Zitat:
Und die ersten krummen Caddy Life gibt es auch schon! Aber Bitte - macht mit Euren Caddy´s was Ihr wollt! Wenn es soweit ist, können die Unbelehrbaren einen Thread aufmachen: Mein Händler will meinen Caddy nicht in Zahlung nehmen, weil der "Hugo" krumm ist!
Also ich habe von mindestens einem ohne Rücksitzbank weichgefahrenem Caddy gehört. Da stimmen jetzt die Spaltmaße aller vier Türen nicht mehr und der Sachverständige, der ihn im Rahmen der Leasingrückgabe zu begutachten hatte, hat ihn zum wirtschaftlichen Totalschaden deklariert. Dann ist es auch egal ob der Ausbau der Rücksitzbank von einem Blaukittel abgenommen wurde oder nicht, bzw. wie viele TÜV-Prüfer vorher gefragt wurden. Wer dann den Schaden hat braucht nicht mehr für den Spott zu sorgen. Das machen dann andere!😁😁😁
Die Jenigen, die es sich leisten können und wollen ihren Caddy in kürzester Zeit weich zu fahren, können ja den Selbsversuch starten und dann hier berichten.😉😛
Viele Grüße
Heiner
Sorry, das glaub ich erst wenn ich mit dem ex-VW-Ingenieur gesprochen habe der das verbrochen hat.
VW denke ich wird sowas nicht freiwillig zugeben.
Zitat:
Original geschrieben von Trampon
...
VW denke ich wird sowas nicht freiwillig zugeben.
Doch genau das haben sie. Wenn man sich mal genauer die Vorstellungsseite des neuen Caddy durchliest (
klick), findet man folgende Textpassagen:
Zitat:
...ein aufgewerteter Innenraum mit nun herausnehmbarer zweiter Sitzreihe...
Zitat:
...Erstmals komplett ausgebaut werden kann bei beiden Modellen die zweite Sitzreihe. Für den 5-sitzigen Caddy ergibt sich so – dachhoch beladen – ein Stauvolumen von bis zu 3.030 Litern...
Die entscheidenden Wörter in diesen Zitaten lauten
nunund
Erstmals 😉.
Womit das alte Thema jetzt eigentlich durch sein sollte, da nun und erstmals mit dem FL-Modell der Ausbau zulässig sein wird, d.h. im Umkehrschluß: vorher war er es laut VWN nicht!
Grüsse,
Tekas
Bei allem Respekt, das ist eine Überinterpretation.
Mit der Aussage bewirbt VW die neue Lösung,
von einer Warnung vor Schäden die durch den Ausbau einer Rückbank entstehen
können lese ich hier nichts.
Die Lösung von Skoda ist übrigends recht elegant, wär schön wenns dieselbe wär.
Bei allem Respekt, es ist die einzige öffentliche und schriftliche Äußerung von VWN zu dem Thema. Und ich sehe da keinen Interpretationsspielraum, es ist ganz eindeutig formuliert. Wer es jetzt noch nicht begriffen hat, der will es eben nicht kapieren. Warum auch immer...😕😕😕
Es könnte wie gesagt auch an den unteren Befestigungsschrauben liegen. Dass sich der Caddy wegen einer ausgebauten Rücksitzbank verwindet halte ich doch für sehr fragwürdig ob da nicht etwas anderes dahintersteckt. Aber meine 2-er bleibt drin, bis auf den Einzelsitz bei Bedarf, der wird an den oberen Schrauben gelöst. Auch nicht ganz legal. Aber mein Mischpult ist zu groß. aber sonst reicht es nicht wegen 2-3 cm. Ärgerlich aber der Mxi war mir zu teuer.
Hallo Tekas,
wenn Du schon diese Sätze in den Verkaufsprospekten wissenschaftsheoretisch betrachtest,
mußt Du auch erkennen, das folgendes Zitat leider unwahr ist.
Zitat:
...Erstmals komplett ausgebaut werden kann ...
denn ich kann an meinem Caddy die zweite Sitzreihe jetzt schon komplett ausbauen.
Gruß
HNV
Mal ganz so nebenbei 😠
Es ist doch mittlerweile alles gesagt wurden. Stänkerfritze hat anscheinend sein Pulver verschossen, CADDYHOOD R.I.
hat die Grundlagen dieses nicht erlaubten Entfernens der 2. Reihe stichhaltig untermauert. Selbst Boxertreiber - Oder war mit der Ruhe hier zufrieden.
Und nun? Geht das ganze Gejammere von vorne los.
Der Thread ist echt zum " erbrechen ".
Gruss Mario
Mensch Mario, bleib mal locker!😉😛 Es geht erst so richtig los!😁
Ich wette um ein 500 Gramm Steak mit Beilage, dass
- es einen TÜV-Prüfer gibt, der den Ausbau nach §21 StVZO abnimmt,
- eine Hand voll Leute die Ausbauvorrichtung vom FL Caddy wieder besseren Wissens in den alten Caddy baut,
- und wir hier im Forum noch jemanden treffen, der den Caddy ohne Sitzbank krumm und schief gefahren hat und uns was vor heult.
In diesem Sinne
Heiner
Moin HNV,
wissenschaftstheoretisch, sehr schön...😁😁😁
...aber einfach nur die paar Sätze von VWN zu dem Thema lesen und verstehen, würde doch schon reichen.
Und nicht alles was man kann, ist eben erlaubt.
Genau um den kleinen Unterschied geht es hier😉.
Grüsse,
Tekas
@Heiner: die Mahlzeit ist Dir sicher😁
Zitat:
Original geschrieben von Tekas
Und nicht alles was man kann, ist eben erlaubt.
Genau um den kleinen Unterschied geht es hier😉.
...und das hat uns Alex schon des öfteren anschaulich dargestellt...
@ Heiner: Wetten du triffst niemanden mit'm krummen Auto.😉 Zumindest nicht hier im Forum, der es öffentlich zugibt.
Gibt's da eigentlich irgendwo ein Vergleichsgutachten von FIAT o. ä. zu?