ForumPolo 3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 3
  7. UMBau 6N LKW ZU PKW

UMBau 6N LKW ZU PKW

Themenstarteram 29. Juli 2002 um 12:20

Möchte meinen Polo 6NF (LKW Ex Post Auto) wieder zum PKW

machen, Wer hat das schon gemacht, und was muss ich alles haben

(Klar ist Rückbank für 4 oder 5 Sitzer, Gurte)

Aber brauche ich Unbedänklichkeitsgutachten oder sowas?

Ähnliche Themen
40 Antworten

Warum willst Du das denn machen? Als LKW kostet er nur ca. 85 € Steuern im Jahr, als PKW ca. 281 € ! Außerdem richtet sich die LKW-Steuer nicht nach Hubraum und Abgaswerten, sondern nach zul. Gesamtgewicht, Du kannst also einen VR6 einbauen ind zahlst trotzdem nicht mehr Steuern. Und bei der Versicherung fällt Dein Rabatt schneller ( 3 Schadenfreie Jahre =40%, allerdings ist das dann auch schon der maximale Rabatt).

Die einzigen Vorteile beim PKW sind die Rücksitze und das auch sonntags ein Anhänger gezogen werden darf.

Wenn Du dennoch umbauen willst reicht es, Rücksitze und Gurte einzubauen und das ganze vom TÜV eintragen zu lassen, danach kannst Du bei der Zulassungsstelle den PKW beantragen.

Themenstarteram 30. Juli 2002 um 6:07

Steuer

 

Das mit der LKW Steuer ist vorbei!!! Lt. Urteil vom Bundesfinanzhof vom 5.5.98 sind PKW ähnliche KFZ (Polo,Golf;Fiesta) die von PKW Serienfahrzeugen abgeleitet sind als PKW zu versteuern.

ALSO nix mehr mit LKW Steuer, so das ich die Nachteile wie

nicht zu viert oder fnft fahren und auch die etwas höheren Vers. Prämoien nicht mehr haben möchte.

Brauche ich für die TÜV Vorführung irgent ein Schreiben? Oder

kann ich einfach so hin?

Danke

@MINIBOGI

Da wirste einfach so hin können . Wenn de dann die Eintragung hast mußte mein ich zur Zulassungsstelle und noch zur Versicherung .

Also meine Freundin hat sich letztes Jahr einen ´85 Postgolf gekauft und fährt in jetzt noch und zahlt 176,- DM Steuern im Jahr. So gut könnten die Abgaswertze gar nicht sein, als das dieser Betrag eine PKW-Steuer sein könnte.

Vielleicht ist das mit der Steuer aber nicht bundesweit einheitlich.

@dieselcruiser

MINIBOGI scheint sich aber ziemlich sicher zu sein und Urteile vom Bundesfinanzhof sind für ganz BRD verbindlich .Andererseits müßten dann ja alle Eigner eines solchen LKW direkt informiert werden , dass sie zukünftig mehr bezahlen dürfen .

Wo kann man sich denn da wohl mal unverbindlich informieren ?

am 30. Juli 2002 um 22:09

Finanzamt Wuppertal ;)

@nadja

Hey , nacktes Wissen dominiert ! :) ;)

Auch online ?

Willkommen bei uns . Seit gestern dabei ?

am 30. Juli 2002 um 22:30

ne, erst seit heute.

Das Forum ist ja doch recht groß, hätte ich gar nicht gedacht.

Du wirfst also gerne mit Bildern nach anderen Leuten?

Hättest du denn auch nen Seat Ibiza 6K im Angebot?

am 30. Juli 2002 um 22:34

Ach herje. Doch schon so früh.

Dann natürlich seit gestern ;)

@nadja

Seit gestern mittlerweile !! ;)

Was is denn das für ne Angabe : 6K ??

Zulässiges Gesamtgewicht , Tankgröße , max Zuladung oder die beste Sendereinstellung ?

am 30. Juli 2002 um 22:38

Das ist die interne Bezeichnung, so wie beim "Polo4" 6N oder Beim Golf2 19E

Vielleicht finde ich ja noch schnell eins als Beispiel.

am 30. Juli 2002 um 22:41

Na gut, das nachträgliche Einfügen von Bildern ist hier ja scheinbar nicht möglich.

sauba bötti sauba :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen