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Ultra Wheels UA9 Probleme beim Tüv

Themenstarteram 28. Juni 2020 um 11:23

Hallo zusammen,

Ich fahre einen Golf 7 GTD und und habe Ultra Wheels UA9 19 Zoll ET 45 mit 225/35 Reifen montiert. Sonst ist an dem Fahrzeug nichts verändert.

Nun war das Problem, dass ich neuen TÜV brauchte. Ich habe das Gutachten für die Felgen beigelegt, da ich davon ausging ,dass die Felgen ohne Probleme an dem Fahrzeug eingetragen werden können.

Der Prüfer war wohl anderer Meinung da irgendwie die Kotflügel für diese Felgen verbreitert werden müssten.

Ist mir zwar ein Rätsel wieso weil nichts schleift ansatzweise oder ähnliches und es steht auch nichts über.

Hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht oder vielleicht noch ein anderes Gutachten als auf der Ultra Wheels Seite zur Verfügung gestellt ist ?

Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar :)

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Juni 2020 um 15:12:03 Uhr:

Die BE erlischt so schnell nicht, keine Angst. Aber es gibt in jedem Fall einen "kostenpflichtigen" Mängelbericht.

Wie kommst du denn auf die Idee? Wird der Kollege nachts kontrolliert oder in einen Unfall verwickelt mit nicht eingetragener Kombi, ist er defacto mit erloschener BE unterwegs. Das ist Fakt und man muss es nicht verharmlosen.

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am 28. Juni 2020 um 11:52

Dir ist jetzt genau das passiert, vor dem wir immer warnen.

Wie Du schreibst, ist dem TÜV der Freigang der Räder /Reifen

nicht groß genug. Du sollst da mehr Platz schaffen. Entweder Das

oder Du versuchst bei der Konkurrenz, (Dekra usw.) die Abnahme zu

erreichen. Immer lieb nett und freundlich, Du willst Was von Denen.

Hier mal die Auflagen:

K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den

Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig

nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu

befestigen.

Themenstarteram 28. Juni 2020 um 12:14

Es war sogar ein Dekra Gutachter.

Ich kann ja mal den O-Ton der Auflage die im Gutachten steht hier anhängen,die der Prüfer bemängelt hat.

Es handelt sich um den Punkt K1A und K2B.

Der Rest passt.

Ich wusste halt nichts von diesen Auflagen weil wenn irgendwo GTD Felgen angeboten werden sind es etwa zu 80% dieses Modell

Nochmal für mich zum Verständnis.

In dem Gutachten, welches du zu den Felgen hast, erfüllst du K1A und K2B nicht. Und das war dir vor der HU bekannt?

Ich habe mir gleich gedacht, daß es bei dir nicht an der Freigängigkeit scheitert, sondern an der mangelnden Radabdeckung. Das sind auch die genannten Auflagen.

Es ist nicht immer so, daß alle Auflagen "umgesetzt" werden müssen, das kann in diesem Fall davon abhängen, wie dieser spezielle Reifentyp von der Geometrie her ausfällt. Abgedeckt sein muß im oberen Bereich die LAUFFLÄCHE, und die ist je nach Hersteller unterschiedlich breit.

Kurzum: entweder du findest einen kulanten Prüfer, der es dir "so wie es ist" einträgt, oder du mußt eben für ausreichende Radabdeckung sorgen, sei es durch Anbau von Verbreiterungen oder durch Ziehen/Ausstellen der Kotflügel.

@TE

....und nebenbei, offensichtlich bist du mit der Kombi schon einige Zeit unterwegs, ohne sie eingetragen zu haben. Da kannst du mit der Rennleitung Probleme bekommen. Eine erloschene BE ist kein Kavaliersdelikt.

Die BE erlischt so schnell nicht, keine Angst. Aber es gibt in jedem Fall einen "kostenpflichtigen" Mängelbericht.

Themenstarteram 28. Juni 2020 um 13:15

@nogel verstehe ich das richtig das nicht alle von diesen Auflagen umgesetzt werden müssen und es im Ermessen des Prüfers liegt?

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Juni 2020 um 15:12:03 Uhr:

Die BE erlischt so schnell nicht, keine Angst. Aber es gibt in jedem Fall einen "kostenpflichtigen" Mängelbericht.

Wie kommst du denn auf die Idee? Wird der Kollege nachts kontrolliert oder in einen Unfall verwickelt mit nicht eingetragener Kombi, ist er defacto mit erloschener BE unterwegs. Das ist Fakt und man muss es nicht verharmlosen.

Zitat:

@nogel schrieb am 28. Juni 2020 um 14:54:56 Uhr:

.... wie dieser spezielle Reifentyp von der Geometrie her ausfällt. Abgedeckt sein muß im oberen Bereich die LAUFFLÄCHE, ...

Das ist für einen neuen Fahrzeugtyp schon seit längerer Zeit nicht mehr gültig, und der Golf VII zählt da allemahl dazu.

Es gilt die Rad- Reifenbreite inklusive Felge.

Und ob ein Reifen "breit" oder "schmal" ausfällt ist auch irrelevant, es gilt immer das 1,04fache der Nennbreite.

Sowas geht heute nicht mehr:

https://e36-talk.com/index.php?attachment/94119-dsc02926-jpg/

Zitat:

@S_Breezy schrieb am 28. Juni 2020 um 15:15:44 Uhr:

@nogel verstehe ich das richtig das nicht alle von diesen Auflagen umgesetzt werden müssen und es im Ermessen des Prüfers liegt?

Ja, das verstehst Du richtig.

Schaut man sich Fotos im Netz an auf Golf VII, sieht es gar nicht so extrem aus.

Kann gut sein das ein "tuninginteressierter" Prüfer es so einträgt.

Themenstarteram 28. Juni 2020 um 13:42

Also wäre die eine Möglichkeit zu einem anderen Prüfer zu gehen und nochmal das Geld für TÜV und Eintragung zu bezahlen.

Oder bei dem Prüfer das Fahrzeug verändert (verbreitert) vorzuführen. Wie könnte man das realisieren ohne den ganzen Kotflügel zu verbreitern ?

Thema TÜV gebühren: ich würde Winterräder montieren und nur die Gebühr für die Nachprüfung bezahlen.

So hast Du wenigstens die HU Plakette und kannst in Ruhe nach einem kulanten Prüfer schauen / das Fahrzeug anpassen.

Thema Kotflügel und Schürzen anpassen: das macht man nicht mal so eben und sollte fachmännisch erfolgen.

Hast Du mal im Golf VII Forum angefragt wie so die Erfahrungen mit der Eintragung sind?

Die User dort können dir dazu bestimmt Tipps geben. Man liest es durch alle Foren: der eine Prüfer lehnt es ab, ein Anderer trägt es ein.

@Habuda , davon bin ich ausgegangen ;)

Dann sollten die Winterräder aber auch draufbleiben bis die Sommerräder eintragbar sind.

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