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Habe ein Problem... HIlfe

Themenstarteram 13. Juli 2008 um 21:16

Ich bin vor zwei Tagen in eine Polizeikontrolle geraten.

Mein Problem ist jetzt folgendes......

Ich habe Keskin KT3 9x16 ET25 Felgen áuf meinen Vento Bj97. Die Felgen wurden vor drei Jahren mit

Toyo T1R 215/40R16 Reifen eingetragen.

Zitat aus dem Fahrzeugschein:

Reifenfabrikat nur Toyo T1R (weg.Montage) od.and.Lt.Mitzuf.Hst.-Freigabe

Mittlerweile habe ich Pneumant Reifen auf allen vier Felgen und seid dem auch zwei Hauptuntersuchungen und eine Polizeiliche Mängelbehebung hinter mir ohne Probleme zwecks Rad-Reifen kombi.

Nun muss ich innerhalb 14tagen bei einer Polizeidienststelle nachweisen dass auch diese Pneumant Reifen für meine Felgen zugelassen sind.

Ich habe im Netz schon verzweifelt nach einer Herstellerfreigabe oder ähnliches gesucht. Leider ohne Erfolg.

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal

Amondo

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7 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Amondo

Zitat aus dem Fahrzeugschein:

Reifenfabrikat nur Toyo T1R (weg.Montage) od.and.Lt.Mitzuf.Hst.-Freigabe

Hast also eine Einschränkung auf die Toyo's oder entsprechende Herstellerfreigabe bei anderen Reifen.

Zitat:

Original geschrieben von Amondo

Mittlerweile habe ich Pneumant Reifen auf allen vier Felgen und seid dem auch zwei Hauptuntersuchungen und eine Polizeiliche Mängelbehebung hinter mir ohne Probleme zwecks Rad-Reifen kombi.

Ist irrelevant !

Zitat:

Original geschrieben von Amondo

Nun muss ich innerhalb 14tagen bei einer Polizeidienststelle nachweisen dass auch diese Pneumant Reifen für meine Felgen zugelassen sind.

Ich habe im Netz schon verzweifelt nach einer Herstellerfreigabe oder ähnliches gesucht.

Wie wärs mit einem Anruf beim Reifenhersteller ? (oder tut der weh ?)

Das Auto fährst Du auch in der realen Welt, warum muß alles nur im 'NETZ' zu finden sein . . . ?

GreetS Rob

oder beim Felgenhersteller ... bzw. Verkaufsgesellschaft

am 21. Juli 2008 um 15:17

Hallo,

eine Herstellerfreigabe bekommst du beim Reifenhersteller,

da mußt du deine Fahrzeugdaten angeben:

Achslast, Höchstgeschwindigkeit, Felgenröße, etc...

Die Stellen dir dann eine Schreiben aus das man die "Pneumant" auf

den 9x16 fahren darf

oder nicht - dann Toyo kaufen!!!

Pneumant ist eine Tochterfirma von Dunlop

einfach mal bei Dunlop anrufen

Adresse: Dunlop GmbH & Co. KG

Dunlopstr. 2

63450 Hanau

Deutschland

Tel.: +49 (0) 6181–68-01

Fax.: +49 (0) 6181-68-1283

Quelle: ADAC

Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,....

Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist.

Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben:

* der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.

* der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis auf Sonderräder im Serienzustand befindet.

* der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch der Fahrzeughersteller Auskunft geben.

Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können.

Immer wieder schön wenn Texte kommentarlos zitiert werden.Was den Schluß zulässt das der Beitragskopierer gar nicht weiss was das zitierte bedeutet.

Sicher sind Reifenbindungen nicht mehr zwingend zu beachten.Aber das Poblem ist das jetzt der Halter dafür verantwortlich ist das alles im zulässigen Rahmen bleibt.

Beim TE dürfte das Problem entweder sein das die verwendete Reifengröße eigentlich zu schmal für die Felge ist und deswegen kein sicherer Halt garantiert werden kann,den muß dann der Reifenhersteller garantieren oder der Felgenhersteller schreibt ein bestimmtes Reifenmodell vor das die Vorschriften einhält.Macht man nun einen anderen Reifen drauf ist man selbst in der Pflicht zu schauen was zulässig sein könnte.Dummerweise machen die Reifenhersteller Vorgaben auf welche Felgenbreite die Reifen max montiert werden dürfen und weshalb sollen die eine grenzwertige Felgenbreite freigeben?

Das nächste Problem kann schlich der Platz im Radkasten sein,da Reifen in der Breite der Laufflächen riesige Toleranzen haben kann es sein das Modell A massig Platz hat aber Modell B voll am Radkasten aufsetzt.Ein 215er kann von den Toleranzen her ein breiter 205er sein aber auch ein schmaler 225er.Wenn ersterer gerade so drunterpasst gibts beim zweiten Blech-und Gummischaden.

 

 

Ganz daneben waren die Reifenbindungen nicht,komplett abgeschafft sind sie aber auch heute noch nicht,denn sie verhinderten solche Unannehmlichkeiten wie die vom TE.

Es hat in der Regel einen Sinn wenn Eintragungen auf bestimmte Reifentypen beschränkt sind,allerdinsg sollte dieser Grund im Klartext angegeben werden und nicht mit unverständlichen Kürzeln.

Ich tippe aber mal das es darum geht das der Reifen für die Felge zu schmal ist,da wird es aber eng werden was Herstellerfreigaben angeht da nur wenige Hersteller Reifen für solche Vorhaben vorsehen.

PS:Sieht meiner Meinung nach eh übel aus wenn die Felge zu breit im Verhältnis zum Reifen ist.:DDer einzige Vorteil den ich dabei sehe ist das Karosserieschäden selten sein dürften da man rechtzeitig mit den Felgen aneckt.

 

Zum Thema an sich,es wird nur den Weg geben direkt mit den Herstellern Kontakt aufzunehmen,Alternativ noch Reifenhändler mit viel Tuningkundschaft oder einem Tüv mit Angestellten die auch mal in ihren Ordnern suchen.

Hallo

der Sinnvollste Beitrag war der von old Blue

 

Hatte auch das Prob das ich keine Reifenfreigabe für den Pneumant Reifen hatte.

Naja bei Dunlop angerufen die haben wir eine Kostenlose nummer gegeben

08001305131

M-Plus Reifen GmbH

TireInfoCenter

Der hat am Telefon die Daten aufgenommen, (Fahrzeugschein und Reifendaten sollte man zur Hand haben)

und mir direkt per Fax die Freigabe gesendet.

Unkompliziert und total Super.

im Anahng die wo ich erhalten habe.

 

 

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