Überprüfung des Kostenvoranschlags durch Versicherung
Hallo Freunde bitte um eure Mithilfe,
mir ist einer an der roten Ampel hinten aufgefahren --> Lackschaden ! Wie vom SV empfohlen habe ich einen Kostenvoranschlag von BMW erstellen lassen und an die gegnerische Versicherung gesendet. Laut Aussage vom SV sehen die Versicherung bei diesen geringen Schäden ein Gutachten nicht gerne......gesagt getan... Ergebnis:
Kostenvoranschlag BMW= 1391 €
habe an die gegnerische Vers. eine Rechnung gestellt mit der bitte um fiktive Abrechnung abzüglich MwSt. + Wertminderung = 1305 €
Also Antwort bekam ich jetzt ein Schreiben in dem Sie den Kostenvoranschlag von der Dekra haben überprüfen lassen und einem Standarttext wie folgt:
"Beilackierung und die damit verbundene De- und Montage von Anbauteilen nicht notwendig. Lackierfachmann kann erst im Rahmen der Lackiervorbereitung entscheiden ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist". Sowie eine Stundenberechnung von einem örtlichen Meisterbetrieb mit deren Stundensatz.
Die Versicherung ist bereit einen Betrag von 635 € laut ihrer Berechnung zu begleichen
Nun habe ich in Erfahrung gebracht das ich auf die Stundesätze von BMW kein Anspruch habe da das FZG bereits 5 Jahre alt ist und die letzten zwei Inspektionen nicht von BMW durchgeführt wurden.
Wie kann ich zumindest die Kosten für die De- und Montage von den Anbauteilen (Stoßstange etc) einfordern? Um eine Einwandfreie Lackierarbeit durchzuführen muss der Arbeitsbereich frei von jeglichen Störenden Bauteilen sein, das weiss jeder AZUBI im 1. Lehrjahr
Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.
Vielen dank schon mal im voraus für eure Mithilfe:
PS. in dem Prüfschreiben von der Dekra sind die Posten EINGANGSKALKULATION, TECHNISCHE ÜBERPRÜFUNG und WEITERE ÜBERPRÜFUNG aufgeführt. Die letzten beiden Posten sind jeweils Abzugsposten. Die Posten sind mir nicht ganz nachvollziehbar, kann mich hier auch jemand aufklären......Danke vielmals
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ehnaton
danke für deine Antwort, aber BMW lasse ich nicht mehr an meine FZG ran, ...
Aber um einen überzogenen Kostenvoranschlag zu erstellen, damit du dir schön die Taschen vollstopfen kannst, dafür waren sie dann noch gut genug.
Warum bist du nicht sofort zur Werkstatt deines Vertrauens gegangen? Dann hättest du vermutlich schon dein Geld, hättest beim selber reparieren immer noch ein bisschen überbehalten und alles wäre gut. So hast du dir mit deiner Gier nur unnötigen Ärger eingehandelt.
Selber schuld.
69 Antworten
supi,
und Ersatzwagen auch?
Habe einen A6 und hab als Ersatz einen Golf VI Variant genommen
Zitat:
Original geschrieben von b6turbo
supi,
und Ersatzwagen auch?
Habe einen A6 und hab als Ersatz einen Golf VI Variant genommen
Wenn sich die Reparaturdauer in einem angemessenen Rahmen bewegt, dann sicher auch.
Die Abrechnung der Mietwagenfirma mit der Versicherung soll dich (erst einmal) nicht beschäftigen.
Gibt es da Probleme, wirst du es schon früh erfahren....😉
Aber mach dir deswegen erst einmal bitte keinen Kopf. Die Mietwagenfirmen (auch die Sachverständigen) und die Versicherer kloppen sich jeden Tag. In den meisten Fällen bekommt der Kunde aber davon nichts mit, dass wird geregelt.
Also, erst einmal keine Bange, du hast nichts falsch gemacht....🙂
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Klar kann man das Geld für etwas anderes einsetzen, ein Beispiel nannte ich ja bereits.
Auch DANN gehts aber nur darum sich finanziell am Unfall zu bereichern, sonst könnte mans ja einfach ohne viel Rennerei und hin und her reparieren lassen, gell?🙄
Nein, das ist schlicht falsch. Jemand, der statt der Herstellung den zu einer sach- und fachgerechten, vollständigen Reparatur erforderlichen Geldbetrag verlangt, diesen aber nicht bzw. nur teilweise "aufbraucht", indem er sein Fahrzeug gar nicht oder nur teilumfänglich, mit einer mängelbehafteten Billigreparatur oder unter Einsatz eigener Muskelkraft repariert, bereichert sich nicht!
Und diejenigen, die deiner Anschauung verfallen waren und tatsächlich glaubten, sich an einem Schadenfall bereichert zu haben, hätten am liebsten auf ein Stück Holz gebissen, als ihnen beim nächsten Unfall, bei dem die Reparaturlackierung plattenweise von der wieder getroffenen Seitenwand fiel, der eintrittspflichtige Versicherer eine Schadenregulierung verweigerte mit der Begründung, dass das Bauteil schon erneuerungsbedürftig vorgeschädigt gewesen sei, aber nicht ersetzt wurde, sondern nur billigst repariert, so dass nun kein Ersatz dieses Teils mehr verlangt werden könne. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Nein, das ist schlicht falsch. Jemand, der statt der Herstellung den zu einer sach- und fachgerechten, vollständigen Reparatur erforderlichen Geldbetrag verlangt, diesen aber nicht bzw. nur teilweise "aufbraucht", indem er sein Fahrzeug gar nicht oder nur teilumfänglich, mit einer mängelbehafteten Billigreparatur oder unter Einsatz eigener Muskelkraft repariert, bereichert sich nicht!
Nein?
Was macht er dann?😕
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So Liebe Freunde ,
wollte euch noch den Ausgang meines Falles schildern da ich hier doch schon einige Kleinbürgerlichen Gemüter erhitzt habe mit meiner fiktiven Auszahlung.
Habe jetzt noch ein Schreiben aufgesetzt bei dem ich freundlichst um Begleichung der gesamten Summe gefordert habe.
Nachdem ich einige Technischen Arbeitsschritte beschrieben habe welche die DEKRA gar nicht Streichen kann ohne das FZG bzw. den Schaden vorher gesichtet zu haben bin ich übergegangen und habe darauf hingewiesen das ich bewusst versucht habe alle Mehrkosten die auf die gegenerische Versicherung hinzukommen würden zu vermeiden Sprich: Anwalt, Gutachten, Ausfall, Verbringungskosten etc.
(Der geschädigte hat ohne wenn und aber ein Recht auf diese Leistungen)
Weiterhin habe ich mir vorbehalten das FZG fachgerecht nach Kostenvoranschlag reparieren zu lassen.
Soeben kam der Anruf das der Rest der geforderten Summe beglichen wird.
Was sagt ihr nun dazu?
mich interressiert besonders die Meinung der Kleinkarierten die sich so unendlich über mich empört hatten :-)
Resume: freundlich und sachlich bleiben mit der Versicherung , das sidn auch nur Menschen.
schönen Tag an alle
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Nein?
Was macht er dann?😕
Matsches, auch du musst doch mal irgendwann akzeptieren, dass deine eigene Meinung -die du ja ruhig haben kannst- nicht damit gleich zu setzen ist, dass der Geschädigte der fiktiv abrechnet sich strafbar macht, oder sich Gesetzeswidrig verhält.
Du kannst diesen Nonsens ja meinewegen ruhig weiterhin glauben.
Aber propagiere hier doch bitte nicht weiter öffentlich, dass jeder Fiktivabrechner ein Schlimmling ist, der sich strabar macht.
Das ist einfach nur absurd.
Wenn man sich bereichern würde, müsste man dann nicht dafür Steuern zahlen?
Grüße
Klaus
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Nein?
Nein!
Zitat:
Was macht er dann?😕
Er nimmt, mit gutem Recht, eine Umverteilung des gleich gebliebenen Vermögens vor.
Und eines weiß ich:
Ich würde Dir nur Geldgeschenke zum Geburtstag machen:
Denn wenn ich Dir 50,-€ schenken würde, und ein anderer Dir ein wunderschönes Präsent von gleichem Wert, hättest Du bestimmt das Gefühl, von mir reicher beschenkt worden zu sein. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Er nimmt, mit gutem Recht, eine Umverteilung des gleich gebliebenen Vermögens vor.
Hier irrst leider auch Du. Sein Vermögen verringert sich.
Mal ein kleines Rechenbeispiel für alle, die glauben, ein Fiktivabrechner bereichert sich (das genaue Gegenteil ist der Fall):
Herr Mustermann kauft sich eine teure Uhr für € 10.000,-. Dazu kommt noch die MwSt. von € 1.900,-.
Als er aus dem Geschäft kommt, wird er von einem Radfahrer angefahren, die neue Uhr wird völlig zerstört. Reparieren geht nicht und Herr M. möchte nun keine Uhr mehr und kauft für die € 10.000,-, die er von der Versicherung bekommen hat ein Motorrad. Natürlich ist in den € 10.000,- wieder MwSt. enthalten.
Die ersten € 1.900,- sind weg. Leider passiert Herrn M. wieder ein unverschuldeter Unfall, bei dem sein Motorrad zerstört wird. So geht es noch einige mal mit anderen Gegenständen weiter, er hat ja die "Dispositionsfreiheit", immer zahlt Herr M. die MwSt., bekommt sie aber nicht ersetzt.
Am Ende sind die ursprünglichen € 11.900,- komplett weg, der Staat hat immer seine MwSt. bekommen und die Versicherung hat, zu Lasten des geschädigten Herrn M., € 10.000,- gespart!
So sieht "gerechter" Schadensersatz tatsächlich aus.
Der Gesetzgeber hat also 2002 auf jahrelanges Drängen der Versicherungswirtschaft hin, eine systemwidrige Gesetzesänderung durchgeführt, die Millionen Geschädigte, zu Gunsten der Versicherungen, enteignet.
MfG
Nun, dies betrifft konkret die MwSt.-Regelung, die ich außen vor gelassen habe. Dennoch danke für dieses Beispiel; so hab´ ich es auch noch nicht betrachtet.
Hier noch etwas für Elchsucher: Klick (siehe II.2. und 3.