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Überprüfung des Kostenvoranschlags durch Versicherung

Themenstarteram 8. April 2014 um 9:46

Hallo Freunde bitte um eure Mithilfe,

mir ist einer an der roten Ampel hinten aufgefahren --> Lackschaden ! Wie vom SV empfohlen habe ich einen Kostenvoranschlag von BMW erstellen lassen und an die gegnerische Versicherung gesendet. Laut Aussage vom SV sehen die Versicherung bei diesen geringen Schäden ein Gutachten nicht gerne......gesagt getan... Ergebnis:

Kostenvoranschlag BMW= 1391 €

habe an die gegnerische Vers. eine Rechnung gestellt mit der bitte um fiktive Abrechnung abzüglich MwSt. + Wertminderung = 1305 €

Also Antwort bekam ich jetzt ein Schreiben in dem Sie den Kostenvoranschlag von der Dekra haben überprüfen lassen und einem Standarttext wie folgt:

"Beilackierung und die damit verbundene De- und Montage von Anbauteilen nicht notwendig. Lackierfachmann kann erst im Rahmen der Lackiervorbereitung entscheiden ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist". Sowie eine Stundenberechnung von einem örtlichen Meisterbetrieb mit deren Stundensatz.

Die Versicherung ist bereit einen Betrag von 635 € laut ihrer Berechnung zu begleichen

Nun habe ich in Erfahrung gebracht das ich auf die Stundesätze von BMW kein Anspruch habe da das FZG bereits 5 Jahre alt ist und die letzten zwei Inspektionen nicht von BMW durchgeführt wurden.

Wie kann ich zumindest die Kosten für die De- und Montage von den Anbauteilen (Stoßstange etc) einfordern? Um eine Einwandfreie Lackierarbeit durchzuführen muss der Arbeitsbereich frei von jeglichen Störenden Bauteilen sein, das weiss jeder AZUBI im 1. Lehrjahr

Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.

Vielen dank schon mal im voraus für eure Mithilfe:

PS. in dem Prüfschreiben von der Dekra sind die Posten EINGANGSKALKULATION, TECHNISCHE ÜBERPRÜFUNG und WEITERE ÜBERPRÜFUNG aufgeführt. Die letzten beiden Posten sind jeweils Abzugsposten. Die Posten sind mir nicht ganz nachvollziehbar, kann mich hier auch jemand aufklären......Danke vielmals

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2014 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von ehnaton

danke für deine Antwort, aber BMW lasse ich nicht mehr an meine FZG ran, ...

Aber um einen überzogenen Kostenvoranschlag zu erstellen, damit du dir schön die Taschen vollstopfen kannst, dafür waren sie dann noch gut genug.

Warum bist du nicht sofort zur Werkstatt deines Vertrauens gegangen? Dann hättest du vermutlich schon dein Geld, hättest beim selber reparieren immer noch ein bisschen überbehalten und alles wäre gut. So hast du dir mit deiner Gier nur unnötigen Ärger eingehandelt.

Selber schuld.

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69 Antworten
am 8. April 2014 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von ehnaton

Hallo Freunde bitte um eure Mithilfe,

mir ist einer an der roten Ampel hinten aufgefahren --> Lackschaden ! Wie vom SV empfohlen habe ich einen Kostenvoranschlag von BMW erstellen lassen und an die gegnerische Versicherung gesendet. Laut Aussage vom SV sehen die Versicherung bei diesen geringen Schäden ein Gutachten nicht gerne......gesagt getan... Ergebnis:

Kostenvoranschlag BMW= 1391 €

habe an die gegnerische Vers. eine Rechnung gestellt mit der bitte um fiktive Abrechnung abzüglich MwSt. + Wertminderung = 1305 €

Also Antwort bekam ich jetzt ein Schreiben in dem Sie den Kostenvoranschlag von der Dekra haben überprüfen lassen und einem Standarttext wie folgt:

"Beilackierung und die damit verbundene De- und Montage von Anbauteilen nicht notwendig. Lackierfachmann kann erst im Rahmen der Lackiervorbereitung entscheiden ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist". Sowie eine Stundenberechnung von einem örtlichen Meisterbetrieb mit deren Stundensatz.

Die Versicherung ist bereit einen Betrag von 635 € laut ihrer Berechnung zu begleichen

Nun habe ich in Erfahrung gebracht das ich auf die Stundesätze von BMW kein Anspruch habe da das FZG bereits 5 Jahre alt ist und die letzten zwei Inspektionen nicht von BMW durchgeführt wurden.

Wie kann ich zumindest die Kosten für die De- und Montage von den Anbauteilen (Stoßstange etc) einfordern? Um eine Einwandfreie Lackierarbeit durchzuführen muss der Arbeitsbereich frei von jeglichen Störenden Bauteilen sein, das weiss jeder AZUBI im 1. Lehrjahr

Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.

Vielen dank schon mal im voraus für eure Mithilfe:

PS. in dem Prüfschreiben von der Dekra sind die Posten EINGANGSKALKULATION, TECHNISCHE ÜBERPRÜFUNG und WEITERE ÜBERPRÜFUNG aufgeführt. Die letzten beiden Posten sind jeweils Abzugsposten. Die Posten sind mir nicht ganz nachvollziehbar, kann mich hier auch jemand aufklären......Danke vielmals

Hallo,

bevor hier gleich die Profis loslegen :

- Um welche Versicherung handelt es sich ? (Es gibt wohl welche die machen das immer)

- Die Frage ist wie weit du dich da einbringen willst. Ich meine du hast als Unfallgegner (wenn du zu 100 % unschuldig bist) auch das Recht einen Anwalt auf Kosten der Versicherung einzuschalten. Die Frage ist ob das die Sache wert ist.

Und jetzt gleich kommen die Profis hier ausm Forum. (Tipp: Sufu schon genutzt?)

Gruß

Grisu

Hallo,

an deiner Stelle würde ich, bei dieser Fallkonstellation, einen Gutachter beauftragen, die Reparatur bei BMW durchführen lassen und nicht fiktiv abrechnen. Unkostenpauschale und ggf. Wertminderung lt. Gutachten einfordern und Mietwagen für die erforderliche Reparaturdauer nehmen, nach vorheriger Abstimmung mit der Versicherung ggf. eine Stufe kleiner, um den Eigenanteil zu vermeiden.

Dann hast du zwar vielleicht etwas weniger Geld übrig, dafür ist dein Fahrzeug aber wieder im vorherigen Zustand und du brauchst dich nicht über die Versicherung zu ärgern.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 8. April 2014 um 11:23

Hallo,

bevor hier gleich die Profis loslegen :

- Um welche Versicherung handelt es sich ? (Es gibt wohl welche die machen das immer)

- Die Frage ist wie weit du dich da einbringen willst. Ich meine du hast als Unfallgegner (wenn du zu 100 % unschuldig bist) auch das Recht einen Anwalt auf Kosten der Versicherung einzuschalten. Die Frage ist ob das die Sache wert ist.

Und jetzt gleich kommen die Profis hier ausm Forum. (Tipp: Sufu schon genutzt?)

Gruß

Grisu

Hallo Grisu,

-die Versicherung heisst Bruderhilfe Versicherung im Raum der Kirchen.

-der SV meinte am Telefon man sollte hier versuchen aussergerichtlich eine Einigung zu finden bei Gericht wird man kaum eine Chance haben da eben die Voraussetzungen (alter des FZG , Inspektion) nicht zu meinen Gunsten sind.

Die frage ist nur wie mache ich das am geschicktesten??, ich denke die Vers. hat auch kein Interresse daran das Ihre Kosten durch das ins Länge ziehen der Falles weiter in die Höhe steigt.

danke

In Sachen Schadenregulierung ist die extrem günstige "Bruderhilfe" schon immer aufgefallen.

 

Nur, wer billig kauft, kauft 2x.

Das gilt aber nicht für die Haftpflichtgeschädigten, die müssen sehen, wie sie klarkommen.

Am besten mit einer Verkehrs RS vor Gericht, wo auch außergerichtliche Gutachten bezahlt werden.

 

 

Themenstarteram 8. April 2014 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

an deiner Stelle würde ich, bei dieser Fallkonstellation, einen Gutachter beauftragen, die Reparatur bei BMW durchführen lassen und nicht fiktiv abrechnen. Unkostenpauschale und ggf. Wertminderung lt. Gutachten einfordern und Mietwagen für die erforderliche Reparaturdauer nehmen, nach vorheriger Abstimmung mit der Versicherung ggf. eine Stufe kleiner, um den Eigenanteil zu vermeiden.

Dann hast du zwar vielleicht etwas weniger Geld übrig, dafür ist dein Fahrzeug aber wieder im vorherigen Zustand und du brauchst dich nicht über die Versicherung zu ärgern.

Liebe Grüße

Herbert

Hallo Herbert ,

danke für deine Antwort, aber BMW lasse ich nicht mehr an meine FZG ran, beim letzten mal musste ich man mags kaum glauben 3x bei denen antanzen bis Sie es geschafft haben meine Stoßstange ordentlich bzw. gleichmäßig für das Auge an das FZG ranzumontieren.

Dachte es ist besser wenn ich den Schaden ausbezahlen lasse und mich selber um den Kratzer kümmere bevor ich mir ein teuer bezahlten Pfusch einhole.

viele Grüße

 

 

Themenstarteram 8. April 2014 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

In Sachen Schadenregulierung ist die extrem günstige "Bruderhilfe" schon immer aufgefallen.

Nur, wer billig kauft, kauft 2x.

Das gilt aber nicht für die Haftpflichtgeschädigten, die müssen sehen, wie sie klarkommen.

Am besten mit einer Verkehrs RS vor Gericht, wo auch außergerichtliche Gutachten bezahlt werden.

Hallo und danke für die Antwort

Verkehrsrechtschutz ist leider nicht vorhanden. ich möchte auch lieber auf kleiner Flamme kochen da es sich (nur) um einen Lackschaden handelt.

Ich hoffe darauf das ich mit Behutsamkeit und Sachlichkeit weiter komme bei der Versicherung als auf dem Rechtsweg mit langen Verfahren.

Die haben ja in erster Linie nur Ihre Kosten und Ihren Aufwand im Fokus da wäre es für die immer noch günstiger wenn die was drauflegen auf die Auszahlungssumme. Aktuelle Frühstücken die mich halt nur ab.

viele Grüße

am 8. April 2014 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von ehnaton

danke für deine Antwort, aber BMW lasse ich nicht mehr an meine FZG ran, ...

Aber um einen überzogenen Kostenvoranschlag zu erstellen, damit du dir schön die Taschen vollstopfen kannst, dafür waren sie dann noch gut genug.

Warum bist du nicht sofort zur Werkstatt deines Vertrauens gegangen? Dann hättest du vermutlich schon dein Geld, hättest beim selber reparieren immer noch ein bisschen überbehalten und alles wäre gut. So hast du dir mit deiner Gier nur unnötigen Ärger eingehandelt.

Selber schuld.

am 10. April 2014 um 11:14

Da haben sich aber zwei gefunden, was?

(Meine TS und Vers.)

Der TS hat schlechte Erfahrungen mit BMW-Werke gemacht und holt sich von denen einen Kostenvoranschlag, um nach diesem abzurechnen, weil BMW ja so schön teuer ist. Gleichzeitig gibt er freimütig zu, dass er sein Fahrzg. niemals dort rep. lassen würde. Sondern sich selbst darum "kümmern" will. Würde mich nicht wundern, wenns am Ende ne Smart-Rapair würde und der Rest gut angelegt wird.

Die Vers. ist hingegen dafür bekannt, bei Regulierungen rumzuzicken.

Gabs Wertminderung nicht ausschließlich über Gutachten?

Bring doch den Wagen einfach in eine Werkstatt und lass ihn reparieren, dann bist Du alle Sorgen los. Dann bleibt aber nichts für diech pers. übrig.

Ich schreib jetzt lieber nicht, was ich persönl. vom Vorgehen des TE halte.

Themenstarteram 10. April 2014 um 11:43

@Ford und @ Opel..........euer Ego hat wohl ne Kotzattacke nötig, seid ihr spezifisch auf solche Beiträge aus damit euch einer Zuhört ?......wie auch immer.

noch einige Infos zur Aufklärung damit ihr zwei nicht hoffnungslosen Wutbürgern verkommt.

Der Schaden is schon ärgerlich genug , das hinterher rennen wegen Dokumente , Telefonate , Schreiben aufsetzen etc. tut sein übriges und jeder will sich diese unangenhme Arbeit so gut es geht ersparen.

Die Vertragswerkstatt ist 5 min. von meiner Fa. entfernt da kann ich kurz mal in der Mittagspause rüberfahren.......im Sinne von Aufwandsbegrenzung.

Komisch ist zudem das ihr zwei nicht auf die Idee kommt BMW zu kritisieren die ja offensichtlich für schlechte Arbeit zu viel Geld kassiert ( meine mehrmalige Erfahrung ). Stattdessen wird auf dem geschädigten rumgehakt , selbst wenn bei der Sache einpaar Euro übrig bleiben kann man das als Aufwandsentschädigung gegen rechnen.

kritisieren könnte man auch den Vogel der bei ner Roten Ampel am Radio rumspielt und dabei vergisst auf der Bremse zu bleiben und dabei nicht bemerkt das er auf den Vordermann draufknallt..........ihr beiden seid bestimmt das selber Kaliber.

PS. Bitte nicht auf meinen Thread Antworten wenn keine konstruktive Meinung beeinhaltet ist.

Vielen Dank für ihr Verständnis

 

Zitat:

Original geschrieben von ehnaton

Nun habe ich in Erfahrung gebracht das ich auf die Stundesätze von BMW kein Anspruch habe da das FZG bereits 5 Jahre alt ist und die letzten zwei Inspektionen nicht von BMW durchgeführt wurden.

Wie kann ich zumindest die Kosten für die De- und Montage von den Anbauteilen (Stoßstange etc) einfordern? Um eine Einwandfreie Lackierarbeit durchzuführen muss der Arbeitsbereich frei von jeglichen Störenden Bauteilen sein, das weiss jeder AZUBI im 1. Lehrjahr

1) Gut erkannt, trotzdem sind die Stundensätze Thema ewiger Diskussionen und Streitigkeiten. Normaler Fachbetrieb, Billigwerkstatt, vergleichbare Arbeit wie BMW, ...

2) Gar nicht, dem Wortlaut nach haben die nur die Demontage von Anbauteilen im Rahmen der Beilackierung gestrichen, die ist ja nicht erforderlich wenn keine Beilackierung stattfindet. Beilackierung ist auch ein typischer Streitfall bei fiktiver Abrechnung. Keine Reparatur = kein Farbunterschied = keine fiktiver Erstattung Beilackierung ist die übliche Begründung hierfür. An der Stelle gibt es Einzelfallentscheidungen von Gerichten in beide Richtungen.

Die Frage ist nur ob du wegen ein paar € (BMW-Stundensätze gibt es eh nicht) auf Anwalt und ggf. Rechtsstreit aus bist. Ohne wird da nicht viel gehen.

Es sein denn du lässt reparieren und reichst eine Rechnung ein.

Zitat:

Original geschrieben von ehnaton

... Stattdessen wird auf dem geschädigten rumgehakt , selbst wenn bei der Sache einpaar Euro übrig bleiben kann man das als Aufwandsentschädigung gegen rechnen.

...

Nimms nicht persönlich,

wenn du hier länger bei der Stange bleibst, merkst du, dass das bei fiktiven-Abrechnungs-Threads immer so ist.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Gleichzeitig gibt er freimütig zu, dass er sein Fahrzg. niemals dort rep. lassen würde. Sondern sich selbst darum "kümmern" will. Würde mich nicht wundern, wenns am Ende ne Smart-Rapair würde und der Rest gut angelegt wird.

Aus welchem Grund sonst sollte jemand fiktiv abrechnen wollen? :confused:

Ok, ein geplanter Verkauf im defekten Zustand käme mir vielleicht in den Sinn, ist aber hier ja scheinbar nicht so.

Zitat:

Original geschrieben von ehnaton

 

Der Schaden is schon ärgerlich genug , das hinterher rennen wegen Dokumente , Telefonate , Schreiben aufsetzen etc. tut sein übriges und jeder will sich diese unangenhme Arbeit so gut es geht ersparen.

Wenn man das wirklich wollte, würde der Weg in die nächste Werkstatt führen, mit der Bitte um direkte Abrechnung.

Abtretung unterschreiben und mehr Aufwand gibts schon nicht.

DANN aber bleibt natürlich nichts über was man in den nächsten Flachbildfernseher investieren könnte und das will man ja auch nicht, gell?:D

Wenn jemand eine Werkstatt die er nach eigener Aussage niemals (weil zu teuer und schlecht) besuchen würde einzig und allein aus dem Grund wählt weil sie die höchsten Stundensätze veranschlagt, braucht er sich über Kommentare dieser Art eben nicht zu wundern.

Ich hoffe die Versicherung bleibt hier hart und Du bekommst nur was Dir zusteht.

am 11. April 2014 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Aus welchem Grund sonst sollte jemand fiktiv abrechnen wollen? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

DANN aber bleibt natürlich nichts über was man in den nächsten Flachbildfernseher investieren könnte und das will man ja auch nicht, gell?:D

Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass jemand sein unfallbeschädigtes Fahrzeug GAR NICHT oder (obwohl ihm dies zustünde!) NICHT VOLLSTÄNDIG fachgerecht repariert wissen will, den Schaden oder Reparaturrückstände stattdessen in Kauf nimmt, oder sehr viel Eigenleistung (umsonst?) erbringt, gleichwohl aber nicht im Vermögen geschädigt, sondern - wie es ihm nach herrschendem Recht zusteht - in den wirtschaftlichen Zustand vor Schadeneintritt zurückversetzt sein will, und den Differenzbetrag für andere Dinge einsetzen muss/möchte. Aber DAS wirst Du nie verstehen, gell? :D

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