Übernimmt die Versicherung den Schaden?
Servus,
nach dem Viertelfinale sind wir mit meinem Wagen durch die Straßen gefahren. Leute saßen auf den Fensterrahmen bei runtergekurbelten Fenstern. Durch Kindersicherung gehen die hinteren nicht ganz runter, ergo saßen sie auf den Fenstern. Nun ist ein el. Fensterherber defekt, soll ca 450€ kosten...
Übernimmt die Haftpflicht des dort Sitzenden den Schaden? Was meint ihr?
34 Antworten
Zitat:
Für fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet die Privat-Haftpflicht. Warum sollte diese den Schaden also nicht übernehmen?
Die Fahrlässigkeit liegt wohl eher bei Dir.
Daher solltest Du auch nicht versuchen, diesen Schaden auf Kosten der Allgemeinheit regulieren zu lassen und schon gar nicht hier auf Beihilfe zu hoffen.
Zitat:
Hab mich nun bei meiner Versicherung erkundigt und den Fall geschildert. Wird von der Privat-Haftpflicht in aller Regel übernommen. So viel dann mal dazu
Bei Deiner Versicherung !?
Sunwalker; vergeiss es !
Die Haftpflicht muss bei Fahrlässigkeit immer bezahlen,
lediglich bei Vorsatzdelikten nicht.
Der Kasus knusus an dem der Anspruch scheitern wird liegt hier an anderer Stelle:
Der Fahrer ist nach StVO verantwortlich für seine Beifahrer.
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Also ich denke schon dass das setzen auf eine halboffene Scheibe zumindest grob fahrlässig ist, eher schon vorsatz. Eine mögliche Beschädigung wurde zumindest in kauf genommen.
Hinzu kommt der verstoß gegen die StVo.
Der Fahrer hätte dies unterbinden müssen, hier wurde das Verhalten gebillgt.
Beim Steinewerfen auf Fensterscheiben wird eine Versicherung auch nicht Zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Beim Steinewerfen auf Fensterscheiben wird eine Versicherung auch nicht Zahlen.
Wetten das sie das tut??
Hi,
die Teilkasko ja - die Privathaftpflicht nein.
Da hat der fuchs also recht 😉 (da es hier die ganze Zeit um PH ging)
Grüße
Schreddi
Auch die Privathaftpflicht zahlt. :-)
Kurze Schilderung:
Der "Täter" ist 6 Jahre jung, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt, die PH hat innerhalb von 7 Tagen reguliert.
Hi,
von Ausnahmen auf die Regel zu schließen und dies pauschal in den Raum zu stellen war hier aber leider fehl am Platz (auch wenn die Schilderung i.O. ist - aber die Infos haben oben gefehlt und sind doch sehr wesentlich)
Grüße
Schreddi
Da wird gezahlt weil Kinder in dem Alter Deliktunfähig sind.
Sie können keinen Vorsatztaten verwirklichen.
Gilt auch für Erwachsene mit Jagdschein. 😁
Zitat:
Wetten das sie das tut??
Wtten das nicht!
Wenn du gegen einen stein tritts und zufällig eine scheibe triffst zahlt sie. Wenn Du Zielwerfen auf eine fesnterscheibe übt dann eher nicht!
Das mit dem kind hat madcruser ja richtiggestellt. das Kind selbst kann das fehlverhalten nicht erkennen, daher wird auf die Eltern zurückgegriffen. Die haben nicht aufgepasst: allenfalls fahrlässig.
Anders wäre es wenn die Eltern daneben gestanden hätten und dem kind gesagt hätten: Versuch mal die Scheibe zu treffen: Vorsatz!
Und sich fahrlässig auf eine halb geöffnete Autoscheibe setzen geht wohl nicht, oder?
"Die is aber nich ganz unten"
"Egal nur druff"
Und dann die Versicherung zahlen lassen,...
Auch die TK zahlt den Glasschaden nicht, da Täter bekannt und Vorsatz!
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Wtten das nicht!
Wenn du gegen einen stein tritts und zufällig eine scheibe triffst zahlt sie. Wenn Du Zielwerfen auf eine fesnterscheibe übt dann eher nicht!
Ich kenne einen Fall, in dem ein 8-jähriges Kind auf dem Schulweg Kieselsteine von einer Brücke auf fahrende Autos geworfen hat. Die Haftpflicht der Eltern hat den entstandenen Schaden anstandslos ersetzt.
Ist das so schwer:
KINDER!!!! -> Haftungsgrund: AUFSICHTSPFLICHTVERLETZUNG!!!!! der ELTERN. Sonst KEINER! deswegen zahlt auch die Haftpflich der ELTERN. Merkst du was?
Stehen die Eltern daneben und sagen wirf mal den stein aufs Auto, zahlt die Versicherung natürlich nicht!
Nur was hat das mit dem vorliegenden fall zu tun?
hier geht es nicht um kinder sondern um haftungsfähige erwachsene bei einer Vorsatztat.
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Und sich fahrlässig auf eine halb geöffnete Autoscheibe setzen geht wohl nicht, oder?
"Die is aber nich ganz unten"
"Egal nur druff"
Und dann die Versicherung zahlen lassen,...Auch die TK zahlt den Glasschaden nicht, da Täter bekannt und Vorsatz!
Hm... "Halb offen" trifft nicht ganz zu. Die Scheibe geht schon zu 9/10 runter, ragt vllt noch 2 cm raus. Glasschaden ist gar keiner entstanden. Wie gesagt, mir wurde von meiner Versicherung mitgeteilt, dass so etwas übernommen wird. Immerhin hats ja auf der anderen Seite gehalten, obwohl dort eine schwerere Person drauf saß. Kann man also nicht unbedingt von ausgehen, dass das Gewicht den Mechaniusmus schädigt.
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von Sunwalker
(...)Kann man also nicht unbedingt von ausgehen, dass das Gewicht den Mechaniusmus schädigt.
ernst gemeint?
Grüße
Schreddi
PS: Hab mich eben auf meine Antenne gesetzt - es war ja nicht von auszugehen, dass sie geschädigt wird - aber wer zahl das jetzt? *grübel*