Hallo,
entschuldigt bitte, dass ich so einen alten Strang noch einmal hochhole, aber es war ja schließlich meiner 😁
Ich mit meiner endlosen Bequemlichkeit habe mich aber immer noch nicht an die Arbeit gewagt. Ich bin aber inzwischen ohne Beanstandung zwei mal über den Tüv gekommen (Bild von der Streuscheibe siehe Eingangs-Thread).
Nun trifft mich aber fast der Schlag, als ich lese, dass diese Aufbereitung überhaupt nicht zulässig ist, zumind. nicht in Dtl..
Es kann wohl sogar den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten 😰
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Dies nur als Hinweis an das Forum.
Ich denke nicht, dass ich da etwas falsch verstanden habe.