Übernimmt die Versicherung den Schaden?

Servus,

nach dem Viertelfinale sind wir mit meinem Wagen durch die Straßen gefahren. Leute saßen auf den Fensterrahmen bei runtergekurbelten Fenstern. Durch Kindersicherung gehen die hinteren nicht ganz runter, ergo saßen sie auf den Fenstern. Nun ist ein el. Fensterherber defekt, soll ca 450€ kosten...

Übernimmt die Haftpflicht des dort Sitzenden den Schaden? Was meint ihr?

34 Antworten

Der Verursacher haftet grundsätzlich dafür.

Den Fahrer trifft eine erhebliche Mitschuld,
da diese Art der Fahrt keinesfalls konform mit der STVO ist.
Der Fahrer hätte das alleine daher verbieten müssen.
Hat er das nicht, kann man das als Genehmigung sehen und damit ....

ok, 2 wochen später ist der gleiche schaden folgendermaßen entstanden:

freunde haben im auto gewartet bis ich komme, und auf den fensterrahmen gesessen, weil sie jubelten...

wird nun problemlos übernommen?

Müsste dann von der Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers übernommen werden.

Hi,

Ja neee is klar.
Du wirst hier keine Antwort bekommen auf derartige Fragen. Such dir entweder Freunde die zu ihrem Mist stehen und zahlen oder bau ne Kurbel ein 😉

Grüße
Schreddi

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2


Müsste dann von der Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers übernommen werden.

jo, das versteht sich ja von selbst. na mal sehn, was die versicherung antwortet.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Der Verursacher haftet grundsätzlich dafür.

Den Fahrer trifft eine erhebliche Mitschuld,
da diese Art der Fahrt keinesfalls konform mit der STVO ist.
Der Fahrer hätte das alleine daher verbieten müssen.
Hat er das nicht, kann man das als Genehmigung sehen und damit ....

Nochmal dazu:

Fahrer war nicht ich als Fahrzeughalter. Ich war aber dabei. Hätte ich es als Halter also verbieten müssen? Was würde die Versicherung den nun konkret übernehmen? Könnte Sie sagen, der ganze Schaden wird nicht übernommen, weil es eh hätte verhindert werden müssen, dass man so fährt?

Wenn du den Schaden meldest, achte darauf, dass du noch die Rechnung von dem Vorfall 2 Wochen eher hast. Nicht, dass die Versicherung dann meint, dass du hier einen Betrug vor hast und mit dem zweiten Fall den ersten bezahlen möchtest.

Solltest du die erste Rechnung nciht mehr haben, würde ich da nix melden, sondern selber zahlen und eventuell die hinteren Fensterheber sperren.

Hi,

Joscha.....
Er schrieb den zweiten Post offensichtlich, um zu erfahren ob der so gemeldete Schaden (und nicht so wie bei der ersten "Version"😉 dann übernommen werden würde - es gibt nur einen Schadenfall wie ich vermute.

Und ich bleib dabei - es wird hoffentlich "richtig" geprüft 😉

Grüße
Schreddi

Schreddi, wenn es wirklich so gewesen ist, dann soll er es der Versicherung melden. Wenn es nicht so war, dann soll er es melden und mit den Konsequenzen rechnen oder es selber zahlen. Natürlich glaube ich auch nicht an so gewaltige Zufälle aber zu entscheiden, ob es so war oder nicht, mache ich nicht.

daher ja meine frage, wie geht es denn im ersten fall aus?
angenommen es wird der versicherung schon bei der schadensmeldung geschrieben, dass während der fahrt personen auf den fenstern saßen. übernimmt die versicherung dann gar nichts, oder nur einen anteil?

@schreddi: die versicherung wird kaum "überprüfen" können, ob der schaden nun bei abgestelltem oder bewegtem wagen entstanden ist.

Zitat:

Original geschrieben von Sunwalker


daher ja meine frage.

De facto habt ihr etwas durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt, dafür haftet keine Versicherung.

Und was Du mit deiner Fragerei bezwecken möchtest, dürfte auch jedem Denkenden klar sein.

Ich hoffe, hier unterstützt niemand Versicherungsbetrug. 😠

Für fahrlässig herbeigeführte Schäden haftet die Privat-Haftpflicht. Warum sollte diese den Schaden also nicht übernehmen?

Edit:
Hab mich nun bei meiner Versicherung erkundigt und den Fall geschildert. Wird von der Privat-Haftpflicht in aller Regel übernommen. So viel dann mal dazu ^^

Hi,

nu klar 😉
Erwarte keinen Beifall - und @Joscha: Deswegen hält man sich bei solchen unsauberen Anfragen etwas zurück.

Grüße
Schreddi

PS: @Sunwalker - offensichtlich hast du kein Ahnung, was Fahrlässigkeit im juristischen Sinne bedeutet.

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


PS: @Sunwalker - offensichtlich hast du kein Ahnung, was Fahrlässigkeit im juristischen Sinne bedeutet.

Mir ist lediglich die Unterscheidung zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit bekannt. In diesem Fall ist es einfache Fahrlässigkeit. Korrekturen bzw Ergänzungen erwünscht, falls nötig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen