Überlegungen zum Wechselkennzeichen am Phaeton

VW Phaeton 3D

Im kommenden Sommer 2011 soll ja nun in Deutschland auch das Wechselkennzeichen eingeführt werden.
Soweit mir bekannt, ist ja noch kein endgültiger Gesetzentwurf, geschweige denn ein Gesetz hierüber verfügbar.

Ich befürchte ja, das ganze wird wieder eine unbrauchbare Posse, denn so wie es scheint, werden sich ja nur Fahrzeuge gleicher Art das W Kennzeichen teilen können.
Wir werden wohl neben dem Phaeton kein Motorrad oder Wohnmobil auf gleicher Nummer fahren können.

Warum wird nun dieser ganze Aufwand der Einführung des W Kennzeichens betrieben?
In meinen Augen ist das nur sinnvoll, wenn ich mit meinem Kennzeichen auch alle meine Fahrzeuge fahren darf, egal wie viele Räder sie haben.
Man verspricht sich von dem Kennzeichen, die Anschaffung Energie sparender Kleinfahrzeuge für die Stadt.
Aber mal ehrlich, angenommen, ich komme von einer Überlandfahrt mit dem Phaeton nach Hause und will noch schnell ein Paket zur 3.845m entfernten Annahmestelle bringen, dann wechsele ich doch nicht erst das Kennzeichen um mit dem Kleinen dahin zu fahren!?
Wetter, Schmutz-Faktor der Umbau Aktion und nicht zuletzt Faulheit werden hier sicher eine große Rolle spielen, ergo, wir fahren doch mit dem Phaeton.
Wie soll das überhaupt mit den Fahrzeugen laufen, die dann ohne Kennzeichen in der Gegend rum stehen, weil man gerade mit dem anderen PKW fährt, es hat ja nicht zwangsläufig jeder einen Parkplatz auf privatem Grundstück??

Viel Sinnvoller ist es doch, gerade unterschiedliche Fahrzeuggruppen mit einem Kennzeichen fahren zu können.
Ich könnte mir ein Wohnmobil und/oder ein Motorrad gut neben dem Phaeton vorstellen und hier wechsele ich dann auch gern das Kennzeichen.

Meine Überlegung: warum wird nicht einfach ein personengebundenes Kennzeichen eingeführt?
Nach bestandener Führerscheinprüfung wird gleichzeitig mit dem Führerschein ein personengebundenes Kennzeichen ausgegeben.
Ein weiteres Kennzeichen gibt’s dann für Anhänger, wenn auch diese Klasse erworben wurde.
Bei Fahrzeugwechsel ist dies dann am Fahrzeug anzubringen.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf die Kraftstoffpreise umgelegt und eine einheitliche Versicherung wird eingeführt -> fertig!
Es könnte doch so einfach sein!?
Vorteil:
- Wegfall aller bisherigen Varianten des Kennzeichens wie Oldie-, Saison- und Kurzzeit-Kennzeichen
- Zulassungsstellen und Führerscheinstellen werden zu Kennzeichen-Verwaltungen
- Beweisfotos bei der Verkehrsüberwachung werden überflüssig -> Beschuldigter ist immer der Kennzeichen Inhaber.
- bei Führerscheinentzug wird auch das Kennzeichen eingezogen.

Eine Menge Bürokratie wird somit abgeschafft!
Wenn man das jetzt weiter spinnt, fallen einem sicher noch einige Vorteile und evtl. auch Nachteile ein.

Nun gut, wir werden mit dem, was da kommen wird, leben müssen.
Was haltet Ihr von dem W-Kennzeichen, für wen wird das interessant, in welcher Form auch immer?
Wenn W Kennzeichen, welche Fahrzeuge kommen in die nähere Überlegung in Verbindung mit dem Dickschiff?
Ich hoffe auf eine interessante Diskussion oder zumindest einige Meinungen dazu!

Beste Antwort im Thema

Im kommenden Sommer 2011 soll ja nun in Deutschland auch das Wechselkennzeichen eingeführt werden.
Soweit mir bekannt, ist ja noch kein endgültiger Gesetzentwurf, geschweige denn ein Gesetz hierüber verfügbar.

Ich befürchte ja, das ganze wird wieder eine unbrauchbare Posse, denn so wie es scheint, werden sich ja nur Fahrzeuge gleicher Art das W Kennzeichen teilen können.
Wir werden wohl neben dem Phaeton kein Motorrad oder Wohnmobil auf gleicher Nummer fahren können.

Warum wird nun dieser ganze Aufwand der Einführung des W Kennzeichens betrieben?
In meinen Augen ist das nur sinnvoll, wenn ich mit meinem Kennzeichen auch alle meine Fahrzeuge fahren darf, egal wie viele Räder sie haben.
Man verspricht sich von dem Kennzeichen, die Anschaffung Energie sparender Kleinfahrzeuge für die Stadt.
Aber mal ehrlich, angenommen, ich komme von einer Überlandfahrt mit dem Phaeton nach Hause und will noch schnell ein Paket zur 3.845m entfernten Annahmestelle bringen, dann wechsele ich doch nicht erst das Kennzeichen um mit dem Kleinen dahin zu fahren!?
Wetter, Schmutz-Faktor der Umbau Aktion und nicht zuletzt Faulheit werden hier sicher eine große Rolle spielen, ergo, wir fahren doch mit dem Phaeton.
Wie soll das überhaupt mit den Fahrzeugen laufen, die dann ohne Kennzeichen in der Gegend rum stehen, weil man gerade mit dem anderen PKW fährt, es hat ja nicht zwangsläufig jeder einen Parkplatz auf privatem Grundstück??

Viel Sinnvoller ist es doch, gerade unterschiedliche Fahrzeuggruppen mit einem Kennzeichen fahren zu können.
Ich könnte mir ein Wohnmobil und/oder ein Motorrad gut neben dem Phaeton vorstellen und hier wechsele ich dann auch gern das Kennzeichen.

Meine Überlegung: warum wird nicht einfach ein personengebundenes Kennzeichen eingeführt?
Nach bestandener Führerscheinprüfung wird gleichzeitig mit dem Führerschein ein personengebundenes Kennzeichen ausgegeben.
Ein weiteres Kennzeichen gibt’s dann für Anhänger, wenn auch diese Klasse erworben wurde.
Bei Fahrzeugwechsel ist dies dann am Fahrzeug anzubringen.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf die Kraftstoffpreise umgelegt und eine einheitliche Versicherung wird eingeführt -> fertig!
Es könnte doch so einfach sein!?
Vorteil:
- Wegfall aller bisherigen Varianten des Kennzeichens wie Oldie-, Saison- und Kurzzeit-Kennzeichen
- Zulassungsstellen und Führerscheinstellen werden zu Kennzeichen-Verwaltungen
- Beweisfotos bei der Verkehrsüberwachung werden überflüssig -> Beschuldigter ist immer der Kennzeichen Inhaber.
- bei Führerscheinentzug wird auch das Kennzeichen eingezogen.

Eine Menge Bürokratie wird somit abgeschafft!
Wenn man das jetzt weiter spinnt, fallen einem sicher noch einige Vorteile und evtl. auch Nachteile ein.

Nun gut, wir werden mit dem, was da kommen wird, leben müssen.
Was haltet Ihr von dem W-Kennzeichen, für wen wird das interessant, in welcher Form auch immer?
Wenn W Kennzeichen, welche Fahrzeuge kommen in die nähere Überlegung in Verbindung mit dem Dickschiff?
Ich hoffe auf eine interessante Diskussion oder zumindest einige Meinungen dazu!

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Zitat:

Original geschrieben von martini0


Als Info: Im Jahr 2009 belief sich der Verlust der KFZ-Versicherer auf rund 1 Milliarde Euro!

LG Martin

Wers glaubt !?! .... und ich bekomm gleich Mitleid....!

dsu

Man wird schon als Versicherung Gründe finden , sich der Sache zu entziehen. kompliziert = undurchsichtig = teuer 😉

Original geschrieben von martini0
Drei kurze Anmerkungen:

1. Die Versicherungsprämien in der Schweiz und auch in Österreich sind deutlich höher als in Deutschland, was unter Anderem eben auch daran liegt, dass mehrere Fahrzeuge mit einem Satz Kennzeichen (wenn auch nicht gleichzeitig) gefahren werden können.

2. In Deutschland unterliegt jeder Fahrzeugbesitzer der Gefährdungshaftung.

Peso: Diese Gefährdungshaftung greift nur im öffentliche Straßenverkehr. Auf privatem Grund gibt es keine KFZ-Versicherungspflicht.

Bedeutet, man haftet allein durch den Besitz des Fahrzeugs, wenn ein Schaden entsteht. Also z. B. auch, wenn spielende Kinder sich an/durch ein auf privatem Grund abgestellten Fahrzeug verletzen sollten.

Peso: Kannst Du das irgendwie belegen. Es entspricht nicht den Tatsachen.

Daher behalten die deutschen Versicherer selbst bei abgemeldeten Fahrzeugen erst einmal die restl. Vers.-Prämie ein. Das nennt sich dann Ruheversicherung.

Peso: Das ist keine Ruheversicherung. Eine Ruheversicherung bedeutet, dass man eine Teilprämie zahlt, damit Rabatte nicht verloren gehen und das Fahrzeug -evtl. Teilkasko / Vollkasko- versichtert ist.

Diese erlischt dann erst z. B. durch die Endabrechnung (Auszahlung der unverbrauchten Prämie).

Peso: So ein Unsinn !!! Auch dann greift - im öffentlichen Straßenverkehr noch eine gesetzlich verankerte Nachversicherungspflicht des ehemaligen Versicherungsgebers. Der Straftatbestand heißt auch nicht "Fahren ohne Versicherungsschutz" sondern "Fahren ohne gültigen Versicherungsvertrag".

3. Durch den harten Konkurrenzkampf der KFZ-Versicherer wird die Prämie immer mit ganz spitzem Stift kalkuliert werden. Sollten nun für das KFZ-Wechselkennzeichen statistisch höhere Prämien nötig sein, als das teuerste Fahrzeug bisher gekostet hat (So bestätigt duch den Vorsitzenden des GDV Dr. Sticker), dann muß diese Prämie auch eingenommen werden.

Als Info: Im Jahr 2009 belief sich der Verlust der KFZ-Versicherer auf rund 1 Milliarde Euro!

Peso: Das stimmt. Shell hat auch schon mal so gerechnet.

Im Jahre 2008 hat man zwei Milliarden Gewinn gemacht. Im Jahre 2009 nur noch eine Milliarde. Somit hat man eine Milliarde Verlust gemacht.

LG Martin

Zitat:

Original geschrieben von martini0



1. Die Versicherungsprämien in der Schweiz und auch in Österreich sind deutlich höher als in Deutschland, was unter Anderem eben auch daran liegt, dass mehrere Fahrzeuge mit einem Satz Kennzeichen (wenn auch nicht gleichzeitig) gefahren werden können.
LG Martin

Kann ich so nicht bestätigen. Bezahle für meinen P im Wechselschild mit einem smart roadster brabus jährlich Prämie von Euro 1650.-- inkl. Vollkasko, Parkschaden, Vandalendeckung etc. auf beiden Fahrzeugen.

Zitat:

Original geschrieben von martini0


2. In Deutschland unterliegt jeder Fahrzeugbesitzer der Gefährdungshaftung. Bedeutet, man haftet allein durch den Besitz des Fahrzeugs, wenn ein Schaden entsteht. Also z. B. auch, wenn spielende Kinder sich an/durch ein auf privatem Grund abgestellten Fahrzeug verletzen sollten.
LG Martin

In der Schweiz nennt sich dies "Betriebsgefahr"; sie kommt dann zum Zug, wenn bei einem Fahrzeug auf öffentlichem Grund der Motor läuft (in Berieb ist). Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein auf privatem Grund abgestelltes Fahrzeug in Deutschland "haftpflichtig" werden kann.

Bei Privatleuten nicht. Im Gewerbebereich sieht das anders aus. Da muss man seine Fahrzeuge versichern. Das läuft über die Betriebshaftpflicht (glaube ich) und die Fahrzeuge müssen auch von den Berufsgenossenschaften geprüft und zugelassen sein (glaube ich auch).

Und Betriebsgefahr bedeutet, dass bei Betrieb des Fahrzeuges eine Gefahr ausgehen kann. Wenn Kinder auf einem abgestellten Fahrzeug rumturnen und sich verletzten, ist das keine Betriebsgefahr.

peso

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Zitat:

Und Betriebsgefahr bedeutet, dass bei Betrieb des Fahrzeuges eine Gefahr ausgehen kann. Wenn Kinder auf einem abgestellten Fahrzeug rumturnen und sich verletzten, ist das keine Betriebsgefahr.

peso

Leider doch. Allein durch den Besitz des KFZ bist du haftbar für Schäden anderen.

Z.B. Verletzt du dich an meinem Auto, was auf dem MediaMarkt Parkplatz steht, so habe ich die Ar***karte und meine Haftpflicht muss zahlen. Wenn ich dann natürlich keine habe, so hafte ich persönlich und unbegrenzt.

Daher wäre es nur fair, wenn die z.B. 20% der Prämie für das günstige KFZ mit berechnen.

Wenn die jedoch sagen, dass ich volle Prämie zahlen muss, so ist das Wechselkennzeichen absoluter Blödsinn und Niemand der auch nur halbewege rechnen kann kauft das dann, denn ich bezahle das genauso viel, we für Saison und muss drastische Nachteil in Kauf nehmen (MUSS auf Grundstück abstellen, kann nicht beide gleichzeit fahren lassen usw)

Kannst Du diese Aussage irgendwie belegen?

Sie ist nämlich, zumindest teilweise, falsch.

Es gibt keinerlei Versicherungspflicht für Fahrzeuge im nichtöffentlichen Verkehrsraum.

peso

Die Angaben von MC-Marc sind eindeutig falsch.

Gefährdungshaftung: der Betrieb eines Kraftfahrzeugs ist grundsätzlich gefahrträchtig, das ist (einfach geschrieben) der Grund, warum der Halter eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich haftet, wenn sich beim Betrieb dieses Kraftfahrzeugs ein Schadenfall ereignet. Ähnliches gibt es zB auch bei der Tierhalterhaftung.

Der Begriff des Betriebs des Fahrzeugs beschränkt sich nicht allein darauf, das zB der Motor läuft oder das Fahrzeug rollt. Die Haftung besteht ebenso nicht allein auf öffentlichen Strassen. Wenn ich zB meinen PKW auf einem Parkplatz eines Supermarktes so dämlich parke, dass andere Fahrzeuge nur mit Mühe an ihm vorbeifahren können, dann geht von dem falsch geparkten PKW eine Betriebsgefahr aus. Wenn jemand dagegen fährt, dann wird der Schaden in aller Regel geteilt.

Wenn ich mein Kraftfahrzeug (zB Fahrräder sind Fahrzeuge, haben aber keinen Verbrennungsmotor, sind daher auch keine Kraftfahrzeuge) am Strassenrand ordentlich und zulässig parke, dann befindet es sich nicht mehr im Betrieb. Wenn zB ein kleines Kind mit seinem Dreirad dagegen fährt, hafte ich nicht für den Schaden des Kindes. Allerdings bekomme ich in diesem Fall auch kein Geld vom Kind oder von seinen Eltern, es sei denn, ich kann den Eltern die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachweisen (was überaus schwierig ist).

Wenn ich meinen PKW auf meinem Grundstück abstelle und zB jemand dagegen läuft und sich verletzt, dann hat derjenige Pech gehabt. Vielmehr ist er mir zum Ersatz eines dadurch verursachten Schadens an meinem PKW verpflichtet (wenn er alt genug ist...).

Man könnte noch sehr viele interessante Varianten erläutern, das würde aber denn doch zu weit führen.

Selbstverständlich muss ich einen Gegenstand, der auf meinem Grundstück oder in meinem Haus steht, nicht gegen Schäden versichern, die andere durch Unachtsamkeit erleiden. Auch ein Kraftfahrzeug nicht.

Positve gesetzeskenntnis erleichtert die rechtsfindung.

Hier wirkt ein blick ins pflichtversicherungsgesetz ware wunder.

Peso

Ich sprach aber nicht vom Privatgrund sondern es ging darum, dass man das Fahrzeug ja auch auf Strasse stehen lassen will

@ MC-Marc

Wenn Du Dein Fahrzeug ordnungsgemäss und zulässig am Strassenrand abgestellt hast, dann haftest Du allenfalls noch dann, wenn Du vergessen hast, das Fahrzeug gegen Wegrollen abzusichern, und sich daraus ein Schaden ergibt. Ansonsten befindet sich das Fahrzeug nicht mehr im Betrieb, von ihm geht keine Betriebsgefahr aus. Die Gefährdungshaftung greift nicht.

Da wird Einiges durcheinandergeworfen.

Vereinfacht wäre zu sagen, dass jedes im öffentlichen Straßenverkehr befindliche Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung haben muss.

peso

@ peso

Da hast Du Recht. Aber die Tatsache, dass ich im öffentlichen Strassenverkehr für mein KFZ eine KFZ-Haftpflichtversicherung benötige, bedeutet nicht, dass ich bei jedem Schadenfall im Zusammenhang mit dem KFZ hafte oder meine KFZ-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden übernehmen muss.

Das hat doch keiner behauptet.

Fakt wird aber sein, dass das wkz kommt, unattraktiv sein wird.

Es ist der uebliche ramsauer.

Die eine pfeife versucht sich so zu profilieren und der andere nimmt seine frau mit auf kriegsfahrt.

Wir haben nur showman in dieser regierung und opposition.

Peso

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Die eine pfeife versucht sich so zu profilieren und der andere nimmt seine frau mit auf kriegsfahrt.

Wie die Opposition korrekterweise den Familienausflug der zu Guttenbergs beschrieb: " Warum hat der Theo eigendlich nicht auch Daniela Katzenberger nach Afghanistan mitgenommen ?"

Ob Frau zu Guttenberg an ihrem neuen Ferienort solidarisch mit den anderen "Herbergsbewohnern mit All-Inklusive" über Weihnachten bleibt ??

Und demnächst macht Kerner live aus Kabul ne Fernsehshow , bei der der Verlierer Brandbomben über die Stadtmauer schmeissen muss ,- solang bis ein Kindergarten getroffen wird ?

Was sind wir doch für ein degeneriertes Volk geworden....

muß mal meinen Senf dazu geben.

1. Wer einen Phaeton fährt, kann sich auch einen Zweitwagen leisten.
2. Mein Zweitwagen (Fiat Panda) kostet 26 Euro Steuern p.a. und 130 Euro Versicherung.

Wozu dieser ganze Bürokratieaufwand für ein Wechselkennzeichen? Zahl ich dann anstatt 156 vielleicht nur 155 Euro im Jahr?

Was für ein Käse!

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