Überladung welche Strafe?
Hi ihr Lieben, nun hat es auch mal den vorbildlichen erwischt – der eigentlich immer sehr vorbildlich sein will – ich wurde heute von der Polizei kontrolliert – nun wirft man mir eine Überschreitung der Anhängelast von 21 % vor – zum Anfang wären es fast 25 % gewesen, da man erst Ladung und Anhänger Leergewicht geschätzt hatte – daraufhin bat ich den Anhänger wiegen zu lassen – dies taten die Beamten – Daraufhin kame die vorwerfbare Zahl von 21 % heraus – Jedoch ist mir selbst bei dieser Zahl nicht ganz koscher – welche Angriffsflächen habe ich gegebenenfalls gegen dieses Wiegeergebnis vor zu gehen – es wurde mit Wiegeplatten auf einem Hinterhof verwogen!? Ich möchte wenigstens auf einen Wert von 20 % Überschreitung kommen, um den Fehler an sich geht es mir nicht – es geht mir wirklich darum so milde wie möglich noch rauszukommen aus der ganzen Sache!
Außerdem stellt sich die Frage – in meinen Papieren steht eine Anhängelast von 1,2 t – jedoch haben andere Fahrzeuge gleichen Typs 1,6 t Anhängelast, ob ich gegebenenfalls die Sache noch über die Zulassungsbehörde oder einen TÜV Prüfer heilen kann – ist eine solche Heilung möglich?
Ansonsten hatte ich auf den Anhänger bei einem Leergewicht von 550 Kilo – 900 Kilo zu geladen – somit ein Gesamtgewicht von 1,55 t erzeugt – bei einer aktuellen Anhängelast von 1,2 t
Laut Papiere darf der Anhänger 2,4 t Gesamtgewicht liegen!
Die Polizei möchte nun den Tatbestand wie folgt abändern: 380 € und ein Punkt! So steht es im Bußgeld Katalog drinnen für LKW und für Anhänger größer 2 t! Wenn ich selbst allerdings recherchieren, da ich ja die Anhängelast überschritten habe müsste doch der Tatbestand lauten: 95 € ein Punkt in Flensburg – da ich die Liste annehme für Personenkraftwagen und Anhänger bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht! Sehe ich das richtig oder sehe ich den Tatbestand falsch?!
Wenn ihr noch weitere Fragen habt – stellt sie ruhig ich beantworte sie zeitnah – sollten Schreibfehler Tippfehler oder Ähnliches drin sein – bitte korrigiert diese gerne – da ich per T9 diktiert habe!
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Und ich geh die Tage nochmal alles in Ruhe durch ob ich nicht was verwechsel oder ob ich mir den Schuh anziehen muss / mein Fuhrpark ist einfach zu groß und alles sind Cory Feen ... wo man Ahnung haben muss ...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. November 2021 um 23:36:52 Uhr:
Das geht wohl auf deine Tasche. Vor Ort ahnt niemand was von dem Gutachten und dem Schreibfehler. Also waren die Anordnungen erstmal soweit korrekt. Du hättest die Eintragung schon länger mal kontrollieren und den Schreibfehler bemerken können. Sei froh, dass sich das nun so einigermaßen in Wohlgefallen auflösen wird.
Ich schon! Ich hab immer zum Beamten gesagt das der Wert mir zu wenig vorkommt und ich mal alle Gutachten durchschauen will
Hab ihn ja sogar angeboten auf n Kaffee mit zukommen um alles durchzu wälzen ...
Es heißt Koniferen. 😛
Ja nee is klar. 😁
Aber wie gesagt, ich kann auch komplett falsch liegen, und hab tatsächlich nur ne Anhängelast von 1,2 t also wie gesagt da heißt es demnächst jetzt noch mal wälzen wälzen wälzen und wirklich den Fahrzeugen richtig zu ordnen und dann Fakten schaffen – ich gehe erst mal immer noch vom Negativsten hier aus
Aber wie eine Sache eine Koryphäe sein kann wird wohl dein Geheimnis bleiben. Egal, ist sowieso OT.
Aber du sag mir mal warum nun über 2t annimmst ??? Wenn Anhängelast überschritten aber nur 1.4 dran hingen - nur weil das zGG ü 2t ist geht man da in den hohen Katalog???
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 15. November 2021 um 23:08:18 Uhr:
Ich kann keinen 3-Achs Frigo Doppelstock mit 22to Ladung hinter einen 1320 satteln.
Eingängig! Den Vergleich serviere ich meiner achtjährigen Tochter bei passender Gelegenheit:
"Schneckerl, sieh's doch endlich ein, du kannst ja auch keinen 3-Achs Frigo [...]"JA!Zitat:
@DerVorbildliche schrieb am 16. November 2021 um 00:01:52 Uhr:
Aber du sag mir mal warum nun über 2t annimmst ??? Wenn Anhängelast überschritten aber nur 1.4 dran hingen - nur weil das zGG ü 2t ist geht man da in den hohen Katalog???
edit:
https://www.kba.de/.../bkat_owi_09_11_2021.pdf
Hier auf Seite 320 im Tatbestandskatalog (S. 420 vom .pdf) - "Kfz m. Anhänger über 2 t" ist eben 'ne eigene Kategorie, hat der Gesetzgeber halt so festgelegt, ist halt jetzt so. Ich sage immer "mit Anhänger über 2 t zulässigem Gesamtgewicht fährt man im LKW-Tarif".
ergo 1 Pkt., 190 €
Dann wart doch erstmal den Bescheid ab...
Zitat:
@DerVorbildliche schrieb am 15. November 2021 um 14:19:36 Uhr:
Zitat:
@steini111 schrieb am 15. November 2021 um 09:08:17 Uhr:
Wie wurde der Anhänger gewogen. Wurde er abgekoppelt und die Stützlast einzeln gewogen oder nicht?Grüße
SteiniAngekoppelt verwogen auf eine radlastwaage
Führerschein passt ...
War die Waage geeicht? Wurden vor der Inbetriebnahme all nötigen vorkehrungen für eine korrekte Messung vorgenommen? Unterschriebenes Protokoll des zuständigen Wiegeverantwortlichen vorhanden?
Bist du im ADAC? Wenn ja nimm dir da einen Anwalt der das genau nachprüft.
Hat bei mir auch geholfen da der zuständige Verantwortliche keinen gültigen Nachweis darüber hatte das er die Waage betreiben durfte.
Also "Formfehler" alles hinfällig!!