Überladung welche Strafe?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hi ihr Lieben, nun hat es auch mal den vorbildlichen erwischt – der eigentlich immer sehr vorbildlich sein will – ich wurde heute von der Polizei kontrolliert – nun wirft man mir eine Überschreitung der Anhängelast von 21 % vor – zum Anfang wären es fast 25 % gewesen, da man erst Ladung und Anhänger Leergewicht geschätzt hatte – daraufhin bat ich den Anhänger wiegen zu lassen – dies taten die Beamten – Daraufhin kame die vorwerfbare Zahl von 21 % heraus – Jedoch ist mir selbst bei dieser Zahl nicht ganz koscher – welche Angriffsflächen habe ich gegebenenfalls gegen dieses Wiegeergebnis vor zu gehen – es wurde mit Wiegeplatten auf einem Hinterhof verwogen!? Ich möchte wenigstens auf einen Wert von 20 % Überschreitung kommen, um den Fehler an sich geht es mir nicht – es geht mir wirklich darum so milde wie möglich noch rauszukommen aus der ganzen Sache!

Außerdem stellt sich die Frage – in meinen Papieren steht eine Anhängelast von 1,2 t – jedoch haben andere Fahrzeuge gleichen Typs 1,6 t Anhängelast, ob ich gegebenenfalls die Sache noch über die Zulassungsbehörde oder einen TÜV Prüfer heilen kann – ist eine solche Heilung möglich?

Ansonsten hatte ich auf den Anhänger bei einem Leergewicht von 550 Kilo – 900 Kilo zu geladen – somit ein Gesamtgewicht von 1,55 t erzeugt – bei einer aktuellen Anhängelast von 1,2 t

Laut Papiere darf der Anhänger 2,4 t Gesamtgewicht liegen!

Die Polizei möchte nun den Tatbestand wie folgt abändern: 380 € und ein Punkt! So steht es im Bußgeld Katalog drinnen für LKW und für Anhänger größer 2 t! Wenn ich selbst allerdings recherchieren, da ich ja die Anhängelast überschritten habe müsste doch der Tatbestand lauten: 95 € ein Punkt in Flensburg – da ich die Liste annehme für Personenkraftwagen und Anhänger bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht! Sehe ich das richtig oder sehe ich den Tatbestand falsch?!

Wenn ihr noch weitere Fragen habt – stellt sie ruhig ich beantworte sie zeitnah – sollten Schreibfehler Tippfehler oder Ähnliches drin sein – bitte korrigiert diese gerne – da ich per T9 diktiert habe!

100 Antworten

Ach so, die Stützlast wird übrigens dem Zugfahrzeug zugerechnet und von der Anhängelast abgezogen. 😉

Gruß Metalhead

Das würde ja wieder steigen da ja 100 kg von 1200 dann abzuziehen ist oder???

Oder die tatsächliche stützlast muss sogar vom Anhänger abgezogen werden??? Jetzt wird’s mir zu kompliziert

Selbstgespräche kann man auch in einem Beitrag führen dafür braucht man keine drei am Stück.

1,2t 21% zuviel ergibt 1452kg.

Wie wurde der Anhänger gewogen. Wurde er abgekoppelt und die Stützlast einzeln gewogen oder nicht?

Grüße
Steini

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 15. November 2021 um 08:28:58 Uhr:


Oder die tatsächliche stützlast muss sogar vom Anhänger abgezogen werden??? Jetzt wird’s mir zu kompliziert

Ja, die tatsächliche Stüztlast wird vom Anhängergewicht abgezogen.

Was jetzt passiert wenn die auch überschritten ist, kann ich aber jetzt auch nicht sagen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@steini111 schrieb am 15. November 2021 um 09:08:17 Uhr:


Wie wurde der Anhänger gewogen. Wurde er abgekoppelt und die Stützlast einzeln gewogen oder nicht?

Das ist die Frage (wenn angekuppelt wäre die Stützlast ja schon weg gewesen).

Gruß Metalhead

Wenn eine Radlastwaage verwendet wurde ist anzunehmen, dass auch nur die Radlasten gemessen wurden. Was möglicherweise auch den Unterschied zwischen rechnerischer und gemessene Last erklärt.

Dem TE wird vermutlich die Halterverantwortung zur Last gelegt, da er den Zug nicht auf fremde Anweisung zusammengestellt und beladen hat sondern aus eigenem Antrieb und zum eigenen Nutzen. Das erklärt die Höhe des Bußgeldes.

Hier mit Unwissenheit zu argumentieren bringt auch keinen Vorteil, denn die Regelsätze sind ja gerade für Fahrlässigkeit, bei Vorsatz würde nochmal verdoppelt. Fahrlässigkeit liegt aber vor, denn der TE hätte sich vor Antritt der Fahrt von der Einhaltung der Gewichte überzeugen müssen. Gerade bei bekanntem Gewicht der Ladung ist das ja auch nicht so schwer...

Hallo,
Mal ne Frage am Rande...
Dein Fz. darf 1.2t ziehen und der Anhänger kann bis zu 2,4t wiegen, darfst den überhaupt anhängen???...auch wenn er im Limit von den 1,2t liegt?
Gruß jaro

Ja, technisch gesehen darf man das, solange man eben nicht überlädt. Allerdings muss der Führerschein passen. Für die hier verwendete Kombination muss mindestens BE (oder alte Klasse 3) vorhanden sein

Grüße
Steini

Zitat:

@jaro66 schrieb am 15. November 2021 um 10:50:08 Uhr:


Hallo,
Mal ne Frage am Rande...
Dein Fz. darf 1.2t ziehen und der Anhänger kann bis zu 2,4t wiegen, darfst den überhaupt anhängen???...auch wenn er im Limit von den 1,2t liegt?
Gruß jaro

Logisch, solange er nicht mehr als 1.2 wiegt schon.

Gruß Metalhead

Beim Lappen zählt allerdings die Summe der zulässigen Gesamtmassen und nicht das tatsächliche Gewicht.

Mich erstaunt, dass das von Go}][{esZorN Geschriebene Manchem so schwer eingängig ist.
Zählte das tatsächliche Gesamtgewicht einer Fahrzeugkombi, dürften Alt-Klasse-3 Inhaber oder FS-Umschreiber mit "CE79" Eintrag auch unbeladene 40-Tonner bewegen.

Zitat:

@steini111 schrieb am 15. November 2021 um 09:08:17 Uhr:


Wie wurde der Anhänger gewogen. Wurde er abgekoppelt und die Stützlast einzeln gewogen oder nicht?

Grüße
Steini

Angekoppelt verwogen auf eine radlastwaage

Führerschein passt ...

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