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Überladung welche Strafe?

Themenstarteram 14. November 2021 um 21:18

Hi ihr Lieben, nun hat es auch mal den vorbildlichen erwischt – der eigentlich immer sehr vorbildlich sein will – ich wurde heute von der Polizei kontrolliert – nun wirft man mir eine Überschreitung der Anhängelast von 21 % vor – zum Anfang wären es fast 25 % gewesen, da man erst Ladung und Anhänger Leergewicht geschätzt hatte – daraufhin bat ich den Anhänger wiegen zu lassen – dies taten die Beamten – Daraufhin kame die vorwerfbare Zahl von 21 % heraus – Jedoch ist mir selbst bei dieser Zahl nicht ganz koscher – welche Angriffsflächen habe ich gegebenenfalls gegen dieses Wiegeergebnis vor zu gehen – es wurde mit Wiegeplatten auf einem Hinterhof verwogen!? Ich möchte wenigstens auf einen Wert von 20 % Überschreitung kommen, um den Fehler an sich geht es mir nicht – es geht mir wirklich darum so milde wie möglich noch rauszukommen aus der ganzen Sache!

Außerdem stellt sich die Frage – in meinen Papieren steht eine Anhängelast von 1,2 t – jedoch haben andere Fahrzeuge gleichen Typs 1,6 t Anhängelast, ob ich gegebenenfalls die Sache noch über die Zulassungsbehörde oder einen TÜV Prüfer heilen kann – ist eine solche Heilung möglich?

Ansonsten hatte ich auf den Anhänger bei einem Leergewicht von 550 Kilo – 900 Kilo zu geladen – somit ein Gesamtgewicht von 1,55 t erzeugt – bei einer aktuellen Anhängelast von 1,2 t

Laut Papiere darf der Anhänger 2,4 t Gesamtgewicht liegen!

Die Polizei möchte nun den Tatbestand wie folgt abändern: 380 € und ein Punkt! So steht es im Bußgeld Katalog drinnen für LKW und für Anhänger größer 2 t! Wenn ich selbst allerdings recherchieren, da ich ja die Anhängelast überschritten habe müsste doch der Tatbestand lauten: 95 € ein Punkt in Flensburg – da ich die Liste annehme für Personenkraftwagen und Anhänger bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht! Sehe ich das richtig oder sehe ich den Tatbestand falsch?!

Wenn ihr noch weitere Fragen habt – stellt sie ruhig ich beantworte sie zeitnah – sollten Schreibfehler Tippfehler oder Ähnliches drin sein – bitte korrigiert diese gerne – da ich per T9 diktiert habe!

100 Antworten

Woher kommt auf einmal das die Wiegung nicht zählt vor allem dieses Vergehen geht ja zum LKW Tarif da es ein ü 2tZGM Anhänger war!

...mit einer Wiegung auf einer nicht geeichten Waage kann sich jeder Polizist drauf einstellen, dass er damit im Zweifel blamabel vor Gericht in der Luft zerrissen wird.

Von daher eird jeder Polizist, der bei klarem Verstand ist nur dann eine Anzeige machen, wenn er was wirklich wasserdichtes / gerichtsfestes in der Hand hat.

Also ich bin mehrfach gewogen worden von der Polizei und zwar nur per wiegeplatten diese waren aber alle Geeicht und die Polizei hat alles per Foto dokumentiert für den Fall das sie mich dran bekommen hätten. Aber zum Glück war ich bisher nicht so Überladen das es Konsequenzen gehabt hätte.

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 16. Dezember 2021 um 13:28:01 Uhr:

Dann frage: gibt es pkw Anhänger als Plattform einachsig die leer 200-400 kg wiegen und wo so ein pkw zw 600-1000 kg zugeladen werden kann ...

War n pontiac

Ist zwar nicht einachsig (wofür auch?) aber es gibt tatsächlichen einen PKW-Trailer (habe lange gesucht und bin der Meinung, dass das der Einzige auf dem Markt ist, der am leichtesten ist und im Verhältnis die größte Nutzlast hat:

- 2.000 Kg zGM

- 335 Kg Leergewicht

- 1.665 Kg Nutzlast.

Den könntest du dann noch mit 865Kg beladen, wenn dein PKW eine Anhängelast von 1.200Kg aufweist und du kommst mit dem Anhänger nicht über 2.000 Kg (bzgl. Bußgeld).

AMT 2000.400×188 Eco

https://anssems.com/produkt/anhaenger/amt-2000-400x188-eco/

Haben die Förster auch vom gewogenen Gewicht die Stützlast abgezogen? Das müssen die machen da die Stützlast auf das Fahrzeug wirkt! Dazu mussmann die Stützlast natürlich auch wiegen, sonnst gehen wir mal von der Max. zul. Stützlastdes Zugfahrzeuges aus. 59 - 100 kg weniger macht da im Tarif durchaus was aus.

Warof beziehst du dich gerade? Und Jein, wenn der Anhänger angekoppelt ist wird gar nichts abgezogen.

Weshalb sollte man von der gemessenen Radlast, die Stützlast abziehen?

Wenn auf der Achse schon das maximale Gewicht überschritten ist, kommt die Stützlast ja noch oben auf. Die Stützlast zählt nunmal zum zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers dazu.

Gruß

Jürgen

Zitat:

Locke1971 schrieb am 12. Juni 2022 um 21:01:39 Uhr:

Die Stützlast zählt nunmal zum zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers dazu.

sorry das ist nicht korrekt.

edit: Ich musste auch erst nochmal suchen, aber hier auch die Quelle dafür:

Anlage XXIX der StVZO

Zitat:

Im Fall eines Sattelanhängers oder Zentralachsanhängers ist die für die Klasseneinteilung maßgebliche Höchstmasse gleich der von der oder den Achsen des Anhängers auf den Boden übertragenen Last, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und bis zum zulässigen Höchstwert beladen ist.

Und wo steht da, dass die Stützlastlast nicht dem zulässigen Gesamtgewicht zugerechnet wird... Bzw. dazu gehört...

Da interpretierst Du was rein, was da nicht steht...

Nach Deiner Auslegung könnte man dann einen Sattelauflieger bis zu seiner zulässigen Gesamtmasse auf den Achsen beladen und die Sättellasst käme noch oben auf...

Der Text sagt aber nur aus, dass die Gesamtmasse gleichmäßig auf die Achsen zu verteilen ist.

Da könnte man ja einen 750kg-Hänger, bei 75kg Stützlast, bis auf 825kg ausladen. Die Theorie scheitert aber schon daran, dass die meisten Fahrzeuge nur eine Anhängelast von 750kg haben und die Anhänger auch nur eine zulässig Gesamtmasse, ungebremst, von 750kg haben dürfen.

Es wiederspricht jeglicher Logik die Stützlast, der zulässigen Gesamtmasse des Hängers zurechnen zu wollen.

Es gibt nur seitens der Hersteller, bei Fahrzeugen, den Hinweis, dass sich die zulässige HA-Läßt bei Anhängerbetrieb, um die nötige Stützlast erhöht.

Zulässiges Gesamtgewicht einer Anhängers besteht immer aus Achslast + Stützlast.

Gruß

Jürgen

Ich such mal den Link raus. Dauert aber etwas.

Die Anhängelast ist nur die Summe der Achslasten des Anhängers.

Zur Gesamtmasse des Anhängers gehört aber auch die Stützlast, ebenso wie zur Gesamtmasse des Zugfahrzeugs. Deswegen muss sie bei der Gesamtmasse der Kombination einmal abgezogen werden, wenn man beide Massen addiert.

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