Überladung welche Strafe?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hi ihr Lieben, nun hat es auch mal den vorbildlichen erwischt – der eigentlich immer sehr vorbildlich sein will – ich wurde heute von der Polizei kontrolliert – nun wirft man mir eine Überschreitung der Anhängelast von 21 % vor – zum Anfang wären es fast 25 % gewesen, da man erst Ladung und Anhänger Leergewicht geschätzt hatte – daraufhin bat ich den Anhänger wiegen zu lassen – dies taten die Beamten – Daraufhin kame die vorwerfbare Zahl von 21 % heraus – Jedoch ist mir selbst bei dieser Zahl nicht ganz koscher – welche Angriffsflächen habe ich gegebenenfalls gegen dieses Wiegeergebnis vor zu gehen – es wurde mit Wiegeplatten auf einem Hinterhof verwogen!? Ich möchte wenigstens auf einen Wert von 20 % Überschreitung kommen, um den Fehler an sich geht es mir nicht – es geht mir wirklich darum so milde wie möglich noch rauszukommen aus der ganzen Sache!

Außerdem stellt sich die Frage – in meinen Papieren steht eine Anhängelast von 1,2 t – jedoch haben andere Fahrzeuge gleichen Typs 1,6 t Anhängelast, ob ich gegebenenfalls die Sache noch über die Zulassungsbehörde oder einen TÜV Prüfer heilen kann – ist eine solche Heilung möglich?

Ansonsten hatte ich auf den Anhänger bei einem Leergewicht von 550 Kilo – 900 Kilo zu geladen – somit ein Gesamtgewicht von 1,55 t erzeugt – bei einer aktuellen Anhängelast von 1,2 t

Laut Papiere darf der Anhänger 2,4 t Gesamtgewicht liegen!

Die Polizei möchte nun den Tatbestand wie folgt abändern: 380 € und ein Punkt! So steht es im Bußgeld Katalog drinnen für LKW und für Anhänger größer 2 t! Wenn ich selbst allerdings recherchieren, da ich ja die Anhängelast überschritten habe müsste doch der Tatbestand lauten: 95 € ein Punkt in Flensburg – da ich die Liste annehme für Personenkraftwagen und Anhänger bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht! Sehe ich das richtig oder sehe ich den Tatbestand falsch?!

Wenn ihr noch weitere Fragen habt – stellt sie ruhig ich beantworte sie zeitnah – sollten Schreibfehler Tippfehler oder Ähnliches drin sein – bitte korrigiert diese gerne – da ich per T9 diktiert habe!

100 Antworten

Nur die Strafe minimieren sonst wird bezahlt ... Lehrgend was derzeit im Kopf weh tut da selbst Geschwindigkeit wesentlich billiger ist aber egal

Man kann immer Äppel mit Birnen vergleichen. Ladendiebstahl ist beim ersten Mal meistens auch billiger.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Quellen gibt es genug für die Beantwortung der Frage 'Was ist wenn?'
Du hast einen Führerschein (hoffentlich) und bist selbst verantwortlich für dein Handeln, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Also: Zahlen und lächeln. 🙂
Und das 'iche habe funf Bambini unde alle Hunger' klappt hierzulande nicht. 😉

Mir will das nur nicht in Kopf mit dem Hänger da der 2.4 kann und ich dadurch so teuer werde

Aber wenn ich mein ddr Anhänger überlade mit 50 % oder 100 % sogar billiger fast bin

Zumal ich gerade mal1.4 t am Haken hätte und jetzt wegen einem theoretischen wert so hoch gestraft werde

Es zählt das was als zulässige Anhängelast eingetragen ist. Geht das nicht rein? Der Anhänger kann das ja ab, aber DAS ZUGFAHRZEUG WAR NICHT GEEIGNET, DESHALB DIE ÜBERLADUNG!
Du durftest diesen Anhänger so nicht ziehen mit dem Auto.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Yeah, gutachten in den Unterlagen gefunden, die haben beim Übertragen des Einzelgutachtens Ende 2020 sich einen großen großen Fehler erlaubt - im Gutachten steht das ich nicht 1,2 t Anhängelast habe sondern wie ich immer dachte 2,2 t habe – damit war die gesamte Maßnahme gestern mehr als überzogen und die gesamten Kosten die ich hatte für jemanden besorgen der das Gespann weiter fährt um kosten für Standzeit und so weiter völlig überzogen!

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 15. November 2021 um 22:59:00 Uhr:


Es zählt das was als zulässige Anhängelast eingetragen ist. Geht das nicht rein? Der Anhänger kann das ja ab, aber DAS ZUGFAHRZEUG WAR NICHT GEEIGNET, DESHALB DIE ÜBERLADUNG!
Du durftest diesen Anhänger so nicht ziehen mit dem Auto.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Das will rein! Aber bis 1.2 zu der Zeit - hätte ich’s ziehen dürfen ... damit have ich die Anhängelast überschritten

Aber doch nicht die vom Anhänger ...

Daher geh / ging ich vom einfachen Tatbestand für 95 Euro aus

Du wusstest nichts von dem Gutachten? 😰

Doch. Ich habe mir ja den Bock mit ner Werkstatt gebaut und mit ner einzel TP auf meinen Namen eintragen lassen, aber nie kontrolliert obs die Behörde richtig übertragen hat. Hat sie alles richtig übertragen bloss bei o2 statt 2200 nur 1200 eingetippt. Fehler passieren - hier hätten die Beamten nur besser aus der Logik entscheiden müssen ????

Nein.
Dadurch dass du die Anhängelast überschritten hast warst du überladen. Ich kann keinen 3-Achs Frigo Doppelstock mit 22to Ladung hinter einen 1320 satteln. Um es mal etwas überzogen auszudrücken.

Edit: wenn die Eintragung fehlerhaft ist hast du eine Chance. Aber nicht, wenn du bisher nicht aufgelastet hast.

Zumal bi ungebremst ja 750 drinnen steht und wenn ungebremst soviel zulässig - muss ja auch O2 entsprechend hoch sein ...

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 15. November 2021 um 23:08:18 Uhr:


Nein.
Dadurch dass du die Anhängelast überschritten hast warst du überladen. Ich kann keinen 3-Achs Frigo Doppelstock mit 22to Ladung hinter einen 1320 satteln. Um es mal etwas überzogen auszudrücken.

Edit: wenn die Eintragung fehlerhaft ist hast du eine Chance. Aber nicht, wenn du bisher nicht aufgelastet hast.

Kann man schon. Wenn Leergewicht plus Zuladung im rahmen bleibt ....

Tabelle 2 nenne ich sie mal - würde ich verstehen, wenn n Anhänger mit 2,4 t auch belade! Aber das hab ich ja nicht! Und so würde man in meinem Auge aber bei PKW oder Anhänger bis 2t bleiben, da ja "nur" Anhängelast überschritten

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 15. November 2021 um 23:08:18 Uhr:


Edit: wenn die Eintragung fehlerhaft ist hast du eine Chance. Aber nicht, wenn du bisher nicht aufgelastet hast.

Das Gutachten ist aus 2020 aus Dezember - eintragen habe ich den bock am 23.12 letzten Jahres - zuvor hatte der gar keine Lasten - alles ich gemacht - richtig teuer und einen finden der davon Ahnung hat usw

und jetzt das ... zumal mir alleine der tag gestern so schon 200 euro für nichts gekostet hat und wer bezahlt das? Keiner weil ich hätte besser auf Papiere aufpassen müssen

Das geht wohl auf deine Tasche. Vor Ort ahnt niemand was von dem Gutachten und dem Schreibfehler. Also waren die Anordnungen erstmal soweit korrekt. Du hättest die Eintragung schon länger mal kontrollieren und den Schreibfehler bemerken können. Sei froh, dass sich das nun so einigermaßen in Wohlgefallen auflösen wird.

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