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Überladung welche Strafe?

Themenstarteram 14. November 2021 um 21:18

Hi ihr Lieben, nun hat es auch mal den vorbildlichen erwischt – der eigentlich immer sehr vorbildlich sein will – ich wurde heute von der Polizei kontrolliert – nun wirft man mir eine Überschreitung der Anhängelast von 21 % vor – zum Anfang wären es fast 25 % gewesen, da man erst Ladung und Anhänger Leergewicht geschätzt hatte – daraufhin bat ich den Anhänger wiegen zu lassen – dies taten die Beamten – Daraufhin kame die vorwerfbare Zahl von 21 % heraus – Jedoch ist mir selbst bei dieser Zahl nicht ganz koscher – welche Angriffsflächen habe ich gegebenenfalls gegen dieses Wiegeergebnis vor zu gehen – es wurde mit Wiegeplatten auf einem Hinterhof verwogen!? Ich möchte wenigstens auf einen Wert von 20 % Überschreitung kommen, um den Fehler an sich geht es mir nicht – es geht mir wirklich darum so milde wie möglich noch rauszukommen aus der ganzen Sache!

Außerdem stellt sich die Frage – in meinen Papieren steht eine Anhängelast von 1,2 t – jedoch haben andere Fahrzeuge gleichen Typs 1,6 t Anhängelast, ob ich gegebenenfalls die Sache noch über die Zulassungsbehörde oder einen TÜV Prüfer heilen kann – ist eine solche Heilung möglich?

Ansonsten hatte ich auf den Anhänger bei einem Leergewicht von 550 Kilo – 900 Kilo zu geladen – somit ein Gesamtgewicht von 1,55 t erzeugt – bei einer aktuellen Anhängelast von 1,2 t

Laut Papiere darf der Anhänger 2,4 t Gesamtgewicht liegen!

Die Polizei möchte nun den Tatbestand wie folgt abändern: 380 € und ein Punkt! So steht es im Bußgeld Katalog drinnen für LKW und für Anhänger größer 2 t! Wenn ich selbst allerdings recherchieren, da ich ja die Anhängelast überschritten habe müsste doch der Tatbestand lauten: 95 € ein Punkt in Flensburg – da ich die Liste annehme für Personenkraftwagen und Anhänger bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht! Sehe ich das richtig oder sehe ich den Tatbestand falsch?!

Wenn ihr noch weitere Fragen habt – stellt sie ruhig ich beantworte sie zeitnah – sollten Schreibfehler Tippfehler oder Ähnliches drin sein – bitte korrigiert diese gerne – da ich per T9 diktiert habe!

100 Antworten

Man wird 389,- € zahlen und 1 Punkt verbucht bekommen, sofern man der Halter des Anhängers und des Pkw ist. Ein Versuch gegen die Wiegung anzukommen könnte Sinn machen, wenn die für den Wiegeort nicht geeicht war. Da muss man in die Ermittlungsakte schauen. Nachträgliches Ab- oder Auflasten dürfte nichts für die Vergangenheit bringen.

Im Nachhinein die Rahmenbedingungen (Anhängelast) zu ändern wird ja nichts bringen.

Und sich einfach eine andere Tabelle aussuchen die einem besser gefällt bringt ja auch nichts. 2,4 Tonnen sind nunmal mehr als 2 Tonnen.

Einzig angreifbar könnte die Wiegung sein. Sind die Platten geeicht und waren die Eichsiegel unversehrt? Wurde die Bedienungsanleitung eingehalten und waren die Beamten für die Bedienung der Waagen geschult?

Du könntest jetzt einen Anwalt einschalten, der für viel Geld diese (und noch ein paar mehr) Fragen an die Behörde stellt. Vielleicht kommt dabei was raus, vermutlich aber nicht.

Was noch zu prüfen wäre, ist ob es besondere Anhängelasten gibt für flache Strecken. Das steht bestenfalls in der Zulassungsbescheinigung ganz unten, gut wenn es im COC oder einer Bescheinigung der AHK steht und komplizierter wenn es nur in der Betriebsanleitung steht.

 

Ansonsten ist das Anfechten der Waage wohl noch ne Chance, allerdings wird das auch kompliziert.

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 15. November 2021 um 6:19

Nur ich verstehe eins nicht, warum nimmt man hier die höhere Strafe, da derAnhänger ja nicht überladen war?! Es war ja nur die Anhängelast des Pkw überschritten. Halter Ich vom pkw und vom Anhänger eine Vermiet Firma .

Themenstarteram 15. November 2021 um 6:21

Klärt mich gerne mit diesen Listen auf und warum man hier die höhere Strafe sieht!

Die Tabelle a ist anzuwenden "bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt". In deinem Fall übersteigt das zGG des Anhängers 2 t, also ist diese Tabelle zu nehmen.

Welcher Wert (zulässige Achslast, zGG von Kfz, Anhänger oder Kombination oder halt die Anhängelast) dann überschritten wird spielt keine Rolle mehr.

Themenstarteram 15. November 2021 um 6:51

Leck mich am arsch! Die könnten mir 3 Punkte geben bloß weniger Strafe aber das tut weh wenn das wie bei mir unwissentlich passiert ...

Themenstarteram 15. November 2021 um 6:57

Und selbst da steht nicht die gestern gesagte Strafe von 380 drin sondern 190 plus ein Punkt! Oder gibts da seit wenigen Tagen auch höhere Bußgelder die ich aktuell bloß nicht finde?! Grüße

Themenstarteram 15. November 2021 um 6:59

Und das der Halter Post bekommt haben sie gar nichts gesagt...

... die wollte ja wie geschrieben erst die Strafe per schätzen verhängen

... mit der mobilen Waage von der Autobahn kamen die ja kaum klar

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 14. November 2021 um 22:18:40 Uhr:

... nun wirft man mir eine Überschreitung der Anhängelast von 21 % vor ...

... somit ein Gesamtgewicht von 1,55 t erzeugt – bei einer aktuellen Anhängelast von 1,2 t ...

Ich würde mir überlegen was ich jetzt tue, nicht daß sich noch ein Sachbearbeiter der Sache annimmt, der Mathe nicht schon nach der 4 Klasse abgewählt hat. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 15. November 2021 um 07:59:07 Uhr:

... die wollte ja wie geschrieben erst die Strafe per schätzen verhängen

Damit wärst vermutlich besser gefahren, da das IMHO nicht zulässig ist. Damit wäre der Widerspruch wesentlich einfacher gewesen.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 15. November 2021 um 7:21

Da hab ich mich vertippt! 1.45 t muss es heißen 900 Kilo plus 550 ...

Zitat:

@DerVorbildliche schrieb am 15. November 2021 um 08:21:04 Uhr:

Da hab ich mich vertippt! 1.45 t muss es heißen 900 Kilo plus 550 ...

Ok, dann sinds 20,83% muß da nicht abgerundet werden?

Gruß Metalhead

Themenstarteram 15. November 2021 um 7:22

Also war meine Entlastung auf der anderen Seite ne Belastung!

Schätzen: weil sie ja das Leergewicht Hänger hatten und n wert aus dem Internet was der geladene pkw drauf wiegt

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