Überladung welche Strafe?
Hi ihr Lieben, nun hat es auch mal den vorbildlichen erwischt – der eigentlich immer sehr vorbildlich sein will – ich wurde heute von der Polizei kontrolliert – nun wirft man mir eine Überschreitung der Anhängelast von 21 % vor – zum Anfang wären es fast 25 % gewesen, da man erst Ladung und Anhänger Leergewicht geschätzt hatte – daraufhin bat ich den Anhänger wiegen zu lassen – dies taten die Beamten – Daraufhin kame die vorwerfbare Zahl von 21 % heraus – Jedoch ist mir selbst bei dieser Zahl nicht ganz koscher – welche Angriffsflächen habe ich gegebenenfalls gegen dieses Wiegeergebnis vor zu gehen – es wurde mit Wiegeplatten auf einem Hinterhof verwogen!? Ich möchte wenigstens auf einen Wert von 20 % Überschreitung kommen, um den Fehler an sich geht es mir nicht – es geht mir wirklich darum so milde wie möglich noch rauszukommen aus der ganzen Sache!
Außerdem stellt sich die Frage – in meinen Papieren steht eine Anhängelast von 1,2 t – jedoch haben andere Fahrzeuge gleichen Typs 1,6 t Anhängelast, ob ich gegebenenfalls die Sache noch über die Zulassungsbehörde oder einen TÜV Prüfer heilen kann – ist eine solche Heilung möglich?
Ansonsten hatte ich auf den Anhänger bei einem Leergewicht von 550 Kilo – 900 Kilo zu geladen – somit ein Gesamtgewicht von 1,55 t erzeugt – bei einer aktuellen Anhängelast von 1,2 t
Laut Papiere darf der Anhänger 2,4 t Gesamtgewicht liegen!
Die Polizei möchte nun den Tatbestand wie folgt abändern: 380 € und ein Punkt! So steht es im Bußgeld Katalog drinnen für LKW und für Anhänger größer 2 t! Wenn ich selbst allerdings recherchieren, da ich ja die Anhängelast überschritten habe müsste doch der Tatbestand lauten: 95 € ein Punkt in Flensburg – da ich die Liste annehme für Personenkraftwagen und Anhänger bis 2 t zulässiges Gesamtgewicht! Sehe ich das richtig oder sehe ich den Tatbestand falsch?!
Wenn ihr noch weitere Fragen habt – stellt sie ruhig ich beantworte sie zeitnah – sollten Schreibfehler Tippfehler oder Ähnliches drin sein – bitte korrigiert diese gerne – da ich per T9 diktiert habe!
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Mal eine ganz dumme Frage was für ein Zugfahrzeug war es denn?
Das mit den 2,4t Anhänger ist doch deine Schuld hättest du einen passenden gemietet wärst du wahrscheinlich sogar nur bei 1200kg Anhängelast gelandet.
Dann frage: gibt es pkw Anhänger als Plattform einachsig die leer 200-400 kg wiegen und wo so ein pkw zw 600-1000 kg zugeladen werden kann ...
War n pontiac
Kommt drauf an als PKW Trailer nicht
Aber ein Plattformanhänger wie z.B. Eduard bekommt man in entsprechender Größe und vom Gewicht passt das dann auch. Mein 2t wiegt leer 380kg mit 2Achsen nur dir reicht ja locker der 1Achsige
Hab mal geschaut als 1800kg 1achser mit 2*4m Ladefläche wiegt der 320kg
Genau und auf n Plattform kann man bequem n Auto raufstellen und zurr Punkte nachrüsten usw
Egal
Für das 1x im Jahr lohnt ne Anschaffung nicht
Da ist Miete besser ... in Zukunft halt wieder n Sprinter mit entsprechenden Aufbau
Seltsam das ich mit meiner Plattform schon mehrere Autos gefahren hab und keine Probleme hatte auch in ner Kontrolle hat keiner gemeckert. So ein plattformanhänger hat ja schließlich Zurrpunkte in der Seitenleiste
Sorry, wenn man sowas gemietet bekommt, gerne, ansonsten es lohnt sich einfach nicht bei mir – wenn man nur ein oder zweimal im Jahr ein Auto transportieren muss – sowas muss man irgendwie irgendwo geliehen bekommen, aber aus Fehlern lernt man
Wo ein wille da ein Weg , ist zwar nur ein Smart der Anhänger ein 1300kg Humbaur wiegt Leer 260kg ohne Bordwände , 860 k aus Bremen geholt gemeckert hat keiner.
So eine letzte Frage in dieser Angelegenheit, die Sache ist im November passiert! Sieht ihr selber an den Posts, bis heute ist keine Post aus Gransee gekommen! Heißt das laut Gesetz – drei Monate Verjährung – die Sache ist jetzt erledigt?! Oder gibt es in meinem Fall eine sechsmonatige Frist
Von der zu erwartenden Strafe würde ich von einem halben Jahr ausgehen. Da bei Strafen ab 500€ der Zeitraum sogar 1Jahr betragen kann
Mm wurde aber bei Verkehrsordnungswidrigkeiten keine geldstaffelung vorgenommen
3 Monate oder 6 wenn durch etwas gehemmt würde ?!?!
Hier steht es anders.
Wenn ich das richtig lese:
nach 3 Monaten
6 Monate bei Drogen oder alc Verstöße
1 Jahr bei vergehen evtl über 500 Euro
Eigentlich würde ich hier sagen: 3 Monate aber es wäre gut wenn das mal n Profi hier bestätigt oder Wiederlegt
Da kommt nix mehr, da die Waage nicht geeicht war haben die auch keine belastbaren Beweise.Und wenn kein offizielles Wiegeprotokoll angefertigt wurde( mit Ausdruck,Eichdatum der Waage,Unterschrift von einem geschulten Wiegemeister usw) haben die sowieso nix in der Hand es sei denn du hast vor Ort alles zugegeben und Unterschrieben ,was ich nicht hoffe.
Da ist alles im grünen Bereich!
Ich weiß es nur aus dem LKW bereich.Wenn Sie dich mit einem LKW anhalten fährts du auf eine portable Waage.Sollte bei dieser Wägung etwas auffällig sein ,wirst du "von der Staatsmacht" ;-)) bbegleitet zu einer geichten Waage begleitet und nochmals offiziell gewogen.Und das Ergebnis ist dann Gerichtsfest.
Also hast du nichts zu befürchten.
Prost!!