Überholverbot für SUVs in Baustellen (2m Breite)?

Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage. Ich beschäftige mich gerade mit den Maßen eines SUV und da ist mir aufgefallen, dass der Wagen 1,90m breit ist, mit Spiegeln aber 2.15m breit. Nun meine Frage, es gibt ja viele Baustellen in denen die linke Spur für Fahrzeuge über 2 m gesperrt ist. Fallen die SUV darunter? Das würde ja bedeuten das kein SUV in diesen Baustellen auf der linken Spur fahren darf.

Gruß
Mörtel

Beste Antwort im Thema

Ich wäre ja für ein generelles Linksfahrverbot für diese sichtversperrenden Bremsklötze, damit wäre das Thema direkt erledigt 😁

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Natürlich darf man das nicht. Darum frage ich ja, was es kostet. oO

Hab's noch nicht probiert, aber spätestens wenn die Spiegel nicht elektrisch sondern manuell zu verstellen sind, dann geht das definitiv auch während der Fahrt.

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Man darf nicht mit eingeklappten Spiegeln fahren und es mir auch nicht bekannt, dass es einen Wagen gibt, bei dem diese Funktion während der Fahrt möglich ist.

"Herr Wachtmeester, datt Dingen wurd durch'n Fahrtwind einjeklappt"…

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Doch, habe ich schonmal gemacht, in so einem Citroen Van vor 10 Jahren, um zu schauen ob es Auswirkung auf die Vmax hat 😁

Und, hast Du die

VMax

noch wahrgenommen?

@StefanLi
Imho lassen sich beim V70II während der Fahrt die Ohren anlegen.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Doch, habe ich schonmal gemacht, in so einem Citroen Van vor 10 Jahren, um zu schauen ob es Auswirkung auf die Vmax hat 😁

Entschuldige, ich vergaß das Wort "vernünftige" vor Wagen.😁

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Zitat:

Hab's noch nicht probiert, aber spätestens wenn die Spiegel nicht elektrisch sondern manuell zu verstellen sind, dann geht das definitiv auch während der Fahrt.

Für den rechten Spiegel benötigt es dann aber eines behilflichen Beifahrers.

Zitat:

Original geschrieben von Byrus



Zitat:

Hab's noch nicht probiert, aber spätestens wenn die Spiegel nicht elektrisch sondern manuell zu verstellen sind, dann geht das definitiv auch während der Fahrt.

Für den rechten Spiegel benötigt es dann aber eines behilflichen Beifahrers.

Außer man fährt Smart. :-D (Jaja, der hat das 2m Problem erst gar nicht.)

Aber mitunter reicht's ja schon, wenn man nur einen der beiden Spiegel hoch klappt um unter die 2m zu kommen.

So, ich behauptete jetzt mal, das auch mit einem Fahrzeug, was breiter als 2 Meter ist, in Baustellen links fahren darf (auch wenn es physisch nicht möglich ist). Warum? Die 2-Meter-Beschränkung steht eigentlich immer nur auf den Schildern, die auf eine Fahrbahn-Verschwenkung hinweisen. Somit gilt die Breitenbeschränkung auch nur dort. Oder beweise mir einer das Gegenteil - jurisitisch.

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi


Man darf nicht mit eingeklappten Spiegeln fahren und es mir auch nicht bekannt, dass es einen Wagen gibt, bei dem diese Funktion während der Fahrt möglich ist.

Dann steig mal bei mir ins Wägelchen und ich zeige es Dir (das elektrische ein- und ausklappen während der Fahrt).

Zitat:

Original geschrieben von incase


BTW:
Auch bei nicht-SUVs und nicht-Minivans gibt es diese Unfähigkeit. Aber erstens fällt sie weniger stark auf, weil die Autos unauffälliger sind und zweitens sind die anderen Autos dann doch im Durchschnitt übersichtlicher

Übersichtlicher ist Ansichtssache. Ist ein neuer Ford Mondeo übersichtlicher als der MK1? Ist der aktuelle Opel Vectra übersichtlicher als seinerzeit der Vectra A? Ist überhaupt eine Neuauflage eines Autos übersichtlicher als der Vorgänger? Mir fällt spontan keiner ein.

Aber die Leute wollens halt so, nennt sich Design. Übersicht merkt man dann erst im Alltag und ist halt nicht so wichtig als das einen beim angucken möglichst einer abgeht. Bei mancher Zielgruppe ists auch eher wichtig das dem Nachbarn einer abgeht. 😉

An sich müsste jeder der einen neuen Wagen kauft erstmal auf einen Trainingskurs zum einparken in verschieden große Lücken. Vor allem wenn der letzte Fahrzeugkauf lange zurück liegt. 😉

Zitat:

Somit gilt die Breitenbeschränkung auch nur dort. Oder beweise mir einer das Gegenteil - jurisitisch.

Beide zur Verfügung stehenden Schilder sind Streckenverbote --> siehe dort --> sie gelten daher bis sie explizit aufgehoben werden.

Gruß SRAM

Zitat:

Beide zur Verfügung stehenden Schilder sind Streckenverbote --> siehe dort --> sie gelten daher bis sie explizit aufgehoben werden.

Gruß SRAM

Ja und ich bin der Meinung, das sich dieses Streckenverbot auf die Verschwenkung bezieht. Ein Breitenverbotsaufhebungsschild habe ich noch nie gesehen und gibt es auch nicht. Und bitte nicht mit dem Zeichen "Ende aller Streckenverbote" kommen, es gibt Baustellen, da wird erst das Tempolimit und etwas später die LKW-Überholverbote aufgehoben (oder auch nicht), dann dürfte ich mit einem breiteren Fahrzeug gar nicht mehr nach links.

Am Ende der Baustelle ist das weiße runde Schild mit schrägen schwarzen Streifen...
Aufhebung von ALLEN Streckenbegrenzungen.
Und erklär mal das der Polizei die regelmäßig Autos mit 2,05 rauszieht.

ALex

Meiner ist auch zu breit.... (und ich meine jetzt nicht den Ars..)

Warum sollte Zeichen 264 ein Streckenverbot sein? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


Am Ende der Baustelle ist das weiße runde Schild mit schrägen schwarzen Streifen...
Aufhebung von ALLEN Streckenbegrenzungen.
Und erklär mal das der Polizei die regelmäßig Autos mit 2,05 rauszieht.

Nein, dieses Schild mit den schwarzen Streifen ist eben nicht immer da, z.B. wenn nach der Baustelle ein Abschnitt mit Tempolimit folgt. Dann wird allenfalls das Überholverbot aufgehoben. Der Polizei muß ich gar nichts erklären, sollte mir das mal passieren würde ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Ein Richter muß sein Urteil ja begründen.

Zeichen 264 ist ein Verkehrsverbot, im Zusammenhang mit Verkehrslenkungstafeln gelten sie gemäß § 39 StVO und den VwVs zu den §§ 39-43 für die entsprechend beschilderte Fahrspur - und zwar nicht nur an/in der Verengung, sondern ab diesem Punkt. Dummerweise kennt die StVO kein Aufhebungszeichen für Verkehrsverbote, der halbwegs intelligente Fahrzeugführer kann sich aber denken, dass mit der Aufhebung der Baustelle auch das Verkehrsverbot als aufgehoben gilt.

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