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Überholverbot für SUVs in Baustellen (2m Breite)?

Themenstarteram 7. März 2011 um 10:36

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage. Ich beschäftige mich gerade mit den Maßen eines SUV und da ist mir aufgefallen, dass der Wagen 1,90m breit ist, mit Spiegeln aber 2.15m breit. Nun meine Frage, es gibt ja viele Baustellen in denen die linke Spur für Fahrzeuge über 2 m gesperrt ist. Fallen die SUV darunter? Das würde ja bedeuten das kein SUV in diesen Baustellen auf der linken Spur fahren darf.

Gruß

Mörtel

Beste Antwort im Thema

Ich wäre ja für ein generelles Linksfahrverbot für diese sichtversperrenden Bremsklötze, damit wäre das Thema direkt erledigt :D

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am 1. Dezember 2011 um 10:37

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

... dann meist auf der rechten Spur hinreichend Platz ist um dort vorbei zu fahren.

Könntest Du mal erläutern, wie Du das meinst?

Vor allem unter besonderer Berücksichtigung von

StVO § 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

Links ist da, wo der Daumen rechts ist.

MfG, Tazio1925

Gib dir keine Mühe. Kollege Wrai ähh.. Fähnchen hat halt eine durch und durch egozentristische Weltanschauung. Sowas wie die StVO gibt es in seiner Gedankenwelt nicht, und besitzt deshalb auch keine Gültigkeit für ihn.

Mfg Zille

zille, werfe doch bitte in eine Diskussion nicht deine Meinung über jemanden ein, der nicht an ihr teilnimmt und von dem wir auch nichts wissen. Das ist nicht themenbezogen und irritiert nur.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Das ist leicht erläutert. Verantwortungsvolle, rücksichtsvolle, auf einen flüssigen Verkehr und ein harmonisches Miteinander bedachte Verkehrsteilnehmer gleichen kleine Fehler anderer VT gern und ohne nachtragend zu sein aus, da ihnen der Sinn der StVO wichtiger ist als ihr Wortlaut.

Wenn links zu überholen ist, dann ist damit links gemeint, nicht rechts. Das ist eindeutig, da besteht kein Raum zur Interpretation, Sinn und Wortlaut der StVO stimmen überein. Rechts überholen ist verboten.

Wenn Du es trotzdem tust, liegt der Fehler allein bei Dir. Da gibt es auch keine zwei Meinungen. Was Du schreibst, ist nichts weiter als das absurde Schönreden eines Verhaltens, mit dem Du Dich und andere gefährdest. Bei keinem Verkehrsrichter würdest Du mit so einer Argumentation durchkommen. Möchtest Du vielleicht auch darüber diskutieren, dass rote Ampeln nur empfehlenden Charakter haben sollten?

MfG, Tazio1935

am 1. Dezember 2011 um 11:09

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Das ist leicht erläutert. Verantwortungsvolle, rücksichtsvolle, auf einen flüssigen Verkehr und ein harmonisches Miteinander bedachte Verkehrsteilnehmer gleichen kleine Fehler anderer VT gern und ohne nachtragend zu sein aus, da ihnen der Sinn der StVO wichtiger ist als ihr Wortlaut.

Klingt wie ein Schritt in die richtige Richtung. jetzt musst du nur noch deine Fehler zu vermeiden lernen, damit die rücksichtsvollen Verkehrsteilnehmer nicht immer deine Fehler ausgleichen müssen.

Übrigens kannst du dich ruhig angesprochen fühlen, wenn ich dich Fähnchen nenne. Ich gebe den Leuten halt gerne Namen, die zu ihrem Charakter passen. Und was passenderes viel mir bisher zu dir nicht ein.

Vielleicht überzeugst du mich (und andere) ja in Zukunft vom Gegenteil wenn du die geistige Reife erreicht hast auch mal einer dieser von dir genannten rücksichtsvollen Verkehrsteilnehmer zu sein. Ich wünsch dir viel Erfolg dabei.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Zitat:

Original geschrieben von con1970

 

Korrekt. Fährt dafür entspannter.

So pauschale Behauptungen mag ich mal gar nicht. Zum Schleichen gezwungen zu sein ist alles andere als entspannend.

Worauf beziehst du dich. meine Aussage ist durch dein Zitat aus dem Zusammenhang herausgerissen worden. Also entweder alles zitieren oder unterlass es bitte in Zukunft.

@con

Ich hab genau das zitiert worauf ich mich beziehe. Genau in dem Zusammenhang in dem es in deinem Post steht.

@zille

Wenn du versuchst, Leuten Spitznamen zu geben, die zu ihrem Charakter passen, dann leg dir erst mal ein Mindestmaß an Menschenkenntnis und Einschätzungsvermögen zu. Ansonsten könntest du dich genau so gut blamieren, indem du mit geschlossenen Augen mit dem Finger in den Duden tippst um die Spitznamen auszusuchen.

@tazio

Weder Linksspurschleicher noch Rechtsüberholer haben mich jemals gefährdet. Du bist da ganz offensichtlich falsch informiert. Vielleicht hab ich da aber auch nur großes Glück und treffe immer nur auf vernünftige Verkehrsteilnehmer, die die StVO ihrem Sinn nach auslegen statt ihrem Wortlaut nach, egal ob sie nun rechts oder links überholen und fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

@con

Ich hab genau das zitiert worauf ich mich beziehe. Genau in dem Zusammenhang in dem es in deinem Post steht.

Und worin in meiner Aussage steht etwas dasvon das man gezwungen wird zum schleichen? Aber vielleicht hast du einfach eine andere Wahrnehmung. Ich bezog mich nur darauf das wenn man nicht Lückenspringer spielt oder links überholt man einfach entspannter fahren kann. Das setzt natürlich auch die Gelassenheit voraus sich rechts einzuordnen und sich den Kampf um die Sekunden anzuschauen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Weder Linksspurschleicher noch Rechtsüberholer haben mich jemals gefährdet. Du bist da ganz offensichtlich falsch informiert. Vielleicht hab ich da aber auch nur großes Glück und treffe immer nur auf vernünftige Verkehrsteilnehmer, die die StVO ihrem Sinn nach auslegen statt ihrem Wortlaut nach, egal ob sie nun rechts oder links überholen und fahren.

Rechtsüberholer dürfte es in deinem Leben auch nicht geben da du nie Fehler begehst da du jederzeit alles im Blick und die jeweilige Situation voll unter Kontrolle hast.

Vielleicht fühlte sich aber jemand durch dein Rechtsüberholen gefährdet?

Oder bekommst du jedesmal einen Daumen hoch wenn du rechts überholst :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

und treffe immer nur auf vernünftige Verkehrsteilnehmer, die die StVO ihrem Sinn nach auslegen statt ihrem Wortlaut nach, egal ob sie nun rechts oder links überholen und fahren.

Worin besteht für Dich die Schwierigkeit, die Bedeutung des Satzes "Es ist links zu überholen" zu verstehen?

"Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen." (StVO § 5 Abs. 4) - Auch daraus folgt dem Sinn und Wortlaut nach, dass Überholvorgänge links stattfinden.

Hast Du wirklich Probleme, links und rechts voneinander zu unterscheiden? Dann stellt sich nämlich die Frage, ob Du zum Führen eines Kraftfahrzeuges überhaupt befähigt bist. Die StVO hast Du übrigens als vernünftiger Verkehrsteilnehmer nicht frei zu interpretieren wie es Dir gefällt, sondern Dich nur an deren Wortlaut zu halten. DARIN besteht ihr Sinn. Der Sinn besteht eben nicht darin, dass jeder diese Regeln nach seinem Gusto auslegen kann.

Zu den Ausnahmefällen, in denen Rechtsüberholen auf der Autobahn zulässig ist, kannst Du Dich auf dieser Seite informieren.

MfG, Tazio1935

Glückwunsch, beim derartigen Verlauf des Threads muss ich sicher nicht begründen, warum der Vorhang fällt.

 

 

********geschlossen*****

 

 

twindance/MT-Moderation

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