ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Überholverbot durch Polizeiauto

Überholverbot durch Polizeiauto

Themenstarteram 25. September 2019 um 12:18

Hallp,

Ich hätte da mal eine Frage.

Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: nicht überholen.

Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, da 5km später eine Baustelle war.

Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen, weil ich schon neben dem Polizeiauto gefahren bin.

Ich bin ganz normal weiter gefahren und 5minuten später haben die mich dann angehalten und gesagt ich es kommt ein Bußgeld auf mich zu.

Meine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen.

Im Bußgeldkatalog sind zwar die Strafen für Überholverbot aufgezählt, aber ich weiß nicht, ob meine Situation dazu zählt.

Auch im Internet finde ich keine Berichte über so einen Vorfall.

Warum ich das ganze eigentlich wissen möchte ist, weil ich erst seit 1 Monat meinen Führerschein wieder habe nach einer Mpu.(Drogenmissbrauch)

Wenn im schlimmsten Fall Punkte und Bußgeld auf mich zu kommt, muss ich mir Sorgen machen, dass ich die Mpu nochmal machen muss.(Probezeit habe ich nicht mehr)

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@alext778 schrieb am 25. September 2019 um 14:18:08 Uhr:

Hallp,

Ich hätte da mal eine Frage.

Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: nicht überholen.

Die Polizisten wollten den Verkehr verlangsamen, da 5km später eine Baustelle war.

Erst beim Überholvorgang habe ich die Anzeige gesehen und wollte nicht mehr abbremsen, weil ich schon neben dem Polizeiauto gefahren bin.

Beim Überholen willst du's erst gesehen haben, vorher aber nicht?

Von hinten ist das doch viel deutlicher.

Sorry aber... das ist für mich Märchenstunde.

Oder du warst vorher dermaßen abgelenkt durch irgendwas - machts aber auch nicht besser.

115 weitere Antworten
Ähnliche Themen
115 Antworten
Themenstarteram 25. September 2019 um 16:37

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 25. September 2019 um 15:08:49 Uhr:

die anderen sind nur aus Spaß dahinter her gefahren

Verstehe solche Bemerkungen nicht. Ich habe doch nur eine Frage gestellt und mir erhofft die passende Antwort zu finden. Das es falsch ist, ist mir bewusst und das es keine Aussreden dafür gibt.

... wenn vor mir Blaulicht fährt und einige Autos auf Abstand hinterher... Warum überholt man dann ??? ... Das hat nochnichteinmal die Polizei verstanden ... Das Bussgeld kann sehr hoch ausfallen, muss es aber nicht ... Wahrscheinlich gibt es auch noch einen Punkt ... Viel Glück !!!

Zitat:

@OpenAirFan schrieb am 25. September 2019 um 15:30:38 Uhr:

Die Anweisung „nicht überholen“ ist kein Zeichen gemäss STVO und könnte z. B. von Ausländern auch nicht gelesen und verstanden werden. Hätten die Polizisten mal lieber die Kelle benutzt oder wären korrekterweise mit Blaulicht auf der linken Spur gefahren, dann, und nur dann gilt Überholverbot. Im Zweifel, mit Anwalt, geht das ohne Konsequenzen aus.

Openairfan

Und was will der Anwalt machen? Entweder der TE hat es nicht gesehen oder er war der Meinung, das es nicht gilt. Beides kann trotzdem zu einer MPU führen ... diese Spitzfindigkeit mit einem Aussländer bringt da garnichts. Der TE konnte es lesen und nur das zählt ...

Ich sags mal so: normalerweise kann man das nicht übersehen, wenn vor dir ein Wagen mit Blaulicht fährt mit einer Anzeige zum Überholverbot. Und dieses Auto dich zuvor mit Blaulicht auch noch überholt hat.

Normalerweise.

Außer man ist abgelenkt. ;)

Und meistens ist es doch das Handy. Ich vermute, der TE hat uns hier nicht die ganze Wahrheit erzählt oder trollt rum.

In beiden Fällen sollte die Strafe hart sein.

Achja, und hier eine mögliche Strafe:

Nicht sofort freie Bahn geschaffen für Einsatzfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn

240 EUR, 2 Punkte, 1 Monat

Ist nur eine Vermutung.

Warte doch einfach ab was kommt - und mach Dich nicht verrückt.

Ist jetzt eh passiert, entweder es kommt was - oder aber auch nicht.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 25. September 2019 um 16:35:15 Uhr:

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 25. September 2019 um 16:26:37 Uhr:

Da Frage, die zu stellen sein wird, ist, ob es überhaupt zulässig sein kann, ein in Einsatz befindliches fahrendes Rettungsfahrzeug, egal, Feuwehr, RTW, Polizei, zu überholen?

Gibt zum Bsp. auch Einsätze die einen über eine BAB führen, z.B. Züge die bei uns im Kreis bzw. Unterkreis aus mehreren Feuerwehren gebildet werden und da zu entsprechenden Unwetterlagen in einer Nachbarstadt führen, klassische "Kolonnenfahren". Darf man ruhig überholen...mit entsprechender Vorsicht (Aufmerksam und mit geringen Geschwindigkeitsdifferenz ! Gibt aber genug die meinen die müssten mit >160 km/h vorbei donnern) und vor allem der Bereitschaft dann auch zu bremsen (!!!) und dem/den Fahrzeugen den Spurwechsel zu ermöglichen. Überfordert aber mittlerweile die meisten Autofahrer. Für die wäre es schlicht der Weltuntergang wenn sie 500 meter hinter einem LKW herfahren müssten der, "dank" Begrenzung eben bei ca. 95 km/h abregelt.

Fahren wir direkt zu einem Einsatz auf der BAB und wollen NICHT überholt werden sorgen wir selbst dafür und fahren, je nach Verkehrslage eben direkt mittig oder links, jeder der uns dann nämlich überholen würde steht uns weiter vorne garantiert in einer eher nicht vorhandenen Rettungsgasse im Weg. Andere "Ursache" weshalb man mittlerweile lieber einmal zu viel "dicht" macht als einmal zu wenig ist u.a. oben angedeutetes.

...oder z.B. auch https://www.youtube.com/watch?v=PJQVD2iOhIE ... auch wenn die Herrn Kollegen, ob des Blaulichts oder was weiß ich warum die Hosen voll haben, so lange das BF3 kein Überholverbot aufgeschaltet hat und auch von den Cops nix in der Richtung kund getan wird.

Zitat:

@micha6374 schrieb am 25. September 2019 um 18:43:17 Uhr:

... wenn vor mir Blaulicht fährt und einige Autos auf Abstand hinterher... Warum überholt man dann ??? ... Das hat nochnichteinmal die Polizei verstanden ... Das Bussgeld kann sehr hoch ausfallen, muss es aber nicht ... Wahrscheinlich gibt es auch noch einen Punkt ... Viel Glück !!!

Nun, das ist eigentlich ganz einfach !

Weil das Sondersignal des Polizeifahrzeugs nicht mit einem Überholverbot gleichzusetzen ist.

Gibt halt auch Autofahrer, die sich durch das Blaulicht einschüchtern lassen und eben deshalb sich nicht trauen zu überholen.

Es ist vielleicht vier Monate her, da fuhr ein Streifenwagen mit Blaulicht auf der rechten Spur einer autobahnähnlichen Bundesstraße vor mir her mit ca. 30 Km/h. Vermutlich haben die am Straßenrand was gesucht.

Da sind bis auf drei Autos auch alle dran vorbei... inkl mir.

@Geisslein

Der TE schrieb:

"Und zwar war ich gestern auf der Autobahn und habe ein Polizeiauto überholt, obwohl oben am Polizeiauto stand: nicht überholen"

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 25. September 2019 um 15:55:14 Uhr:

Zum zweiten Einwand: darum wurde das Signal ja auch auf Englisch und Deutsch gegeben.

Amtssprache ist aber nunmal Deutsch.

Und wenn der TS in dem Moment auffährt, wo der Schriftzug in Englisch erscheint muß Er das nicht verstehen.

Hätte Ich in dem Fall auch nicht verstanden ;)

Wenn die Polizei also gewollt hätte, daß man nicht überholt, warum ist der Streifenwagen nicht auf der linken Spur unterwegs gewesen, bzw. zwischen linker und rechter Spur ?!

Zitat:

@alext778 schrieb am 25. September 2019 um 14:18:08 Uhr:

Meine Frage ist jetzt, mit welcher Strafe muss ich denn rechnen.

BKat Nr. 128: "Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt", Regelsatz schlanke 20 € (Verwarngeld).

Mach dir keinen Kopp.

Und wenn doch etwas anderes vorgeworfen wird, kannst du immer noch zum Anwalt gehen...

Themenstarteram 25. September 2019 um 19:36

Danke für die schnellen Antworten.

Ich habe es bisher erst einmal erlebt. Da hielt sich ein Porschefahrer für Schlau, als er auf die Auffahrt aufgefahren ist und meinte das Polizeiauto auf dem Beschleunigungsstreifen überholen zu können.

Man konnte hinter dem Polizeiauto recht deutlich folgendes hören "Das Überholverbot gilt auch für Porschefahrer!" und der Porsche wurde wieder langsamer und ließ sich überholen.

Warum haben die in dem Fall des TEs nicht von den Lautsprechern Gebrauch gemacht, um sich zu verständigen? Angeblich ist er ja langsamer geworden, als er den bemerkten Fehler verarbeitet, nachgedacht und gehandelt hat.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 25. September 2019 um 22:39:35 Uhr:

Ich habe es bisher erst einmal erlebt. Da hielt sich ein Porschefahrer für Schlau, als er auf die Auffahrt aufgefahren ist und meinte das Polizeiauto auf dem Beschleunigungsstreifen überholen zu können.

Man konnte hinter dem Polizeiauto recht deutlich folgendes hören "Das Überholverbot gilt auch für Porschefahrer!" und der Porsche wurde wieder langsamer und ließ sich überholen.

Warum haben die in dem Fall des TEs nicht von den Lautsprechern Gebrauch gemacht, um sich zu verständigen? Angeblich ist er ja langsamer geworden, als er den bemerkten Fehler verarbeitet, nachgedacht und gehandelt hat.

Aber eine etwas lange Reaktionszeit war das wohl schon!;)

Zum Einen ist es keine sonderlich gute Idee, ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht zu überholen. Es sei denn, es ist eindeutig erkennbar, dass man "weiter vorn" diesem nicht gleich wieder im Weg ist.

Fährt bspw. ein RTW mit eingeschaltetem Blaulicht und Licht im Patientenraum an betont defensiv, dann wird am Patienten gearbeitet - den kann man überholen, wenn es die Verkehrslage sicher erlaubt. Ebenso kann bei einem in Schrittgeschwindigkeit fahrenden Polizeifahrzeug vorbeigefahren werden. Oder auch am geschlossenen Verband...

Fährt jedoch die Streife mittig oder links (egal ob mit oder ohne Schrift im Dachdisplay) dann wäre das ein rechts überholen - die denken sich da schon was bei. Egal ob noch die Kelle aus dem Fenster kommt oder nicht.

Im Zweifelsfall lässt man das bleiben, man weiß ja nicht, was etwas weiter vorn los ist. Unfall links, Gegenstände auf der Fahrbahn, Einleitung einer Vollsperrung (auch wegen Unfall oder wegen Änderung der Verkehrsführung in der Baustelle), oder auch allein ein "ich weiss dass gleich Stau kommt und möchte euch (möglichst weit) hinter mir haben wenn ich die Rettungsgasse einfordere und nutze und nicht vor mir = im Weg".

Zur Strafbarkeit: Mit Glück kommt gar nichts mehr oder nen 20er OWi. Mit Pech kommen 240 €, Punkte und Fahrverbot. Ich würde zum Verkehrsrechtsanwalt gehen, sobald ein Bußgeld (über 35 €) im Raum steht. Solange es drunter bleibt: Fehler einsehen und bezahlen.

Jedenfalls ist Deine Fahrerlaubnis nicht in Gefahr. Normales Bußgeld, angemessen erhöht aber keine MPU oder Entzug.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Überholverbot durch Polizeiauto