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Überholverbot auf der Autobahn

Themenstarteram 8. Juli 2005 um 15:41

Ihr kennt doch bestimmt diese Autobahnen auf denen Überholverbot gilt (Ausgenommen LKW, PKW mit Anhängern und Transporter über 7,5 Tonnen) und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von z.B. 130km/h gilt (z.B. A61 glaub ich zwischen Köln und Walldorf über Koblenz). Und da ist das nicht nur für ein paar Kilometer, sondern fast durchgehend. Alle 30-40km ist das Überholverbot dann für ein paar wenige Kilometer aufgehoben.

Wie ist das denn rechtlich, wenn ein LKW mit den vorgeschriebenen 80km/h rumtuckert und hinter ihm ein PKW fährt, der keine Lust oder Angst hat zu überholen und man selber mit 130km/h auf die Beiden aufläuft?

Müsste man dann auf 80km/h abbremsen und hinter denen herschleichen?

Wenn das so ist, dann hätte ich bestimmt schon ein paar hundert Mal gegen das Überholverbot verstoßen. :rolleyes:

Beste Antwort im Thema

Wenn Du Schwierigkeiten hast ein Überholverbot für bestimmte Fahrzeuge richtig zu lesen, kannst Du diese auch nicht befolgen.

Vielleicht solltest Du einfach nochmal Schilderkunde betreiben, statt Dich hier aufzuregen.

Bitte notiere auch, dass man Dir hier das Schild erklärt hat.

Wenn Du im Anschluss daran anfängst auf den Schilderwald zu schimpfen, kann ich das nicht nachvollziehen.

Immerhin dient genau dieses Schild dazu, lange Schlangen duch überholende LKWs zu verhindern und so den Verkehrsfluss für PKWs auf dichtbefahrenen Autobahnen aufrecht zu erhalten.

Dieses Schild wird von Millionen Autofahrern richtig verstanden.

Auch wenn Du bislang nicht dazu gehört hast.

Du solltest an Dir arbeiten und nicht auf andere schimpfen.

Das wirkt nur peinlich.

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Z 1049-13

Beschränkendes Schild, d.h. das Verbot (hier Überholverbot) wird auf die genannten Fahrzeuge beschränkt:

nur LKW (Z 1048-12),

Kraftomnibus (Z 1048-16)

und PKW mit Anhänger (Z 1048-11)

PKW dürfen also überholen.

Zitat:

Ein Zusatzschild (Nr. 1049-13) beziehe sich nach der Rspr. (BayObLG NZV 1989, 30) nur auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen (hier: Zeichen 276 Überholverbot).

Das Überholverbot gemäß Zeichen 276 mit Zusatzzeichen 1049-13 gilt auch für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t.

BayObLGSt 1997, 74 = DAR 1997, 319 = NZV 1997, 405= VRS 94, 133

BayObLGSt 2001, 4 = NZV 2001, 220 = DAR 2001, 282= VRS 100, 382

1. Irrt ein Fahrzeugführer über die rechtliche Bedeutung eines optisch richtig wahrgenommenen Verkehrszeichens, so liegt ein Verbotsirrtum vor. Der Verbotsirrtum ist als vermeidbar zu bewerten, wenn er auf mangelnder Kenntnis der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften beruht.

2. Sind an einem Pfosten ein Zusatzschild und zwei Vorschriftszeichen übereinander angebracht und irrt ein Fahrzeugführer über die (objektiv) beschränkte Wirkung des Zusatzschildes auf das dicht über ihm angebrachte Vorschriftszeichen, so stellt dies einen vermeidbaren Verbotsirrtum dar. Dieser kann dazu führen, dass trotz Vorliegens der Regelvoraussetzungen die Anordnung eines Fahrverbots entfällt.

BayObLG vom 8.5.2003, 2 ObOWi 43/2003

am 11. Juli 2005 um 18:36

Ich bin entsetzt, dass die Bastelstunde-Schilderkombination falsch interpretiert werden kann.

Also, alleine von der Logik her ist doch eigentlich klar, dass es immer im Sinne des Verkehrsflusses ist, wenn die langsamen Fahrzeuge NICHT überholen dürfen (Lkw, Bus, Gespanne), die schnellen schon (Pkw).

Was würde es denn bringen, wenn Pkws nicht überholen dürften? Nur bestimmte Fahrzeugtypen - überlegt doch bitte mal! Auf der Autobahn. Das wäre ja witzig. So ein Schmarrn.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, in der Fahrschule zu lernen, dass die Zusatzschilder die ausgenommenen Arten darstellen. Das genannte Traktor-Zusatschild bedeutet ohne weitere Angaben halt, dass das jeweilige Verkehrsschild NUR für Traktoren gilt. Bei der Überholverbotsgeschichte kenne ich das ausnahmslos nur in der Art, dass da halt dann z.B. dransteht "(Traktorsymbol) dürfen überholt werden".

lg, fib

Themenstarteram 11. Juli 2005 um 18:59

Zitat:

Original geschrieben von fibrile

Also, alleine von der Logik her ist doch eigentlich klar, dass es immer im Sinne des Verkehrsflusses ist, wenn die langsamen Fahrzeuge NICHT überholen dürfen (Lkw, Bus, Gespanne), die schnellen schon (Pkw).

Was würde es denn bringen, wenn Pkws nicht überholen dürften? Nur bestimmte Fahrzeugtypen - überlegt doch bitte mal! Auf der Autobahn. Das wäre ja witzig. So ein Schmarrn.

Du lebst auch in ner Traumwelt, oder? ;)

Findest du unsere StVO und StVZO logisch, im Sinne des Verkehrsflusses und des Autofahrers??

Und darüber, ob ein Gesetz bzw. eine Vorschrift etwas bringt oder nicht, habe ich schon vor sehr langer Zeit aufgehört nachzudenken - das bringt einen noch Verzweiflung.

Mitlerweile beschäftige ich mich nur noch damit, die Vorschriften, Gesetze, Gebote und Verbote zu verstehen und selbst das ist schon ne Herrausforderung - über Sinn und Unsinn müssen wir nicht diskutieren.

Das Verkehrszeichen mit den beiden PKWs bedeutet "Überholverbot von mehrspurigen KFZ" (siehe auch http://www.bikerwelt.at/verkzeich/vzeichen.php?img=52_04ak)

Bedeutet, egal womit ich fahre, ich darf halt keine mehrspurigen KFZ überholen (Mofa, Motorrad, Pferdefuhrwerk etc. schon).

Mit der Zusatztafel (LKW, Bus und PKW mit Hänger) gilt das nur für eben diese Fahrzeuge. Mit einem PKW ohne Hänger darf ich Alle überholen.

Gruß

Stoffl

Zitat:

Original geschrieben von Stoffl78

Das Verkehrszeichen mit den beiden PKWs bedeutet "Überholverbot von mehrspurigen KFZ" (siehe auch http://www.bikerwelt.at/verkzeich/vzeichen.php?img=52_04ak)

Bedeutet, egal womit ich fahre, ich darf halt keine mehrspurigen KFZ überholen (Mofa, Motorrad, Pferdefuhrwerk etc. schon).

Mit der Zusatztafel (LKW, Bus und PKW mit Hänger) gilt das nur für eben diese Fahrzeuge. Mit einem PKW ohne Hänger darf ich Alle überholen.

Gruß

Stoffl

Richtig und dazu anmerken möchte ich noch das zusatzschilder nur für DAS darüberliegende Schild gelten. Also auf dem Beispiel nicht für die 130.

Ist etwas verwirrend aber wenn man es verstanden hat macht es auch Sinn. so werden einfach nur Elefantenrennen usw. verboten was dem Verkehrsfluß zu gute kommt.

Zitat:

Original geschrieben von fibrile

Ich bin entsetzt, dass die Bastelstunde-Schilderkombination falsch interpretiert werden kann.

Liegt wohl am Schilderwald, aber auch einem mit Glück bestandenen Führerschein und fehlender Fähigkeit sich über Sinn und Unsinn des Schildes Gedanken zu machen.

Volle Zustimmung.

am 11. Juli 2005 um 21:41

Das liegt auch ein wenig daran, dass viele Schilder und Verkehrszeichen neu hinzugefügt wurden, lange nachdem man den Führerschein gemacht hat.

Ist doch genauso wie z.B. der grüne Pfeil an einer Ampel, der besagt, dass ich trotz roter Ampel rechts abbiegen darf. Nur verstehen die meisten nicht, dass man trotzdem anhalten muss, um sich zu vergewissern, das die Bahn frei ist.

Liegt aber wohl daran, dass diese Regelung aus der ehemaliger DDR kommt und einfach eingeführt wurde.

Erklärt hat das keiner jemandem, der den Führerschein schön länger hat.

Gruss

Ken

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 5:26

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Liegt wohl am Schilderwald, aber auch einem mit Glück bestandenen Führerschein und fehlender Fähigkeit sich über Sinn und Unsinn des Schildes Gedanken zu machen.

Was soll das denn jetzt wieder heissen?

Ich weiss jetzt nicht, ob du mich damit meinst, aber ich hab meine 3 Führerscheine alle beim ersten Versuch fehlerfrei bestanden und die Fähigkeit, mir über den Sinn und Unsinn der Schilder gedanken zu machen, ist durchaus vorhanden - nur der Wille fehlt mir, weil meine Motivation zu verstehen geschwunden ist, nachdem ich bemerkt habe, wie sinnfrei doch so manches Schild und so manche Regel in unserem tollen Land ist.

Entschuldige,

aber Deine Interpretation des Schildes sorgt nicht gerade für Verkehrssicherheit.

Dein fehlender Wille erinnert wiederum an 80-jährige.

Auch nicht gerade löblich.

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 6:45

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Entschuldige,

aber Deine Interpretation des Schildes sorgt nicht gerade für Verkehrssicherheit.

Entschuldige, aber das Schild an sich, sorgt auch nicht gerade für Klarheit. Deshalb habe ich ja auch hier nachgefragt. Ich weiss nun mal nicht alles und stehe auch dazu und frag nach, wenn ich was nicht verstanden hab, dafür ist diese Forum doch da, oder irre ich mich da etwa? Oder ist dieses Forum vieleicht auch nur für die Leute gedacht, die schon alles wissen?

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dein fehlender Wille erinnert wiederum an 80-jährige.

Auch nicht gerade löblich.

Na vielen Dank...

Was hast du denn für ein Problem?? Ich meinte, dass ich nicht jede sch** Regel nachvollziehen muss und dass es imho völlig ausreichend, sie befolgen zu können. Ich verstehe lediglich den Sinn und Zweck, so mancher Regel nicht und das werde ich auch nie - warum soll ich mich also damit beschäftigen, es reicht doch, wenn ich mich daran halte?

Beispiel: 30km/h auf ner 2km langen, zweispurigen, schnurgeraden Straße, ohne Bäume oder Gehweg an der Seite. Das verstehe ich nicht, werde ich auch nie verstehen, aber ich halte mich trotzdem mehr oder weiniger an die vorgeschriebene Geschwindigkeit (und bevor jetzt noch einer auf die Idee kommt, mich als Raser abzustempeln: mit "mehr oder weniger" meinte ich 30-45km/h maximal).

Noch ein Beispiel: ein Stoppschild, obwohl ich die kreuzende Straße schon 100m vor dem Schild in beide Richtungen einsehen kann. Verstehe ich auch nicht aber auch hier bleibe ich stehen.

Und mein Verhalten, mit dem eines 80-jährigen zu vergleichen, ist schlichtweg ne Frechheit. Ich informiere mich regelmäßig über Regeländerungen, halte mich auch daran und fahre nicht stur nach den Regeln, die zu meiner Fahrschulzeilt gültig waren. Ich habe nur aufgegeben, den Sinn und Zweck der ständigen Neuregelungen und Änderungen zu verstehen. Dass ich durchaus bereit bin, mich über Unklarheiten schlau zu machen, beweist auch dieser, von mir eröffnete Thread.

Wenn Du Schwierigkeiten hast ein Überholverbot für bestimmte Fahrzeuge richtig zu lesen, kannst Du diese auch nicht befolgen.

Vielleicht solltest Du einfach nochmal Schilderkunde betreiben, statt Dich hier aufzuregen.

Bitte notiere auch, dass man Dir hier das Schild erklärt hat.

Wenn Du im Anschluss daran anfängst auf den Schilderwald zu schimpfen, kann ich das nicht nachvollziehen.

Immerhin dient genau dieses Schild dazu, lange Schlangen duch überholende LKWs zu verhindern und so den Verkehrsfluss für PKWs auf dichtbefahrenen Autobahnen aufrecht zu erhalten.

Dieses Schild wird von Millionen Autofahrern richtig verstanden.

Auch wenn Du bislang nicht dazu gehört hast.

Du solltest an Dir arbeiten und nicht auf andere schimpfen.

Das wirkt nur peinlich.

am 12. Juli 2005 um 7:56

Zitat:

Original geschrieben von Farmah

Du lebst auch in ner Traumwelt, oder? ;)

Findest du unsere StVO und StVZO logisch, im Sinne des Verkehrsflusses und des Autofahrers??

Also, jetzt hör ma zu.

Es geht HIER NICHT um den Sinn/Unsinn der gesamten StVO!

Es geht hier darum, dass du ein für meine Begriffe vollkommen eindeutiges Verkehrsschild nicht richtig aufgefasst hast (schlimm), allerdings immerhin wissbegierig genug bist, nachzufragen (löblich).

Jedoch bleibe ich bei meiner Meinung, dass DIESE Schilderkombination wirklich logisch/eindeutig/idiotensicher ist.

Ich schreib gar nicht mehr, da reg ich mich bloß auf.

Grüße aus der Traumwelt (geht´s noch?)!

fibrile

Moin,

Leute macht mal langsam ... Ich selbst habe mich auch schon das ein oder andere mal über Schilderkombinationen gewundert ... und musste 2 oder 3 mal nachdenken, bis sich mir erschlossen hat ... was das denn bedeuten soll.

Ist doch OK, wenn man solche Sachen diskutieren mag, als das man anfängt das Schild zu ignorieren und gegebenenfalls einen schweren Fehler dadurch begeht.

MFG Kester

Das Wort Schilderwald hat eindeutig seine Berechtigung.

Aber nicht für jede Kombination und nicht im konkreten Fall.

Themenstarteram 12. Juli 2005 um 8:44

Sorry, aber so idiotensicher finde ich diese Kombination nicht. Ich wusste bisher nicht, dass Zusatzschider nur für unmittelbar darüberliegende Schilder gelten und nicht auch für die Schilder, die außerdem an der selben Stange montiert sind.

Die Bedeutung des Zusatzschildes habe ich übrigens mitlerweile gerafft, womit meine Frage, die Anlass zur Eröffnung dieses Threads war, wohl geklärt wäre.

Wenn ich etwas nicht weiss, dann frage ich nach und mache mich diesbezüglich ein wenig schlauer und ein bischen Kritik an der StVO wird doch wohl noch erlaubt sein; nur scheint sich so manch einer dann direkt persönlich angegriffen zu fühlen.

@fibrile:

Reg dich doch nicht gleich auf, wenn man sich mal nen kleinen Spass erlaubt. Das mit der Traumwelt war nicht ernst gemeint und war deshalb auch meinerseits mit einem ";)" gekennzeichnet.

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