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Überholverbot auf der Autobahn

Themenstarteram 8. Juli 2005 um 15:41

Ihr kennt doch bestimmt diese Autobahnen auf denen Überholverbot gilt (Ausgenommen LKW, PKW mit Anhängern und Transporter über 7,5 Tonnen) und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von z.B. 130km/h gilt (z.B. A61 glaub ich zwischen Köln und Walldorf über Koblenz). Und da ist das nicht nur für ein paar Kilometer, sondern fast durchgehend. Alle 30-40km ist das Überholverbot dann für ein paar wenige Kilometer aufgehoben.

Wie ist das denn rechtlich, wenn ein LKW mit den vorgeschriebenen 80km/h rumtuckert und hinter ihm ein PKW fährt, der keine Lust oder Angst hat zu überholen und man selber mit 130km/h auf die Beiden aufläuft?

Müsste man dann auf 80km/h abbremsen und hinter denen herschleichen?

Wenn das so ist, dann hätte ich bestimmt schon ein paar hundert Mal gegen das Überholverbot verstoßen. :rolleyes:

Beste Antwort im Thema

Wenn Du Schwierigkeiten hast ein Überholverbot für bestimmte Fahrzeuge richtig zu lesen, kannst Du diese auch nicht befolgen.

Vielleicht solltest Du einfach nochmal Schilderkunde betreiben, statt Dich hier aufzuregen.

Bitte notiere auch, dass man Dir hier das Schild erklärt hat.

Wenn Du im Anschluss daran anfängst auf den Schilderwald zu schimpfen, kann ich das nicht nachvollziehen.

Immerhin dient genau dieses Schild dazu, lange Schlangen duch überholende LKWs zu verhindern und so den Verkehrsfluss für PKWs auf dichtbefahrenen Autobahnen aufrecht zu erhalten.

Dieses Schild wird von Millionen Autofahrern richtig verstanden.

Auch wenn Du bislang nicht dazu gehört hast.

Du solltest an Dir arbeiten und nicht auf andere schimpfen.

Das wirkt nur peinlich.

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am 8. Juli 2005 um 17:04

Bist du sicher, daß das Überholverbot für PKW gilt? Ich habe auf der A61 nur Überholverbote für LKW gesehen.

Ansonsten: Überholverbot heißt Überholverbot, aber ich habe wie gesagt noch nie eins gesehen.

Gruß

Auch ich habe kein PKW-Überholverbot in Erinnerung,

degegen zahlreiche für LKWs.

Themenstarteram 8. Juli 2005 um 22:12

Ist denn keiner hier im Board, der die Strecke regelmäßig fährt?

Ich glaube eigentlich nicht, dass ich mich bei den unzähligen Schildern auf der Strecke jedes Mal verschaut habe.

Anderes Beispiel:

Baustelle. Selbe Situation: ein Autofahrer traut sich nicht an nem LKW vorbei, der mit 60, bei erlaubten 80, durch die Baustelle fährt. Darf ich vorbei oder nicht?

Wenn nicht, dann zweifele ich irgendwie den Sinn dieser Überholverbote an. Man könnte das Zusatzschild ja so abändern, dass die Ausnahme nicht für LKW & co. gilt, sondern für alles, was langsamer als z.B. 60 fährt.

Zitat:

Original geschrieben von Farmah

sondern für alles, was langsamer als z.B. 60 fährt.

Man darf sowieso net auffe AB wennste Höchstgeschwindigkeitsmäßig unter 60 bist ;)

Gruß Tom

am 9. Juli 2005 um 0:17

Zitat:

Original geschrieben von Tom511

Man darf sowieso net auffe AB wennste Höchstgeschwindigkeitsmäßig unter 60 bist ;)

Gruß Tom

Das ist so nicht richtig. Du darfst auf die Autobahn, sobald dein Gefährt die 60 km/h eingetragen hat. Wenn ein LKW einen Berg vollbeladen nur mit 30km/h hoch kommt, dann ist das in Ordnung. Wenn eine Oma mit dem Ferrari auf der rechten Spur mit 40km/h fährt, dann ist das auch in Ordnung. Klar kann man sie wegen Nötigung dann drankriegen, aber sie darf theoretisch auf der AB fahren, da das Gefährt eingetragen schneller als 60 km/h fahren kann.

--J

Re: Überholverbot auf der Autobahn

 

Zitat:

Original geschrieben von Farmah

Ihr kennt doch bestimmt diese Autobahnen auf denen Überholverbot gilt (Ausgenommen LKW, PKW mit Anhängern und Transporter über 7,5 Tonnen) ...

Bist Du sicher, dass Du das Schild richtig interpretierst?

Die von Dir erwähnten Fahrzeuge dürfen nicht überholen, Pkw's hingegen schon.

Was sollte es für einen Sinn machen, wenn Lkw's überholen dürfen und Pkw's nicht?

Meinst Du dieses Zusatzzeichen? }>KLICK{<

am 9. Juli 2005 um 10:02

Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Überholverbot nur für diese Fahrzeuge gilt, sprich die dürfen nichts überholen. Genau wie ein Überholverbot für LKW, nur eben noch erweitert.

Ein generelles Überholverbot auf einer mehrspurigen Straße wäre auch relativ sinnlos ;).

am 9. Juli 2005 um 18:15

Ich bin auch oft Strecken mit solchen Schildern gefahren. Dachte auch erst, dass man nur die Fahrzeuge überholen darf, die auf dem Schild sind. Nachdem mir jemand erzählt hat, dass das was anderes bedeutet, hab ich nochmal in der Fahrschule nachgefragt und es ist so (wie hier auch schon genannt), dass das Überholverbot nur für die Fahrzeuge auf dem Schild gilt.

am 11. Juli 2005 um 11:21

Das Schild sagt es ja schon.

LKW`s, Busse und PKW`s mit Anhänger dürfen nicht überholen. Warum? Ganz einfach:

LKW`s und PKW`s mit Anhänger dürfen auf der Autobahn nur 80km/h fahren. Busse dürfen, glaube ich, 100km/h. Somit fahren diese Fahrzeuge langsamer als alle anderen Fahrzeuge.

Diese Schilder kommenja meist nur in Baustellen, an Steigungen oder auf zweispurigen Strecken vor, da hier der Gefahrenmoment durch das ausscheren eines solch langsamen Fahrzeuges einen Unfall herbeiführen könnte.

Diese Schilderkombination verhält sich ähnlich wie einen Geschwindigkeitseinschränkung auf 80Km/h auf AB`s oder Umgehungsstrasse mit dem Zusatz "nur bei Nässe".

Bedeutet im Klartext, dass man die 80 km/h fahren muss, wenn es nass ist.

Gruss

Ken

Themenstarteram 11. Juli 2005 um 12:32

Also habe die Schilder auf der Autobahn ne andere Bedeutung, als die auf der Landstraße??

Wenn da ein Überholverbot-Schild mit dem Zusatzschild für Traktoren steht, heisst das doch "Überholverbot und nur Traktoren dürfen überholt werden". So habe ich es jedenfalls in der Fahrschule gelernt und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das auf der Autobahn auch gilt. Oder irre ich mich da etwa auch und ist das nur richtig, wenn da "ausgenommen" drüber steht, wie in Österreich?

Auf dem Autobahnschild waren eindeutig zwei Autos abgebildet und nicht ein Auto und ein LKW, oder sonstwas und das Zusatzschild (auf das Bleman verlinkt) hat meiner Meinung nach die Bedeutung "mit Ausnahme von...". Also Überholverbot, mit Ausnahme von LKW, Bussen & co., diese dürfen überholt werden.

Das war so ein Schild, wie das was ich angehängt habe und für mich bedeutet das: Überholverbot für PKW mit Ausnahme von LKW & co. Wenn das Überholverbot nur für LKW gelten würde, würde dann nich auch die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für LKW gelten, wenn alle drei Schilder übereinander sind???

Überholverbot für LKW sieht doch so aus.

am 11. Juli 2005 um 13:33

Auffer Landstraße steht auch meistens 'dürfen Überholt werden' oder so drunter ;)

am 11. Juli 2005 um 14:20

Bei der Bastelstunde ist die Bedeutung klar.

Überholverbot. Nur die auf dem Zusatzschild aufgeführten Fahrzeugtypen dürfen überholt werden.

Gruss

Ken

Themenstarteram 11. Juli 2005 um 14:30

Danke, also hatte ich doch recht, mit meiner Vermutung. :)

am 11. Juli 2005 um 15:28

Nein, das glaube ich nicht.

Wir haben dort ein Überholverbotszeichen. Dies kann durch weitere Zusatzschilder eingeschränkt oder genauer definiert werden.

Also entweder "Diese Fahrzeuge dürfen nicht überholen" oder "Diese Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden". Aber keinesfalls "Diese Fahrzeuge dürfen überholt werden, alle anderen aber nicht!". Kann ich mir nicht vorstellen, macht in meinen Augen auch keinen Sinn, dass alle hinter einem 125er Roller, der mit 80 fährt, hinterherfahren müssten.

Das hier ist etwas anderes als die Ausnahmeregelung für Traktoren auf der Landstraße (Dort steht ja auch dran: "Dürfen überholt werden").

Wenn an dem Schild Fahrzeugtypen angeführt sind, dann gilt dieses Schild für diese Fahrzeugtypen. Das LKW-Überholverbot sieht anders aus, weil es nur einen Typ betrifft, nicht drei gleichzeitig.

Dieses Schild oben ist in meinen Augen ganz eindeutig ein Überholverbot für LKW, Busse und Gespanne.

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