Überholverbot auf der Autobahn
Ihr kennt doch bestimmt diese Autobahnen auf denen Überholverbot gilt (Ausgenommen LKW, PKW mit Anhängern und Transporter über 7,5 Tonnen) und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von z.B. 130km/h gilt (z.B. A61 glaub ich zwischen Köln und Walldorf über Koblenz). Und da ist das nicht nur für ein paar Kilometer, sondern fast durchgehend. Alle 30-40km ist das Überholverbot dann für ein paar wenige Kilometer aufgehoben.
Wie ist das denn rechtlich, wenn ein LKW mit den vorgeschriebenen 80km/h rumtuckert und hinter ihm ein PKW fährt, der keine Lust oder Angst hat zu überholen und man selber mit 130km/h auf die Beiden aufläuft?
Müsste man dann auf 80km/h abbremsen und hinter denen herschleichen?
Wenn das so ist, dann hätte ich bestimmt schon ein paar hundert Mal gegen das Überholverbot verstoßen. 🙄
Beste Antwort im Thema
Wenn Du Schwierigkeiten hast ein Überholverbot für bestimmte Fahrzeuge richtig zu lesen, kannst Du diese auch nicht befolgen.
Vielleicht solltest Du einfach nochmal Schilderkunde betreiben, statt Dich hier aufzuregen.
Bitte notiere auch, dass man Dir hier das Schild erklärt hat.
Wenn Du im Anschluss daran anfängst auf den Schilderwald zu schimpfen, kann ich das nicht nachvollziehen.
Immerhin dient genau dieses Schild dazu, lange Schlangen duch überholende LKWs zu verhindern und so den Verkehrsfluss für PKWs auf dichtbefahrenen Autobahnen aufrecht zu erhalten.
Dieses Schild wird von Millionen Autofahrern richtig verstanden.
Auch wenn Du bislang nicht dazu gehört hast.
Du solltest an Dir arbeiten und nicht auf andere schimpfen.
Das wirkt nur peinlich.
34 Antworten
Schon gut. Den Smiley hab ich ehrlich gesagt ausgeblendet (geistig).
Wie gesagt, für mich ist die Kombination eindeutig. Aber egal. Und solange es solche Sachen gibt, ...
So long, fib
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Z 1049-13
Beschränkendes Schild, d.h. das Verbot (hier Überholverbot) wird auf die genannten Fahrzeuge beschränkt:
nur LKW (Z 1048-12),
Kraftomnibus (Z 1048-16)
und PKW mit Anhänger (Z 1048-11) PKW dürfen also überholen.
Zitat:
Ein Zusatzschild (Nr. 1049-13) beziehe sich nach der Rspr. (BayObLG NZV 1989, 30) nur auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen (hier: Zeichen 276 Überholverbot).
Das Überholverbot gemäß Zeichen 276 mit Zusatzzeichen 1049-13 gilt auch für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t.
BayObLGSt 1997, 74 = DAR 1997, 319 = NZV 1997, 405= VRS 94, 133
BayObLGSt 2001, 4 = NZV 2001, 220 = DAR 2001, 282= VRS 100, 382
1. Irrt ein Fahrzeugführer über die rechtliche Bedeutung eines optisch richtig wahrgenommenen Verkehrszeichens, so liegt ein Verbotsirrtum vor. Der Verbotsirrtum ist als vermeidbar zu bewerten, wenn er auf mangelnder Kenntnis der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften beruht.
2. Sind an einem Pfosten ein Zusatzschild und zwei Vorschriftszeichen übereinander angebracht und irrt ein Fahrzeugführer über die (objektiv) beschränkte Wirkung des Zusatzschildes auf das dicht über ihm angebrachte Vorschriftszeichen, so stellt dies einen vermeidbaren Verbotsirrtum dar. Dieser kann dazu führen, dass trotz Vorliegens der Regelvoraussetzungen die Anordnung eines Fahrverbots entfällt.
BayObLG vom 8.5.2003, 2 ObOWi 43/2003
Hallo, ich habe eine Zusatzfrage: Auf der A1 zwichen Hamburg und Bremen stehen in den Baustellen wechselweise zwei verschiedene Überholverbotszeichen. Das eine haben wir hier ja schon erläutert, aber was bedeutet das andere mit dem zusatz "nur" im Schild? Oder gibt es keinen Unterschied in der Bedeutung der beiden verschiedenen Schilder?
Es gibt keinen Unterschied, scheinbar ist das linke für die ganz harten Fälle 😁
Warscheinlich auslegungssache der Straßenmeisterei.
Bin aber wirklich schockiert, sollten die Fragen hier im Thread ernstgemeint sein...
Also vielleicht sollten die ein oder anderen mal wieder Fahrschulbuch herauskramen🙄
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Ich habe gelernt, dass man bei mehreren Schilder immer beim untersten anfangen muss zu gucken. Also man liest die Schilder quasi von unten nach oben. Und schon erklärt sich die Schilderkombi. Die drei gezeigten Fahrzeuge bekommen ein Überholverbot für 2spurige Fahrzeuge. Fertig und nix anderes.