Überholen von Einsatzfahrzeug

Hallo, ich mache gerade den Führerschein und verzweifle gerade an dem Verständnis dieser Frage. Wieso sollte ich bitte schön ein Einsatzfahrzeug anhupen und die Reaktion abwarten?? Es geht ums Überholen.

lg

Beste Antwort im Thema

Als wichtigstes: Es handelt sich hier NICHT um ein Einsatzfahrzeug (Blaulicht!) Sondern um ein Straßendienstfahrzeug (Gelbes Licht).
Solange die Lichter nicht eingeschaltet sind ist es wie ein normaler Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte zu behandeln.
Wie schon erwähnt ist in diesem Fall (im Gegensatz zum eingeschalteten Licht, worauf die Frage wahrscheinlich abzielt) das rechts überholen ausdrücklich nicht erlaubt.

Die Antwort

Zitat:

einfach die richtige Antwort ankreuzen, was ist daran so schwer?

Ist auch ein schlechter Witz.

Wenn jemand die Regelungen auch verstehen möchte ist es besser als die Prüfungsfragen alle auswendig zu lernen und dann im Straßenverkehr da zu stehen und nicht zu wissen was zu tun ist. Und über diese Personen kommt dann der nächste Aufregerthread 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von WRatte


Solange die Lichter nicht eingeschaltet sind ist es wie ein normaler Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte zu behandeln.
seit wann ist die inanspruchnahme von sonderrechten durch irgendwelche lichter zu kennzeichnen?!

Du verdrehst meine Aussage und interpretierst etwas rein, das ich so nie gesagt habe.

Meine Aussage war, dass es wie ein VT ohne Sonderrechte zu behandeln ist (rechts überholen darfst du lt. StVO ausserorts eben nur bei eingeschalteten Lichtern!). Dass ein Straßendienstfahrzeug auch ohne diese Lichter selber Sonderrechte hat (z.B: Ausnahme vom Rechtsfahrgebot) steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Ist bei einer Abbiegerspur doch auch so, die an einer Ampel bspw. noch Rot haben, während der durchfahrende, nicht abbiegende Verkehr beider Richtungen Grün hat? Da wird doch auch rechts überholt

Überholen kannst du nur wenn der andere fährt. Du überholst doch auch keine parkenden Autos (auch wenn der Motor laufen sollte). Abgesehen davon, hast du im Ortsgebiet kein rechtsfahrgebot wo die meisten Ampeln sind.

Zum Beispiel auf der Autobahn darfst du auf der Abbiegespur theoretisch an Fahrzeugen die auf der rechten weiterführenden Spur fahren nicht vorbei.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Hallo Zusammen,

nachdem jeder mal etwas schmunzeln durfte, habe ich nun die ganzen OT-Beiträge wieder entfernt, um die Übersichtlichkeit zu wahren.
Ansonsten steht zu befürchten, dass die wirklich sinnvollen und hilfreichen Antworten untergehen. Und damit ist dem TE bei seiner Fahrprüfung ganz sicher nicht geholfen. 😉

Gruß MartinSHL
MT-Moderation

@ MARTIN

Ich habe zwar schon lange die Lizenz zum fahren, doch DIESE Frage kann ich auch nicht beantworten und mich würde ernsthaft interessieren wie die richtige Antwort lauten würde. Alles andere ist Kokolores und verunsichert nur zusätzlich, weil Spekulation und Vermutung. Mit Spekulation und Vermutung kann ich aber kein Auto fahren sondern nur mit Wissen.

Hallo, Shanks33,

Zitat:

Original geschrieben von Shanks33


Hallo, ich mache gerade den Führerschein und verzweifle gerade an dem Verständnis dieser Frage. Wieso sollte ich bitte schön ein Einsatzfahrzeug anhupen und die Reaktion abwarten?? Es geht ums Überholen.

zu der Führerscheinfrage an sich kann ich Dir keine verbindliche Antwort geben.

Zur Praxis beim Überholen von Einsatzfahrzeugen:

Wenn z. B. ein Fahrzeug der Straßenmeisterei auf einer Straße mit zwei Fahrspuren in einer Fahrtrichtung langsam auf dem linken Fahrstreifen fährt und dabei den Warnblinker und möglichst auch noch das gelbe Rundumlicht eingeschaltet hat, kann man davon ausgehen, dass es sich im Einsatz befindet.

In dem Fall ist es m. E. erlaubt, mit angepasster Geschwindigkeit (ca. 10 - 20 km/h Geschwindigkeitsdifferenz) das Fahrzeug rechts zu überholen, aber nur mit gebührender Vorsicht.

Persönlich sehe ich keinen Grund, warum jeder, der an diesem Fahrzeug vorbei fahren will, vorher hupen und damit die Allgemeinheit unnötig mit dem Lärm belästigen sollte, denn der Fahrer des Straßenwachtfahrzeugs hat sich genauso wie jeder andere erst einmal nach hinten zu orientieren, bevor er von links nach rechts wechselt.

Bei Fahrten im Winter auf der Autobahn wirst Du es sicher des Öfteren erleben, dass Fahrzeuge der Autobahnmeisterei den linken Fahrstreifen frei machen und dabei relativ langsam fahren.

Ist der rechte bereits geräumt, so dass man dort schneller fahren kann, ist es auch hier erlaubt, rechts an dem AM - Fahrzeug vorbei zu fahren.

Anders ist es bei Einsatzfahrzeugen der Polizei:

Wenn diese mit eingeschaltetem Blaulicht und Warnblinker langsam fahren, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es irgendwo weiter vorne eine Gefahrenstelle gibt und somit hat man immer mit ausreichend Abstand hinter diesem zu bleiben.

Einzige Ausnahme ist, wenn die Beamten dem nachfolgenden Verkehr durch Winken oder z. B. durch einen roten LED - Pfeil nach rechts signalisieren, dass es gewünscht ist, dass die VT rechts an ihnen vorbei fahren.

Hallo, WRatte,

Zitat:

Original geschrieben von WRatte


Überholen kannst du nur wenn der andere fährt.

stimmt nicht ganz.

Es ist ebenso ein Überholen, wenn Du an einem verkehrsbedingt haltenden/wartenden Fahrzeug vorbei fährst.

Viele Grüße,

Uhu110

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von WRatte


Du überholst doch auch keine parkenden Autos (auch wenn der Motor laufen sollte).

??? Scheint mir doch etwas weltfremd; wie lange willst Du warten, wenn im anderen Auto kein Fahrer ist, es sich auch nicht um einen Unfall handelt und um keine Hauptverkehrsachse, wo ständig Gegenverkehr zu erwarten ist, der übrigens selber warten müsste, da sich das Hindernis auf deren Seite befindet?

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo



Zitat:

Original geschrieben von WRatte


Du überholst doch auch keine parkenden Autos (auch wenn der Motor laufen sollte).
??? Scheint mir doch etwas weltfremd; wie lange willst Du warten, wenn im anderen Auto kein Fahrer ist, es sich auch nicht um einen Unfall handelt und um keine Hauptverkehrsachse, wo ständig Gegenverkehr zu erwarten ist, der übrigens selber warten müsste, da sich das Hindernis auf deren Seite befindet?

Ich glaube du missverstehst das was ich gesagt habe 🙂

Ich meinte damit einfach wenn ein Auto parkt ist das auch kein überholen.

Zitat:

Original geschrieben von WRatte


Ich meinte damit einfach wenn ein Auto parkt ist das auch kein überholen.

Oki;

Gemäß §5 StVO,

Zitat:

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

, wird "überholt", was sich vor einem fahrend in der eigenen Fahrspur befindet.

@Alle: Ich danke euch vielmals für alle eure Antworten und Meinungen. Und ja, ich finde die Frage auch einbisschen Grenzwertig, jedoch muss ich halt diese Antwort nehmen, sonst stimmts ja nicht. Das ist durchaus auch eine Prüfungsfrage.

Danke!!!

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo



Zitat:

Original geschrieben von WRatte


Ich meinte damit einfach wenn ein Auto parkt ist das auch kein überholen.
Oki;

Gemäß §5 StVO,

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo



Zitat:

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

, wird "überholt", was sich vor einem fahrend in der eigenen Fahrspur befindet.

[Krümelsuchmodus]

Dann ist das Passieren von Fahrzeugen auf mehrspurigen Straßen auch kein Überholen...

[/Krümelsuchmodus]

Ich würde den Paragraphen mal eher so interpretieren, dass geblinkt werden muss, wenn zum Überholen ausgeschert werden muss. Wenn ich Überhole ohne auszuscheren (und ohne dann wieder einzuscheren), wie auf der Autobahn bei voller rechter Spur oder auch in dem Fall des TE, brauche ich natürlich nicht zu blinken...

<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Hannes1971 </em></p>
<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Wauhoo </em></p>
<p>Oki;</p>
<p> </p>
<p>Gemäß §5 StVO,</p>
</blockquote></blockquote> <blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Hannes1971 </em></p>
<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Wauhoo </em></p>
<p>, wird "überholt", was sich vor einem fahrend in der eigenen Fahrspur befindet.</p>
</blockquote>
<p>[Krümelsuchmodus]</p>
<p>Dann ist das Passieren von Fahrzeugen auf mehrspurigen Straßen auch kein Überholen...</p>
<p>[/Krümelsuchmodus]</p>
<p> </p>
<p>Ich würde den Paragraphen mal eher so interpretieren, dass geblinkt werden muss, <b>wenn</b> zum Überholen ausgeschert werden muss. Wenn ich Überhole ohne auszuscheren (und ohne dann wieder einzuscheren), wie auf der Autobahn bei voller rechter Spur oder auch in dem Fall des TE, brauche ich natürlich nicht zu blinken...</p>
</blockquote>
<p> </p>

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Hannes1971 </em></p>
<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Wauhoo </em></p>
<p>Oki;</p>
<p> </p>
<p>Gemäß §5 StVO,</p>
</blockquote></blockquote> <blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Hannes1971 </em></p>
<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Wauhoo </em></p>
<p>, wird "überholt", was sich vor einem fahrend in der eigenen Fahrspur befindet.</p>
</blockquote>
<p>[Krümelsuchmodus]</p>
<p>Dann ist das Passieren von Fahrzeugen auf mehrspurigen Straßen auch kein Überholen...</p>
<p>[/Krümelsuchmodus]</p>
<p> </p>
<p>Ich würde den Paragraphen mal eher so interpretieren, dass geblinkt werden muss, <b>wenn</b> zum Überholen ausgeschert werden muss. Wenn ich Überhole ohne auszuscheren (und ohne dann wieder einzuscheren), wie auf der Autobahn bei voller rechter Spur oder auch in dem Fall des TE, brauche ich natürlich nicht zu blinken...</p>
</blockquote>
<p> </p>

Entweder da ist was schief gelaufen, oder ich hatte ein Bier zu viel...

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