Überholen von Einsatzfahrzeug

Hallo, ich mache gerade den Führerschein und verzweifle gerade an dem Verständnis dieser Frage. Wieso sollte ich bitte schön ein Einsatzfahrzeug anhupen und die Reaktion abwarten?? Es geht ums Überholen.

lg

Beste Antwort im Thema

Als wichtigstes: Es handelt sich hier NICHT um ein Einsatzfahrzeug (Blaulicht!) Sondern um ein Straßendienstfahrzeug (Gelbes Licht).
Solange die Lichter nicht eingeschaltet sind ist es wie ein normaler Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte zu behandeln.
Wie schon erwähnt ist in diesem Fall (im Gegensatz zum eingeschalteten Licht, worauf die Frage wahrscheinlich abzielt) das rechts überholen ausdrücklich nicht erlaubt.

Die Antwort

Zitat:

einfach die richtige Antwort ankreuzen, was ist daran so schwer?

Ist auch ein schlechter Witz.

Wenn jemand die Regelungen auch verstehen möchte ist es besser als die Prüfungsfragen alle auswendig zu lernen und dann im Straßenverkehr da zu stehen und nicht zu wissen was zu tun ist. Und über diese Personen kommt dann der nächste Aufregerthread 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


Entweder da ist was schief gelaufen, oder ich hatte ein Bier zu viel...

Da IST was schief gelaufen; sehe ich aber auch jetzt erst, denn nach dem Absenden zeigte mir der PC alles korrekt an.

Ich hatte eigentlich nur anmerken wollen, daß es im Grunde ja eigentlich keinen Überholvorgang darstellt, wenn man nicht wieder in jene Fahrspur zurückwechselt, aus der man gekommen ist.

Für mein Verständnis ist ein Überholvorgang nur etwas, wo jemand ein unmittelbar vorausfahrendes Fahrzeug überholt und sich vor diesem in der gleichen Fahrspur wieder einordnet.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Für mein Verständnis ist ein Überholvorgang nur etwas, wo jemand ein unmittelbar vorausfahrendes Fahrzeug überholt und sich vor diesem in der gleichen Fahrspur wieder einordnet.

nö...

sonst wäre ja auch rechts

überholen vorbeifahren

auf der autobahn erlaubt...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


sonst wäre ja auch rechts überholen vorbeifahren auf der autobahn erlaubt...

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das erlaubt; siehe STVO §7a. Maßgebend ist eine durchgezogene, weiße Linie, da diese, wegen des Querungsverbotes, eine räumliche Trennung darstellt. Oder sehe ich dieses falsch?

§6 regelt das linksseitige Vorbeifahren; es käme evtl. darauf an, wie Gerichte es sehen, wenn, mehrere Fahrspuren je Richtung vorausgesetzt, rechtsseitig vorbeigefahren wird und es nach dem Vorbeifahren keine Einordnung in die Fahrspur jener Fahrzeuge gibt, an denen man vorbeigefahren ist, denn dann wäre es ja klar ein Überholvorgang gewesen.

Für mich ist hier eine gesetzliche Regelungslücke.

Oder glaubt wirklich jemand in Echt, siehe Elefantenrennen, daß der zu überholende Lkw automatisch seine Geschwindigkeit drosselt, damit der andere Lkw überholen kann? Wenn Ihr das glaubt, träumt Ihr.

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Hannes1971 </em></p>
<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Wauhoo </em></p>
<p>Oki;</p>
<p> </p>
<p>Gemäß §5 StVO,</p>
</blockquote></blockquote> <blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Hannes1971 </em></p>
<blockquote>
<p>Zitat:</p>
<p><em>Original geschrieben von Wauhoo </em></p>
<p>, wird "überholt", was sich vor einem fahrend in der eigenen Fahrspur befindet.</p>
</blockquote>
<p>[Krümelsuchmodus]</p>
<p>Dann ist das Passieren von Fahrzeugen auf mehrspurigen Straßen auch kein Überholen...</p>
<p>[/Krümelsuchmodus]</p>
<p> </p>
<p>Ich würde den Paragraphen mal eher so interpretieren, dass geblinkt werden muss, <b>wenn</b> zum Überholen ausgeschert werden muss. Wenn ich Überhole ohne auszuscheren (und ohne dann wieder einzuscheren), wie auf der Autobahn bei voller rechter Spur oder auch in dem Fall des TE, brauche ich natürlich nicht zu blinken...</p>
</blockquote>
<p> </p>
Entweder da ist was schief gelaufen, oder ich hatte ein Bier zu viel...

Ist zwar OT - aber kein Bier zu viel, Computer hat auch korrekt angezeigt - Problem bei Komfort-Editor/vb-Editor. Vor dem Absenden auf ANSICHT gehen, dann kann man derartige Späßchen vorher entdecken und korrigieren. Einfach zwischen den Editoren umschalten.

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Bisher hat es noch keine korrekte Antwort auf die Frage des TE gegeben, oder sehe ich das falsch? Nur Spekulationen aber nicht die richtige Antwort, die doch viel interessanter wäre.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Bisher hat es noch keine korrekte Antwort auf die Frage des TE gegeben, oder sehe ich das falsch? Nur Spekulationen aber nicht die richtige Antwort, die doch viel interessanter wäre.

Die Antwort wurde schon gegeben

WO?????

Hallo, Wauhoo,

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Ich hatte eigentlich nur anmerken wollen, daß es im Grunde ja eigentlich keinen Überholvorgang darstellt, wenn man nicht wieder in jene Fahrspur zurückwechselt, aus der man gekommen ist.

Für mein Verständnis ist ein Überholvorgang nur etwas, wo jemand ein unmittelbar vorausfahrendes Fahrzeug überholt und sich vor diesem in der gleichen Fahrspur wieder einordnet.

mit diesem Verständnis liegst Du falsch.

Angenommen, Du fährst im dreispurigen Bereich ordnungsgemäß auf dem rechten Fahrstreifen, allerdings relativ zügig (keine Geschwindigkeitsbegrenzung und somit erlaubt 😎).

In weiter Ferne siehst Du als einziges Fahrzeug einen relativ langsam fahrenden PKW auf dem mittleren oder meinetwegen sogar auf dem linken Fahrstreifen.

Wenn Du nun einfach Deine Geschwindigkeit beibehältst und an diesem Fahrzeug rechts vorbei fährst und weiter auf dem rechten Fahrstreifen bleibst, hast Du, obwohl Du keinen Fahrstreifen gewechselt hast, dies Fahrzeug verbotenerweise rechts überholt.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


WO?????

Seite 1.

Du darfst nur bei gelbem Blinklicht rechts vorbei, in jedem anderen Fall ist der Straßendienst wie ein anderes KFZ zu behandeln.

Ergo handelt es sich um eine unklare Verkehrssituation und du darfst ausdrücklich nicht rechts überholen.

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


Wenn Du nun einfach Deine Geschwindigkeit beibehältst und an diesem Fahrzeug rechts vorbei fährst und weiter auf dem rechten Fahrstreifen bleibst, hast Du, obwohl Du keinen Fahrstreifen gewechselt hast, dies Fahrzeug verbotenerweise rechts überholt.

Ist das so? Dann halte ich diese Regel für überarbeitenswert. Es kann doch nicht sein, Unfälle mal ausgeschlossen, daß ein einzelnes Fahrzeug, Dutzende von anderen Verkehrsteilnehmern mal eben einfach ausbremst? Was glaubst Du, siehe: Just-in-Time-Anlieferungen, was da für wirtschaftliche Schäden entstehen können?

Ist - formal gesehen - genau so.

Hallo, Wauhoo,

mir persönlich wäre es auch lieber, man dürfte ungestraft rechts an den Mittel - oder Linksspurfahrern vorbei ziehen, aber das dürfte sich nur machen lassen, wenn wir eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf Deutschlands Autobahnen von 120 km/h hätten.

Dies würde sicher nicht durchgehen, so dass eine Diskussion darüber nichts bringen würde.

Viele Grüße

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von uhu110


aber das dürfte sich nur machen lassen, wenn wir eine generelle Höchstgeschwindigkeit auf Deutschlands Autobahnen von 120 km/h hätten.

Wieso Höchstgeschwindigkeit? Was man benötigt, ist doch lediglich eine Mindestgeschwindigkeit auf den unterschiedlichen Fahrspuren, die außerhalb von Staus oder Unfällen zwingend einzuhalten ist?

Und mit 5 Spuren je Richtung, inkl Standspur, hätte ich zumindest stark frequentierte Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch ganz anders konzipiert.
- Ganz rechts die Standspur;
- links daneben die Lkw.- bzw. Langsamfahrspur mit einem zulässigen Geschwindigkeitsbereich von 60 bis 80 km/h;
- links daneben Pkw.- bzw. Überholspur 1; zulässiger Geschwindigkeitsbereich 85 bis 100 km/h;
- links daneben Überholspur 2 mit einer Mindestgeschwindigkeit ab 110 km/h;
- links daneben eine nur für im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge vorgesehene Fahrspur, die von allen anderen nicht benutzt werden darf.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


- links daneben eine nur für im Einsatz befindliche Rettungsfahrzeuge vorgesehene Fahrspur, die von allen anderen nicht benutzt werden darf.

Wird dann natürlich genau so eingehalten wie die jetzt geltende Rettungsgasse.😁

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Was man benötigt, ist doch lediglich eine Mindestgeschwindigkeit auf den unterschiedlichen Fahrspuren, die außerhalb von Staus oder Unfällen zwingend einzuhalten ist?

Und was machst Du bei Nebel / Schnee / Regen? Gleiches Verkehrsaufkommen wie sonst, aber alles soll sich auf die rechte Spur drängen?

Eine Mindestgeschwindigkeit lässt sich imho nicht sauber in der StVO so verankern.

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