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Übergabeärger XC70

Themenstarteram 22. März 2006 um 7:42

Hallo,

muss mal etwas Frust ablassen.

Habe mir einen neuen XC70 Ocean Race bei einem alt eingesessenem Händler bestellt. Das Fahrzeug war nun letzte Woche endlich da und ich habe dem Händler die Unterlagen zur Zulassung übergeben. Das Fahrzeug wurde zugelassen und sollte letzten Samstag übergeben werden.

Nach großer Vorfreude die Ernüchterung: Das Fahrzeug wurde mir mit einem platten Reifen präsentiert. Schuld war ein Metallstück. Gut - kann ja passieren und sowas macht auch keiner absichtlich. Ärgerlich nur, dass kein neuer Reifen vorrätig war. Also wurde mit dem Junior-Chef vereinbart, dass ein neuer Reifen bestellt und montiert wird. Gestern (Dienstag) nun der Anruf. Alles OK, Auto kann abgeholt werden.

Vor Ort bin ich dann vom Glauben abgefallen. Trotz Zusage einen neuen Reifen zu montieren, wurde der defekte Reifen vulkanisiert! HALLO?!? Bei einem Fahrzeug von über 50 Riesen?! Für mich (und auch nach anwaltlicher Auskunft) gehören zu einem Neufahrzeug auch vier neue Reifen. Außerdem ist mir ein vulkanisierter Reifen zu unsicher. Gerade bei so einem Fahrzeug. Aber natürlich war weder Chef noch Junior-Chef zugegen und der (Hilfs-?)Verkäufer hatte keine Ahnung von gar nichts. Habe das Fahrzeug nicht mitgenommen und warte nun auf eine Reaktion seitens des Händlers und seitens Volvo, denen ich das gestern noch telefonisch mitteilte. Mal sehen wann die sich rühren.

So, genung Frust abgelassen.

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38 Antworten

Hi,

Deine Reaktion beim Händler fand ich korrekt. Hätte ich auch nicht anders gemacht.

Frust ablassen ist auch wichtig, aber in der momentanen Situation, wie ich sie hier in MT vorfinde, kann das manchmal ins Auge gehen. :(

Auf jeden Fall wäre es interessant zu wissen, welcher Volvo-Händler 1. so dreist ist und/oder 2. nicht mal einen Standard-Reifen für die von ihm angebotenen Fahrzeuge auf Lager hat.

 

Gruß

Markus

am 22. März 2006 um 8:09

Wenn Du das Auto so mitgenommen httest, wäre das einem Einverständnis gleichgekommen, oder? Richtig gehandelt! Neues Auto, Neue Reifen, Punkt aus!

da hat es der :) wohl nicht so genau genommen.

Technisch mag das ja in Ordnung sein, aber auf die Gefühle des Käufers wurde hier ja mal keine Rücksicht genommen.

Es gibt da immer zwei Sichtweisen.

Die des Verkäufers, der vielleicht froh ist, den Wagen verkauft zu haben und Platz für ein leichter verkäufliches Modell zu haben....

Und die des Käufers, der viel Geld für ein Auto ausgiebt und auch eine entsprechende Erwartungshaltung an das "Übergaberitual" hat. Das trifft übrigens nicht nur auf Neuwagenkäufer zu, sondern in (etwas) eingeschränktem Maße auch auf Gebrauchtwagenkäufer.

Marc

-Gebrauchtwagenkäufer-

Re: Übergabeärger XC70

 

Zitat:

Original geschrieben von v70xc

HALLO?!? Bei einem Fahrzeug von über 50 Riesen?!

Da ist er wieder - der immer wiederkehrende Hinweis, dass bei einem Auto von mehr als XY EUR der jeweilige Mangel nicht mehr hinnehmbar sei.

Bei allem Verständnis für Deinen Ärger (ich stehe aktuell 2 Tage vor der Abholung meines Elches und kann Deine Situation daher bestens nachvollziehen): Der Preis eines Fahrzeuges hat mit den hier anstehenden Problemen überhaupt nichts zu tun. Im Umkehrschluß würde es ja sonst bedeuten, dass der Käufer z.B. eines Polo alles hinnehmen müßte.

Mangel ist Mangel, und zwar ganz klar unabhängig von dem Preis des Fahrzeuges. Dabei liegt ein Mangel - ich mache es an der Stelle mal kurz, Dein Anwalt kann das sicher ausführlicher darstellen - immer dann vor, wenn Fehler vorliegen, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen (oder nach dem Vertrag explizit vorausgesetzten) Gebrauch nicht unerheblich aufheben oder mindern.

Ich bin mir vor diesem Hintergrund gar nicht so sicher, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt bzw. dass Du Anspruch auf Lieferung eine anderen Reifens hast. Wenn nämlich die Vulkanistaion in der Lauffläche keinerlei technischen, wirtschaftlichen oder sicherheitsreleventan Nachteil mit sich bringt, liegt m.E. auch kein Mangel mehr vor.

Dass das Verhalten Deines Händlers sehr kundenunfreundlich ist, werden wir hier vermutlich nicht diskutieren müssen!

Gruß Frank, dessen OHl bei der Übergabe der Papiere an den :) am Samstag auch eine Minilackmacke an der Türkante entdeckt hat...

Hi Frank,

da das Fahrzeug eine Kundenbestellung war und keine Stellplätze außer den vom Händler verursachten Wartezeiten belegt, halte ich die erste Aussage für übertrieben. Und egal wie teuer ein Neufahrzeug ist: Daran sollte möglichst alles neu und sicher sein. Daß es Abweichungen geben kann ist klar. Aber Reifen würde ich bei Geschwindigkeiten von über 160 km/h nicht repariert wissen wollen.

 

Gruß

Markus

Zitat:

Original geschrieben von Eifel-Elch

...halte ich die erste Aussage für übertrieben.

Hi Markus,

welche meinst Du?

Gruß Frank

Hi Frank,

hab zu schnell gelesen und den Beitrag von V70Soest mit Deinem zusammengeworfen.

Ich meinte folgende Aussage:"...Es gibt da immer zwei Sichtweisen.

Die des Verkäufers, der vielleicht froh ist, den Wagen verkauft zu haben und Platz für ein leichter verkäufliches Modell zu haben..."

 

Gruß

Markus

Themenstarteram 22. März 2006 um 8:43

Also, danke für die soweit unterstützenden Antworten.

Zu der Frage nach dem Händler: Autohaus Schmitz in Düren

Zu der Anmerkung bezüglich des Kaufpreises: Stimmt schon, ein Mangel ist unabhängig vom Preis. Dennoch ist es definitiv ein Mangel. Auch wenn die Vulkanisation technisch in Ordnung ist. Bei einem Gebrauchtfahrzeug und einem Schaden nach der Übergabe wäre es auch noch OK. Aber es wird hier ein bestelltes Neufahrzeug übergeben, dessen Reifen repariert wurde und somit nicht mehr "fabrikneu" ist. Und zu einem "fabrikneuen" Fahrzeug gehören nun mal vier "fabrikneue" Reifen. Das ist nicht gegeben und somit liegt ganz klar ein Mangel vor.

Nachdem ich nun diese klare Aussage von zwei unabhängig voneinander befragten Anwälten erhalten habe. Sehe ich einer Regulierung gelassen entgegen. Ärgerlich nur, dass mein neues Fahrzeug beim Händler steht und ich es nicht bekomme. Mal sehen, der Chef vom Autohaus will sich heute Nachmittag melden.

Zitat:

Original geschrieben von v70xc

Nachdem ich nun diese klare Aussage von zwei unabhängig voneinander befragten Anwälten erhalten habe...

Das wäre ja noch schöner, wenn das auch nur irgendetwas bedeuten würde, dass zwei Anwälte einer Meinung sind :D :D :D

Gruß Frank, der weiß, wovon er spricht...

hallo,

so ein start für den neuen wagen ist irgendwie schon ärgerlich und ich kann dich da voll verstehen.

rein gefühlsmäßig würde ich sagen dass du da auch voll im recht bist...neuwagen = neuteile....sonst könnte ja vor auslieferung alles mögliche repariert oder ausgebessert werden.

kundenfreundlich wars obendrein nicht, hier hätte sich der freundliche wohl auch keinen aus der krone gebrochen wenn er vernünftig drüber verhandelt hätte und vielleicht entsprechende ausgleichsmaßnahmen angeboten hätte oder halt den späteren wechsel des reifens zusagt wenn er ihn momentan nicht da hat!?

reifen reparieren geht allerdings rein technisch meines wissens bei v-reifen bis max. 3mm und nur auf der lauffläche, eine geschwindigkeitsbeschränkung gibt es nicht.

gruß twintom

@v70xc: Das ist ja gar nicht so weit weg von mir. Da weiß ich, daß ich den Händler nicht besuche!

Bist Du eigentlich schon in der Elchmap?

 

Gruß

Markus

Themenstarteram 22. März 2006 um 9:31

@Eifel-Elch: Elchmap sagt mir noch nichts... Bitte Infos.

Wie entschädigt Dich der Unfreundliche eigentlich für die Ausfalltage Deines Neuelches von Samstag bis zur Übergabe eines kompletten Neuwagens???

OZ

Themenstarteram 22. März 2006 um 9:35

Keine Ahnung wie er mich dafür entschädigen will. Vielleicht weiß ich heute Nachmittag mehr.

Wahrscheinlich wird da gar nichts rüberkommen. Für den Fall habe ich aber schon mit meiner Versicherung gesprochen, die mir das angemeldete Fahrzeug dann bis zum Übergabetermin extra auf der Rechnung ausweisen wird. Das kann der Händler dann bezahlen.

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