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CLS C218 gekauft, Unfall verursacht, noch nicht umgemeldet, nur über Vorbesitzer versichert

Mercedes CLS C218
Themenstarteram 13. Juli 2017 um 21:33

Hallo Leute,

 

Ich habe ein grosses Problem.

Habe ein unfall gehabt habe aber das Auto vor knapp ne woche gekauft und es nicht abgemeldet musste es abmelden noch hat wegen arbeit nicht geklappt habe einen Kaufvertrag wo die frist gegeben wAr über aber 1 tag überzogen der verkäufer hat eine Vollkaskoversicherung . Der verkäufer hat mir auch gesagt das er es über seine versicherung machen würde dich die versicherung weigert sich und sagt mir das der verkäufer es nicht möchte

 

 

Bitte um hilfe

 

Samet Aygün

Beste Antwort im Thema

Ich würde nicht im Traum dran denken,

meine Vollkasko für ein Auto in Anspruch

zu nehmen, das ich vor über einer Woche verkauft habe, oder mich auch nur im Rahmen meiner Haftpflicht an dem Schaden zu beteiligen.

Aber ich lebe auch auf'm Dorf,

da ist man auch ohne Termin in 20min wieder aus der Zulassungsstelle raus.

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Tja, der kluge Verkäufer verkauft abgemeldet, wenn nicht, sollte er/sie zumindest unmittelbar nach dem Verkauf die Zulassungsstelle und die Versicherung über den Verkauf informieren (s.g. Veräußerungsanzeige). Ist das erfolgt? Mit der Veräußerungsanzeige geht (in der Theorie) die Versicherung auf den Käufer über. Allerdings hast Du auch die Ummeldefrist überschritten. Blöde Sache das, die Regulierung kann nun länger dauern und je nach Auslegung bleibst Du auf dem Schaden sitzen.

am 15. Juli 2017 um 9:41

Wenn das Fahrzeug noch auf den Vorbesitzer angemeldet war, wird zumindest der Schaden, der dem Unfallgegner entstanden ist, durch die Haftpflicht abgedeckt sein. Ohne Haftpflicht hättest du das Auto schließlich auch gar nicht bewegen dürfen. Du machst dich durch die Überschreitung der Ummelde-Frist allerdings gegenüber dem Vorbesitzer schadenersatzpflichtig, da sein Beitrag entsprechend ansteigen wird und er diesen Schaden bei dir geltend machen kann.

Anders sieht es mit dem Schaden an deinem eigenen Fahrzeug aus. Wenn der Vorbesitzer seine (wahrscheinlich vorhandene) Vollkasko nicht in Anspruch nehmen will, ist das sein gutes Recht. Entsprechend bleibst du dann auf diesem Schaden sitzen.

Ich würde nicht im Traum dran denken,

meine Vollkasko für ein Auto in Anspruch

zu nehmen, das ich vor über einer Woche verkauft habe, oder mich auch nur im Rahmen meiner Haftpflicht an dem Schaden zu beteiligen.

Aber ich lebe auch auf'm Dorf,

da ist man auch ohne Termin in 20min wieder aus der Zulassungsstelle raus.

Es könnte sein, dass Du mehr Glück als Verstand hast. Mit dem Eigentumserwerb ist die Versicherung auf Dich übergegangen. Sofern der Verkäufer der Versicherung den Verkauf vor dem Unfall angezeigt hat - das könnte hier der Fall sein -, ist die Versicherung dann auch in der VK in der Pflicht.

Das ist für mich die Frage, ob damit die Vollkasko auch auf den Käufer übergeht....

Zitat:

@trouble01 schrieb am 15. Juli 2017 um 12:43:09 Uhr:

Das ist für mich die Frage, ob damit die Vollkasko auch auf den Käufer übergeht....

Der Vertrag geht erstmal 1:1 so wie er ist auf den Käufer über. Inwiefern eine nicht erfolgte/zu spät erfolgte Verkaufsanzeige daran was ändert weiß ich leider nicht. Ist dem Verkäufer überhaupt bewusst, dass er seine Versicherung "quasi mit abgegeben hat"? Oder fürchtet er (unbegründet) selbst hochgestuft zu werden?

Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Versicherung den zeitlichen Ablauf sehr genau untersuchen wird und sich, wenn es möglich ist, aus der Sache winden wird. In dieser Situation greifen ja verschiedene Parameter: Veräußerung (wurde die an die Versicherung übermittelt?), nicht fristgerecht erfolgte Ummeldung (so wie ich es verstehe: gar nicht erfolgte Ummeldung), Verursachersituation des Unfalls? Wer ist betroffen? Allein irgendwo draufgefahren? Andere Verkehrsteilnehmer betroffen? Fahrlässigkeit im Spiel? Und vor allem: Welche Vorversicherung bestand eigentlich? VK? TK? Hat der Verkäufer bereits einen neuen Wagen zugelassen und seine Stufen übernommen? In wie weit ändert das auch den Altvertrag (denn de facto hat der Verkäufer dann zwei PKW angemeldet ohne es zu wissen)?

.und wenn beim VorBesitzer im Vertrag stand, VN ist alleiniger Fahrer? Dann dürfte die VK sicher keinen Cent locker machen,außer der Vorbesitzer zahlt den andren Vertragsstand nach,wenn sich die Versicherung nach SchadensEintritt überhaupt noch darauf einlässt.

Darum rate ich allen Bürgern,die mich anrufen bzw im Amt besuchen, Fahrzeuge nur abgemeldet verkaufen,das Beispiel wie es laufen kann sieht man hier, und die Anzahl die gar nicht ummelden ist auch nicht unerheblich.

Und für den TE

Wenn man es nicht schafft, den Wagen umzumelden,was bei den Wartezeiten bzw bei den Zulassungsstellen wo es nur mit Termin geht,vorkommen kann,muss man den Wagen halt wohl oder übel einfach stehen lassen.

Ich würde meine VK jedenfalls nicht bemühen,den Schaden auszugleichen.

Gruß Martin

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Juli 2017 um 17:02:22 Uhr:

.und wenn beim VorBesitzer im Vertrag stand, VN ist alleiniger Fahrer?

Dann ist das doch alles super, nach Angaben des TE hatte er ja den Unfall verursacht. Schließlich ist er ja der neue VN, vorbehaltlich einer erfolgten Veräußerungsanzeige.

 

Da bin ich mal gespannt,was rauskommt.

Die Person des VN ist eine andere,damit ändern sich auch die VertragsBedingungen. Regionalklasse, Dauer Führerscheinbesitz, Alter des FahrzeugFührers etc. Ob das 1:1 auf einen wildfremden FahrzeugErwerber übergeht,wage ich zu bezweifeln und würde es aus dem hier geschilderten Fall auch nicht probieren.

 

Gruß Martin

Alles klar geregelt siehe adac:

Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen. Dabei wird jedoch ein beim Veräußerer vorhandener Schadenfreiheitsrabatt nicht berührt.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Datum und Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs, der Schlüssel, der Papiere und der Kennzeichen dem Versicherer mitgeteilt werden und der Erwerber diese Angaben mit unterschrieben hat. Unterbleibt diese Mitteilung, kann der Versicherer im Kaskoschadensfall leistungsfrei werden. Der Unfallschaden wirkt sich auf den Versicherungsvertrag des Erwerbers aus.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. Juli 2017 um 17:18:20 Uhr:

Da bin ich mal gespannt,was rauskommt.

Die Person des VN ist eine andere,damit ändern sich auch die VertragsBedingungen. Regionalklasse, Dauer Führerscheinbesitz, Alter des FahrzeugFührers etc. Ob das 1:1 auf einen wildfremden FahrzeugErwerber übergeht,wage ich zu bezweifeln und würde es aus dem hier geschilderten Fall auch nicht probieren.

 

Gruß Martin

Ist aber tatsächlich so. Die Versicherung kann den VertrG jedoch unter gewissen Umständen und unter Fristen aufkündigen.

Krasser Fall: alter Opa mit bester SF kauft sich Ferrari, und verkauft ihn an 18-jährigem Enkel um Versicherung zu sparen.

Erstmal übernimmt der Enkel den Vertrag und ist Versichert (auch Kasko, wenn abgeschlossen), wie sich dann natürlich die Beiträge verändern, bleibt mal dahingestellt.

Wer weiß wie "bekannt" der TE bei der Versicherung schon ist... Da könnte es sogar sein, dass die Versicherung von sich aus kündigt, jetzt nach dem Schaden erst Recht.

Wenn die Fahrzeugübergabe korrekt mitgeteilt wurde muss die Versicherung erst einmal gemäß der alten Bedingungen regulieren - auch die VK.

Wenn allerdings kein Verkauf sondern nun nur der Schaden gemeldet wurde und der Käufer laut Vertrag nicht zum berechtigten Fahrerkreis gehört freut sich die Versicherung natürlich :)

 

Ob der TE sich noch meldet?

Themenstarteram 15. Juli 2017 um 19:00

Also ich habe mit der Versicherung gesprochen und habe gesagt das ich den Vertrag übernehmen möchte. Die meinten das Sie es mit der Geschäftsstelle besprechen müssten und mich am Montag kontaktieren. Der Verkäufer habe ich angeboten es über seine Versicherung abschliesen zu lassen. Ich zahle ihn dan den Unterschied was sein würde wenn seine Prozente hoch gehen würden. Er überlegt es sich ebenfalls. Wenn nichts davon geht mach ich es aus der Tasche. Sieht schlimmer aus als es ist, ist rein Blechschaden und ich müsste 5000€ davon kommen da ich gute Kontakte habe. Hoffe es klappt mit der Versicherung.

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