Über Rotlicht auf Busstreifen? - Einspruch einlegen oder mache ich es schlimmer?

Hi Leute,

das ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe, dass ich hier gute Tipps bekomme zu meinem Problem. Vor ein paar Wochen war ich in einer Großsstadt unterwegs, wo ich mich nicht gut auskenne.
Auf einer großen Kreuzung wurde plötzlich die Spur, auf der ich unterwegs war zu einer Busspur. Ich versuchte mehrfach auf die "richtige" Autospur einzuscheren. Aber es war zu dem Zeitpunkt Berufsverkehr, mega voll und niemand ließ mich einscheren auf der Spur. Es war auch kein Platz, weil die Autos gerade bei Rotlicht standen. Auf der Busspur war aber das Fahren gerade erlaubt. Weil ich hinter mir herkommende Busse nicht behindern wollte sah ich mich gezwungen auf der Busspur durch zu fahren (ich wollte das wie gesagt nicht, aber ich wollte auch nicht die Spur blockieren und ich wusste nicht wie lange die Rotlichtphase für die Autos geht).
Ich bin also auf der Busspur durchgefahren (wo es zu dem Zeitpunkt auch erlaubt war).

Prompt fuhr ein Polizist von hinten heran und sagte mir, ich sollte anhalten. Dass ich mich nicht auskenne usw. ließ er alles nicht gelten sondern erfasste eine Anzeige wegen Rotlichtmissachtung.

In dem Schreiben vom Ordnungsamt steht nichts davon, dass ich zu dem Zeitpunkt auf der Busspur war. Einfach nur, dass ich an der Kreuzung über rot gefahren sei. Ich überlege nun, ob ich Einspruch/Widerspruch einlegen soll und den Sachverhalt nochmal richtig schildern soll. Oder mache ich es dadurch schlimmer, sodass ich noch zusätzliches Bußgeld bezahlen muss, weil ich zu allem Überfluss auch noch auf der Busspur gefahren bin?
Kann ich überhaupt "über rot" gefahren sein, wenn ich gerade auf der Busspur war? Gilt für mich dann trotzdem die Ampel, die für die Autospuren gilt? Oder gilt die Ampel nicht für die Fahrstreifen, sondern für die Fahrzeuge?
Sollte ich es versuchen mit dem Einspruch oder mache ich es dadurch nur noch schlimmer?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@IncOtto schrieb am 11. April 2016 um 12:41:35 Uhr:


Das Kostenrisiko beträgt 32 Euro, ich würde Einspruch einlegen, v.a. wenn es um mehr als eine Sekunde geht.
Kommt auf die genaue Situation an, und ob du den geschützten Bereich gequert hast.

Du könntest durchaus Glück bei einem Richter haben, wenn dein Ortsunkenntnis nachvollziehbar ist.

Es hat doch nichts mit Ortsunkenntnis zu tun.
Auch wenn man sich in einer Stadt nicht auskennt,sollte man
gerade aufmerksam fahren.
Er hätte auf jedenfall warten müssen,bis Ihn jemand reinlässt.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. April 2016 um 15:07:57 Uhr:


das Fahrverbot würde mit im Bußgeldbescheid stehen. In der Anhörung noch nicht. Nr. 132 BKat betrifft einen Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel noch nicht 1 Sekunde rot war. Folge ist ein bloßes Bußgeld. Nr. 132.2 BKat hingegen ist der qualifizierte Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rotlicht zeigt und hätte neben einem Bußgeld auch 1 Monat Fahrverbot zur Folge.

132.3 BKat "bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens"!

Wenn schon, dann richtig. Bist wohl selber etwas durcheinandergekommen? 😁

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 11. April 2016 um 15:09:32 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 11. April 2016 um 14:19:11 Uhr:


...

Habe mir die Stelle über Google Maps mal angeschaut. Ich kann leider nicht sehen, wo genau die Ampel steht.
Ich kann nur vermuten, dass du beim Einbiegen in die Theishahner Str. eine Ampel passieren mußtest und diese wird wohl Rot gezeigt haben, als du vorbei bist. Damit hast du eine rote Ampel ignoriert, wenn du nach der roten Ampel rechts abgebogen bist.
Das der eigentliche Verlauf des Radweges dort nicht vorbeikommt, spielt keine Rolle, da dieser Weg nicht befahrbar ist und der zur Zeit gültige Weg eben an dieser Ampel vorbeiführt.

Die Ampel steht da, wo die Haltelinie ist.

Die rote Ampel könnte ich passiert haben, oder auch nicht (wenige cm Unterschied), Fakt ist, dass ich kurz vor oder kurz nach Passieren der Ampel nicht auf der Fahrbahn gefahren bin, sondern am abgesenkten Bordstein rechts abgebogen bin. Ich bin nicht mit dem restlichen Verkehr in Verbindung gekommen (der auch nicht da war, aber auch sonst wäre ich mit dem Verkehr nicht in Kontakt gekommen). Anschließend bin ich im abgesperrten Bereich über die Baustelle (aber normal asphaltiert) und über den (damals?) abgesenkten Bordstein auf den Radweg zurück.

Fakt: man KANN behaupten, ich sei bei Rot über die Ampel gefahren
Fakt: ich BIN definitiv ordnungswidirg über den Gehweg gefahren, ich BIN definitiv ordnungswidrig in die Baustelle rein gefahren (um ca. 1 m hinter den roten Absperrbalken)
Fakt: beides ist "verboten", in Abwesenheit irgendwelcher Menschen jedoch absolut folgenlos
Fakt: es war absolut niemand da, die Baustelle ruhte
Fakt: ich habe niemanden gefährdet, gestört, belästigt und bin auch nicht als "Verkehrsrowdy"unterwegs gewesen (bin ich ohnehin nicht - ich fahre sogar mit dem Rad in verkehrsberuhigten Zonen Schrittgeschwindigkeit - nicht weil ich eigentlich muss, sondern weil ich es für richtig halte)
Fakt: es gab nur EINEN Zeugen: die Polizei hinter mir (aber nicht unmittelbar hinter mir, sondern zum Zeitpunkt des Vorfalls durchaus einige zig Meter)
Fakt: ich war nur geringfügig schneller als Schrittgeschwindigkeit (mit einem Rennrad). Deswegen konnte mich die Polizei noch am "Tatort" anhalten.

Ich hätte es eher eingesehen, wegen Fahrens auf dem Bürgersteig, überfahren irgendwelcher Linien oder Absperrungen belästigt zu werden, als für das Fahren über eine rote Ampel. Das ist jetzt bald 30 Jahre her. Ich würde es heute nicht anders machen - ich würde mich aber vorher kurz umdrehen :-)

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 13. April 2016 um 13:29:26 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. April 2016 um 15:07:57 Uhr:


das Fahrverbot würde mit im Bußgeldbescheid stehen. In der Anhörung noch nicht. Nr. 132 BKat betrifft einen Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel noch nicht 1 Sekunde rot war. Folge ist ein bloßes Bußgeld. Nr. 132.2 BKat hingegen ist der qualifizierte Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rotlicht zeigt und hätte neben einem Bußgeld auch 1 Monat Fahrverbot zur Folge.

132.3 BKat "bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens"!

Wenn schon, dann richtig. Bist wohl selber etwas durcheinandergekommen? 😁

Ähm...kannst du mir auch nochmal erläutern, was genau du damit meinst?

es ging ihm um die Tatsache, dass der qualifizierte Rotlichtverstoß nicht die Kennziffer 132.2 hat sondern 132.3. Für Dich ohne Belang. Für jeden Anderen auch,

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Wenn dir keiner den Lappen zwicken will, würde ich an deiner Stelle zahlen und die Füße still halten. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. April 2016 um 14:00:12 Uhr:


es ging ihm um die Tatsache, dass der qualifizierte Rotlichtverstoß nicht die Kennziffer 132.2 hat sondern 132.3. Für Dich ohne Belang. Für jeden Anderen auch,

Ok, danke 🙂

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. April 2016 um 14:04:04 Uhr:


Wenn dir keiner den Lappen zwicken will, würde ich an deiner Stelle zahlen und die Füße still halten. 😉

Gruß Metalhead

Hab ich auch gemacht 🙁

Dann kannst das unter Glück im Unglück verbuchen. Bei länger rot als 1s, wärste 4 Wochen Fußgänger.

Gruß Metalhead

Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das aber anders.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 18. April 2016 um 19:18:17 Uhr:


Das Oberlandesgericht Frankfurt sah das aber anders.

Interessant, was nicht alles schon vor Gericht war. Danke.

Gruß Metalhead

Zitat:

@matthias171 schrieb am 11. April 2016 um 13:16:21 Uhr:


Hi!
Wow, vielen Dank erstmal für alle eure Antworten. Nein, die Busspur war definitiv nur für Busse vorgesehen. Ich bin nur darauf geraten, weil es eben vorher eine normale Spur ist und erst einige Meter vor der Ampel war es ausgeschildert. Die Busse hatten auch eine eigene Ampel (das sind die mit den weißen Lichtern). Macht das einen Unterschied?

@IncOtto: Was meinst du mit geschütztem Bereich? Ich habe zu dem Zeitpunkt niemanden in Gefahr gebracht, da die Spur ganz rechts war und es eine T-Kreuzung von links war. Bin also quasi rechts einfach nur vorbei gefahren. Ich habe wirklich versucht einzuscheren, aber da war einfach kein reinkommen.

Ich frage mich gerade, ob ich es überhaupt schlimmer machen kann. Ist es nicht so, dass bei Tateinheit nur die schlimmste Tat gewertet wird? In dem Fall also maximal der Rotlichtverstoß und nicht beides, Roßlicht und unerlaubt über die Busspur?

Und was hat das mit der Sekunde zu tun?

Könnte es sein, dass die Busspurampel auch "rot" hatte (WEIßER QUERBALKEN)?

Dann wärest Du auf der falschen Spur unterwegs gewesen UND bei "rot" rüber.

Abgesehen davon had das Bundesverwaltungsgericht bereits 1982 festgestellt, dass es einen Rotlichverstoß dartsllet, wenn man auf einer falschen Spur in der Richtung fährt, auf der auf der korrekten SPur rot gewesen wäre.

Das Beispiel war ein Radfahrer, der bei Rot für geradeaus für Straße und Radweg auf den Fußweg wechselte, um dort die grüne Ampel mitnehmen zu können.

Das war dann ein Rotlicht verstoß (obwohl bei grün auf dem Fußweg) UND einmal falsche Spur (weil Fußweg).

mit besten und so weiter

Falls der TE sein abschließendes Ergebnis posten möchte, kann er sich gern per PN melden.
Bis dahin sollte das Thema erschöpfend behandelt worden sein.

Gruß
BMWRider

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