Über Rotlicht auf Busstreifen? - Einspruch einlegen oder mache ich es schlimmer?
Hi Leute,
das ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe, dass ich hier gute Tipps bekomme zu meinem Problem. Vor ein paar Wochen war ich in einer Großsstadt unterwegs, wo ich mich nicht gut auskenne.
Auf einer großen Kreuzung wurde plötzlich die Spur, auf der ich unterwegs war zu einer Busspur. Ich versuchte mehrfach auf die "richtige" Autospur einzuscheren. Aber es war zu dem Zeitpunkt Berufsverkehr, mega voll und niemand ließ mich einscheren auf der Spur. Es war auch kein Platz, weil die Autos gerade bei Rotlicht standen. Auf der Busspur war aber das Fahren gerade erlaubt. Weil ich hinter mir herkommende Busse nicht behindern wollte sah ich mich gezwungen auf der Busspur durch zu fahren (ich wollte das wie gesagt nicht, aber ich wollte auch nicht die Spur blockieren und ich wusste nicht wie lange die Rotlichtphase für die Autos geht).
Ich bin also auf der Busspur durchgefahren (wo es zu dem Zeitpunkt auch erlaubt war).
Prompt fuhr ein Polizist von hinten heran und sagte mir, ich sollte anhalten. Dass ich mich nicht auskenne usw. ließ er alles nicht gelten sondern erfasste eine Anzeige wegen Rotlichtmissachtung.
In dem Schreiben vom Ordnungsamt steht nichts davon, dass ich zu dem Zeitpunkt auf der Busspur war. Einfach nur, dass ich an der Kreuzung über rot gefahren sei. Ich überlege nun, ob ich Einspruch/Widerspruch einlegen soll und den Sachverhalt nochmal richtig schildern soll. Oder mache ich es dadurch schlimmer, sodass ich noch zusätzliches Bußgeld bezahlen muss, weil ich zu allem Überfluss auch noch auf der Busspur gefahren bin?
Kann ich überhaupt "über rot" gefahren sein, wenn ich gerade auf der Busspur war? Gilt für mich dann trotzdem die Ampel, die für die Autospuren gilt? Oder gilt die Ampel nicht für die Fahrstreifen, sondern für die Fahrzeuge?
Sollte ich es versuchen mit dem Einspruch oder mache ich es dadurch nur noch schlimmer?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@IncOtto schrieb am 11. April 2016 um 12:41:35 Uhr:
Das Kostenrisiko beträgt 32 Euro, ich würde Einspruch einlegen, v.a. wenn es um mehr als eine Sekunde geht.
Kommt auf die genaue Situation an, und ob du den geschützten Bereich gequert hast.Du könntest durchaus Glück bei einem Richter haben, wenn dein Ortsunkenntnis nachvollziehbar ist.
Es hat doch nichts mit Ortsunkenntnis zu tun.
Auch wenn man sich in einer Stadt nicht auskennt,sollte man
gerade aufmerksam fahren.
Er hätte auf jedenfall warten müssen,bis Ihn jemand reinlässt.
86 Antworten
Zitat:
@matthias171 schrieb am 12. April 2016 um 14:15:31 Uhr:
Es wäre glaube ich mein dritter Punkt ....
Aua, das hättest mal lieber für Dich behalten. 😁
Zitat:
@matthias171 schrieb am 12. April 2016 um 14:06:53 Uhr:
Ich schaffe es wahrscheinlich nicht, vor Ablauf der Frist zur Erstberatung zu gehen. Wäre es sinnvoll, schonmal vorsorglich Widerspruch einzulegen mit Hinweis darauf, dass ich die Begründung nachreichen werde?
Doch, das schaffst du: Einfach Mitglied bei einem Automobilclub werde, der die kostenfreie Erstberatung anbietet (z.B. ADAC), die Beratung geht dann telefonisch und meist am selben Tag.
da die rote Ampel wahrscheinlich länger als 1sec rot war, bekommst Du den Monat Fahrverbot automatisch. Du hast aber beim ersten Mal vier Monate Zeit, dieses anzutreten. Dann kannst Du es in die Semesterferien legen.
Für einen Einspruch hättest Du nur zwei Wochen Zeit, danach wird der Bescheid rechtskräftig. Natürlich könntest Du die Begründung nachreichen. Allerdings sehe ich nicht, wozu Du diese Kosten und Mühen auf Dich nehmen wolltest.
Zitat:
@matthias171 schrieb am 12. April 2016 um 14:15:31 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 12. April 2016 um 07:47:19 Uhr:
...Für mich ist das schon wichtig, ob ich ein Fahrverbot bekomme oder nicht. Dann kann ich ggf. mein Studium nicht weiterführen für die Zeit.
Btw. muss ich dafür überhaupt ein Fahrverbot bekommen? Es wäre glaube ich mein dritter Punkt (gibt noch zwei alte weil ich mal zu schnell unterwegs war und die sind noch nicht verfallen glaube ich).
Deine alten Punkte spielen hier keine Rolle.
Die Frage zum Fahrverbot hat dir Kai R. schon beantwortet.
Wie diedicke1300 schon schrieb: Auf Vernunft wirst du nicht bauen können. Du kannst es versuchen, aber ich würde mir an deiner Stelle keine Hoffnung machen.
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Zitat:
@Sencer schrieb am 11. April 2016 um 13:27:02 Uhr:
Zitat:
@matthias171 schrieb am 11. April 2016 um 13:16:21 Uhr:
Ich habe wirklich versucht einzuscheren, aber da war einfach kein reinkommen.Was machst du eigentlich nächstes mal, wenn du dich in der Situation wiederfindest?
Ich glaube, ich würde stehen bleiben und die Busse hinter mir hupen lassen 😕
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. April 2016 um 14:19:44 Uhr:
da die rote Ampel wahrscheinlich länger als 1sec rot war, bekommst Du den Monat Fahrverbot automatisch. Du hast aber beim ersten Mal vier Monate Zeit, dieses anzutreten. Dann kannst Du es in die Semesterferien legen.Für einen Einspruch hättest Du nur zwei Wochen Zeit, danach wird der Bescheid rechtskräftig. Natürlich könntest Du die Begründung nachreichen. Allerdings sehe ich nicht, wozu Du diese Kosten und Mühen auf Dich nehmen wolltest.
Wieso geht man denn automatisch davon aus, dass die Ampel länger als eine Sekunde rot war?
Und wie/wann erfahre ich denn, ob ich den Führerschein abgeben muss oder nicht?
Du wirst Post erhalten, in der steht dann alles weitere.
Ob es länger als 1s rot war, wird der Polizeibeamte mit angegeben haben. Was steht denn in dem Schreiben vom Ordnungsamt? Dort sollte es mit drin stehen, wenn nicht dann kommen nur Punkte und die Geldstrafe auf dich zu.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 12. April 2016 um 14:44:10 Uhr:
Du wirst Post erhalten, in der steht dann alles weitere.Ob es länger als 1s rot war, wird der Polizeibeamte mit angegeben haben. Was steht denn in dem Schreiben vom Ordnungsamt? Dort sollte es mit drin stehen, wenn nicht dann kommen nur Punkte und die Geldstrafe auf dich zu.
Ich schaue es später nochmal nach, aber ich glaube, es steht nicht explizit darin, dass die Ampel länger als 1 Sekunde rot war.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. April 2016 um 14:19:22 Uhr:
Zitat:
@matthias171 schrieb am 12. April 2016 um 14:15:31 Uhr:
Es wäre glaube ich mein dritter Punkt ....Aua, das hättest mal lieber für Dich behalten. 😁
Wieso? Bei über 10 Jahren Auto fahren ist das so schlimm? Da gibts doch deutlich "erfahrenere" Leute 😕
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 12. April 2016 um 14:44:10 Uhr:
Du wirst Post erhalten, in der steht dann alles weitere.Ob es länger als 1s rot war, wird der Polizeibeamte mit angegeben haben. Was steht denn in dem Schreiben vom Ordnungsamt? Dort sollte es mit drin stehen, wenn nicht dann kommen nur Punkte und die Geldstrafe auf dich zu.
Kann es sein, dass in dem Schreiben vom Ordnungsamt nichts von Fahrverbot steht und ich das erst erfahre, wenn ich das Bußgeld bezahle, bzw. der Bescheid rechtskräftig ist?
Zitat:
@matthias171 schrieb am 12. April 2016 um 14:54:16 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 12. April 2016 um 14:19:22 Uhr:
Aua, das hättest mal lieber für Dich behalten. 😁
Wieso? Bei über 10 Jahren Auto fahren ist das so schlimm? Da gibts doch deutlich "erfahrenere" Leute 😕
Es ging mehr um die Mentalität bei MT.
Punkte haben und auch noch über rote Ampeln fahren. Du mußt ein ganz schlimmer Finger sein.
So die Interpretation, welche dann automatisch kommen wird bzw. mit der du dann rechnen mußt. Ist hier leider sehr oft so.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 12. April 2016 um 15:00:45 Uhr:
Zitat:
@matthias171 schrieb am 12. April 2016 um 14:54:16 Uhr:
Wieso? Bei über 10 Jahren Auto fahren ist das so schlimm? Da gibts doch deutlich "erfahrenere" Leute 😕
Es ging mehr um die Mentalität bei MT.
Punkte haben und auch noch über rote Ampeln fahren. Du mußt ein ganz schlimmer Finger sein.
So die Interpretation, welche dann automatisch kommen wird bzw. mit der du dann rechnen mußt. Ist hier leider sehr oft so.
Ich hoffe nicht. Ich hab mich wirklich mies gefühlt in der Situation, schon bevor der Polizist auftauchte, weil ich eigentlich auf keinen Fall über die Ampel fahren wollte aber Panik hatte weil ich eben auch niemanden behindern wollte.
das Fahrverbot würde mit im Bußgeldbescheid stehen. In der Anhörung noch nicht. Nr. 132 BKat betrifft einen Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel noch nicht 1 Sekunde rot war. Folge ist ein bloßes Bußgeld. Nr. 132.2 BKat hingegen ist der qualifizierte Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rotlicht zeigt und hätte neben einem Bußgeld auch 1 Monat Fahrverbot zur Folge.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. April 2016 um 15:07:57 Uhr:
das Fahrverbot würde mit im Bußgeldbescheid stehen. In der Anhörung noch nicht. Nr. 132 BKat betrifft einen Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel noch nicht 1 Sekunde rot war. Folge ist ein bloßes Bußgeld. Nr. 132.2 BKat hingegen ist der qualifizierte Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rotlicht zeigt und hätte neben einem Bußgeld auch 1 Monat Fahrverbot zur Folge.
Im Bußgeldbescheid steht:
"Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. §37 Abs. 2, § 49 StVO; §24 StVG; 132 BKat
Wegen Eintragungen im Fahreignungsregister wurd e die Geldbuße angemessen erhöht."
(Das habe ich wohl den beiden Punkte zu verdanken, die hoffentlich bald mal verfallen 😠)
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. April 2016 um 15:07:57 Uhr:
das Fahrverbot würde mit im Bußgeldbescheid stehen. In der Anhörung noch nicht. Nr. 132 BKat betrifft einen Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel noch nicht 1 Sekunde rot war. Folge ist ein bloßes Bußgeld. Nr. 132.2 BKat hingegen ist der qualifizierte Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als 1 Sekunde Rotlicht zeigt und hätte neben einem Bußgeld auch 1 Monat Fahrverbot zur Folge.
Weißt du das wirklich sicher? Sorry, dass ich nochmal so nachfrage, aber ein Fahrverbot wäre echt nicht gut für mich (vor allem weil ich das noch nichtmal absichtlich gemacht habe oder weil ich es eilig gehabt hätte oder so)