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Bußgeldkatalog zurückgenommen, Einspruch gegen Bescheid?

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 10:33

Hallo zusammen,

ich wurde mit 13kmh (nach Abzug der Toleranz) innerorts geblitzt und habe vor 2 Wochen von der Polizeibehörde mein Bußgeldbescheid bekommen. 40€ soll ich zahlen.

Lohnt es sich da einen Einspruch zu schreiben? Der neue Bußgeldkatalog wurde ja letztlich zurückgezogen und viele schreiben einen.

Habt Ihr Erfahrung damit? Irgendetwas bestimmtes zu erwähnen in dem Einspruch? In dem Bußgeldbescheid selber steht auf jeden Fall nichts über einen möglichen Einspruch.. :)

Beste Antwort im Thema

Hast du einen Bußgeldbescheid erhalten, oder war das nur das Angebot, ein Verwarnungsgeld von 40,- € zu zahlen? Bußgeldbescheid ohne Rechtsmittelbelehrung wäre höchst merkwürdig/selten.

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am 15. Juli 2020 um 11:15

dann schau' mal genau , wann der gekommen ist - evtl. ist die Frist zum Einspruch schon abgelaufen;

ansonsten könnte man die Höhe des BG beanstanden und Anwendung des alten BG fordern;

bei dem Betrag würde ich mir die Mühe aber erst gar nicht machen - ggf. Verwaltungsgebühren und es wird teurer....

Gruß rmx

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 11:24

Zitat:

@remix schrieb am 15. Juli 2020 um 13:15:48 Uhr:

dann schau' mal genau , wann der gekommen ist - evtl. ist die Frist zum Einspruch schon abgelaufen;

ansonsten könnte man die Höhe des BG beanstanden und Anwendung des alten BG fordern;

bei dem Betrag würde ich mir die Mühe aber erst gar nicht machen - ggf. Verwaltungsgebühren und es wird teurer....

Gruß rmx

Hmmmmm, ich verstehe. Dachte mit einem Schreiben hätte es sich dann geregelt...

Das Schreiben habe ich am 30.06 erhalten. Wie auch erwähnt, stand in dem Schreiben nichts von einem Einspruch und mir wurde auch keine Frist gesetzt..

Wegen 15€ wäre mir der Aufwand auch zu hoch, um da die Welle zu machen...

Hast du einen Bußgeldbescheid erhalten, oder war das nur das Angebot, ein Verwarnungsgeld von 40,- € zu zahlen? Bußgeldbescheid ohne Rechtsmittelbelehrung wäre höchst merkwürdig/selten.

Themenstarteram 15. Juli 2020 um 16:59

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Juli 2020 um 13:57:11 Uhr:

Hast du einen Bußgeldbescheid erhalten, oder war das nur das Angebot, ein Verwarnungsgeld von 40,- € zu zahlen? Bußgeldbescheid ohne Rechtsmittelbelehrung wäre höchst merkwürdig/selten.

Ja, habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Hier:

 

Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

Sehr geehrter Herr XY,

lhnen wird vorgeworfen, als Führerin / Führer des PKW XY, am 10.06.2020, XX Uhr in XY / XY, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:

(Bild von mir zu sehen)

Sie überschritten die zulassige Höchstgeschwindigkeit auBerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h. Zulassige Geschwindigkeit: 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 63 km/h.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.2 BKat

Die Ordnungswidrigkeit ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von: 40,00 Euro zu ahnden.

Eine Eintragung im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt nicht.

Sofern Sie als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter nicht auch v·erantwortliche Fahrzeugführerin/verantwortlicher Fahrzeugführer sind, bitte ich Sie, mir die Personalien der Fahrzeugführerin/des Fahrzeugführers au_f dem beigefügten Fragebogen zu benennen. Bitte senden Sie mir den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang zurück.

Diese verwamung wird wirksam und die Rücksendung des Fragebogens ist nicht erforderlich, wenn das Verwamungsgeld in Höhe von 40,00 Euro innerhalb einer Woche wie folgt gezahlt

(Hier stehen Zeugen und die anwesenden Polizisten)

Danach stehen da noch Kontodaten und ähnliches.

Das war's dann aber auch. Mehr steht da nicht.

am 15. Juli 2020 um 17:08

das ist eine Anhörung

in einem anderen Thread hier wurde von einem Teilnehmer berichtet, dass er bei der Behörde angerufen hat, um zu fragen, ob das Verwarnungsgeld in der Höhe noch aktuell sei und es wurde auf das "alte" Verwarnungsgeld reduziert;

bist aber trotzdem spät 'dran..... ein Anruf kostet dich aber nix, kannst es ja mal versuchen:

Klick

Gruß rmx

am 15. Juli 2020 um 18:13

DAnn ist das aber kein Bußgeldbescheid sondern eine gebührenpflichtige Verwarnung!

Das sind 2 Paar Stiefel, werden leider immer wieder gern in 1 Topf geworfen.

@Chouwa

Hast du den Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt oder das Verwarnungsgeld gezahlt?

Ich habe meinen Bußgeldbescheid bewusst nicht bezahlt oder kommentiert und jetzt nach 3 Wochen einen von 50€ auf 25€ korrigierten Bescheid erhalten.

 

Gruß

Dirk

am 18. Juli 2020 um 20:39

Was schreibst Du denn immer Bußgeldbescheid? Na ja, what solls. Nun ist es ja erledigt, oder zahlst Du die 25 e nicht?

Es handelt sich doch lediglich um eine gebührenpflichtige Verwarnung.

Moin,

hab nun auch eine Verwarnung mit Verwarngeld bekommen.

Für 14 kmh innerorts drüber € 50,-. Das entspricht der neuen Regelung (alt € 25,-).

M.W. hat man aber auch in Hamburg entschieden, die neue Regelung auszusetzen. Ist die Berechnung nun falsch oder verstehe ich das nicht richtig?

Wenn falsch, wie kann das passieren? Weiß die Behörde nicht, was sie tut?

Zitat:

@Hamburch schrieb am 21. Juli 2020 um 12:42:14 Uhr:

Wenn falsch, wie kann das passieren? Weiß die Behörde nicht, was sie tut?

Wustest du, was du tust, als du 14KMH zu schnell gefahren bist? ;) Wenn man sich selbst nicht an die Regeln hält, darf man sich nicht beschweren, wenn andere sich ebenfalls nicht an die Regeln halten. Bei dir war es ggf Absicht, oder Gewohnheit. (Böse ausgedrückt) Bei der Behörde ist es die übliche Trägheit.

Fehler passieren nun Mal, und in der Ferienzeit dauert es für eine Behörde halt etwas länger, die neuen Preise in der IT zu hinterlegen. Chorona ist auch immer ein gutes Argument. Mir gefällt es sogar, da der Staat dadurch mehr geld verdient, und ich indirekt entlastet werde. Die Lösung, wie man den Bescheid anpasst, wurde bereits mehrmals geschrieben.

Was bist du denn für´n Typ :D

Deine Argumentation ist ja der pure Schwachsinn und dreist noch dazu.

Es geht mir auch nicht um den Fehler an sich, sondern darum, die Hintergründe zu verstehen und ob es überhaupt ein Fehler ist. Und ich bezahl auch anstandslos dafür, aber sicher nicht das doppelte des gültigen Katalogs.

Deine Pseudo-Moral kannst du dir also schenken.

Anrufen geht nicht, die haben ihre Telefone "wegen Corona" abgestellt.

Also diese "Lösung" fällt aus.

P.S.: Nachträglich Smileys einfügen ist auch ne interessante Taktik.

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