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Über gelbe Ampel gefahren und geblitzt worden

Themenstarteram 2. November 2005 um 15:02

Hallo

 

Ich bin vor etwa 10 Tagen in Göttingen über eine gelbe Ampel gefahren. Sie war auf keinen Fall rot, mein Beifahrer könnte das bezeugen. Trotzdem hat es geblitzt. Was kann ich jetzt tun? Hat jemand von einem ähnlichen Fall gehört?

mfg

Robert

Beste Antwort im Thema

Du willst es auch nicht kappieren, oder? Du hast gegen bestehendes Recht verstoßen und bist dabei erwischt worden. Also ist die Strafe gerechtfertigt (aber in meinen Augen immer noch zu niedrig!), und jetzt heul uns deswegen nicht weiter die Ohren voll! Wenn man Mist baut steht man dazu und jammert nicht rum wie ne Memme!

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Themenstarteram 7. November 2005 um 8:12

Hä?

Ab einer Sekunde und mehr gibt es ein Fahrverbot.

50 EUR, 3 Punkte geht doch.

Immerhin hättest Du rechtzeitig bremsen können. ;)

Themenstarteram 7. November 2005 um 8:35

Das weiß ich. Es ist doch trotzdem ungerecht, dass ich überhaupt bestraft werde! Schließlich war die Ampel gelb und nicht rot und auch nicht orange.

Es wäre evtl. möglich gewesen noch vor der Ampel stehen zu bleiben, aber obwohl ich nur 50kmh gefahren bin, schien mir eine Bremsung zu gefährlich, weil ich das Auto voll beladen hatte und es relativ stark geregnet hat.

Naja, ist auch egal jetzt.

am 7. November 2005 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von Mike@Fuchs

Das weiß ich. Es ist doch trotzdem ungerecht, dass ich überhaupt bestraft werde! Schließlich war die Ampel gelb und nicht rot und auch nicht orange.

§37 (2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün - Gelb - Rot - Rot und Gelb (gleichzeitig) - Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.

An Kreuzungen bedeuten:

...

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Ist an dem Punkt der StVO irgendwas missverständlich?

Geärgert hätten wir uns wohl alle, wenn wir absolut sicher sind, dass noch gelb war und dann wird man geblitzt und es wird einem ein Rotlichtverstoß vorgeworfen - ganz egal was das Gesetz genau zu dem Thema sagt.

Unterm Strich kann man aber doch nur froh sein, wenn es bei dem geringen Bußgeld bleibt (über 1 Sekunde Rot deftige Strafe, siehe madcruiser's Beitrag), da wird es sich vermutlich nicht lohnen, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Themenstarteram 7. November 2005 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Ist an dem Punkt der StVO irgendwas missverständlich?

Hi Caddy!

 

Ich merk schon, du bist der Quoten-Schnacker in diesem Thread! Meinen Respekt hast du für die Kenntnis der STVO und mein Dank ist dir für diese tolle Erklärung einer Lichtzeichenanlage auch sicher!

Nice one Klugscheißer.

Du willst es auch nicht kappieren, oder? Du hast gegen bestehendes Recht verstoßen und bist dabei erwischt worden. Also ist die Strafe gerechtfertigt (aber in meinen Augen immer noch zu niedrig!), und jetzt heul uns deswegen nicht weiter die Ohren voll! Wenn man Mist baut steht man dazu und jammert nicht rum wie ne Memme!

am 7. November 2005 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von Caddy1991

 

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Ist an dem Punkt der StVO irgendwas missverständlich?

Stimmt zwar vollkommen, ABER ich frage mich warum in der Realität verstopfter Städte die Kreuzungen noch lange voll sind, während der jeweilige Gegenverkehr schon längst grün hat. ;)

Gruß

Q

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

Stimmt zwar vollkommen, ABER ich frage mich warum in der Realität verstopfter Städte die Kreuzungen noch lange voll sind, während der jeweilige Gegenverkehr schon längst grün hat. ;)

Weil es anscheinend die meisten Leute nicht schffen, so eine einfache Regel geistig umzusetzten. Außerdem ist es wahrscheinlich für viele sehr schlimm, wenn sie 30 Sekunden länger auf der "falschen Seite" der Kreuzung stehen. Das sind dann die selben Chaoten, die halsbrecherisch überholen um dann 200-300 Meter weiter abzubiegen.

CU Markus

am 7. November 2005 um 14:07

@ Caddy1991: In der Fahrschule hieß es aber immer, dass man "draufhalten" soll, wenn man sich mit 40 einer Kreuzung nähert und 10 meter vor der Kreuzung die Ampel auf gelb umspringt ;)

Gut, das war in diesem Fall hier wohl nicht so, aber dennoch muss man ja wohl sagen, dass es durchaus manchmal gerechtfertigt ist (und das sogar legal, wenn man davon ausgeht, dass Fahrschulbögen von ganz oben abgesegnet sind ;) ) weiterzufahren! Das Blöde ist nur, dass das der Blitzer, der dahinter steht, nicht weiß...

Naja, wie dem auch sei, manchmal ists besser weiterzufahren, als bei (vlt. noch regennasser Fahrbahn) gelb ne Vollbremsung hinzulegen!

Zitat:

Original geschrieben von Christian R.

-> Rechtsanwalt -> Eichprotokoll anfordern...

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und dir absolut sicher bist, würde ich es drauf ankommen lassen. Ihr glaubt garnicht wie oft aufgrund des mangelhaften Eichprotokolls (hier sparen die Kommunen gerne) oder eines Messfehlers das Ganze eingestellt wird.

Hierauf habe ich aber bereits zu Beginn des Threads hingewiesen...

Hier noch eine kompetente Antwort zu dem Thema.

 

grüße

chris

Themenstarteram 7. November 2005 um 14:39

@Caddy:

Lies dir och den Thread von oben bis unten nochmal durch und frag dich, wo ich denn gejammert haben soll. Profilierst du dich immer mittels lächerlicher Anschuldigungen?

Wie auch immer: Ich war heute mit Zeugen zum Vorsprechen bei der Bußgeldstelle. Verfahren wird eingestellt. Auf dem Foto, daß mich beim Überfahren der Haltelinie zeigen soll, bin ich nämlich schon 5m weiter.

Na also, ist doch wunderbar. Dann ist der eigentliche Fehler also bei der Auswertung der Kamera-Bilder gemacht worden, hier hätte gemerkt werden müssen, dass das Auto schon 5 Meter zu weit ist und dann die ca. halbe Sekunde Rot gar nicht haltbar ist.

Glückwunsch, vor allem dass es sich doch so leicht hat klären lassen!

Themenstarteram 7. November 2005 um 14:55

Ja, bin auch froh, dass ich einfach mal hingegangen bin. Reden ist Gold ;)

Na gut :D...warum einfach, wenns auch schwer geht...;)

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