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Ohne Führerschein geblitzt worden

Themenstarteram 5. Mai 2022 um 16:44

Ich wurde vor ein paar Wochen von einem mobilen Blitzer mit ungefähr 30 drüber geblitzt. Leider war ich zu dem Zeitpunkt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Ich frage mich jetzt, ob bei den Behörden irgendein Abgleich stattfindet, sodass es auffallen könnte, dass ich keinen Führerschein hatte. Ich bin vor kurzer Zeit schon einmal ohne Führerschein aufgeflogen und kann es mir nicht leisten, dass deswegen jetzt nochmal was kommt. ( Ich weiß, dass es dumm ist trotzdem zu fahren und dann noch zu schnell )

Ist vielleicht jemand schon mal dasselbe oder ähnliches passiert? Ich warte jetzt schon recht lange auf den Bescheid, kann der also vielleicht auch sofort weitergegeben werden ohne, dass ich davon Information erhalte?

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9 Antworten

Zitat:

@P.Meister schrieb am 5. Mai 2022 um 18:44:55 Uhr:

Ich frage mich jetzt, ob bei den Behörden irgendein Abgleich stattfindet, sodass es auffallen könnte, dass ich keinen Führerschein hatte.

Mit Sicherheit.

30 km/h über der zHG liegt schließlich schon im Bereich eines Fahrverbotes, bei dem die Fahrerlaubnis abgegeben werden muß. Da schaut man dann natürlich auch in die entsprechenden Datenbanken.

Hoffendlich fällt das bei der Bußgeldstelle und Führerscheinstelle auf und Du bekommst den Lappen gar nicht wieder. Du scheinst nicht die charakterlichen Eigenschaften zum Führen eines Fahrzeugs zu besitzen.

Genau dafür, dass sowas auffällt ist die Behörde da....

am 5. Mai 2022 um 17:16

Nichts gelernt beim Lappen abgeben? Du kannst dich ganz entspannt zurueck lehnen. Das du keinen Lappen hast merken die sofort. Gut so!

Don't feed the Troll.

So was war doch vor geraumer Zeit schon mal Thema.

hier

Tja,

der TE sollte die Zeit nutzen, in der er das Forum noch frei nutzen kann.

Die Fundstellen im Internet sind eindeutig: Im Wiederholungsfall

folgt in der Regel eine Freiheitsstrafe. Etwa hier zu lesen:

Wiederholungstäter beim Fahren ohne Fahrerlaubnis

Und zur Belohnung für so viel "vernünftiges"

Verhalten sieht das Gesetz StVG §21

auch noch einen Einzug des Fahrzeugs vor - egal, ob der TE der Fahrzeughalter ist.

Von daher kann es schon sein, dass die Behörde etwas länger braucht.

An Stelle des TE würd ich nicht lange in Foren fragen, sondern sofort einen

Anwalt um Rat fragen. Hier geht es nicht mehr um ein Kavalierdelikt mit Punkten etc.

just my 5 cents

Meine persönliche Bewertung des Verhaltens spare ich mir.

kajakpsider

Zitat:

@P.Meister schrieb am 5. Mai 2022 um 18:44:55 Uhr:

Ist vielleicht jemand schon mal dasselbe oder ähnliches passiert?

Wenn du schon so konkret fragst, dann kann ich persönlich nur mit einem Nein darauf antworten, weil eine gehörige Menge Dummheit und Dreistigkeit dazu gehören, um ein solches Verhalten an den Tag zu legen. :eek: :rolleyes:

Es steht die Beschlagnahmung und Einziehung des Kfz an. Bei der Aburteilung des Fahrens ohne FS gibts aber trotzdem den üblichen Mengenrabatt.

Und zu. Alle Hinweise wurden gegeben.

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