TV wärend der Fahrt bei neuem A8
Hallo ,
hat jemand Erfahrung ob die TV Abschaltung bei dem neuen A8 4.0 Tdi Bj. 3/2004 (= Becker System) möglich ist ?
Wenn ja , wer macht soetwas ?
RAUM SÜDDEUTSCHLAND (Allgäu)
Frohe Ostern
16 Antworten
habe was gefunden
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Stand: letzte Änderungen inkraftgetreten am 01.04.2004
(BGBl. 2004 Teil I Nr. 4 S. 117, ausgegeben zu Bonn am 28. Januar 2004 )
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muss auch dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Dieses Gesetz ist im Prinzip nur relevant, wenn es zu einem Unfall kommt und es erwiesen ist, DASS dieses Gerät den Fahrer beeinträchtigt hat.
Es ist weder eine generelle Zulassungsbeschränkung (d.h. Autos mit aktivem TV während der Fahrt sind zulassungsfähig) noch ist es ein generelles Verbot, ein solches TV während der Fahrt laufen zu lassen (im Vergleich dazu ist der Gebrauch von Handy's explizit verboten).
Es ist eher eine allgemeines Regelung, deren Kernaussage lautet: du hast als Fahrer dafür zu sorgen, dass dich nichts ablenkt (den einen lenkt TV ab, den anderen bereits Musik) - und wenn es zum Unfall / Prozess kommt, bist du dran
Man darf ja auch 200 fahren, wenn nix limitiert ist - aber wenn es zum Unfall kommt, kann man trotzdem wegen überhöhter Geschwindigkeit bestraft werden.
So ist es auch beim TV während der Fahrt: solange nix passiert, ist das dem gesetzgeber egal.
Ich darf mir ja auch während der Fahrt in der Nase bohren oder die Augen reiben - ohne dass ich dafür, wenn mich ein Schutzmann sehen würde, 40 EUR bezahlen müsste...