TV-Freischaltung Pro? und Kontra
Ich beginne hier mal ein Thema mit dem richtigen Titel. Dann kann später auch mal jemand über die Suche alles finden. Die Gemüter haben sich ja nochnicht wieder komplett abgekülht und alle Späteinsteiger haben auch noch was davon und müssen sich erstmal nicht durch tausend Beiträge lesen. Dieser Beitrag hier ist ähnlich dem von mir in dem anderen Thema und dient als Einstieg in die Diskussion. Gehen wir doch mal auf dieses Thema explizit ein 🙂
Los gehts...
- also die Versicherungslandschaft sieht bzgl. der TV-Freischaltung folgendermaßen aus: Ein Audio-/Videoabspielgerät (also auch TV) ist nicht straßenverkehsrzulassungspflichtig und somit auch nicht für die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs relevant. Das kann man z.B. beim TÜV erfragen oder aber auch unter anderem bei den Versicherern wie z.B. HUK. Hieraus folgt, dass man an dem Gerät quasi ändern kann, was man will und trotzdem mit seinem Fahrzeug noch mit vollem Verischerungsschutz rumfahren darf.
- Handyverwendung war auch schon vor dem expliziten Verbot in Deutschland während der Fahrt nicht erlaubt. Hierzu gibt es §1 StVO und §23 StVO (da stehen jetzt auch die Handys drin). Man darf nicht abgelenkt rumfahren. Das einzige Problem hier waren die vielen Ausreden, die den Gerichten präsentiert wurden. Somit wurde eingeführt, dass man bereits bestraft wird, wenn man das Gerät in die Hand nimmt.Es konnte also schon immer jemand von wegen Handy am Ohr während der Fahrt herangezogen werden.
- Wer die aktuellen Meldungen ein wenig verfolgt hat, der wird gelesen haben, dass es nächstes Jahr einen weiteren Zusatz für den §23 StVo geben soll (ich denke auch wird), der die Verwendung von TV-Empfangsgeräten während der Fahrt explizit verbietet. Diese Bewegung kommt speziell wegen der DVB-T-Empfangsgeräte im Miniformat, die überall mit hin genommen werden können und auf den Amaturenbrettern und Beifahrersitzen rumstehen.
Die gewagtesten Vorstöße hier gehen sogar soweit, dass sie fordern, dass die Bereithaltung von TV-Empfangsgeräten im Fahrzeug verboten werden müssen. Hier würde die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn ein solches Gerät im Fahrzeug eingebaut ist. Dieser Vorschlag wird aber wohl aufgrund der schlechten Durchführbarkeit nicht kommen.
- Es wird also wohl über kurz oder lang ein Gesetz eingeführt werden, dass den Betrieb von TV während der Fahrt im Frontbereich des KFZ generell noch einmal extra verbietet. Wie oben bereits geschrieben ist es nach §23 ohnehin nicht erlaubt, dass der Fahrer Fernsieht. (Streng genommen wäre auch die moving Map des Navi nicht erlaubt)
- TV-Free wird weiterhin niemand verbieten können, da die Abspielgeräte von der StVO-Zulassung ausgenommen bleiben.
- TV-Free-Geräte haben keinerlei Einfluss auf die Garantie oder Gewährleistung des Fahrzeugs, auch wenn gerne von Herstellerseite erstmal behauptet wird, dass dies immer so sei. Generell ausschließen kann man Gewährleistung nur bei jedweder Änderung eines StVO-Zulassungspflichtigen Teils, was Fernsehen ja nicht ist. Ansonsten gilt wie immer, dass eine Ablehnung irgendeiner Gewährleistung begrpndet werden muss und dann auch nachweisbar sein muss. Jeder Hersteller wird sich hüten zu behaupten, dass ein Motorschaden von der TV-Freischaltung kommt (bitte nicht an dem Beispiel aufhängen, war nur so eingebracht). Übrigens ist die Audioanlage und das TV-Modul im Kleingedruckten der Anschlussgarantie sogar ausgenommen.
Vielleicht mal drüber nachdenken und nicht nach einem Fazit suchen. Ich denke es ist für beide Seiten was dabei. Ich persönlich habe mir ein TV-Free-Modul bestellt, mit dem ich meinen freischalten kann und zur Not auch wieder sperren, falls es notwendig sein sollte.
23 Antworten
Was auch dann in naher Zukunft Intressant werden wird....
Die Freischaltung des TV Bildes in das Heads-Up Display. Dann schwebt das Bild vor dem Fahrer auf der Fahrbahn.
PS Natürlich nur für die anderen im Auto 😉 😁:
TV-Bild im Headup-Display? Aber Hallo - Das nenn ich mal Innovation!
@Duck: Lass Dir das auf der Stelle patentieren.......
Zitat:
Original geschrieben von rocketman99
TV-Bild im Headup-Display? Aber Hallo - Das nenn ich mal Innovation!
@Duck: Lass Dir das auf der Stelle patentieren.......
Hab ich schon. Das ist dann nachher ein 16:9 Bild über die gesammte Frontscheibe. 😁
Ich habe in meinem 4B schon freigeschaltetes TV gehabt und würde schätzungsweise die Fahrtzeit mit 50%/50% Radio/TV angeben. Ich möchte das nicht mehr missen, daher habe ich es auch in meinem 4F freischalten lassen.
Ganz ehrlich, auch wenn es mir keiner abnehmen mag. Ich bin in knapp 5 Jahren nicht ein einziges Mal in eine auf den TV-Empfang zurückzuführende brenzlige Situation gekommen.
Vielleicht mal zur Erläuterung, es ist ja nicht so, dass man da permanent raufstarrt, es ist vielmehr wie ein Hörspiel, wo man alle paar Sekunden mal für einen kurzen Moment hinschaut. Es ist ziemlich vergleichbar mit dem Blick in den Rückspiegel: Regelmäßig, aber kurz.
Für alle, die im Großraum Hamburg noch eine günstige Freischaltquelle suchen, bitte PN an mich.
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Zitat:
Original geschrieben von Miro333
ich bin auch der Meinung dass es (noch) nicht explizit verboten ist ein integriertes TV Gerät im Auto freizuschalten...
Da könnte man sich allerdings rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegen.
Nach § 19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Dazu reicht es nicht aus, daß Fahrzeugteile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann. Die bloße Möglichkeit einer Gefährdung genügt danach nicht , sondern eine Gefährdung muß zu erwarten sein. Dies setzt ein gewisses Maß an Wahrscheinlichkeit voraus.
- Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Abnahmen)
Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären.
alles gut und schön aber alles was in der StVZO geregelt ist, betrifft niemals das Infotainment eines Autos und das interessiert deshalb dann auch den TÜV nicht i.G. zu unautorisierten Änderungen und Manipulationen am Motor, Fahrwerk, Bremsen, Auspuff, Beleuchtung, Reifen und z.B. auch den Airbags.
ich bin zwar sehr wohl der Meinung, dass TV schauen durch die StVO während der Fahrt für den Fahrer nicht erlaubt ist, genauso wie alles andere, was ihn ablenkt, aber solange es (noch) nicht explizit ausgeschlossen ist, ist es eben auch nicht verboten, wenn ein TV während der Fahrt läuft, egal wer oder ob überhaupt jemand schaut, aber das wird sich früher oder später sicherlich ändern.
das Ablenkungspotential dürfte für routinierte Autofahrer aber tatsächlich eher geringer sein, als etwa die Bedienung des Navi oder des Telefons selbst mit einer FSE während der Fahrt.
allerdings hängt das sicher auch vom Programminhalt und der Position des Screens ab, denn Spielfilme oder Fussball lenken sicher mehr ab, als Nachrichtensendungen, die immer nur einen kurzen Blick erfordern, ähnlich dem in den Rückspiegel und ohne die Strasse komplett aus den Augen zu verlieren.
leider gibt es aber nicht nur routinierte Autofahrer...
Mit freigeschaltetem TV fehlen dann nur noch die Hausschlappen, der offene Kamin, und der Weihnachtspunch. Dann können wir die Wohnung aber endgültig abmelden und den Hauptwohnsitz im Dicken beantragen 😉
TV-Freischaltung im Dicken....
Nichts für ungut! Eigentlich bin ich nur noch "passiver" Mitleser hier im Forum da mir die Zeit zum Posten einfach fehlt... :-)
Aber dem Thema TV im Auto gucken & Nicht gucken möchte ich dann doch ein paar "warme" Zeilen hinzufügen...
Ich habe ein 3.0 TDIQ - 2 Jahre alt mit 123.000 Kilometerchen auf der Uhr, kurz vor dem Wechsel zu was neuem großen, schönen, schnellen...
TV habe ich seit ca. 1 1/2 Jahren freigeschaltet, da ich über den Audio-Video Eingang IPOD, DVD Player (MP3`s) und DVB-T Empfänger angeschlossen habe...
Festhalten möchte ich das man definitiv abgelenkt wird vom TV - es sei denn das Bild verschwindet - Man schaut immer wieder mal hin und wird von der Straße abgelenkt... Da ich sehr viel um Köln-Düsseldorf herum unterwegs bin genieße ich allerdings das TV überwiegend im Stau... Was dort sehr gut geht...
Wer sagt "Nein ich guck da nicht hin und das ist ausschließlich für die Beifahrer..." der redet für MEINE Begriffe dummes Zeug... :-)
Auf der anderen Seite mag ich aber auch festhalten, das die die Bedienung des ganzen Audi-Navi-Hast-du-nicht-gehört-Sammelsurium alles andere als ungefährlich ist, da man auch hier mal den Blick von der Straße abwenden muss...
Insofern mag ich festhalten das TV gucken & Auto fahren nicht wirklich miteinander verträglich sind...
Das basiert auf einem Tatsachenbericht... :-))))
Und jetzt Ring frei zur nächsten Diskussionsrunde! ;-)))