Zitat:
Original geschrieben von Sportmicha
auch wenn das wohl eh kein polizeibeamter weis, nur mal so am rande...
wenn ihr das selbstleuchtende kennzeichen montiert dürft ihr auch wenn das kennzeichen selbst leuchtet die originale nummernschildbeleuchtung nicht außer betrieb setzen! das nummernschild ist zwar zugelassen, aber die technische veränderung am auto nicht 😉
Diese Info ist definitiv falsch! Sie MUSS sogar außer Betrieb gesetzt werden, weil nur unter diesen Bedingungen das SLN zugelassen ist!