Turborider

Hey Leuts,

Was ist eigentlich mit diesem "Turborider" hat jemand wieder was von dem gehört?
Wie hieß eigentlich sein YT_channel?
Ich bin neu hier und kenn mich noch net so gut aus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ka-ruffi schrieb am 20. März 2018 um 20:49:15 Uhr:


Auch wenn man nicht sicher weiß, was aus ihm geworden ist, die Legende lebt.

Viel zu positiv formuliert. Ich würde es anders sagen: Es gibt noch immer Vollidioten und Spacken, die den gefährlichen Schwachkopf völlig zu unrecht anhimmeln.

Gruß Michael

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Hihi...erinnere mich gut:

"Die Rechnung bitte!"

"Jawohl der Herr, 5 Kaffee, 5 Stück Kuchen - hier bitte!"

" *Schluck* - Wäre es möglich, in Raten zu bezahlen??"

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 22. Januar 2017 um 17:36:17 Uhr:


Eine Höchstgeschwindigkeit von 50 bedeutet:
Es sind höchstens (!) 50 erlaubt - wenn alles IDEAL ist also Straße Sicht Auto usw.
50,0 ist aber schon fast zu schnell - deswegen 49!

ich möchte sehen wenn einer von uns Usern hier noch NIE die Geschwindigkeit überschritten hat...

HALT ich vergas die Ganzen Perfektionisten(*) - die hier sind...

*zum mindestens, wenn man sie reden hört!

Also, ich fahr mit der Harley in der Stadt nie schneller als 50. Aber ich hab ja auch einen Meilen-Tacho.... 😁

50 mi/h ist hier einer guter Schnitt in der Stadt. 😁

Ernstgemeinte Frage:

ist eine Geschwindigkeitsübertretung mit einem Fahrrad straffrei? Laut StVO sind dort explizit nur KRAFTfahrzeuge aufgeführt.

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit

Zitat:

@PuntoFlame schrieb am 22. Januar 2017 um 12:42:16 Uhr:


2. Woher kommt die 49?

😕

Habe ich mich auch die ganze Zeit gefragt!

Vielleicht ist 42 gemeint.

Ja , 42 , das muss es ja eigentlich sein.

Hätte auch genug Reserven bei zu hohem Luftdruck oder so...

Zitat:

@fate_md schrieb am 22. Januar 2017 um 18:23:09 Uhr:


Ernstgemeinte Frage:

ist eine Geschwindigkeitsübertretung mit einem Fahrrad straffrei? Laut StVO sind dort explizit nur KRAFTfahrzeuge aufgeführt.

Die dürfen auch nicht schneller als erlaubt. Steht aber woanders. Wenn Du es genau wissen willst, frag Google oder den Moppedsammler.

Nur in Ausnahmefällen, wie z.B. verkehrsberuhigter Bereich.
Schritttempo kann man von einem Radfahrer noch erwarten.

Aber wie, meinst Du, soll sich ein Radfahrer ohne Tacho an z.B. Tempo 30 halten???

Hier im Harz werden die Rennradler regelmäßig am Torfhausberg (60 Beschränkung) geblitzt.
Natürlich folgenlos!

Mich auf dem Möp hat auch schon so einer an der Stelle überholt.

Schaut doch einfach Max Wrist wenn ihr was sehen wollt https://www.youtube.com/channel/UCxdv9-Fx8ryu08s2bO-K_rA

Ein Troll macht Werbung für ein ödes, nicht besonders gut gemachtes Video. Wow, der Tag fängt ja gut an!

Was für eine gähnend-langweilige Schei... - leider geben die NUB keine Sanktionsmöglichkeiten für Deppenabfall her.

Zitat:

@der_kasper schrieb am 22. Januar 2017 um 16:38:07 Uhr:


Ich hab nen Behördentacho, der eilt nicht vor. Allerdings wird man hier erschlagen wenn bei erlaubten 50 tatsächlich 50 fährt. Immer plus 10% passt........meistens. 🙂

genau so ist es mir oft ergangen, wenn ich mit "nur" 50 vor einem Polizeiauto herfuhr. Die überholen dann kurz um dann mal zu überprüfen, warum man nur 50 fährt. Wohl gemerkt: in der Stadt! Da ist man verdächtig, wenn man sich genau an die Regeln hält. Deshalb fahren hier wohl alle Blechkistenbeweger ca. 70!
Autofahrer reagieren immer aggressiver, wenn man als Erster vor einer Ampel dann bei grün eine gute Beschleunigung hinlegt und diese dadurch nicht einfach überholen lässt, obwohl ein kleines Stück weiter die Ampel noch lange rot hat. Da wird dann auch die 70 km/h überschritten und die Scheibenwaschanlage betätigt.

Zitat:

@twindance schrieb am 14. April 2017 um 08:48:39 Uhr:


Was für eine gähnend-langweilige Schei... - leider geben die NUB keine Sanktionsmöglichkeiten für Deppenabfall her.

Das wäre für MT geschäftsschädigend.

Zitat:

@fate_md schrieb am 22. Januar 2017 um 18:23:09 Uhr:


Ernstgemeinte Frage:

ist eine Geschwindigkeitsübertretung mit einem Fahrrad straffrei? Laut StVO sind dort explizit nur KRAFTfahrzeuge aufgeführt.

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit

Das ist leider falsch. Die Aussage stimmt nur für § 3, Absätze 2,3 und 4.
Die StVO ist aber etwas umfangreicher.

Fahrräder sind Fahrzeuge, aber keine Kraftfahrzeuge. Pedelecs (E-Motorunterstützung bis 25 km/h) sind den Fahrrädern gleich gestellt. (§ 1 Abs. 3 StVG)

Für Fahrräder gilt § 3 Abs 1 und Abs. 2a StVO. Die Absätze 2, 3 und 4 gelten nicht.

Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Vorschriftzeichen gem. § 41 StVO gelten für alle "Verkehrsteilnehmer", also auch Radfahrer.

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