Turborider
Hey Leuts,
Was ist eigentlich mit diesem "Turborider" hat jemand wieder was von dem gehört?
Wie hieß eigentlich sein YT_channel?
Ich bin neu hier und kenn mich noch net so gut aus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@ka-ruffi schrieb am 20. März 2018 um 20:49:15 Uhr:
Auch wenn man nicht sicher weiß, was aus ihm geworden ist, die Legende lebt.
Viel zu positiv formuliert. Ich würde es anders sagen: Es gibt noch immer Vollidioten und Spacken, die den gefährlichen Schwachkopf völlig zu unrecht anhimmeln.
Gruß Michael
156 Antworten
Wobei für Radfahrer zumindest angenommen wird, sie könnten nicht schneller als 50 fahren.
In 30er Begrenzungen kann ZU schnelles Fahren aber durchaus geahndet werden.
Ich frage mich da aber, wie man einem Radfahrer OHNE Tacho nachweisen will, daß ihm bewusst war, daß er zu schnell war.
In meinen Augen bigott!
Im motorisierten Verkehr verlangt man zur Bestrafung, daß die Messeinrichtung strengstens geeicht ist, daß geschultes Personal den Verstoß feststellt.
Aber bei Radfahrern gilt wiederum nicht, daß es ihnen gar nicht klar ist, wie schnell sie wirklich fahren.
Im Alltag wird es aber geduldet.
Am Torfhausberg, wo 60 erlaubt sind, kommen Radfahrer ganz leicht auf wesentlich höhere Geschwindigkeiten.
Und sie werden regelmäßig geblitzt.
Soweit ich aber weiß, verzichtet man aber grundsätzlich die Verfolgung dieser Fahrer.
Und das OBWOHL die gleichen Gefahren drohen wie beim übrigen Verkehr.
Wahrscheinlich haben Motorräder wirkungsvollere Bremsen als diese Radler, müssen sich aber an die Begrenzung halten!
Um es nochmal deutlich zu machen:
Verkehrszeichen in Form von Vorschriftzeichen nach § 41 StVO gelten für alle Verkehrsteilnehmer.
Auch Radfahrer. Das war die Frage.
Wer nachher identifizier- und belangbar ist und wo eine Behörde handelt oder nicht, ist eine andere Frage.
Auf die will ich nicht antworten.
Das war jetzt zwar ziemlich spät, aber trotzdem hilfreich, danke dafür!
Über 70 Klamotten auf quasi Bundesstraßen zu fahren, reizt mich jetzt wenig, aber gerade der Fall 30er Begrenzung ist auch in meinen Anwendungsfällen gar nicht so abwegig. Auch wenn ich mit dem schnelleren Rad eher Strecken suche, wo tendenziell wohl kein Blitzer zu finden sein wird 😁
Ich habs gesehen, dass die Frage schon älter war, aber da softtail mich erwähnt hatte, fühlte ich mich i'wie angesprochen. Ich interessiere mich sonst nicht für diesen thread, da wird soviel Müll geschrieben, dass eine vernünftige Frage darin leider untergeht.
Als Radfahrer hast Du jedoch selbst bei einem Verstoß kaum mit Konsequenzen zu rechnen.
In verkehrsberuhigten Zonen "Spielstraßen", wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung für alle leicht möglich. Auch für Jogger.
Tschuldigung! Tut mir leid. Ich hab eher an eine PN gedacht, falls es ihn wirklich mal interessiert hätte.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 14. April 2017 um 14:33:04 Uhr:
Als Radfahrer hast Du jedoch selbst bei einem Verstoß kaum mit Konsequenzen zu rechnen.
Ich wollte auch nicht behaupten, daß Begrenzungen für Radfahrer nicht gälten.
Nur
meistbetrifft es sie nicht.
Konsequenzen kann es aber durchaus geben, spätestens, wenn Schäden verursacht werden.
Denn jeder Verkehrsteilnehmer muss sein Tempo so wählen, daß er sein Fahrzeug unter Kontrolle hat.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 14. April 2017 um 14:43:23 Uhr:
In verkehrsberuhigten Zonen "Spielstraßen", wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung für alle leicht möglich. Auch für Jogger.
Also dürfen nicht einmal Kinder in der Spielstraße (schnell) laufen? 🙂
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 14. April 2017 um 16:39:12 Uhr:
Tschuldigung! Tut mir leid. Ich hab eher an eine PN gedacht, falls es ihn wirklich mal interessiert hätte.
Ist doch eine gute Idee gewesen.
Ich habe mich mal wieder etwas mit der StVO auseinandergesetzt, so rostet meine Sachkenntnis auf diesen Gebieten nicht und der eine oder andere hat wieder was gelernt.
Perfekt.
Ich befasse mich gerade intensiv mit dem legalen Fahren abseits asphaltierter Straßen und Wege in BaWü. Das ist richtig knifflig.
Derzeit suche ich nach dem grün gerandeten Schild, das an Waldwegen steht (Bild) und finde es im amtlichen Verzeichnis der StVO nicht. Auch in keinem anderen.
Ist aber auch logisch, weil sich der Text darunter auf ein Landesgesetz bezieht und die StVO eine Verordnung zu einem Bundesgesetz (StVG) ist.
Musst mal im Landeswaldgesetz weiter lesen und nach dem Preis für die Owi suchen. Vielleicht haben sie das ja vergessen reinzuschreiben.
Das Schild steht bei uns ein paar Mal rum - hab ich schon als Jugendlicher mit dem Mofa ignoriert.... Aber ich meine, daß es vorwiegend in "privaten" Wäldern rumsteht. Vielleicht hat das was damit zu tun?
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 15. April 2017 um 09:27:28 Uhr:
....... - hab ich schon als Jugendlicher mit dem Mofa ignoriert....
Du Outlaw, du. 😁
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 14. April 2017 um 22:42:23 Uhr:
Musst mal im Landeswaldgesetz weiter lesen und nach dem Preis für die Owi suchen. Vielleicht haben sie das ja vergessen reinzuschreiben.
Das weiß ich.
Eine "Preisliste" in Form eines Bußgeldkataloges gibt es nur für die StVO/StVZO - Verstöße. Die Bußgeldbestimmungen findet man immer unter den Schlußbestimmungen zu den jeweiligen Gesetzen, in diesem Fall in § 83 Abs.4 LWaldG BaWü, da heißt es:
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2 500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro, geahndet werden.
Das geht vom Verlassen der Wege bis zum Zündeln im Sommer.
Die Verkehrszeichen der StVO (§ 40 ff) sind nummeriert: Z 250 allgemeines Durchfahrtverbot, Z. 251 Verbote für bestimmte Fahrzeugarten (meist Motorrad/PKW/LKW) lof frei... usw.
Ich habe nach einer Nummer für dieses "Waldverbot" gesucht. Das Zeichen ist in den Listen nicht aufgeführt.
Hintergrund war ein Schreiben an das Ministerium für Verkehr B/W, indem ich um Klärung bitte, woran man im Schilderwirrwarr als Normalbürger ohne vewaltungsfachjuristische Ausbildung erkennen kann, wo nun ein landwirtschaftlicher Erschließungsweg vorliegt und wo ein Verbindungsweg. Letzteren darf ich fahren, wenn er nicht durch Schilder (meist Z 251) gesperrt ist. Da gibt es auf der Alb Einige, sie sind auf den Straßenkarten nicht verzeichnet..
Ich bin dabei, mir ein Netz legal befahrbarer, nicht befestigter Nebenwege aufzubauen, auf denen das Enduro fahren eben mehr Laune macht, als auf dem Asphalt. Zudem ist man da auch an den schönsten Sonnentagen, wo die Straßen verstopft sind, mehr oder weniger alleine unterwegs.
Einige habe ich schon entdeckt (Bilder)
Das Problem:
Nicht überall stehen Schilder. Das wiederum heißt noch lange nicht, dass man da, wo kein Schild steht, auch fahren darf. Ich habe darüber am Mittwoch schon eine Debatte mit einem Forstbeamten geführt, als der anfangs asphaltierte, durch kein VZ gesperrte, Verbindungsweg plötzlich geschottert in den Wald führte, wo er sich mir erbost in den Weg stellte.
"Im Wald darf man überhaupt nicht fahren", so sein Argument. Ich kenne zahlreiche "offizielle" Verbindungswege, die durch dichten Wald führen.
Das ist zum Mäusemelken. Ich möchte Rechtssicherheit und keinen Ärger mit den Wald-Öhis.
In dem Fall kam ich ungeschoren aus der Nummer raus. Vermutlich steht da nächste Woche auch ein Sperrschild.
Es gibt ja den Grundsatz, dass Verwaltungsakte den Empfänger auch erreichen müssen. Insofern ist alles grundsätzlich erlaubt, solange es nicht verboten ist. Bedauerlich ist es immer dann, wenn ein Verbot als "Allgemeinverfügung" in den 80er Jahren mal in einem Gesetz-und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde ... der normale Mensch sich solche Feinheiten jedoch nicht merkt. Dennoch gilt ja bei verschneiten, verschmutzten, zugewachsenen Verkehrsschildern auch, dass diese nicht gelten - es sei denn der Betroffene hätte deren Bedeutung wissen müssen - oder aufgrund der Form des Schildes, erkennen können. Ein Stoppschild gilt auch zugeschneit, weil es aufgrund der achteckigen Form identifizierbar ist.
Ich finde das Thema so interessant, dass ich im Brandenburger Umland mal darauf achten werde, wie Verbote hier den Bürgern bekannt gegeben werden. In Berlin stehen Schilder - überall.
In D ist es eher umgekehrt, das alles erst einmal verboten ist, wenn es nicht irgendwie erlaubt wird. Zumindest gefühlt. Deutschland, dein Schilderwald/wahn.