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Tuningscheinwerfer für n typ 89

Audi 80 B3/89

gibt es tuningscheinwerfer für n typ 89?
hab in der suche nix gescheites gefunden
wenn ja wo und was kosten die ungefair bzw. gibts da alternativen?
also ob die auch von anderen autos passen oder so
lese hier oft das sich die leute ihre wagen auf b4 front umbauen aber des wird mir zu teuer für son paar scheinwerfer
zumal ich meine front schöner finde als die vom b4

18 Antworten

jep einmal für den 80er & im anhang nebendran auch fürn 90er/qp 😎
http://www.audi-80-scene.de/wbb/index.php?...

allerdings beides eigenbau:
http://www.audi-80-scene.de/wbb/index.php?page=Thread&threadID=286

gibts da gesetzliche vorschriften in welcher farbe man die lackiert?
also darf man die z.b. blau lackieren?

Also grundsätzlich ist es in Deutschland verboten Scheinwerfer selber zu lackieren da dann die allg. Betriebserlaubniss erlischt. Und alle Scheinwerfer auf denen das Prüfsiegel E mit drauf ist sind glaub ich erlaubt aber wenn ich mich recht entsinne gabs da auch einstufungen. Ist leider schon zu lange her das ich meinen damaligen Golf 2 auf Klarglas umgerüstet habe

Mann, stellt euch doch nicht so an *grins* Wer unbedingt diese hässlichen Angel Eyes oder die Dayline Scheinis im B3 haben will, soll die doch einfach reinbauen. Das einzige was gemacht werden muss: Der Kühlergrill muss verlängert werden, da die B4 Scheinis etwas kürzer sind und man sonst 2 unschöne Spalte drin hat...

Ich hatte auch schon die DE´s in meinem 90er ohne auf B4 Front umzubauen. Allerdings hatte ich die Schnauze voll, mir ständig nen neuen Grill zu bauen, da meine Konstruktionen immer in sich zusammengefallen sind *lol*

Man kann natürlich auch 2 originale Grills nehmen und die dann so bearbeiten, dass man einen längeren hat. Allerdings muss man auf die Schräge achten, da die B4 Scheinis etwas schräger sind als die vo Typ 89.

Grüße aus Djerba

Tobi

Zitat:

Original geschrieben von Kendrantu


Also grundsätzlich ist es in Deutschland verboten Scheinwerfer selber zu lackieren da dann die allg. Betriebserlaubniss erlischt.

sind ja weniger die scheinwerfer,eher die rahmen drumherum,die auch keinen einfluss auf die leuchtkraft haben !

gibt aber auch einige die die unterste & oberste waagerechte fläche des reflektor lackieren,dann sind sie richtig schwarz aber obs gut fürs licht is,glaub ich nicht wirklich ?!

astrein is natürlich alles net,deswegen würd ich auch keine andere farbe ausser schwarz für die rahmen nehmen 😉

Okay dann hatte ich das falsch verstanden...Also den Ramen kannst natürlich in der Farbe lackieren die du lustig findest...und wenns rosa-pink-kariert ist. Nur am Gals direkt darfst du nichts lackieren und Reflecktoren an den SCheinwerfern schon mal garnicht!

Zitat:

Original geschrieben von Kendrantu


Okay dann hatte ich das falsch verstanden...Also den Ramen kannst natürlich in der Farbe lackieren die du lustig findest...und wenns rosa-pink-kariert ist. Nur am Gals direkt darfst du nichts lackieren und Reflecktoren an den SCheinwerfern schon mal garnicht!

Oder auch nicht.

Ein Scheinwerfer ist in seiner GESAMTHEIT Bauartgeprüft, jegliche Änderungen ganz gleich welcher art führen daher zum erlöschen der BE des Fahrzeugs.

Na gut aber ich bezweifle das irgendeiner was sagen würde wenn du den Ramen schwarz lackierst und ansonsten nichts veränderst...

Oh, da würden mir schon ein paar Leute einfallen. Zum Beispiel ein Gutachter nach einem Unfall.

Ja aber die umlackierung des Ramen eines Scheinwerfers beeinträchtigt ja in keinster weise seine Funktion...du kannst ja auch nach belieben die Farbe deines Autos ändern ohne das die Betriebserlaubniss erlischt...

Zitat:

Original geschrieben von Kendrantu


Ja aber die umlackierung des Ramen eines Scheinwerfers beeinträchtigt ja in keinster weise seine Funktion...du kannst ja auch nach belieben die Farbe deines Autos ändern ohne das die Betriebserlaubniss erlischt...

Wo hast du diese Info denn her? Quelle?

Naja icgh hab zumindest noch nicht gehört das irgendein Tuner ne TÜV Abnahme brauchte weil er nen Flipflop Lack drauf geschmiert hat auf seine Schüssel

Du kannst dien Auto lackieren wie du willst. Aber du kannst keine Veränderungen an einem bauartgeprüften Teil vornehmen ohne ein neues Lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen. Das ist einfach Fakt. 

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