Tuningkit eintragen lassen?

BMW 3er G20

Moin Freunde,
ich habe mir dieses Tuningkit gekauft und wollte fragen ob ich die Eintragen muss und wieviel das etwa kostet. Da steht da ist kein teilegutachten sondern nur ein Materialgutachten dabei

https://www.ebay.de/i/324322084806?...

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Dieses "original" e92bacha-Thema wurde ihnen präsentiert vom heutigen Donnerstag! 😁

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Ehrlich? Ist die Frage ernst gemeint?

Hier das entsprechende sehr einfach zu findende Zitat aus dem Angebotstext:

"Zulassung: Nur mit Materialgutachten. Achtung, kein Teilegutachten! Gemäß § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO sind eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Technischen Dienst (z.b. TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) und anschließend die Ausstellung einer Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) durch das zuständige Straßenverkehrsamt erforderlich (Einzelabnahme). Bei Nichtbeachtung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug!'

Also: einfach dranmachen ist nicht. Unbedingt bei TÜV und Konsorten begutachten lassen. Da nach Paragraph 21 StVZO und 19.2 begutachtet wird, kommen nochmal Kosten und Tage bis Wochen der (de facto) Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs auf einen zu. Die Entscheidung des TÜVs wird nämlich nochmal durch eine Landesbehörde geprüft und abgesegnet. Dauert meistens mindestens 1 Woche. Da dann die erneut erteilte Betriebserlaubnis per Post verschickt wird, kann es sogar noch länger dauern. Mit dem erhaltenen Dokument muss man dann wieder zur Zulassungsstelle.
Erst wenn das alles abgeschlossen ist, darf man das Auto wieder benutzen.

Zitat:

@hub-o schrieb am 29. Oktober 2020 um 03:24:50 Uhr:


Ehrlich? Ist die Frage ernst gemeint?

Hier das entsprechende sehr einfach zu findende Zitat aus dem Angebotstext:

"Zulassung: Nur mit Materialgutachten. Achtung, kein Teilegutachten! Gemäß § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO sind eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Technischen Dienst (z.b. TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) und anschließend die Ausstellung einer Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) durch das zuständige Straßenverkehrsamt erforderlich (Einzelabnahme). Bei Nichtbeachtung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug!'

Also: einfach dranmachen ist nicht. Unbedingt bei TÜV und Konsorten begutachten lassen. Da nach Paragraph 21 StVZO und 19.2 begutachtet wird, kommen nochmal Kosten und Tage bis Wochen der (de facto) Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs auf einen zu. Die Entscheidung des TÜVs wird nämlich nochmal durch eine Landesbehörde geprüft und abgesegnet. Dauert meistens mindestens 1 Woche. Da dann die erneut erteilte Betriebserlaubnis per Post verschickt wird, kann es sogar noch länger dauern. Mit dem erhaltenen Dokument muss man dann wieder zur Zulassungsstelle.
Erst wenn das alles abgeschlossen ist, darf man das Auto wieder benutzen.

Was ein Scheiss!! Dann kann ich das ja wieder zurücksenden

Dieses "original" e92bacha-Thema wurde ihnen präsentiert vom heutigen Donnerstag! 😁

ey bacha, ohne dich hätte ich nur halb soviel spaß hier. bleib wie du bist und vor allem immer schön neugierig 🙂

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Naja bei dem Angebotenen Preis würde ich die Finger weg lassen und lieber bei BMW die Orginal teile kaufen passt 100% und kein Ärger

Zitat:

@bmwforall80 schrieb am 29. Oktober 2020 um 10:24:18 Uhr:


Naja bei dem Angebotenen Preis würde ich die Finger weg lassen und lieber bei BMW die Orginal teile kaufen passt 100% und kein Ärger

Allerdings bekommst du dann für 300€ einen Seitenschweller , oder den Heckdiffuser ohne Blende 🙂

Zitat:

@comforter schrieb am 29. Oktober 2020 um 10:42:28 Uhr:



Zitat:

@bmwforall80 schrieb am 29. Oktober 2020 um 10:24:18 Uhr:


Naja bei dem Angebotenen Preis würde ich die Finger weg lassen und lieber bei BMW die Orginal teile kaufen passt 100% und kein Ärger

Allerdings bekommst du dann für 300€ einen Seitenschweller , oder den Heckdiffuser ohne Blende 🙂

Wenn man Dacia Preise möchte, muss man bei Dacia suchen. 😛

Zitat:

@e92bacha schrieb am 29. Oktober 2020 um 06:51:58 Uhr:



Zitat:

@hub-o schrieb am 29. Oktober 2020 um 03:24:50 Uhr:


Ehrlich? Ist die Frage ernst gemeint?

Hier das entsprechende sehr einfach zu findende Zitat aus dem Angebotstext:

"Zulassung: Nur mit Materialgutachten. Achtung, kein Teilegutachten! Gemäß § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO sind eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Technischen Dienst (z.b. TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) und anschließend die Ausstellung einer Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) durch das zuständige Straßenverkehrsamt erforderlich (Einzelabnahme). Bei Nichtbeachtung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug!'

Also: einfach dranmachen ist nicht. Unbedingt bei TÜV und Konsorten begutachten lassen. Da nach Paragraph 21 StVZO und 19.2 begutachtet wird, kommen nochmal Kosten und Tage bis Wochen der (de facto) Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs auf einen zu. Die Entscheidung des TÜVs wird nämlich nochmal durch eine Landesbehörde geprüft und abgesegnet. Dauert meistens mindestens 1 Woche. Da dann die erneut erteilte Betriebserlaubnis per Post verschickt wird, kann es sogar noch länger dauern. Mit dem erhaltenen Dokument muss man dann wieder zur Zulassungsstelle.
Erst wenn das alles abgeschlossen ist, darf man das Auto wieder benutzen.

Was ein Scheiss!! Dann kann ich das ja wieder zurücksenden

Also wieder einmal - wer lesen kann...

Jukka

Zitat:

@stefan461 schrieb am 29. Oktober 2020 um 10:44:07 Uhr:



Zitat:

@comforter schrieb am 29. Oktober 2020 um 10:42:28 Uhr:


Allerdings bekommst du dann für 300€ einen Seitenschweller , oder den Heckdiffuser ohne Blende 🙂

Wenn man Dacia Preise möchte, muss man bei Dacia suchen. 😛

Als ich die Teile zur Tuningwerkstatt gebracht hat hat er mir gesagt wie billig der Scheiss ist und ich soll das zurückschicken soll. Am Ende hab ich bei ihn eine Spurverbreiterungen gekauft mit Distanzscheiben

Und? Distanzscheiben schon eingetragen?

Zitat:

@hub-o schrieb am 30. Oktober 2020 um 06:31:22 Uhr:


Und? Distanzscheiben schon eingetragen?

Je nachdem welche man kauft sind die bis 11mm mit ABE.

Und müssen trotzdem in den Fahrzeugschein steht meisten auch in der ABE. Einzige die Abnahme spart man sich

Ne ABE ist ne allg. Betriebserlaubnis und wie der Name schon sagt allg. gültig. da muß nichts eingetragen werden. Aufgrund von was soll ein MA der Zulassungsstelle die ZB 1 ändern? Da braucht es schon einen schrieb eines Sachverständigen.

Zitat:

@hub-o schrieb am 29. Oktober 2020 um 03:24:50 Uhr:


Ehrlich? Ist die Frage ernst gemeint?

Hier das entsprechende sehr einfach zu findende Zitat aus dem Angebotstext:

"Zulassung: Nur mit Materialgutachten. Achtung, kein Teilegutachten! Gemäß § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO sind eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Technischen Dienst (z.b. TÜV, DEKRA, GTÜ etc.) und anschließend die Ausstellung einer Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) durch das zuständige Straßenverkehrsamt erforderlich (Einzelabnahme). Bei Nichtbeachtung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug!'

Also: einfach dranmachen ist nicht. Unbedingt bei TÜV und Konsorten begutachten lassen. Da nach Paragraph 21 StVZO und 19.2 begutachtet wird, kommen nochmal Kosten und Tage bis Wochen der (de facto) Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs auf einen zu. Die Entscheidung des TÜVs wird nämlich nochmal durch eine Landesbehörde geprüft und abgesegnet. Dauert meistens mindestens 1 Woche. Da dann die erneut erteilte Betriebserlaubnis per Post verschickt wird, kann es sogar noch länger dauern. Mit dem erhaltenen Dokument muss man dann wieder zur Zulassungsstelle.
Erst wenn das alles abgeschlossen ist, darf man das Auto wieder benutzen.

Auch das ist zum Teil falsch. Die Bündelungsbehörde gibt es nur in Hessen. Ob eine Eintragung sofort oder erst bei nächster Gelegenheit in die ZB1 eingetragen werden muß steht dann im Dokument vom Sachverständigen. Fahren darf man mit dem Fzg. auf jeden Fall gleich, da es ja abgenommen ist. Hessen könnte da jetzt ne Ausnahme sein, weiß ich nicht.

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