TÜV Verweigerung für Federn

Audi 80 B3/89

Hallo,

ich hab mir vor zwei Jahren einen 89'er Coupe (frisch mit TÜV und AU) besorgt. nachdem nun der TÜV fällig ist und ich meinen Liebling zu diesem bzw. zur DEKRA gebracht habe, bemängelt der Prüfer, daß die Nummern der Federn nicht ablesbar sind und er deshalb nicht nachprüfen kann, ob diese für mein Auto zugelassen seien und verweigert mir deshalb die Plakette.
Die Außenhaut der Federn ist wirklich etwas korrodiert und der Vorbesitzer hatte sie nicht eintragen lassen (seltsammer Weise aber totzdem TÜV bekommen?!?). Allerdings konnte er mir noch den Hersteller nennen, so daß ich ein entsprechendes Teilegutachten mit zur DEKRA mitgebracht habe. Hat aber alles nichts genützt.

Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, mit den Federn doch noch TÜV zu erhalten? habe keine Lust, mir extra neue zu besorgen.

Mfg

Andy

20 Antworten

wer hat schonmal 1000€ für ne amtliche stilllegung bezahlt !

hab das vor knapp 8jahren mal probiert & bin allerdings auf 3punkte & 150 DM gekommen !
hmm,lag vielleicht daran dass es nur ein kleines auto war 😁

naja,war damals viel geld & isses heut auch noch,abr ne mille find ich jetzt schon 😕
muss direkt mal googlen !

Ist zwar ein anderer Teil des Autos,aber das selbe Thema.
Zu lauter Auspuff.
Der Polizist sagt das geht so nicht.
Es kommt zur begutachtung.
Gutachter sagt. Alles ok.
Wer muss die Untersuchung etc bezahlen?

Zitat:

Original geschrieben von Quattro210379



Zitat:

Original geschrieben von -[BF]-


Ohne Nummer keine Eintragung ganz einfach... und sollte die Bullerei mal die Nummer bei einer genauen Kontrolle auch nicht sehen können hast du genau das selbe Problem. Dann kannst du dir mit der Eintragung den Arsch abwischen selbst wenn der Papst persönlich das ganze eingetragen hat.
Das ist doch Quark!
Ich darf meine Federn solange fahren bis sie abgebrochen sind und der tüv dies bemängelt, auch wenn schon lange keine Nummer und Farbe mehr darauf ist!
Wenn da ein freundlicher in grün keine nummer mehr findet dann ist mir das scheißegal!
Denn es ist so das die Polizei mir beweisen muß das es nicht die richtigen Federn sind!

Hier gehts doch um was ganz was anderes. Wenn die Sachen schon eingetragen sind, und irgendwann die Nummern nicht mehr lesbar sind, ist das wieder was ganz anderes. Da kenn ich mich aber nicht so aus und halte mich deshalb aus eurer Diskussion raus.

Aber beim Threadersteller gehts doch darum, dass er seine alten Federn, welche schon zusammengerostet sind und die Nummern nicht mehr lesbar sind, vom TÜV nicht eingetragen bekommt. Und das ist ja wohl völlig sonnenklar. Woher soll der TÜV denn auch wissen, dass das auch wirklich die Federn sind, wenn er da nix mehr lesen kann? Der kann doch nicht irgendwas eintragen. Du könntest ihm ja irgendeinen Zettel hinreichen.

Gruß
Johannes

Tja... da hier der Halter in der Nachweispflicht is (und das steht fest!), muss er wohl in den sauren Apfel beißen und entweder schnell ein Serienfahrwerk einbauen, oder in ein neues Fahrwerk/Federn, samt Eintragung investieren.
Nur Schade, dass man mit soner Rechnung nich dem Vorbesitzer auf den Pelz rücken kann... oder kann man?
Alternativ kann man auch "auf gut Glück" nen anderen Tüvver versuchen... Aber die werden wohl alle zusammen das gleiche sagen.

greetz

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Zitat:

Original geschrieben von emil2267


wer hat schonmal 1000€ für ne amtliche stilllegung bezahlt !

du (und noch einige andere hier) verwechselt die stillegung mit dem erlöschen der be!

wenn die dein auto wegen einer erloschenen be einkassieren (und mit abschlepper und gutachter biste schnell bei 1000€ angelangt!) heißt das nicht gleichsam, dass auch die zulassung erlischt...

be und zulassung sind und waren schon immer zwei paar verschiedene schuh....

Zitat:

Original geschrieben von mithras666


Nur Schade, dass man mit soner Rechnung nich dem Vorbesitzer auf den Pelz rücken kann... oder kann man?

kannst du schon...

allerdings wird der sich darauf berufen, dass du die bauteile verbaut hättest.. 😁

Danke erstmal für die Infos.

Ich werd mal sehen, ob da nochwas mit der Reinigung der Federn zu machen ist. Auf jeden Fall gehe ich demnächst zu einem anderen Prüfer (diesmal TÜV), den mir ein Kumpel empfohlen hat.
Irgendwie ist das sowieso alles quatsch.
Angenommenn, ich laß mir irgendwann Federn eintragen und tu die nach einiger Zeit gegen andere austauschen, deren Nummer nicht mehr sichtbar sind, dann hab ich ja auch andere drin. Und was ist dann?

Manchmal glaube ich echt, dass ein deutscher Autofahrer in diesem unseren Lande irgendwie nur noch verarscht wird. Wenn de nicht ein Standard 0815 Neuwagen fährst, biste irgendwie immer im Visier von irgendwelchen ominösen Organisationen. Mehrere Kumpels von mir, die etwas aufgemotzte (aber alles legal zugelassene) Fahrzeuge fahren, haben da auch immer wieder Schwierigkeiten. Naja, hauptsache immer schön Steuern, Sprit und Versicherung zahlen...

Seltsam ist nur, dass die Polizei mein Auto mal (wegen angeblich zu lautem Auspuff) einkassiert hat. Zwei Tage später konnte ich ihn allerdings ohne irgendetwas wieder von der KFZ Verwahrstellen abholen (ohne Beanstandungen oder was zu zahlen). Da waren die Federn natürlich auch schon drauf.

Aber mal ne andere Frage:
Kann der Prüfer denn nicht anhand der Windungszahlen und des Durchmessers feststellen, dass mein Gutachten für die Federn ist?

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