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TÜV verweigert HU-Abnahme wegen Kilometer Diskrepanz

Themenstarteram 28. Dezember 2021 um 13:52

Hallo,

ich weiß nicht weiter.

Im Frühjahr 2020 habe ich ein Auto gekauft, welches noch TÜV bis Oktober 2021 hatte, also

1 1/2 Jahre.

Jetzt im Dezember 2021 bin ich mit dem selben Auto zum TÜV gefahren, um eine neue HU machen zu lassen, und der TÜV hatte die HU-Abnahme verweigert, weil die Kilometer-Laufleistung nicht stimmen würde.

Im Oktober 2019 wurde wohl laut Aussage des TÜV-Prüfers damals eine neue HU bei der DEKRA gemacht mit einem Kilometerstand von weit über 300.000 km, und heute im Dezember 2021 zeigt der Tacho eine Laufleistung von 114.000 km an.

Ich selbst hatte das Auto aber mit 101.000 km auf der Uhr gekauft, und dann im Frühjahr 2020 angemeldet, und fahre seitdem.

Das Auto ist so noch gut in Schuß, und wurde auch von einer Werkstatt vorher angeschaut, und die meinten, dass ich ohne Probleme neuen TÜV bekommen würde.

Und jetzt so etwas.

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272 Antworten

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 28. Dezember 2021 um 23:13:34 Uhr:

Mit welchem Recht verweigert er die Plakette?

Er hat weder das Recht noch die Freiheit der Definition warum der Kilometerstand vom letzten TÜV abweicht.

Damit ist er Zeuge von nichts gewordenn,außer das er einen abweichenden Tachostand sieht.

Er kann weder wissen noch beurteilen warum das so ist,ich glaube auch nicht das ihm dadurch das Recht zustehen könnte die Plakette zu verweigern.

Auch ist es wohl kaum rechtens das man als Fahrzeugbesitzer dem TÜV gegenüber nachweisen muss warum das so ist.

Ob zurück gedreht oder Kombi getauscht geht den TÜV wohl kaum etwas an,auch wenn es einigen sicher eine Tachomanipulation offenbart.

Somit würde es vollkommen ausreichen den abweichenden Tachostand auf dem Bericht zu vermerken mit dem Hinweis das er nach unten abweicht.

Und dem netten Hinweis an den Kunden mal die Historie des Fahrzeugs zu checken.

Das Recht gibt den Prüforganisationen der Staat und der legt auch die Rahmenbedingungen fest.

Das der KM Stand ebenso wie einige andere Daten inzwischen zentral gespeichert werden ist ja bekannt. Das eine Überprüfung des KM Standes überprüft wird ebenfalls.

Wenn die Verweigerung der Plakette von 3 Organisationen bestätigt wurde scheint es jetzt eben neue Richtlinien vom Staat zu geben.

Wie schon geschrieben durchaus Richtig in meinen Augen, es sollte aber klare Regelungen dazu geben.

Es macht den Betrügern das Leben schwerer, wird den Betrug aber leider nicht ganz verhindern können.

Zum Glück darf sich jeder seine eigenen Gedanken machen.

Bei einem Tachotausch darf (oder muss sogar?) der Tacho auf den wirklichen km angepasst werden. Das macht auch jede seriöse Werkstatt.

Ich verstehe die Reaktion von TUEVling nicht. Er kauft ein Auto mit ungefähr 100.000 km und zahlt entsprechend. Dann stellt sich raus, dass das Auto schon über 300.000 km gelaufen ist und ihn interessiert nur eine neue Plakette zu bekommen?

Den Verkäufer kennt er nicht mehr? Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht - bei einem Auto mit etwa 100.000 km "auf der Uhr"? Es gibt keinen TÜV-Bericht?

Dann würde ich doch direkt eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die bekommt dann die Daten vom TÜV und erfährt von der Zulassungsstelle den / die vorherigen Besitzer und klärt ab, ob der km-Stand plausibel ist oder wer daran gedreht hat. Vom letzten in den Unterlagen eingetragenen Besitzer wird die Polizei auch den Namen eines nicht in die Papiere eingetragenen Zwischenbesitzers ermitteln können, falls es so einen gibt. Schließlich muss bei einem Verkauf die Zulassungsstelle vom alten Halter informiert werden.

Zum vermeintlichen Zahlendreher der in die Diskussion gebracht wurde. Ältere Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur HU. Demnach kann auch der km-Stand von vor 4 und vor 6 Jahren bei den Vorstellungen nachvollzogen werden. Wenn der (ist jetzt ein aus der Luft gegriffenes Beispiel) 250.000 und 200.000 km betrug sind die aktuellen 100.000 km äußerst unplausibel. Auch bei vielen etwas älteren Autos wird der Tachostand zudem bereits an verschiedenen Stellen im System gespeichert und kann vom Hersteller oder autorisierten Fachbetrieben ausgelesen werden.

Wenn der TÜV das weiß und nichts unternimmt, sondern die 100.000 km einfach so akzepiert und in den neuen TÜV-Bericht einträgt macht er sich eventuell der Beihilfe zu einer Straftat schuldig. Schließlich ist der HU-Bericht beim Kauf eine wichtige Unterlage, die direkte Auswirkungen auf den Kaufpreis hat. Von daher braucht der TÜV in so einem Fall überhaupt keine spezielle Erlaubnis die Plakette zu verweigern.

Auch TUEVling darf nicht den Kopf in den Sand stecken und so tun, als wüßte er von der Tachoabweichung nichts. Die Information stammt zudem aus einer seriösen Quelle. Der TÜV hat ihm zudem mehrere Möglichkeiten zur Lösung des Problems genannt.

Auch ich finde es in Ordnung, wenn die Prüforganisation in solchen Fällen vor Erteilung der Plakette zunächst eine plausible Aufklärung verlangt um Tachoschwindlern das Leben zu erschweren und mich damit gleichzeitig vor Betrug zu schützen.

Der TE wird bei einer Km Angabe von 100000 km gegenüber einer echten km Leistung von über 300000 km einen ordentlichen ungerechtfertigten Mehrpreis für das Fahrzeug gezahlt haben. Je nach Fahrzeug ist das in die Tausende gegangen.

Hier habe ich was interessantes gefunden. Der TÜV ist wohl aufgrund der CVN Prüfnummer die seit neuestem überprüft wird auf die Tachomanipulation gestossen.

https://www.stage-x-tuning.de/unsere-dienstleistungen/tachojustierung

Auf Anweisung des Kraftfahrbundesamtes wird bei der regelmäßigen Haupt- und Abgasuntersuchung nun zusätzlich die CVN kontrolliert.

Die CVN ist eine Prüfnummer, sie gibt Auskunft über den Softwarestand des Fahrzeugs. Durch Veränderung der Fahrzeugsoftware verändert sich so die CVN. Stimmt die neue CVN nicht mehr mit der originalen CVN überein, wird die Zuteilung der Plakette wegen Verdacht auf Manipulation verweigert.

?

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, passen wir bei jeder Änderung am Softwarestand des Fahrzeugs die CVN wieder an den „serienmäßigen“ Zustand an.

Dadurch wird die Softwareänderung unsichtbar und der TÜV kein Problem mehr.

Oder der TE möchte einen Weg finden eine HU zu bekommen, um den gepflegten 100tkm Wagen weiter zu veräußern.

 

Beim einer Manipulation um über 200tkm wäre mein Weg, der einer Anzeige wegen Betrugs, nicht wie bekomme ich eine HU trotz manipulierten Tacho.

Und auf welchem km stand soll der Tacho den hochgeschraubt werden, wäre ja auch nur ein Schätzwert, da keiner weiß, wie viele km seit der letzten HU tatsächlich abgespult wurden.

Wenn's schlecht gemacht wurde, findet eine Vertragswerkstatt evtl den richtigen KM stand in einem anderen Steuergerät.

Ich würde aber eine Anzeige aufgeben.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 29. Dezember 2021 um 07:53:55 Uhr:

Hier habe ich was interessantes gefunden. Der TÜV ist wohl aufgrund der CVN Prüfnummer die seit neuestem überprüft wird auf die Tachomanipulation gestossen.

Nein, damit hat es nichts zu tun.

Beim Auslesen der sog. Systemdaten mit dem HU-Adapter wird bei den meisten (moderneren) Fahrzeugen der km-Stand ausgelesen, bei einigen aber auch nicht.

Ansonsten gibt der Sachverständige den km-Stand von Hand ein. Gibt er den km-Stand VOR dem Auslesen ein, so wird dieser beibehaltenn, und auch nach dem Auslesen kann man ihn händisch überschreiben

Es gibt also jede Menge Möglichkeiten, weshalb einfach nur ein Ablesefehler oder Tippfehler vorlag.

Diesen wie auch immer erzeugten km-Stand kann der Prüfer dann bei der nächsten HU im System sehen, egal bei welcher Prüforganisation.

Noch immer hat der TE nicht mitgeteilt, ob es keine anderen Unterlagen, Aufkleber etc. im Motorraum gibt und wie alt das Auto beim Kauf war (also ob es überhaupt sein kann, daß bei einem z.b. 4 Jahre alten Auto schon über 300.000 km drauf sind)

Im übrigen ist der km-Stand in zahlreichen anderen Steuergeräten im Auto gespeichert, wo ihn eine Vertragswerkstatt ggf. auslesen könnte.

Wenn sich herausstellt, daß es wohl ein Tippfehler war, kann man mit einer Bestätigung der Werkstatt die Angelegenheit beim TÜV aus der Welt schaffen.

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 29. Dezember 2021 um 07:29:48 Uhr:

 

Vom letzten in den Unterlagen eingetragenen Besitzer wird die Polizei auch den Namen eines nicht in die Papiere eingetragenen Zwischenbesitzers ermitteln können, falls es so einen gibt. Schließlich muss bei einem Verkauf die Zulassungsstelle vom alten Halter informiert werden.

Nein.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Dezember 2021 um 08:52:47 Uhr:

Oder der TE möchte einen Weg finden eine HU zu bekommen, um den gepflegten 100tkm Wagen weiter zu veräußern.

Vermute ich auch eher. :rolleyes: Ich klingel' mal... das MT-Team soll mal überprüfen, ob TUEVling nicht rein zufällig ein gesperrter Altuser ist (der gerne "links fährt"), der sich schon hunderte Male unter anderen Namen angemeldet hat... dass es ein VW ist, passt da ganz gut...

Kann ich ja garnicht leiden, wenn das Forum inkl. der gutmütigen User dazu genutzt wird, Betrug zu begehen. :( :mad:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 29. Dezember 2021 um 08:52:47 Uhr:

Oder der TE möchte einen Weg finden eine HU zu bekommen, um den gepflegten 100tkm Wagen weiter zu veräußern.

ja das könnte auch ein Grund sein. Jeder Käufer würde sich auf die Angaben im letzten TÜV-Bericht verlassen.

am 29. Dezember 2021 um 10:01

Zitat:

@nogel schrieb am 29. Dezember 2021 um 09:01:10 Uhr:

....

Noch immer hat der TE nicht mitgeteilt, ob es keine anderen Unterlagen, Aufkleber etc. im Motorraum gibt und wie alt das Auto beim Kauf war (also ob es überhaupt sein kann, daß bei einem z.b. 4 Jahre alten Auto schon über 300.000 km drauf sind)

der besagte VW Passat B6 (Typ 3C) wurde von Februar 2005 bis Juli 2010 produziert, ist also mind. 11 jahre alt....

evtl. könnte der TÜV-Prüfer ja wenigstens die früheren HU-Kilometerstände aus seinem System auch mitteilen, oder eine Vertragswerkstatt die Wartungshistorie einsehen ?!

Ich habe bei meinen Audis (13Jahre, 12Jahre und 3Jahre alt) schon seit über 12 Jahren keinerlei Aufkleber etc. im Motorraum, aber auch bei Verlust des Serviceheftes ist alles elektronisch im System der Vertragswerkstätten gespeichert;

wundere mich etwas, dass der TS keinerlei Servicedokumentation für so ein gebrauchtes Auto bekommen haben soll - oder es ist so alt, dass das schon keine Rolle mehr gespielt hat?!

Zitat:

@nogel schrieb am 29. Dezember 2021 um 09:30:22 Uhr:

Nein.

Doch.

https://www.bussgeldkatalog.org/veraeusserungsanzeige/

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html

Ohh. :D

Zitat:

@MrMurphy schrieb am 29. Dezember 2021 um 11:09:33 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 29. Dezember 2021 um 09:30:22 Uhr:

Nein.

Doch.

https://www.bussgeldkatalog.org/veraeusserungsanzeige/

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html

Ohne deine Links überhaupt gelesen zu haben: wenn ich ein Auto abmelde und dann abgemeldet verkaufe, kann das durch 5 weitere Hände gehen, ohne daß eine Zulassungsstelle davon erfährt.

 

Edit: hab doch einen der Links überflogen, und selbst da steht drin:

"...ist eine Veräußerungsanzeige für den PKW auch nicht notwendig, wenn das betroffene Fahrzeug außer Betrieb gesetzt worden ist...."

Zitat:

@remix schrieb am 29. Dezember 2021 um 11:01:57 Uhr:

wundere mich etwas, dass der TS keinerlei Servicedokumentation für so ein gebrauchtes Auto bekommen haben soll - oder es ist so alt, dass das schon keine Rolle mehr gespielt hat?!

warum wundert dich das? Wenn am Tacho gedreht wurde, liefere ich nicht auch noch Beweise für die Manipulation mit.

Wahrscheinlich alle Unterlagen ganz "zufällig" verloren gegangen...

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