TÜV überzogen Strafe trotz TÜV-Bericht?
Hallo, mein Auto stand ca. 1 Jahr da ich kein TÜV hatte bzw. bekommen habe. Ich hatte einen Fehler in der ABS Elektrik. Da der Fehler nicht so leicht zu finden war hat es eben gedauert bis ich den Fehler behoben hatte und ich war jetzt auch nicht auf das Auto angewiesen und hatte auch keinen Druck es schnell zu Reparieren das Auto stand die ganze zeit auf einem Privatparkplatz.
Vor ca. 2 Woche war es dann endlich soweit das ich den Fehler beseitigen konnte und das Auto TÜV bereit war, also bin ich zum TÜV gefahren hab auch alles bezahlt und habe einen Prüfbericht bekommen beanstandeten Mängel. Es war ein Stoßdämpfer defekt.
So nun hatte ich noch 1 Monat Zeit den Defekt zu beheben was ich auch direkt gemacht habe, aber leider hat mich genau in diesem Zeitraum wo ich auf meinen bestellten Stoßdämpfer gewartet habe die Polizei angehalten. Es war soweit alles Ok bis auf den TÜV dafür hab ich jetzt die Strafe bekommen 1 Punk und 60 Euro glaub ich oder 80 Euro bin mir nicht sicher habe auch keinen Zettel von denen bekommen. Die meinten nur das ich Post aus Flensburg bekomme.
Also noch mal zusammen gefasst: TÜV 1 Jahr abgelaufen ---> Ich war dann beim TÜV und habe einen Prüfbericht bekommen mit dem beanstandeten Mangel wegen dem Stoßdämpfer ---> Polizeikontrolle
Jetzt ist die Frage ist das richtig, dass ich trotzdem Strafe zahlen muss? Obwohl ich schon beim TÜV war bezahlt habe usw.?
88 Antworten
Für das Verwaltungsverfahren bei der Zulassungsstelle ist nur entscheidend ob eine HU vorliegt oder nicht.
Liegt zum Zeitpunkt der BU keine vor, ist diese rechtmäßig unabhängig ob eine HU durchgeführt aber nicht bestanden wurde.
Ein zugelassenes Kfz muss laut FZV eine gültige HU haben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. Juli 2021 um 10:18:55 Uhr:
Ein zugelassenes Kfz muss laut FZV eine gültige HU haben.
Steht wo in der FZV? 😉😉😉
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Juli 2021 um 08:54:10 Uhr:
Zitat:
@alecxs schrieb am 18. Juli 2021 um 08:45:36 Uhr:
P.S. Eine nichtbestandene HU ist zulassungstechnisch genauso viel Wert wie gar keine HU.
Was meinst du mit zulassungstechnisch?
Da würde mich auch die genauere Definition interessieren zu dieser Aussage 🙂
das war umgangssprachlich, stellt euch nicht so blöd an
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Nanana, es war nur ne freundliche Nachfrage, du musst hier niemanden anpflaumen…erklärt hast du es nämlich immer noch nicht 😰
Was an der Erklärung von @windelexpress verstehst Du denn nicht?
Der Wortlaut, dass eine gültige HU bei einem zugelassenen Fahrzeug vorliegen muss, steht so nicht in der FZV.
Eine "gültige" HU gibt es als Begriff so nicht, das ist ebenfalls umgangssprachlich also kann es auch nirgends definiert sein. Somit ist eine "ungültige/nicht bestandene" HU eben keine HU, es ist einfach gar nichts. Lediglich eine Plakette kann (un)gültig sein.
FZV § 14 (2) Das Fahrzeug muss vor der Wiederzulassung [...] einer Hauptuntersuchung [...] unterzogen werden.
StVZO § 29 (3) Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig [...] ist.
[Beitrag von MT aufgrund ungeeigneter Wortwahl editiert, GZ]
edit: Sowas nenne ich Vandalismus!
Zitat:
@alecxs schrieb am 18. Juli 2021 um 23:04:30 Uhr:
Somit ist eine "ungültige/nicht bestandene" HU eben keine HU, es ist einfach gar nichts.
Trotzdem ist bei einer nicht bestandenen HU das Fahrzeug zur HU vorgeführt worden.
Die Pflicht zur HU-Vorführung ist damit erfüllt, und es ergibt sich aus dem HU-Ergebnis eine neue Pflicht: Die Mängel unverzüglich zu beheben und das Fahrzeug innerhalb von einem Monat zur Nachkontrolle vorzustellen. Diese Pflichten zu unterscheiden ist wichtig, denn dagegen zu verstoßen sind unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten.
Mehr noch.
Durch die HU mit erheblichen Mängeln, wird die Gültigkeit der HU Plakette um einen Monat verlängert.
Zitat:
@alecxs schrieb am 18. Juli 2021 um 23:4:30 Uhr:
Eine "gültige" HU gibt es als Begriff so nicht, das ist ebenfalls umgangssprachlich also kann es auch nirgends definiert sein. Somit ist eine "ungültige/nicht bestandene" HU eben keine HU, es ist einfach gar nichts. Lediglich eine Plakette kann (un)gültig sein.
Die Aussage, dass eine nicht bestandene HU deshalb "nichts" sei, ist demnach nicht korrekt.
Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind.
Quelle: Par. 29 (7) StVZO
Lies einfach noch mal die ersten zwei Beiträge von @hk_do
Die Plakette wird um 1 Monat verlängert, nicht um 1 Jahr. Keine der beiden Owi kann somit aus der Welt geschafft werden. Der Prüfbericht ist absolut nichts wert. Weder "zulassungstechnisch" (für die Zulassung von Fahrzeugen) noch für den konkreten Fall um den es hier geht. Alles andere hast Du aus dem Kontext gerissen.
Was habe ich denn aus dem Kontext gezogen?
Das mit der Owi ist doch Schnee von gestern.
Ich habe dein PS zitiert. Nix gezogen.
Eher reißt du hier was aus dem Kontext.
Was bitte hat diese Owi mit dem Zulassungsverfahren zu tun? 😮
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Juli 2021 um 06:03:50 Uhr:
Die Aussage, dass eine nicht bestandene HU deshalb "nichts" sei, ist demnach nicht korrekt.
Die Aussage hatte einen Kontext und ist in diesem auch korrekt. Wenn Du meine Aussage nicht verstehen willst dann stellst Du Dich absichtlich blöd an.