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Führerscheinantrag abgelehnt trotz bestandenem Sehtest

Themenstarteram 13. August 2015 um 18:56

Hallo zusammen,

fahre mittlerweile seit 13 Jahren PKW und habe mich nun entschieden die Klasse A zu machen. Also fix zum Optiker und nen Sehtest gemacht, alle nötigen Unterlagen bei der Fahrschule abgeben.

Heute nun die Ernüchterung: Antrag abgelehnt. Begründet wird dies, weil ja der bestehende Klasse B Führerschein eine Brillentragepflicht enthält.

Das StVA kann sich nicht vorstellen, warum ich auf einmal ohne Brille fahren könne. Entweder Sehtest mit Brille machen und einreichen oder vom Augenarzt bestätigen lassen.

Aber schon mal versucht nen Termin beim Augenarzt zu bekommen? Das kann ja dauern.

Gibt es da noch irgendwelche anderen Möglichkeiten? Finde das alles reichlich lächerlich.

MFG

Schakeline

Beste Antwort im Thema
am 13. August 2015 um 20:21

Zitat:

@Schakeline schrieb am 13. August 2015 um 22:14:27 Uhr:

 

Gefordert wird ja jetzt kein Gutachten vom Augenarzt sondern lediglich ein weiterer "Sehtest". Das ist ja das was mich daran ärgert. Der wird ja auch nix anderes feststellen als der Optiker vorgestern. Aber weil dann da Dr. soundso draufsteht ists dann auf einmal richtig.

Das ist doch in Ordnung.

Die Behörde fordert aufgrund berechtigter Zweifel das Gutachten eines Sachverständigen an.

Der Optiker erfüllt das nicht, ein ausgebildeter Arzt tut das ... alles fein, also nichts abgelehnt, sondern lediglich entsprechende Auflagen gemacht (die ich nachvollziehbar, also begründbar finde).

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Warum machst du den Sehtest nicht einfach mit Brille? Wenn du lt. Führerschein Brille tragen musst, solltest du doch eine besitzen.

Ja, das wäre die einfachste und schnellste Lösung in diesem Fall.

Themenstarteram 13. August 2015 um 19:15

Richtig, aber die Notwendigkeit die Brille zu tragen ist nicht gegeben. Beweist ja unter anderem der Sehtest.

Ich verstehe nur nicht, wieso das StVA einfach den Sehtest anzweifeln kann.

/ironieon Den Augenarzt aus dem Bekanntenkreis kann ich ja auch bitten mir ein positiven Sehtest auszustellen ^^ /ironieoff

Themenstarteram 13. August 2015 um 19:18

Zitat:

@Drahkke schrieb am 13. August 2015 um 21:14:09 Uhr:

Ja, das wäre die einfachste und schnellste Lösung in diesem Fall.

Was aber zur Folge hätte beim Fahren "weiterhin" eine Brille tragen zu müssen, wo die Notwendigkeit nicht gegeben ist.

Zitat:

@Schakeline schrieb am 13. August 2015 um 21:18:57 Uhr:

Was aber zur Folge hätte beim Fahren "weiterhin" eine Brille tragen zu müssen, wo die Notwendigkeit nicht gegeben ist.

Nein, diese Folge ist nicht zwingend - alternativ sind Kontaktlinsen zulässig.

am 13. August 2015 um 19:43

Zitat:

@Drahkke schrieb am 13. August 2015 um 21:28:07 Uhr:

Zitat:

@Schakeline schrieb am 13. August 2015 um 21:18:57 Uhr:

Was aber zur Folge hätte beim Fahren "weiterhin" eine Brille tragen zu müssen, wo die Notwendigkeit nicht gegeben ist.

Nein, diese Folge ist nicht zwingend - alternativ sind Kontaktlinsen zulässig.

Im Führerschein steht übrigens nicht "Brille", sondern Sehhilfe. Das umfasst natürlich auch Kontaktlinsen.

Die Vorgehensweise des StVA ist für mich ein No-Go. Bei berechtigten Zweifeln am Sehtest, kann man gerne einen beim Amtsarzt anordnen, aber einfach ablehnen ist vollkommen daneben.

Sicherlich. Aber der TE wird hier mit einer pragmatischen Lösung schneller zur Fahrerlaubnis kommen. Wenn er die erst einmal in der Tasche hat, kann er mit der Nachreichung einer entsprechenden Bescheinigung die Sehhilfe immer noch austragen lassen.

Ein Führerscheinsehtest gibt keine Aussage darüber, ob man eine Brille braucht oder nicht. Er stellt nur fest, dass der Visus mono-, wie binokular bei mindestens 0,7 liegt, wie im Strassenverkehr vorgeschrieben. Liegt der Visus drunter, muss ein Augenärztliches Gutachten erstellt werden.

Wenn das amtliche Dokument besagt, dass dein Visus ohne Brille bei mindestens 0,7 liegt, dann müssen sie das akzeptieren. Wenn nicht, dann sollten die Herrschaften mal zu einem Optiker gehen und sich erklären lassen, was es mit Visus und Brille auf sich hat.

Denn schon alleine der Begriff "Führerscheinsehtest" ist irreführend. Ein Sehtest ist etwas anderes. Es handelt sich lediglich um eine Feststellung des Visus, mit oder ohne Sehhilfe.

Zitat:

@Schakeline schrieb am 13. August 2015 um 20:56:34 Uhr:

 

Das StVA kann sich nicht vorstellen, warum ich auf einmal ohne Brille fahren könne.

Welche Schlüsselzahl steht im PKW-FS

01 Sehhilfe und/oder Augenschutz wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert:

01.01 Brille

01.02 Kontaktlinsen

http://www.flvbw.de/05-Infos-FL/Gesetze/schluesselzahlen.htm

Wenn nun keine Brille mehr erforderlich ist, dann kann das ja nur durch ein ärztliches Gutachten belegt werden.

Themenstarteram 13. August 2015 um 20:14

Bei mir steht 01.01 01.02 drin. Soweit ja auch alles Ok. Habe damals mit zarten 17 den Test mit Brille gemacht. Lesebrille. Damals vom Optiker belatschern lassen, dass es mit Brille besser wäre. Naja, egal.

Gefordert wird ja jetzt kein Gutachten vom Augenarzt sondern lediglich ein weiterer "Sehtest". Das ist ja das was mich daran ärgert. Der wird ja auch nix anderes feststellen als der Optiker vorgestern. Aber weil dann da Dr. soundso draufsteht ists dann auf einmal richtig.

Zitat:

@Schakeline schrieb am 13. August 2015 um 22:14:27 Uhr:

Gefordert wird ja jetzt kein Gutachten vom Augenarzt sondern lediglich ein weiterer "Sehtest".

Damit kommt dir das Amt ja entgegen, weil dies die am schnellsten zu realisierende Lösung ist.

am 13. August 2015 um 20:21

Zitat:

@Schakeline schrieb am 13. August 2015 um 22:14:27 Uhr:

 

Gefordert wird ja jetzt kein Gutachten vom Augenarzt sondern lediglich ein weiterer "Sehtest". Das ist ja das was mich daran ärgert. Der wird ja auch nix anderes feststellen als der Optiker vorgestern. Aber weil dann da Dr. soundso draufsteht ists dann auf einmal richtig.

Das ist doch in Ordnung.

Die Behörde fordert aufgrund berechtigter Zweifel das Gutachten eines Sachverständigen an.

Der Optiker erfüllt das nicht, ein ausgebildeter Arzt tut das ... alles fein, also nichts abgelehnt, sondern lediglich entsprechende Auflagen gemacht (die ich nachvollziehbar, also begründbar finde).

Drahke hat es schon richtig beschrieben. Das Attest vom Augenarzt brauchst du ohnehin, um die Sehhilfen austragen zu lassen. Bis dahin hast du einen Schein mit Auflage, die du beim Fahren erfüllen musst. Trägst du denn auch schön immer die Sehhilfe??? Bist du schon mal ohne in eine Kontrolle gekommen?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 13. August 2015 um 22:57:22 Uhr:

Drahke hat es schon richtig beschrieben. Das Attest vom Augenarzt brauchst du ohnehin, um die Sehhilfen austragen zu lassen. Bis dahin hast du einen Schein mit Auflage, die du beim Fahren erfüllen musst. Trägst du denn auch schön immer die Sehhilfe??? Bist du schon mal ohne in eine Kontrolle gekommen?

Es ist doch gar nicht klar, ob die TE eine Brille trägt, vom Strassenverkehr mal ab. Wie gesagt, ein Führerscheinsehtest gibt nur Auskunft über den Visus. Es gibt durchaus Brillenträger, die ohne ihre Brille den erforderlichen Visus erreichen.

Die TE sollte sich mal äussern, in welchen Situationen sie eineBrille trägt, bzw. wie die Werte dieser sind.

Mal zur Erklärung:Man nehme einen Brillenträger X, der mit Brille einen Visus von 1,6 hat. Ohne Brille ist es durchaus möglich, einen Visus von 0,7 zu haben. Er macht den Test ohne Brille und besteht. Ergo darf er ohne Brille Auto fahren.

Es gibt auch Menschen, die haben mit Brille einen Visus von 0,6, diese benötigen ein augenärztliches Gutachten.

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