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TÜV trotz Mängel?! - Später Bußgeld möglich?

Themenstarteram 4. März 2011 um 16:01

Hallo zusammen.

Ich fahre einen Audi S2 Bj 92. Nun vor einer Woche fiel mir plötzlich auf das der Motor lauter wurde. Anstatt des blubbernden 5 Zylinders klang er mächtig tief und laut. Am Luftfilterkasten habe ich nichts verändert also war meine Vermutung mit dem Kat stimmt was nicht.

Nunja bin halt ne Woche so rumgefahren und dachte mir die ganze Zeit für diesen Sound geben andere richtig viel Kohle aus :p

Blöd war nur das diesen Monat der Tüv anstand. Da der Wagen nächstes Jahr 20 Jahre alt wird und inzwischen auch schon über 350.000km runter hat, bin ich nicht mehr gewillt noch viel in den Wagen zu investieren. Also entweder noch Tüv und 2 Jahre fahren und dann den RS5 holen oder an nen Export Händler verkloppen und ne Nuckelpinne für 500€ holen und die noch 2 Jahre fahre. Aber auf keinen Fall mehr als 500€ in die Reperatur stecken.

Also habe ich meinen Wagen heute einfach mal auf gut Glück zu ner freien Werkstatt gebracht und zur HU angemeldet.

Hatte eigentlich damit gerechnet das ein Anruf kommt von wegen kaputter Kat usw.

Aber gar nix, bin in den Laden habe 43€ für HU und AU bezahlt und wieder raus...als ich dann über den Hof lief konnte ich sogar aus weiterer Entfernung die Ursache für meinen komischen Sound sehen - Unterm Wagen hängt ein Rohr ziehmlich mittig in Höhe Fahrer / Beifahrersitz.

Nun meine Fragen

1. Wie kann das sein der Wagen durch die AU gekommen ist, waren die wirklich so blöd und haben hinten den Schlauch dran gehalten und tolle Werte erhalten weil da ja kaum noch was rauskommt und die Abgase direkt unterm Wagen abgelassen werden.

2. Wie kann es sein das das Rohr, was man aus 20m Entfernung unterm Wagen hängen sieht übersehen wurde, die müssen doch normalerweise unter den Wagen gucken, hatte früher immer mal so kleine Mängel wie rostige Schweller etc.

3. Was ist wenn mich die Polizei anhält, können die mir irgendwas wegen dem nicht funktionierenden Kat oder kann ich auf den TÜV und AU Bericht verweisen?!

Bin jedenfalls ziemlich happy - jetzt kann ich doch noch 2 Jahre mit meinem kleinem Gurken :D

Beste Antwort im Thema
am 4. März 2011 um 22:16

43 Euro für TÜV & AU mit zerrissenem Auspuff: Falls es einen Prüfer gab, hat er falsch beurkundet. Falls. Denn unter 50 Euro gibt es nirgends eine HU, bei uns in der Region sind es eher 60 und die AU kommt noch oben drauf. Wie kann es noch zu dem Deal kommen? Gefälschten TÜV für so einen Tarif? Doofe Kriminelle. Schwindelgeschichte? Ist mir das egal? Ja. Total egal. Fahr Du doch mit Deinem abgerissenen Auspuff rum, ich hoffe, er verhakt sich an einem Bordstein oder Gullideckel und haut Dir so richtig alles kurz und klein, nachts um zwei im Funkloch mitten in den Karpaten. :mad:

Wenn die Polizei Dich mit zerrissenem Auspuff anhält, gibt es ein Ticket. Und hoffentlich Punkte.

Ohne jedes Verständnis für die "wenn ich vorbeifahre, fallen die Vögel tot vom Himmel"- Fraktion: zinnenberg

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am 8. März 2011 um 18:11

oder AUFKOKS?

na ja was soll es schade das es keine Aufkleber gibt:

Bitte nicht helfen ich verachte meine Mitmenschen und verzichte auf mithilfe

Warum frägt der eigentlich in einem Forum, wenn ihn die Mitmenschen eh auf den Keks gehen!

Also die Korrekte Hilfe ist:

Antworten auf TÜV trotz Mängel?! - Später Bußgeld möglich?

Nein du kannst fahren, wie du willst!

Vorallem jede Geschwinidgkeitsbegrenzung ignorieren!

Vielleicht hat der TÜV gar nicht bemerkt das der Fahrer unfähig ist!

Gruß Alex

PS wo du bist lieber TE ist Vorne - hoffentlich besucht dich die Klippe mal

Themenstarteram 8. März 2011 um 18:42

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn du doch so schlau bist und derart einfluss auf konzerne nehmen kannst, wieso fährste dann nen 20jahre alten audi mit über 350tsd. auffm tacho und hast zudem nichtmal 5€ für ne auspuffschelle übrig? :confused:

Ich empfehle dir den ganzen Thread zu lesen und sich nicht an Bruchteilen aufzuhängen, denn dann würdest du wissen das der Audi weder mein einziger Wagen ist, noch das es am Geld zur Reparatur mangeln würde..

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Weil man sich das Auto, was man fährt, finanziell auch leisten können sollte.

Zwischen können und wollen liegt ein Himmelweiter Unterschied

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

im übrigen, als zugehöriger der kfm. berufsgruppe müsstest du doch eigentlich vorchriften sowie gesetzestexte lesen und interpretieren können - kannst du aber anscheinend nichtmal ansatzweise, denn sonst hätten sich deine fragen schon längst erübrigt....

Als zugehöriger dieser Berufsgruppe gehört es nicht nur dazu Gesetzestexte zu lesen und zu interpretieren, sondern eben auch Lücken zu finden und diese zu nutzen oder sofern nicht im eigenen Interesse, diese durch Klauseln zu schließen.

Was glaubst du wohl warum die AGBs von Firmen immer meilenweit vom BGB und HGB abweichen, im Notfall bezieht man sich eher auf VOL A und B anstatt sich mit der gesetzlichen Regelung zufrieden zu geben, die aus wirtschaftlicher Sicht immer zum Nachteil eines Unternehmers ausfällt.

Und in diesem konkreten Fall klafft hier eine nicht unerhebliche Lücke, vor der Ihr eure Augen verschließt und lieber meine Person sowie mein Denken und handeln zur Thematik macht, anstatt euch mit der Lücke die euch alle angeht zu beschäftigen, leider!

 

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

 

Mit dem Interesse an fremden Menschenleben gebe ich dir vollkommen recht, wenigstens einer der mal offen spricht und nicht heuchlerisch den Gutmenschen raushängen lässt, das macht dich m.E. auch nicht zu einem Egoisten, schließlich hast du ja eine Selektion getroffen.

Da du Diskussion bezügl. der Reparatur im Keim erstickst gehe ich davon aus das du die Diskussion in eine andere Richtung treiben willst.

Deswegen frage ich mal anders, würdest du den Worst Case - also den Tod von Menschenleben – begrüßen wenn sich dadurch verbesserte Kontrollfunktionen der Institutionen ergeben, bzw. die Gesetze diesbezüglich überarbeitet würden?

Danke Danke Danke – endlich mal jemand der nicht nur von der Wand bis zur Tapete denkt!

Zu deiner Suggestivfrage, Begrüßen würde ich es auf keinen Fall, billigen möchte ich es auch nicht – aber sofern der Zweck die Mittel heiligt und mit einem Menschenleben 1000de gerettet werden können wäre es ein tragbarer Umstand.

 

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Er hätte sich " Graf Koks " nennen sollen....:D

Oder lila Laune Bär, oder Graf zahl - Namen sind Schall und Rauch

 

@Boxentreiber - auch wenn ich keine Ahnung habe was deine Hirnwindungen diesmal hervorgebracht haben, lautet meine Antwort:

Die Beleidigungen sind die Argumente jener, die über keine Argumente verfügen* (*Jean-Jacques Rousseau)

Noch was für den restlichen Lebensweg: Fasse dich kurz . :D

Themenstarteram 8. März 2011 um 18:52

Hab ich in deinem Fall doch getan :D

Aber leider nur in meinem:(

Themenstarteram 8. März 2011 um 18:55

Du denkst also, die anderen würden den Kern der Diskussion besser verstehen wenn ich in Stichpunkten schreibe? :D

am 8. März 2011 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Und in diesem konkreten Fall klafft hier eine nicht unerhebliche Lücke, vor der Ihr eure Augen verschließt und lieber meine Person sowie mein Denken und handeln zur Thematik macht, anstatt euch mit der Lücke die euch alle angeht zu beschäftigen, leider!

Die einzige Lücke die ich hier erkennen kann ist eine Wissenslücke bei dir:

Zitat:

§23 Abs. 1 StVO:

Er (der Fahrzeugführer) muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind...

Du bist als Fahrzeugführer also dafür verantwortlich bestehende Mängel zu erkennen und zu beseitigen, bevor du dein Fahrzeug in Bewegung setzt. Das nimmt dir weder der TÜV, deine Werkstatt noch die Heinzelmännchen ab.

Genau das versuchen dir die Leute hier seit 3 Seiten zu erklären. Nur scheinst du es nicht zu verstehen.

Merke: Eine Lücke gibt es, wenn etwas fehlt - sie entsteht aber nicht dadurch, dass jemand etwas nicht kennt.

Mfg Zille

Themenstarteram 8. März 2011 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

§23 Abs. 1 StVO:

Er (der Fahrzeugführer) muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind...

...Genau das versuchen dir die Leute hier seit 3 Seiten zu erklären. Nur scheinst du es nicht zu verstehen.

Durch die Medien auf die Angst vor fahrlässigen Unfällen getrimmt, seid ihr nicht in der Lage euch gedanklich von der Situation zu entfernen, obwohl ihr gar nicht wißt ob der nicht Schaden vielleicht schon behoben wurde.

Kein einziger kommt auf die Idee nach der Prüfstelle zu fragen oder sonstige Gedankenansätze aufzunehmen.

"Das steht halt so im Gesetz... "

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

§23 Abs. 1 StVO:

Du bist als Fahrzeugführer also dafür verantwortlich bestehende Mängel zu erkennen und zu beseitigen, bevor du dein Fahrzeug in Bewegung setzt. Das nimmt dir weder der TÜV, deine Werkstatt noch die Heinzelmännchen ab.

Du nimmst dir also jeden morgen die Zeit, legst dich unter dein Auto, schaust in den Motorraum ob kein Marder dir die Bremsleitung angefressen hat usw. usw.

Respekt!

Ich hätte fast geglaubt du fährst so los wenn die Lichter angehen und dein Auto auf den ersten Blick keinen optischen Schaden aufweist.

 

 

Er bezieht sich darauf das sich sein Fahrzeug nicht verändert hat und da im die HU wohl mängelfrei bescheinigt wurde muss sein Fahrzeug ja mängelfrei sein, also ist in seinen Augen der defekte Auspuff kein Mangel.

 

Nur eine gefälligkeits HU/gekaufte HU in einer Hinterhofwerkstatt interessiert bei einer Kontrolle niemand wenn ein offensichtlicher Mangel am Fahrzeug festgestellt wird, der auch schon vor der HU vorhanden war. Und der Halter sowie der Fahrer des Fahrzeug ist verantwortlich dafür das sein Fahrzeug mangelfrei ist, und kassiert somit auch die Strafe falls das nicht der fall ist.

Auch die Ausrede das ja alles vor der HU auch schon so war schützt vor der Strafe nicht wirklich, das macht das ganze nur noch interessanter, und die Polizei freut sich gleich zweimal. :D

 

Sollte es Hart auf Hart kommen zahlt der Besitzer erstmal die Strafe für die Mängel am Auto. Der Prüfer ist wohl seinen Job los und die Werkstatt darf ihre Lizenz für die durchführung der Abgasuntersuchung abgeben. Danach kann er dann verklagen wen er will, was das ergebniss ist steht in den Sternen.

 

Unterm Stich ist das aber alles Teurer und Aufwendiger als den Auspuff schweißen zu lassen.

am 8. März 2011 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75

 

Schon witzig das du ausgerechnet deinen einzigen "Motor Talk Freund" anzeigen willst :D

Der Captain hat mir über PM geschrieben wo er die TÜV Abnahme ausgeführt hat....

Übel wird jetzt an der Wurzel bekämpft....

Hab mal ein wenig gegooglet:

Undichter Endschalldämpfer: 20€ und kein Punkt + Mängelkarte

Bei wiederholtem Inbetriebsetzen des KfZ, bzw. bei Kontrolle, wenn der Schaden (in der Frist) am KfZ nicht behoben wurde führt zu einer Erlöschung der Betriebserlaubnis.

Wird man dann mit dem KfZ noch mal erwischt --> Fahren ohne BE --> 50€ und drei Punkte.

Wird der TE dann noch mal so angetroffen, wird i.d.R. eine MPU angeordnet.

Viel Ärger, die man sich mit ein bischen Herrumgeschweisse, wirklich kostengünstig von vorneherein und für die nächsten zwei Jahre vom Hals halten kann.

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Fahren ohne BE --> 50€ und drei Punkte.

sind mittlerweile 90€ zzgl. den üblichen verwaltungsgebühren von rd. 26€....

am 10. März 2011 um 11:30

AufKoks

hat ein Problem...

Zweitaccount (99 %)

Troll (70%)

Sozialspezialist (85%)

also irgendwo dazwischen auf alle Fälle

Gruß Alex

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