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TÜV trotz Mängel?! - Später Bußgeld möglich?

Themenstarteram 4. März 2011 um 16:01

Hallo zusammen.

Ich fahre einen Audi S2 Bj 92. Nun vor einer Woche fiel mir plötzlich auf das der Motor lauter wurde. Anstatt des blubbernden 5 Zylinders klang er mächtig tief und laut. Am Luftfilterkasten habe ich nichts verändert also war meine Vermutung mit dem Kat stimmt was nicht.

Nunja bin halt ne Woche so rumgefahren und dachte mir die ganze Zeit für diesen Sound geben andere richtig viel Kohle aus :p

Blöd war nur das diesen Monat der Tüv anstand. Da der Wagen nächstes Jahr 20 Jahre alt wird und inzwischen auch schon über 350.000km runter hat, bin ich nicht mehr gewillt noch viel in den Wagen zu investieren. Also entweder noch Tüv und 2 Jahre fahren und dann den RS5 holen oder an nen Export Händler verkloppen und ne Nuckelpinne für 500€ holen und die noch 2 Jahre fahre. Aber auf keinen Fall mehr als 500€ in die Reperatur stecken.

Also habe ich meinen Wagen heute einfach mal auf gut Glück zu ner freien Werkstatt gebracht und zur HU angemeldet.

Hatte eigentlich damit gerechnet das ein Anruf kommt von wegen kaputter Kat usw.

Aber gar nix, bin in den Laden habe 43€ für HU und AU bezahlt und wieder raus...als ich dann über den Hof lief konnte ich sogar aus weiterer Entfernung die Ursache für meinen komischen Sound sehen - Unterm Wagen hängt ein Rohr ziehmlich mittig in Höhe Fahrer / Beifahrersitz.

Nun meine Fragen

1. Wie kann das sein der Wagen durch die AU gekommen ist, waren die wirklich so blöd und haben hinten den Schlauch dran gehalten und tolle Werte erhalten weil da ja kaum noch was rauskommt und die Abgase direkt unterm Wagen abgelassen werden.

2. Wie kann es sein das das Rohr, was man aus 20m Entfernung unterm Wagen hängen sieht übersehen wurde, die müssen doch normalerweise unter den Wagen gucken, hatte früher immer mal so kleine Mängel wie rostige Schweller etc.

3. Was ist wenn mich die Polizei anhält, können die mir irgendwas wegen dem nicht funktionierenden Kat oder kann ich auf den TÜV und AU Bericht verweisen?!

Bin jedenfalls ziemlich happy - jetzt kann ich doch noch 2 Jahre mit meinem kleinem Gurken :D

Beste Antwort im Thema
am 4. März 2011 um 22:16

43 Euro für TÜV & AU mit zerrissenem Auspuff: Falls es einen Prüfer gab, hat er falsch beurkundet. Falls. Denn unter 50 Euro gibt es nirgends eine HU, bei uns in der Region sind es eher 60 und die AU kommt noch oben drauf. Wie kann es noch zu dem Deal kommen? Gefälschten TÜV für so einen Tarif? Doofe Kriminelle. Schwindelgeschichte? Ist mir das egal? Ja. Total egal. Fahr Du doch mit Deinem abgerissenen Auspuff rum, ich hoffe, er verhakt sich an einem Bordstein oder Gullideckel und haut Dir so richtig alles kurz und klein, nachts um zwei im Funkloch mitten in den Karpaten. :mad:

Wenn die Polizei Dich mit zerrissenem Auspuff anhält, gibt es ein Ticket. Und hoffentlich Punkte.

Ohne jedes Verständnis für die "wenn ich vorbeifahre, fallen die Vögel tot vom Himmel"- Fraktion: zinnenberg

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57 Antworten
Themenstarteram 5. März 2011 um 9:27

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

43 Euro für TÜV & AU mit zerrissenem Auspuff: Falls es einen Prüfer gab, hat er falsch beurkundet. Falls. Denn unter 50 Euro gibt es nirgends eine HU, bei uns in der Region sind es eher 60 und die AU kommt noch oben drauf. Wie kann es noch zu dem Deal kommen?

Moment - es waren 63€ (habe mich vertippt - mein Fehler) - 41,90 HU + 11€ AU + Märchensteuer.

 

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Gefälschten TÜV für so einen Tarif? Doofe Kriminelle. Schwindelgeschichte? Ist mir das egal? Ja. Total egal. Fahr Du doch mit Deinem abgerissenen Auspuff rum, ich hoffe, er verhakt sich an einem Bordstein oder Gullideckel und haut Dir so richtig alles kurz und klein, nachts um zwei im Funkloch mitten in den Karpaten. :mad:

Wenn die Polizei Dich mit zerrissenem Auspuff anhält, gibt es ein Ticket. Und hoffentlich Punkte.

Kann ja verstehen das es dir stinkt, wenn in deiner Branche schwarze Schaafe arbeiten, aber mußte mir deshalb gleich den Teufel an den Hals wünschen?

 

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Ohne jedes Verständnis für die "wenn ich vorbeifahre, fallen die Vögel tot vom Himmel"- Fraktion: zinnenberg

Also mit Old- & Youngtimern kannst du wohl gar nicht anfangen...

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Der Fahrer ist immer selbst für den technischen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich und darf bei Verstößen logischerweise auch entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.

Korrekt - der technische Zustand meines Wagens ist ja auch vollkommen ok, wie es mir bereits bestätigt wurde, von daher reden wir hier über einen optischen und akkustischen Mangel.

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

 

Nö der Tüv hat dir garnix!

Der Prüfer hat keine Mängel festgestellt. Punkt.

Ach und der Prüfer gehört nicht zum TÜV, ist nicht zertifiziert? Grober Unfug

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

so und warum das richten solltest?

Wenn Dein Auspuff abfällt und deinen hübschen Tank perforiert und danach dein Auto brennt, könnte dies erheblich deine Zukunftsplanung über den Haufen werden!

Stimmt, dann gibts ja von der Versicherung mehr Geld als durch einen Export Händler erzielt werden würde, Danke für den Hinweis

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Aber nicht vergessen 100Euro und 3 Punkte sind auch nicht in deiner Rechnung

Dafür das ich nach besten Wissen und Gewissen fahre, kann mir maximal eine Mängelkarte ausgetellt werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Als Nachbar würde meine Toleranzgrenze deutlich nach unten korrigiert....

Bist wohl ganz schön fimschisch - ich glaub als Nachbar hättest du vielmehr Probleme mit meinen Tonstudio.... Weswegen ich auch frühzeitig dafür gesorgt habe keine Nachbarn zu haben :D

am 5. März 2011 um 10:06

Na dann noch viel Spaß in deinem Leben!

Zitat:

Stimmt, dann gibts ja von der Versicherung mehr Geld als durch einen Export Händler erzielt werden würde, Danke für den Hinweis

Warum sollte dir die Versicherung für Vorsatz was zahlen?

Ein TüV-Prüfer macht nur seine Arbeit - wie du auch!

Wenn er nichts gesehen hat, hat er ncihts gesehen.

Wenn du aus der Werkstatt weg fährst und hundert Meter später dich ein Herr der Rennleitung aufhällt, kann er jederzeit ein Gutachten zur Fahrtüchtigkeit von deinem Auto (von Dir wäre es wohl eher angebracht) anordnen (inkl. Abschleppkosten usw.) bleibt da einiges für dihc hängen.

Gut 500 Euro Strafe kommen nicht zusammen aber sonst.....

ALex

PS Realismus ist das was das ´Leben mit dir macht während du davon träumst!

und wenn du da nicht verdammt flexibel reagierst, dann hast du ein richtiges Scheißleben vor dir!

- Viel Spaß mit deinem Scheißleben.... (aber bitte hier jammern, vielleicht wenn du den RS5 fährst?)

machs net so kompliziert:

ich geb dir meinen sharan vr6 mit 2 jahren tüv und leg noch 500e drauf und bekomm den audi. problem gelöst ;)

Themenstarteram 5. März 2011 um 11:01

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Warum sollte dir die Versicherung für Vorsatz was zahlen?

Vielleicht liest du den Text nochmal richtig, von Vorsatz kann keine Rede sein...

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Ein TüV-Prüfer macht nur seine Arbeit - wie du auch!

Wenn er nichts gesehen hat, hat er ncihts gesehen.

Also wenn ich in meinem Job solche Fehler mache, hätte ich meinen Job nicht mehr.

Aber interessante Theorie - eine durch das Gesetz verodnete Untersuchung nach StVO § 29 die sicherstellen soll das keine Fahrzeuge mit Sicherheitmängeln am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, gerät nach deiner Aussage zur Glückslotterie.

Oder ist der TÜV genau wie die Feinstaubplakette nur eine BezahlPhrase die eben nicht den offiziellen Zweck erfüllt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

PS Realismus ist das was das ´Leben mit dir macht während du davon träumst!

und wenn du da nicht verdammt flexibel reagierst, dann hast du ein richtiges Scheißleben vor dir!

- Viel Spaß mit deinem Scheißleben.... (aber bitte hier jammern, vielleicht wenn du den RS5 fährst?)

Statistisch gesehen habe ich bereits über die Hälfte meines von dir genannten Scheißlebens, hinter mich gebracht. Ich komme eigentlich ziemlich gut klar mit den den mir von euch auferlegten Regeln, da sie jede Menge Lücken bieten.

Ich werde auch weiterhin meinen Spaß haben, Danke für die Sorge um mein Wohlbefinden.

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

machs net so kompliziert:

ich geb dir meinen sharan vr6 mit 2 jahren tüv und leg noch 500e drauf und bekomm den audi. problem gelöst ;)

Du bist aber mutig, ohne Foto ohne Zustandbericht etc? - Also ich würde mir deinen Sharan vorher erst ansehen und probe fahren wollen, aber unter vorgenannter Prämisse wäre ich generell einverstanden ;)

am 5. März 2011 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Warum sollte dir die Versicherung für Vorsatz was zahlen?

Vielleicht liest du den Text nochmal richtig, von Vorsatz kann keine Rede sein...

Wie nennst du es, wenn man wieder besseren wissen ein Fahrzeug in gebrauch nimmt welches beschädigt ist (ähhh das waren glaube ich deine Worte?)

Vorsätzlichkeit!?!?

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Ein TüV-Prüfer macht nur seine Arbeit - wie du auch!

Wenn er nichts gesehen hat, hat er ncihts gesehen.

Also wenn ich in meinem Job solche Fehler mache, hätte ich meinen Job nicht mehr.

Aber interessante Theorie - eine durch das Gesetz verodnete Untersuchung nach StVO § 29 die sicherstellen soll das keine Fahrzeuge mit Sicherheitmängeln am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, gerät nach deiner Aussage zur Glückslotterie.

Oder ist der TÜV genau wie die Feinstaubplakette nur eine BezahlPhrase die eben nicht den offiziellen Zweck erfüllt.

Aber du machst nichts falsch?!?

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

PS Realismus ist das was das ´Leben mit dir macht während du davon träumst!

und wenn du da nicht verdammt flexibel reagierst, dann hast du ein richtiges Scheißleben vor dir!

- Viel Spaß mit deinem Scheißleben.... (aber bitte hier jammern, vielleicht wenn du den RS5 fährst?)

Statistisch gesehen habe ich bereits über die Hälfte meines von dir genannten Scheißlebens, hinter mich gebracht. Ich komme eigentlich ziemlich gut klar mit den den mir von euch auferlegten Regeln, da sie jede Menge Lücken bieten.

Ich werde auch weiterhin meinen Spaß haben, Danke für die Sorge um mein Wohlbefinden.

Na da wünsch ich dir noch viel Spaß... mit deiner Resthälfte (kann ja sein das das nur noch ein Tag ist)

Die Sozialschmarotzer, Lückensucher und sonstigen Schmeisfliegen sind mir am Liebsten...

Zitat:

 

Bitte jammer wenigstens hier wenn es dich erwischt hat, macht immer soviel Spaß wenn die richtig haue bekommen...

Gruß Alex

Themenstarteram 5. März 2011 um 11:18

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

 

Vielleicht liest du den Text nochmal richtig, von Vorsatz kann keine Rede sein...

Wie nennst du es, wenn man wieder besseren wissen ein Fahrzeug in gebrauch nimmt welches beschädigt ist (ähhh das waren glaube ich deine Worte?)

Vorsätzlichkeit!?!?

Ich schreib es für dich nochmal in Fettschrift: Nachdem mir vom TÜV die Mangelfreiheit attestiert wurde - kann ich derzeit nach besten Wissen und Gewissen sagen es gibt keinen Mangel. Also von welchen Mangel sprichst du?

 

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

 

Also wenn ich in meinem Job solche Fehler mache, hätte ich meinen Job nicht mehr.

Aber interessante Theorie - eine durch das Gesetz verodnete Untersuchung nach StVO § 29 die sicherstellen soll das keine Fahrzeuge mit Sicherheitmängeln am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, gerät nach deiner Aussage zur Glückslotterie.

Oder ist der TÜV genau wie die Feinstaubplakette nur eine BezahlPhrase die eben nicht den offiziellen Zweck erfüllt.

Aber du machst nichts falsch?!?

Korrekt - Ich mache nichts falsch was mich den Job kosten könnte

Alles andere was unwissentlich oder absichtlichlich falsch mache steht hier weder zur Debatte noch würde es dich was angehen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Die Sozialschmarotzer, Lückensucher und sonstigen Schmeisfliegen sind mir am Liebsten...

Du wirfst hier gerade 3erlei komplett unterschiedliche Inkredenzien in einen Topf, kann mir nicht vorstellen das die Suppe schmeckt.

PS. Mir sind Bürokraten am liebsten, dicht gefolgt von Gutmenschen die von Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme predigen, selbst dazu aber nicht in der Lage sind ;)

am 5. März 2011 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Wie nennst du es, wenn man wieder besseren wissen ein Fahrzeug in gebrauch nimmt welches beschädigt ist (ähhh das waren glaube ich deine Worte?)

Vorsätzlichkeit!?!?

Ich schreib es für dich nochmal in Fettschrift: Nachdem mir vom TÜV die Mangelfreiheit attestiert wurde - kann ich derzeit nach besten Wissen und Gewissen sagen es gibt keinen Mangel. Also von welchen Mangel sprichst du?

Von mir aus kannst du es Blau und rot und grün blinken lassen!

Du hast einen Mangel, was die Begutachtung damit zu tun haben soll erschließt sich mir nicht!

Wie schon mehrfach erwähnt kannst du vom Hof fahren und der Wagen fällt in tausend Teile!

Einen Anspruch gegen den Gutachter hast du nur bei Vorsatz (viel spaß wenn du dass beweisen willst)

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Aber du machst nichts falsch?!?

Weil du nichts arbeitest? (nur die machen keine Fehler, oder Chefs die den Mist gerne erzählen von wegen keine Fehler)

Zitat:

Zitat:

Korrekt - Ich mache nichts falsch was mich den Job kosten könnte

Alles andere was unwissentlich oder absichtlichlich falsch mache steht hier weder zur Debatte noch würde es dich was angehen.

Dem Gutachter gibst du dieses Recht also nicht?

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Die Sozialschmarotzer, Lückensucher und sonstigen Schmeisfliegen sind mir am Liebsten...

Du wirfst hier gerade 3erlei komplett unterschiedliche Inkredenzien in einen Topf, kann mir nicht vorstellen das die Suppe schmeckt

Welche Suppe du dir einbrockst, welche dir schmeckt und welche du gerne hättest ist aber nicht von

Belang!

Gegessen wird was auf den Tisch kommt (kommt dir vielleicht bekannt vor)

Der Herr Polizist wird dich zu Risiken und Nebenwirkungen, sowie zur Höhe der Aufklärungsentgeltes

informieren....

Gruß Alex

Themenstarteram 5. März 2011 um 11:30

Manche Leute sind in ihren Regeln so festgefahren das sie vor lauter Bäumen schon den Wald nicht mehr sehen.

Sorry aber ich erkläre es dir kein drittes mal...

...das letzte Wort überlasse ich auch gerne dir ;)

am 5. März 2011 um 11:32

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Manche Leute sind in ihren Regeln so festgefahren das sie vor lauter Bäumen schon den Wald nicht mehr sehen.

Sorry aber ich erkläre es dir kein drittes mal...

Brauchst du auch nicht!

Und wenn du gerne das letzte Wort haben willst:

JETZT

Alex

am 5. März 2011 um 11:38

es gibt mängel die als gering eingestuft werden und man trotzdem die plakette bekommt,das steht aber dann im prüfbericht,was aber nicht bedeutet das man die geringen mängel nicht beheben muss.

wird man als beispiel ein halbes jahr später von der polizei kontrolliert und die schauen genau nach und der mängel der im prüfbericht steht ist immer noch nicht repariert kann es schon folgen haben.

die andere seite ist,wenn man eine hu überstanden hat heisst das das zum zeitpunkt der püfung das fahrzeug okay wahr,es kann vor kommen das man aus dem hof der prüfstelle fährt und dann ein mängel auftritt,weil eine frische hu schützt ja nicht vor mängel.

wie gesagt,zum zeitpunkt der prüfung wahr alles okay.

 

 

Themenstarteram 5. März 2011 um 11:46

Zitat:

Original geschrieben von corsa-ruffy

 

wie gesagt,zum zeitpunkt der prüfung wahr alles okay.

Richtig genau das ist der Punkt - demnach ist jetzt auch alles ok, da es seit der Prüfung keinen neuen Mangel gibt.

am 5. März 2011 um 11:54

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Original geschrieben von corsa-ruffy

 

wie gesagt,zum zeitpunkt der prüfung wahr alles okay.

Richtig genau das ist der Punkt - demnach ist jetzt auch alles ok, da es seit der Prüfung keinen neuen Mangel gibt.

Und warum schreibst du dann in deiner Überschrift

Antworten auf TÜV trotz Mängel?! - Später Bußgeld möglich?

was interressiert mich mein Geschwätz von Gestern?

Hast du Alzheimer?

Der Gutachter hat nichts festgestellt- das heißt nicht daß nichts ist!

und wenn du vorher den Mangel schon gekannt hast kannst du jetzt nicht behaupten

du weißt von nichts!

Außer du leidest an Gehirnschwund! Dann bist du aber zum Halten und Führen eines KFZ denkbar ungeeignet!

Gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Der Fahrer ist immer selbst für den technischen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich und darf bei Verstößen logischerweise auch entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.

Korrekt - der technische Zustand meines Wagens ist ja auch vollkommen ok, wie es mir bereits bestätigt wurde, von daher reden wir hier über einen optischen und akkustischen Mangel.

Woher weist du das der Zustand vollkommen OK ist? Allein die Tatsache das da die abgebrochene Auspuffanlage unter deinem Auto rumhängt lässt die schlussfolgerung zu das da jemand mit geschlossenen Augen unter dem Auto durchgelaufen ist, wenn ihn überhaupt jemand angeschaut hat. Und mit dem defekten Auspff ist auch der Zustand nicht OK. Als auf das Argument das das Auto in Top Zustand ist würde ich mich nicht verlassen.

 

Die Strafe für den Technischen Defekt zahlst du, auch der frische HU Stempel ändert daran nichts, der Auspuff kann ja erst 2 Tage nach der Prüfung abgefallen sein. Wie schon weiter vorne geschrieben eine neue HU ist keine Garantie das 2 Jahre lang nichts kaputt geht. 

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder

Zitat:

Original geschrieben von CaptainKoks

 

Richtig genau das ist der Punkt - demnach ist jetzt auch alles ok, da es seit der Prüfung keinen neuen Mangel gibt.

Und warum schreibst du dann in deiner Überschrift

Antworten auf TÜV trotz Mängel?! - Später Bußgeld möglich?

was interressiert mich mein Geschwätz von Gestern?

Hast du Alzheimer?

Der Gutachter hat nichts festgestellt- das heißt nicht daß nichts ist!

und wenn du vorher den Mangel schon gekannt hast kannst du jetzt nicht behaupten

du weißt von nichts!

Außer du leidest an Gehirnschwund! Dann bist du aber zum Halten und Führen eines KFZ denkbar ungeeignet!

Gruß Alex

Bitte etwas mehr Höflichkeit hier , mit Beschimpfungen oder Beleidigungen ist keinem gedient

Danke Jol.

am 5. März 2011 um 19:32

@TE: Für den Zustand eines Fahrzeugs sind Fahrer und ggf. Halter des Fahrzeugs verantwortlich. Auch wenn die Mauschelbande da in Deiner Hinterhofwerkstatt Dir eine illegale Plakette verschafft hat, glaubt Dir bei einer Verkehrskontrolle keiner, daß Du einen abgerissenen Auspuff nicht bemerkst. Und dann gibt es ein Knöllchen. Ja, jetzt kann man sich als Fahrzeughalter den Prüfer greifen und nachfragen, wie es sein kann, daß da Mängelfreiheit assistiert wurde (die meisten Leute würden das wohl machen), am Knöllchen ändert das zunächst mal nix.

Oldtimerhasser: Dein Audi geht wohl kaum als Oldtimer durch. Die meisten Oldtimerfahrer pflegen ihre Autos überdurchschnittlich gut und ich würde am liebsten den ganzen Tag nichts anderes machen, als Oldtimer zu prüfen, daß ist wenigstens nicht so eine mit überflüssiger Komfortelektronik vollgestopft *******. Wenn ich Gegenzug von Leuten verschont bleibe, die wollen, daß die Umschalttemperatur ihrer Gasanlage auf 20° umgestellt wird und die gebrauchtes Benzin für ihren - ist Zufall - drei Jahre alten Audi auf dem Schrottplatz kaufen wollen, weil Benzin so teuer ist oder darüber diskutieren, ob man nicht auch nur eine Bremsscheibe tauschen könnte, dann her damit.

@Boxertreiber-Oder: Einen "Anspruch gegen den Prüfer" (gaaanz vereinfacht gesagt) hast Du auch bei mangelnder Sorgfalt des Prüfers, wenn er fahrlässig Mängel übersieht.

Ansonsten danke ich den an dieser Diskussion Beteiligten dafür, daß sie in der Mehrzahl keine "Sozialschmarotzer, Lückensucher und sonstigen Schmeisfliegen" sind. :D

Adios: Zinnenberg

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