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TÜv

Themenstarteram 29. September 2005 um 11:33

guten tag

folgendes :

wenn ihr zum tüv geht und zb. Sitze "eintragen" lasst bekommt ihr doch so ein weißes blat wo drauf steht das die stitze geprüft wurden und zu diesem zeitpunkt alles ok ist.

was heisst das ich das jetzt noch in den fhz. schein und brief eintragen lassen muss.

wie lange ist der weiße zettel gültig?

3 oder 6 monate???

hab gerade gesehen das es vor 3 monaten und 7tagen war !!!

bekomm ich das noch eingetragen?

gruß andy

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18 Antworten

Hmm ich weiß ja nicht, aber normaler Weise bekommt man einen Zettel, auf der das Ganze ergänzungsweise eingetragen ist, da steht doch dann auch drauf, dass man es beim nächsten mal eintragen lassen kann oder so. Eine Pflicht besteht da doch nicht !?

Warum willst du die Sitze im Schein eintragen lassen !?

hatten wir vor kurzen doch schon mal. Bis jetzt hat mir noch kein Prüfer gesagt das es Pflicht ist das einzutragen. Im PC-System ist ja eh drinnen. Allerdings mußt den Zettel immer mitführen.

Hallo!

Ich hatte eine Sondereintragung.

Der Tüv hat zu mir gesagt, es muß in den Brief und in den Schein eingetragen werde.

Aber wie die Frist ist, bis wann es eingetragen sein muß, weiß ich nicht.

Themenstarteram 29. September 2005 um 15:17

aber auf dem schein steht ja nur:

einbau der sitze wurden geprüft

einbau der schrothgurte wurdne geprüft

anbau des dachspoilers wurde geprüft.

da steht ja nicht (wie im schein)

Dachspoiler (LL-018-L) Art. 645 solange Art. 45 net gilt :)

.....

 

könnt ja mit diesen schreibne praktisch alle sitze, gurte und dachspoiler anbauen.

steht ja nciht genau drauf welche teile das sind

des problem ist ja dass das nicht ewig im pc steht

bei meine Spurverbreiterung steht da schon die Bezeichung dabei die auf den Scheiben aufgedruckt ist und die erlaubten Felgen.

Bei Schürzen steht eigentlich so was auch dabei. Bei den andern hab ich noch keine Erfahrungen.

Themenstarteram 29. September 2005 um 15:37

bei reifen steht dann normalerweise nur das die radreifenkombination ok sind und auf freigängigkeit geprüft worden sind.

welche,......

steht erst alles später im schein

hmm hast du das beim Tüv gemacht. Die Zettel die du da bei uns bekommst enthalten genau das gleiche wie später im Schein und Brief eingetragen wird.

Themenstarteram 29. September 2005 um 15:49

jup beim tüv.

hinter den teilen stehn immr die nummern

56299, 56700....

denke das werden die nr. sein um im pc die richtige bezeichnung nachzusehen

also es kommt drauf an was für eine Eintragung es ist. Es steht auch immer im Gutachten drinne ob die Berichtigung der Fahrzeugpapiere umgehnd zu erfolgen hat (wie z.b. beim K&N) oder ob die Papiere bei der nächsten befassung mit den Papieren zu korrigieren ist z.b. wenn man umzieht und es gibt ne neue adresse oder so. Einzelabnahmen oder Abnahmen mit z.b. nur einem Festigkeitsgutachten müssen umgehend in Farzeugbrief und Fahrzeugschein eingetragen werden. Aber wenn du den Zettel von deinem K&N schon nen halbes Jahr ruliegen hast, macht das normalerweise nichts.

Themenstarteram 29. September 2005 um 16:36

damals wo ich mein gewindefahrwerk und felgen drauf bekommen hab (hab ich ziehen lassen) hab ich die papiere von meinen schürzen mit vorgelegt das er die bitte mit eintragen soll.

jedenfalls waren die auch shconlänger als 3 oder 6 monate drauf. aber der hatte da irgendwie connections so das ich es nicht noch einmal abnehmen lassen musste.

wären dann nochmal 160 € gewesen.

mal schaun ob ich die alten papiere noch rumliegen hab ob das was drinnen stand.

auf dem jetzigen zetteln stand jedenfalls nix von ablaufdatum oder sonst was drauf.

gruß andy

da läuft auch nix ab.

Eintragungen per TÜV Teilegutachen (kA welcher paragraph das ist) brauchen nicht in die Papieren übernommen werden, nur wenn es sich grad ergibt.

Sonderabnahmen müssen sofort in die Papiere übernommen werden.

obwohl das auch wurst ist. ich hab seit 2 Jahren ne Sonderabnahme von nem Raid Luftfilter und immer noch nix eingetragen. bei meiner letzten Eintragung vor ein paar wochen sagte der Tüver nur, ich sollte mal meine Papiere aktualisieren lassen :-)

warum soll da was ablaufen? ist doch blödsinn, ob du nur so ein gutachten vom Prüfer hast oder es in den Fahrzeugpapieren steht, ist doch egal, nur das die Zettel dann weniger werden :-)

Themenstarteram 29. September 2005 um 17:54

ups......sorry :)

hat sich erledigt.

hab gerade in meinen brief reingesehen und da stand schon alles drin :)

muss mir nur mal nen neuen schein rauslassen.

wie geht das genau?

zur zulassungsstelle und den alten schein abgeben und nen neuen verlangen?

brief vorzeigen damit die wissen was einzutragen ist oder?

gruß andy

ja lass das machen kostet so um die 15€? aber geh erst nach dem 1.oktober hin dann bekommst du auch einen nagelneuen brief dazu der dann "zulassungsbescheinigung 2" heißen wird!

die sollen aber laut Automagazine teuer sein als die alten.

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