TÜV

Nabend zusammen.

Hab da mal ne frage zum Thema TÜV.
Meiner ist seit März 2015 abgelaufen.
Heute, sah ich an meinem Auto, das vor dem Kino stand (kein Parkplatz)
Einen Polizeiwagen stehen und einen Polizisten der sich die Plakette ansah.
Jetzt meine Frage, macht es für die Konsequenzen die sich aus der HU-Überschreitung ergeben
Einen Unterschied ob die polizei mich bei einer Verkehrskontrolle erwischt, oder das Auto im geparkten Zustand?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:24:56 Uhr:



Zitat:

@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:


Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael
Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.

Nein, nein und nochmals nein. Und selbst wenn euer ominöses Privatgrundstück mit einer 10m dicken und 20m hohen Mauer umgeben ist, ihr einen Sicherheitsdienst patrouillieren lasst und man nur über eine einzige Straße mit 37 Schranken hinkommt...solange das Fahrzeug zugelassen ist, unterliegt es der Untersuchungspflicht. Das kann doch echt nicht so schwer zu kapieren sein. Steht ja nun auch schon drölfmal hier im Thread...

Nochmal: zugelassenes Fahrzeug = untersuchungspflichtiges Fahrzeug!

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Zitat:

@bobbysix schrieb am 20. Januar 2016 um 23:03:38 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Januar 2016 um 22:21:34 Uhr:


Hab ich was von abgemeldet geschrieben??? Nö, ist natürlich angemeldet, nur muss ich den Tüv-Termin von Dezember in die Fahrmonate verlegen.

Also fährst Du zur Zeit regelmässig mit dem Zweirad und zahlst brav die volle 12 Monats Steuern und Versicherung?

Nein und ja. Bei dem Wetter fahr ich nicht und ich zahl brav die vollen 12 Monate. Höchste SFR - der Unterschied lohnt das Saisonkennzeichen nicht.

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. Januar 2016 um 18:47:37 Uhr:



Stimmt, wie ich schon sagte hat das unaufgeforderte eintreten in privaten Bereichen, egal ob Polizei oder Eltern, etwas mit Respekt zu tun.

Umm, also für den bereich staatliches Handeln definitiv nicht. Polizeiliches Handeln hat etwas mit Rechtsgrundlagen zu tun, also mit "was mache ich und darf ich das".

Ich verstehe allerdings nicht so ganz, warum hier so wild rumdiskutiert wird, denn ich bin mir ziemlich sicher, dass sich dieser Sachverhalt (also der von @mdriver10) nicht so wie dargestellt verhalten hat...wie eigentlich immer hier 😉

Na du musst es ja wissen

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 21. Januar 2016 um 00:01:33 Uhr:


Na du musst es ja wissen

In der Tat, und unzweifelhaft besser als du. Weiter vorne schreibst du etwas von einem richterlichen Beschluß zum Durchsuchen deiner Geschäftsräume....zum Verfolgen einer OWI. Glaubst du eigentlich selber, was du da von dir gibst?

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Wie gesagt du musst es ja wissen, du warst ja bestimmt dabei , und wo Bitte habe ich etwas von durchsuchen geschrieben? ...aber ein Klugscheißer findet sich immer!

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 21. Januar 2016 um 00:05:37 Uhr:


Wie gesagt du musst es ja wissen, du warst ja bestimmt dabei

Brauche ich nicht, denn ich bin vom Fach. Und ich sage dir auf den Kopf zu, dass deine Geschichte entweder frei erfunden ist oder du wesentliche Dinge weggelassen hast.

Weisst du was ein Richter mir erzählt, wenn ich ihn anrufe und um einen Durchsuchungsbeschluß zum Verfolgen einer ORDNUNGSWIDRIGKEIT bitte? Na?

Vieleicht sollte man auf der Polizeischule mal etwas mehr Wert auf die deutsche Sprache legen. ..wo Bitte habe ich etwas von Durchsuchen geschrieben und wenn du wirklich Polizist bist , solltest du wissen das nicht OWI. heißt sondern OWIG....Desweitern kam in diesem Fall noch Bedrohung dazu...lg

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 20. Januar 2016 um 23:58:29 Uhr:



Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 20. Januar 2016 um 18:47:37 Uhr:



Stimmt, wie ich schon sagte hat das unaufgeforderte eintreten in privaten Bereichen, egal ob Polizei oder Eltern, etwas mit Respekt zu tun.
Umm, also für den bereich staatliches Handeln definitiv nicht. Polizeiliches Handeln hat etwas mit Rechtsgrundlagen zu tun, also mit "was mache ich und darf ich das".

Doch, das gilt auch für diesen Bereich. Entweder darf der Herr Polizist in die Wohnung, weil *beliebiger gesetzlich geregelter Grund*, dann reden wir nicht von dieser Situation. Oder er darf es nicht, weil keine gesetzliche Grundlage, davon reden wir hier, dann gehört es sich aus Respekt auch für den Herrn Polizisten, dass er sich der angebrachten Türklingel bedient und nicht einfach hinein marschiert. Die üblichen Umgangsformen werden durch das Anziehen einer Uniform nicht plötzlich außer Kraft gesetzt...

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 21. Januar 2016 um 00:13:37 Uhr:


Vieleicht sollte man auf der Polizeischule mal etwas mehr Wert auf die deutsche Sprache legen. ..wo Bitte habe ich etwas von Durchsuchen geschrieben und wenn du wirklich Polizist bist , solltest du wissen das nicht OWI. heißt sondern OWIG....Desweitern kam in diesem Fall noch Bedrohung dazu...lg

Genau hier:

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:55:57 Uhr:


Bei mir haben sie es gemeldet, da ich sie vom Grundstück geschmissen hatte, kamen die sogar mit richterlichem Beschluss

Welchem Grund ausser der Durchsuchung soll der ominöse richterliche Beschluß sonst gedient haben? Oder willst du erzählen, dass im Beschluß stand "zur Inaugenscheinnahme des im Schaufensters abgestellten KfZ"? 🙄

Und: OWI = Ordnungswidrigkeit (nennt man landläufig einen rechtwidrigen und vorwerfbaren Verstoß gegen eine geschrieben Rechtsnorm -> hier also das nicht- vorführen eines angemeldeten KfZ zum TÜV; OWIG = Ordnungswidrigkeitengesetz

Wieso denn vorführen, darum geht es hier doch gar nicht, hast du eigentlich die Texte gelesen? Und wie schon gesagt ich hab niemals etwas von einer Durchsuchung geschrieben, es gibt wirklich ein Staatsorgan das ist so überflüssig wie nur sonst was . Genau so plump und unangemessen kamen da bei mir welche letztens die Tür rein. ...

Und wenn überhaupt wäre es widerrechtlich und nicht rechtswidrig. ...mal ganz nebenbei es geht hier nehmlich nicht um das StGB

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. Januar 2016 um 00:15:17 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 20. Januar 2016 um 23:58:29 Uhr:


Umm, also für den bereich staatliches Handeln definitiv nicht. Polizeiliches Handeln hat etwas mit Rechtsgrundlagen zu tun, also mit "was mache ich und darf ich das".

Doch, das gilt auch für diesen Bereich. Entweder darf der Herr Polizist in die Wohnung, weil *beliebiger gesetzlich geregelter Grund*, dann reden wir nicht von dieser Situation. Oder er darf es nicht, weil keine gesetzliche Grundlage, davon reden wir hier, dann gehört es sich aus Respekt auch für den Herrn Polizisten, dass er sich der angebrachten Türklingel bedient und nicht einfach hinein marschiert. Die üblichen Umgangsformen werden durch das Anziehen einer Uniform nicht plötzlich außer Kraft gesetzt...

Wir reden hier aber nicht von einem durch Art 13 GG geschütztem Bereich ("Wohnung"😉, sondern von einem Geschäftsraum/Ausstellungsraum. Da ist es selbst durch den EuGH strittig.

Aber sei es drum, zum Durchsuchen/Betreten braucht es eine Rechtsgrundlage, wie gesagt. Habe ich die, dann frage ich unter Umständen einmal nett - und dann betrete ich die entsprechende Örtlichkeit, auch gegen den Willen des Grundrechteinhabers, wenn nötig. Muss ich aber nicht, auch wenn ich dir im Kern zustimme. Aber leider ist es so, dass die dem Gegenüber entgegengebrachte Höflichkeit sehr oft nicht erwidert wird.

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 21. Januar 2016 um 00:26:34 Uhr:


Wieso denn vorführen, darum geht es hier doch gar nicht, hast du eigentlich die Texte gelesen? Und wie schon gesagt ich hab niemals etwas von einer Durchsuchung geschrieben, es gibt wirklich ein Staatsorgan das ist so überflüssig wie nur sonst was . Genau so plump und unangemessen kamen da bei mir welche letztens die Tür rein. ...

Lesen - verstehen - denken - antworten.

Es ist mir ehrlich gesagt müssig, dir hier zu erklären, warum dieser ominöse Beschluß ein Durchsuchungsbeschluß gewesen sein muß (also mal angenommen, dass er tatsächlich existiert hätte), auch wenn da nicht im Wortsinne "durchsucht" wurde. Plump und unangemessen ist einzig und alleine dein Verhalten hier.

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 21. Januar 2016 um 00:29:34 Uhr:


Und wenn überhaupt wäre es widerrechtlich und nicht rechtswidrig. ...mal ganz nebenbei es geht hier nehmlich nicht um das StGB

Und ein Verstoß gegen die STVO ist nicht rechtswidrig oder wie soll ich das verstehen? Versuch dich nicht an juristischen Termini, wenn du davon nichts verstehst wäre mein Tip.

Wie auch immer. .ich sollte vielleicht mal über eine Fallgrube hinter der Tür nachdenken. ...

Ja Herr Polizeirat 😁

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