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TÜV

Nabend zusammen.

Hab da mal ne frage zum Thema TÜV.
Meiner ist seit März 2015 abgelaufen.
Heute, sah ich an meinem Auto, das vor dem Kino stand (kein Parkplatz)
Einen Polizeiwagen stehen und einen Polizisten der sich die Plakette ansah.
Jetzt meine Frage, macht es für die Konsequenzen die sich aus der HU-Überschreitung ergeben
Einen Unterschied ob die polizei mich bei einer Verkehrskontrolle erwischt, oder das Auto im geparkten Zustand?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:24:56 Uhr:



Zitat:

@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:


Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael
Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.

Nein, nein und nochmals nein. Und selbst wenn euer ominöses Privatgrundstück mit einer 10m dicken und 20m hohen Mauer umgeben ist, ihr einen Sicherheitsdienst patrouillieren lasst und man nur über eine einzige Straße mit 37 Schranken hinkommt...solange das Fahrzeug zugelassen ist, unterliegt es der Untersuchungspflicht. Das kann doch echt nicht so schwer zu kapieren sein. Steht ja nun auch schon drölfmal hier im Thread...

Nochmal: zugelassenes Fahrzeug = untersuchungspflichtiges Fahrzeug!

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Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 21. Januar 2016 um 00:32:24 Uhr:



Wir reden hier aber nicht von einem durch Art 13 GG geschütztem Bereich ("Wohnung"😉,

Oh doch, das tun wir. In dem von dir erstmals zitierten Posting ging es deutlich um den "privaten Bereich". Ggf. nochmal nachlesen und nicht durch Paralleldiskussionen verwirren lassen.

Aber damit lasse ich es in diesem Thread auch gut sein, die Ausgangsfrage wurde hinreichend geklärt. Der Rest kann ohne mich ausdiskutiert werden...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. Januar 2016 um 00:40:35 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 21. Januar 2016 um 00:32:24 Uhr:



Wir reden hier aber nicht von einem durch Art 13 GG geschütztem Bereich ("Wohnung"😉,
Oh doch, das tun wir. In dem von dir erstmals zitierten Posting ging es deutlich um den "privaten Bereich". Ggf. nochmal nachlesen und nicht durch Paralleldiskussionen verwirren lassen.

Aber damit lasse ich es in diesem Thread auch gut sein, die Ausgangsfrage wurde hinreichend geklärt. Der Rest kann ohne mich ausdiskutiert werden...

Das müssen wir wirklich nicht, vor allem habe ich kein Interesse daran, dies mit dir zu tun. Allerdings ist es so, dass in der Regel nicht der Bürger festlegt, was tatsächlich als "privater Bereich" deklariert wird (die Polizei auch nicht, das machen die hohen Herren in ihren lustigen Roben).

Oh man. .du behauptest polizist zu sein 😁 seit wann macht den die Richterliche Gewalt die Gesetze? Das war jedenfalls bis vorhin noch die Gesetzgebende Gewalt...übrigens Amtsanmaßung würde im StGB stehen, das wäre dann rechtswidrig 😁, soweit. ..ich bin auch raus

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 21. Januar 2016 um 01:03:53 Uhr:


Oh man. .du behauptest polizist zu sein 😁 seit wann macht den die Richterliche Gewalt die Gesetze? Das war jedenfalls bis vorhin noch die Gesetzgebende Gewalt...übrigens Amtsanmaßung würde im StGB stehen, das wäre dann rechtswidrig 😁, soweit. ..ich bin auch raus

(a) ich behaupte das nicht, ich bin Polizist und (b) mach dir mal lieber Gedanken über deine (zumindest für die in mit der Materie Bewandten) unglaubwürdige Geschichte und arbeite an deiner Lesekompetenz, bevor du hier (mal wieder) versuchst den dicken Max zu machen.

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Eigentlich müsste ich dir ja glauben, du bestätigst voll und ganz mein Bild von euch. ...lg

Nun, wenn ich sehe, mit welcher Verbissenheit Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, traue ich unserer deutschen Verwaltung wie auch den deutschen Gerichten eigentlich alles zu. Und dass z.B. eine Hausdurchsuchung stattfand, um die Motorradkombi des Betroffenen zu finden, sollte auch einem Polizisten bekannt sein. Gab damals viele Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 21. Januar 2016 um 00:59:56 Uhr:



Das müssen wir wirklich nicht, vor allem habe ich kein Interesse daran, dies mit dir zu tun.

Ich bin schon froh, in meinem Bekannten- und Freundeskreis Polizisten zu haben, die das sich hier abzeichnende Bild eines arroganten, selbstherrlichen und unfreundlichen Selbstdarstellers deutlich wieder gerade rücken...

Na das ist doch kein Polizist, jeder Wachmann der die Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a GEWO absolviert hat, würde den Unterschied zwischen widerrechtlich und rechtswiedrig kennen. Der hat immer genau so lange für die Antwort gebraucht wie es zb dauert sich einen Artikel bei Google aus dem Grundgesetz raus zu suchen, es gibt aber auch immer wieder Sachen die kann man sich auf die schnelle nicht erlesenen. Lg Michael

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 21. Januar 2016 um 10:44:36 Uhr:


Na das ist doch kein Polizist, jeder Wachmann der die Sachkundeprüfung nach Paragraph 34a GEWO absolviert hat, würde den Unterschied zwischen widerrechtlich und rechtswiedrig kennen. Der hat immer genau so lange für die Antwort gebraucht wie es zb dauert sich einen Artikel bei Google aus dem Grundgesetz raus zu suchen, es gibt aber auch immer wieder Sachen die kann man sich auf die schnelle nicht erlesenen. Lg Michael

Nein, du verstehst es nicht. Du redest hier die ganze Zeit von einem Beschluß. Der ergeht auf Basis der StPO durch einen Richter. Und den bekomme ich nicht für eine pillepalle OWI, deswegen kann deine Geschichte nicht stimmen.

Es gibt die Möglichkeit des Betretens nach länderspezifischem Polizeirecht, wie in dem angesprochenen Fall mit der Motorradkombi. Das ist bei dir aber offensichtlich nicht der Fall gewesen, da du die ganze Zeit von einem Beschluß redest.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. Januar 2016 um 10:13:24 Uhr:



Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 21. Januar 2016 um 00:59:56 Uhr:



Das müssen wir wirklich nicht, vor allem habe ich kein Interesse daran, dies mit dir zu tun.
Ich bin schon froh, in meinem Bekannten- und Freundeskreis Polizisten zu haben, die das sich hier abzeichnende Bild eines arroganten, selbstherrlichen und unfreundlichen Selbstdarstellers deutlich wieder gerade rücken...

Wie du auf diesen Schluß kommst, kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber ich verbringe auch nicht so viel Zeit hier. Die von dir angesprochenen Attribute, die du mir unterstellst, mögen daher kommen, dass grade in diesem Forenbereich so viel Unsinn und Halbwahrheiten verbreitet werden, dass man manchmal kopfschüttelnd vor dem Bildschirm sitzt.

Worauf ich mit dem von dir zitierten Teil abzielte, war folgendes: ich brauche das nicht mit dir zu diskutieren, da ich weiss, dass das, was du schreibst, eigentlich immer Hand und Fuss hat. Es war positiv gemeint, aber wenn du daraus Arroganz und Unfreundlichkeit ableiten willst, dann ist es so.

Kam hier leider GANZ ANDERS an...dann entschuldige ich mich dafür und bin trotzdem froh über meine positiven Erfahrungen mit Polizisten...

Oh man. ..die StPO ist die Strafprozessordnung. ..lass dir einfach zeit beim googeln. ..😁

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 21. Januar 2016 um 12:55:32 Uhr:


Oh man. ..die StPO ist die Strafprozessordnung. ..lass dir einfach zeit beim googeln. ..😁

Lies mal §§102, 105 I StPO und die Voraussetzungen dafür. Das ist nämlich die RG für den von dir angesprochenen Beschluß.

Mittlerweile glaube ich ganz ehrlich, dass du nur provozieren willst.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 21. Januar 2016 um 12:53:50 Uhr:


Kam hier leider GANZ ANDERS an...dann entschuldige ich mich dafür und bin trotzdem froh über meine positiven Erfahrungen mit Polizisten...

Tut mir leid, wenn es so rübergekommen ist, das sollte es nicht.

Hier ging es aber nirgends um einen Strafprozess und genau das regelt die Strafprozessordnung. ..jetzt weiß ich endlich wo die Redewendung her kommt, dümmer als die Polizei erlaubt. ..

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 21. Januar 2016 um 13:04:27 Uhr:


Hier ging es aber nirgends um einen Strafprozess und genau das regelt die Strafprozessordnung. ..jetzt weiß ich endlich wo die Redewendung her kommt, dümmer als die Polizei erlaubt. ..

Ach so, die StPO regelt nur den Strafprozess? Na wenn das so ist... 😁

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