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TÜV

Themenstarteram 19. Januar 2016 um 21:52

Nabend zusammen.

Hab da mal ne frage zum Thema TÜV.

Meiner ist seit März 2015 abgelaufen.

Heute, sah ich an meinem Auto, das vor dem Kino stand (kein Parkplatz)

Einen Polizeiwagen stehen und einen Polizisten der sich die Plakette ansah.

Jetzt meine Frage, macht es für die Konsequenzen die sich aus der HU-Überschreitung ergeben

Einen Unterschied ob die polizei mich bei einer Verkehrskontrolle erwischt, oder das Auto im geparkten Zustand?

Danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Januar 2016 um 11:24:56 Uhr:

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 19. Januar 2016 um 23:14:46 Uhr:

Selbst auf dem Privatgrunstück würde es keinen Unterschied machen, das dachte ich auch mal, leider ist es anders. ..du zahlst trotzdem. ..lg Michael

Das nützt nur etwas, wenn es sich um ein "abgschlossenes" Privatgrundstück handelt. Sobald es "öffentlich" zugänglich ist, muss eine gültige TÜV-Plakette vorhanden sein.

Nein, nein und nochmals nein. Und selbst wenn euer ominöses Privatgrundstück mit einer 10m dicken und 20m hohen Mauer umgeben ist, ihr einen Sicherheitsdienst patrouillieren lasst und man nur über eine einzige Straße mit 37 Schranken hinkommt...solange das Fahrzeug zugelassen ist, unterliegt es der Untersuchungspflicht. Das kann doch echt nicht so schwer zu kapieren sein. Steht ja nun auch schon drölfmal hier im Thread...

 

Nochmal: zugelassenes Fahrzeug = untersuchungspflichtiges Fahrzeug!

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Genau so. ...lg

Ok, stellt eure Autos ohne TÜV hinter´s Haus.;)

Rechtzeitig HU machen lassen...viel einfacher und effektiver ;)

das ist unsinn. solange du mit einem fahrzeug nicht am öffentlichen straßenverkehr teilnimmst, dazu gehört auch das abstellen im öffentlichen straßenraum, brauchst du keinen tüv. du kannst es hinterm haus oder in der garage verrotten lassen, oder auch auf einem privatweg bewegen, das ist ganz alleine deine sache und geht keinen was an.

Nein eben nicht! Wenn das Fahrzeug angemeldet ist braucht es HU...ich hab es gerade hinter mir. .lg

Kurze Frage:

Warum fährt man nicht einfach rechtzeitig zur HU?

Dann muss man sich mit so einem Quatsch erst gar nicht auseinander setzen.

Zitat:

@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 23:46:15 Uhr:

das ist unsinn. solange du mit einem fahrzeug nicht am öffentlichen straßenverkehr teilnimmst, dazu gehört auch das abstellen im öffentlichen straßenraum, brauchst du keinen tüv.

Thread nicht gelesen? Oder die Beiträge nicht verstanden? Egal was von beiden, dann Thread nochmal lesen...

 

Zitat:

@buggeliger schrieb am 19. Januar 2016 um 23:46:15 Uhr:

du kannst es hinterm haus oder in der garage verrotten lassen, oder auch auf einem privatweg bewegen, das ist ganz alleine deine sache und geht keinen was an.

Klar, kann man alles machen. Ändert aber trotzdem immer noch nix an der Untersuchungspflicht für ein zugelassenes Fahrzeug...

Weil ich mit dem Fahrzeug vor Sommer nicht mehr fahren wollte. ...erst dann wieder auf Treffen. ..deswegen bei mir

Naja, dem Auto wäre es schon egal. Aber es stimmt, dass ein zum Verkehr zugelassenes Kfz eine gültige HU haben muss (Ausnahme Wiedervorführung innerhalb der im Prüfbericht gesetzten Frist). Andererseits, wenn es keiner in der Scheune / Garage usw. sehen kann, wird sich erstmal keiner dran stoßen. Der TÜV seinerseits erhebt später zwar eine geringfügig erhöhte Gebühr. Eine Meldung an die Bußgeldstelle machen die aber nicht. Ich hatte letztes Jahr bei einem länger nicht genutzten Anhänger schlicht vergessen, die HU rechtzeitig machen zu lassen (o.k. 3 Jahre drüber ... kann ja mal passieren ;)). Waren dann ca. 5,- € mehr an Prüfgebühr und nix weiter.

Bei mir haben sie es gemeldet, da ich sie vom Grundstück geschmissen hatte, kamen die sogar mit richterlichem Beschluss

Ja klar...und die sind bestimmt zu viert auf nem Mofa dazu angerückt...

Na. ..ich wollte es auch nicht glauben. ..ist aber leider so...lg

Da hast Du mich falsch verstanden. Der TÜV meldet es nicht weiter. Dass sich die Polizisten / O-Amt nach der berechtigten Ausübung deines Hausrechts mit einem Durchsuchungsbeschluss erneut vorstellen .... najaaaa, ist jetzt nicht wirklich überraschend ;) Die wussten dann ja schon, dass sie was finden werden. Hättest Du das Kfz vorher noch schnell abgemeldet, hätten sie nix finden können :)

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